Drei Männer zum Tode verurteilt

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Für eine Welt ohne Todesstrafe

Drei bahrainische Männer sind in einem unfairen Verfahren wegen der Tötung von drei Polizeibeamten zum Tode verurteilt worden. Weitere sieben Männer erhielten im Zusammenhang mit demselben Fall lebenslange Haftstrafen. Allen zehn wurde die bahrainische Staatsangehörigkeit entzogen.

Appell an

KÖNIG
Shaikh Hamad bin 'Issa Al Khalifa
Office of His Majesty the King
P.O. Box 555, Rifa’a Palace
al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Majesty / Majestät)
Fax: (00 973) 1766 4587

PREMIERMINISTER
Prince Khalifa bin Salman Al Khalifa
Prime Minister, Office of the Prime Minister
P. O. Box 1000, al-Manama, BAHRAIN
(Anrede: Your Highness / Eure Hoheit)
Fax: (00 973) 1753 3033

Sende eine Kopie an

JUSTIZMINISTER
Shaikh Khalid bin Ali Al Khalifa
Ministry of Justice and Islamic Affairs
P.O. Box 450, al-Manama
BAHRAIN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Fax: (00 973) 1753 1284

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS BAHRAIN
S. E. Herrn Ebrahim Mohmood Ahmed Abdulla
Klingelhöfer Str. 7
10785 Berlin
Fax: 030-8687 7788
E-Mail: info@bahrain-embassy.de oder über die Website
http://www.bahrain-embassy.de/kontakt/

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. April 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Ali Abdulshaheed al-Sankis, Sami Mirza Mshaima’ und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea nicht hinrichten und erlassen Sie sofort ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.

  • Ich bitte Sie eindringlich, eine umfassende Neuverhandlung für die Betroffenen anzuordnen und sicherzustellen, dass dabei die internationalen Standards für faire Verfahren beachtet werden und die Verhängung der Todesstrafe ausgeschlossen ist.

  • Ich bin mir bewusst, dass Sie die Pflicht haben, die Öffentlichkeit zu schützen und Straftäter_innen vor Gericht zu stellen. Dabei müssen jedoch die völkerrechtlichen Verpflichtungen und die Verpflichtungen Bahrains gemäß internationaler Menschenrechtsnormen beachtet werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities not to execute Ali Abdulshaheed al-Sankis, Sami Mirza Mshaima’ and Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea and immediately establish an official moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty.

  • Urging them to order a full retrial of the individuals, ensuring internationally recognized standards for fair trial are complied with, without recourse to the death penalty.

  • Acknowledging the Bahraini government’s responsibility to protect the public and bring to justice those who commit crimes, but insisting that this should always be done in accordance with international law and Bahrain’s international human rights obligations.

Sachlage

Ali Abdulshaheed al-Sankis, Sami Mirza Mshaima’ und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea sind am 26. Februar vom Hohen Strafgericht in der bahrainischen Hauptstadt Manama zum Tode verurteilt worden. Sie waren unter anderem wegen der "Organisation, Führung und Finanzierung einer terroristischen Gruppierung (Al-Ashtar Brigade) mit dem Ziel, terroristische Angriffe auszuführen", wegen des "Besitzes und Platzierens von Sprengstoff mit dem Ziel, Sicherheitskräfte zu töten und Chaos zu stiften" und der "Tötung von drei Polizeibeamten und der versuchten Tötung weiterer Personen" angeklagt und für schuldig befunden worden. Weitere sieben Männer wurden zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht ordnete zudem an, dass allen zehn Männern die bahrainische Staatsbürgerschaft entzogen werden soll.
Die Männer waren um den 3. März 2014 festgenommen worden, nachdem ihre Häuser von maskierten Angehörigen der Sicherheitskräfte durchsucht worden waren.

Drei Wochen lang wurden sie von der Kriminalpolizei (Criminal Investigation Directorate – CID) verhört. Während dieser Zeit hatten sie keinen Zugang zu ihren Rechtsbeiständen und Familien. Außerdem geben die Männer an, dass man sie gefoltert habe. Sami Mirza Mshaima’ und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea erzählten ihren Familienmitgliedern später, dass zu den Folterungen unter anderem Elektroschocks, Schläge, mit Zigaretten zugefügte Verbrennungen, Schlafentzug und sexuelle Übergriffe gehörten.

Trotz zahlreicher Anträge erhielten die Rechtbeistände erst während der ersten Anhörung am 30. April Zugang zu ihren Mandanten. Einen bei der ersten Anhörung eingereichten Antrag der Rechtsbeistände, auf eine Untersuchung der Männer durch einen Gerichtsmediziner wurde abgelehnt. Zudem hatten die Rechtsbeistände während des Verfahrens keinen umfassenden Zugang zu den Beweismitteln der Anklage und man verweigerte ihnen, die Zeug_innen der Staatsanwaltschaft zu befragen. Die Angeklagten durften vor Gericht nicht aussagen. Die Rechtsbeistände der Männer legten den Fall aus Protest nieder. Neue Anwält_innen, von denen zwei die Angeklagte bereits zu einem früheren Zeitpunkt vertreten hatten, wurden vom Gericht bestellt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nach einer Bombenexplosion in dem Dorf al Daih am 3. März 2014, bei der drei Polizisten ums Leben gekommen waren, durchsuchten Sicherheitskräfte zahlreiche Häuser und nahmen mindestens 25 Personen fest, unter denen sich auch die zehn Männer befanden, die am 26. Februar verurteilt wurden. Viele der Festgenommenen, die später wieder freigelassen wurden, erklärten, dass man sie gefoltert und anderweitig misshandelt habe. Einer der Betroffenen, der Lehrer Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea, sagte, dass er sich zur Zeit der Bombenexplosion in der Schule befunden habe und einen Brief vorgelegt hatte, in dem die Schule seinen Aufenthaltsort zur Tatzeit bestätigte.

Das Verfahren gegen die zehn Männer hatte am 30. April 2014 begonnen. Ali Abdulshaheed al-Sankis, Sami Mirza Mshaima’ und Abbas Jamil Taher Mhammad al-Samea sind zum Tode verurteilt worden. Ahmad Jaafar Mhamad 'Ali, 'Ali Jamil Taher Mhamad al-Samea, Taher Youssif Ahmed Mhamad al-Samie, Hussein Ahmad Rashed Khalil, Redha Mirza Mshaima’, Hussein Sabah Abdulhussein und Ahmad M’touq Ibrahim haben lebenslange Haftstrafen erhalten.

Die Rechtsbeistände der Männer legten Beschwerde ein, weil sie während der ersten beiden Anhörungen keinen umfassenden Zugang zu den Beweismitteln erhalten hatten, die gegen ihre Mandanten vorgelegt worden waren. Somit war es ihnen nicht möglich, eine angemessene Verteidigung aufzubauen. Weiterhin erhielten sie nicht die Möglichkeit, die Zeug_innen der Staatsanwaltschaft zu befragen. Aus Protest dagegen legten sie ihr Mandat im Oktober 2014 nieder. Das Justizministerium bestellte daraufhin zwei Rechtsbeistände, die zuvor schon von dem Fall zurückgetreten waren. Sie haben dieselben Forderungen gestellt, wie ihre Vorgänger_innen. Auch dieses Mal hat das Gericht die Forderungen zurückgewiesen.
Die Todesstrafe ist in den vergangenen Jahren in Bahrain nur wenige Male vollstreckt worden. Zuletzt wurde ein Staatsbürger aus Bangladesch, Jassim Abdulmanan, im Jahre 2010 hingerichtet. Seit 2011 ist jedoch gegen mindestens elf Personen die Todesstrafe verhängt worden. Einige dieser Todesurteile sind nach Rechtsmittelverfahren umgewandelt worden.

Im Dezember 2014 stimmte eine Rekordanzahl von Staaten – 117 der 193 Mitgliedsstaaten der UN – für die fünfte Resolution der UN-Generalversammlung über ein Moratorium für die Anwendung der Todesstrafe.

Die Rechte auf Leben und auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Bestrafung werden durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und andere internationale Menschenrechtsnormen geschützt. Amnesty International lehnt die Todesstrafe ausnahmslos ab, unabhängig von der Art oder den Umständen der Straftat, der Schuld, Unschuld oder anderen Eigenschaften der Straftäter_innen und der angewandten Hinrichtungsart. Die Todesstrafe verstößt gegen das Recht auf Leben, das durch die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte garantiert wird und stellt die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste Form von Strafe dar.