Herr AL MUKADDAS, 22 Jahre alt
Herr MOHAMMAD WALIULLAH, 23 Jahre alt
Al Mukaddas und Mohammad Waliullah, zwei der Opposition nahestehende Studenten aus Bangladesch werden weiterhin vermisst. Sie waren am 4. Februar vermutlich von Sicherheitskräfte festgenommen worden. Am 15. Februar ordnete ein Gericht an, die Regierung solle sich bis zum 7. März zu den Anschuldigungen äußern, die beiden Männer seien widerrechtlich inhaftiert worden.
Am 4. Februar waren Al Mukaddas und Mohammad Waliullah, zwei Mitglieder der islamischen Studierendenorganisation Bangladesh Islami Chhatra Shibir, von der Kriminalpolizei und Angehörigen des Schnellen Einsatzbataillons (Rapid Action Battalion - RAB), einer Spezialeinheit der Polizei, festgenommen worden. Seitdem gibt es von Al Mukaddas und Mohammad Waliullah kein Lebenszeichen mehr. Ihr Aufenthaltsort ist unbekannt. Das RAB bestritt in einer Stellungnahme gegenüber einer inländischen Zeitung, die beiden Männer festgenommen zu haben. Die Glaubwürdigkeit dieser Auskunft wird jedoch durch Angaben aus mehreren anderen Quellen infrage gestellt. Außerdem lässt ein in den vergangenen Monaten zu erkennendes Muster des Verschwindenlassens von Menschen durch Angehörige des RAB Zweifel daran aufkommen. Es liegen glaubhafte Berichte vor, denen zufolge das RAB häufig in die Entführung, Folter und außergerichtliche Hinrichtung von Strafverdächtigen verwickelt ist.
Die Behörden scheinen bisher keinerlei Maßnahmen ergriffen zu haben, um den Aufenthaltsort von Al Mukaddas und Mohammad Waliullah ausfindig zu machen. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass die beiden Männer gefoltert oder außergerichtlich hingerichtet werden.
Am 15. Februar haben die Familienangehörigen von Al Mukaddas und Mohammad Waliullah beim zuständigen Gericht in Dhaka eine Vorführung der beiden Männer bei Gericht beantragt. Daraufhin forderte das Gericht die Behörden in Bangladesch auf, sich bis zum 7. März zu den Anschuldigungen zu äußern. Die Aufforderung richtete sich unter anderem an den Innenminister, den Generalinspekteur der Polizei und den Leiter des RAB. In der Vergangenheit reagierten die Behörden nur selten auf ähnliche gerichtliche Anordnungen. Amnesty International stellt mit großer Sorge fest, dass die Behörden bisher noch keine Erklärung dazu abgegeben haben, welche Maßnahmen sie ergreifen werden, um den Aufenthaltsort von Al Mukaddas und Mohammad Waliullah zu klären.
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN
INNENMINISTER
Mr CQK Mushtaq Ahmed
Ministry of Home Affairs
Bangladesh Secretariat
Dhaka 1000
BANGLADESCH
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 880) 2 716 4788
GENERALINSPEKTEUR DER POLIZEI
Mr Hasan Mahmud Khandker
Bangladesh Police HQ
Dhaka 1000
BANGLADESCH
(korrekte Anrede: Dear Inspector General / Sehr geehrter Generalinspekteur)
Fax: (00 880) 2 712 5840
E-Mail: ig@police.gov.bd
KOPIEN AN
LEITER DER BEREITSCHAFTSPOLIZEI RAB
Mr Mohammad Mukhlesur Rahman
RAB Forces Headquarters
Cargo Admin Building, Zia, Kurmitola
Dhaka 1229
BANGLADESCH
(korrekte Anrede: Dear Director General / Sehr geehrter Herr Mukhlesur Rahman)
E-Mail: rab1bd@yahoo.com
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH
S. E. Herrn Mosud Mannan
Dovestraße 1, 5. Etage
10587 Berlin
Fax: 030-3989 7510
E-Mail: info@bangladeshembassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bengalisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 2. April 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
Das RAB ist eine im Jahr 2004 ins Leben gerufene Bereitschaftspolizei, die mit großem Zuspruch der Öffentlichkeit landesweit zur Bekämpfung der Bandenkriminalität eingesetzt wird. Seit ihrer Gründung wurden mindestens 700 Menschen bei Einsätzen des RAB widerrechtlich getötet. Mindestens 200 dieser Personen starben während der Regierungszeit der derzeit regierenden Awami-Liga, obwohl der Ministerpräsident zugesichert hatte, dass keine außergerichtlichen Tötungen mehr stattfinden würden. In einigen Fällen rechtfertigte das RAB nicht einmal den Tod von Personen, die laut Augenzeugenberichten zuvor von ihr festgenommen worden waren.
Für nähere Informationen siehe den englischen Bericht "Crimes Unseen: Extrajudicial Executions in Bangladesh" https://www.amnesty.org/en/library/asset/ASA13/005/2011/en/c18ad74b-75fe...
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