Gesetzentwurf gefährdet Rechte von Frauen und Mädchen

My Body, My Rights

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Eine Parlamentsfraktion hat in Spanien einen Gesetzentwurf eingereicht, um die bestehende Gesetzgebung dahingehend zu ändern, dass 16- und 17-jährige Mädchen sowie Frauen mit geistiger Behinderung nun die Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vormunds einholen müssen, um einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu dürfen.

Appell an

MINISTER FÜR GESUNDHEIT, SOZIALES UND GLEICHSTELLUNG
Mr. Alfonso Alonso Aranegui
Ministerio de Sanidad, Asuntos Sociales e Igualdad
Paseo del Prado 18, 28071 Madrid, SPANIEN
(Anrede: Dear Minister / Estimado Sr. Ministro / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 34) 914 293 525
E-Mail: secmin@msssi.es
Twitter: @sanidadgob‬‬

SPRECHER DER SPANISCHEN VOLKSPARTEI
Mr. Rafael Antonio Hernando Fraile
Portavoz del Grupo Parlamentario Popular en el Congreso de los Diputados (nur E-Mail-Versand möglich)
(Anrede: Dear Mr. Hernando Fraile / Estimado Sr. Hernando Fraile / Sehr geehrter Herr Hernando Fraile)
E-Mail: portavoz.gpp@gpp.congreso.es

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SPANIEN
S. E. Herrn Juan Pablo Garcia-Berdoy Cerezo
Lichtensteinallee 1
10787 Berlin
Fax: 030-2579 9557
E-Mail: emb.berlin.inf@maec.es

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. April 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, FAXE, TWITTERNACHRICHTEN UND LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • An den Minister für Gesundheit, Soziales und Gleichstellung: Bitte sprechen Sie sich gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung aus, denn sie verletzt die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie Frauen mit Behinderungen, und gefährdet überdies ihre Gesundheit und ihr Leben.

  • An die Parlamentsfraktion der Spanischen Volkspartei und ihre Parteimitglieder: Bitte ziehen Sie den Gesetzentwurf umgehend zurück, denn er verletzt die Menschenrechte von Frauen und Mädchen sowie Frauen mit Behinderungen, und gefährdet überdies ihre Gesundheit und ihr Leben.

  • An den Minister und die Parlamentsfraktion: Kommen Sie Ihrer Verpflichtung nach, die Menschenrechte von Frauen und Mädchen zu schützen und setzen Sie die Empfehlungen des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte um, indem Sie die vollständige Umsetzung des Gesetzes in seiner aktuellen Form veranlassen und sicherstellen, dass alle Frauen, insbesondere Jugendliche und Migrantinnen sowie Frauen oder Mädchen mit geistiger Behinderung, die bestehenden Leistungen für einen legalen und sicheren Schwangerschaftsabbruch frei von Diskriminierung wahrnehmen können.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Minister of Health, Social Affairs and Equality to oppose the progression of the proposed amendments because they would violate the human rights of adolescent girls and women and girls living with disabilities, and put their health and lives at risk.

  • Urging the Popular Party Parliamentary Group and its members to immediately withdraw the proposed amendments, because they would violate the human rights of adolescent girls and women living with disabilities, and put their health and lives at risk.

  • Calling on them both to comply with their obligations to protect women and girls’ human rights, including by fulfilling the UN CESCR recommendation to fully implement the current law, paying special attention to ensure equal access to safe and legal abortion services for all women, including adolescents and migrants.

Sachlage

Der eingereichte Entwurf sieht eine Änderung von Paragraf 13 des spanischen Gesetzes 2/2010 (Ley Orgánica) sowie eine zweite Ergänzung zum Gesetz 41/2002 vor. In ihnen sind Regelungen über Einwilligung und Selbstbestimmung bei medizinischen Eingriffen geregelt. Nach den neuen Entwürfen müssten 16- und 17-jährige Mädchen fortan explizit die Zustimmung der Eltern oder eines gesetzlichen Vormunds einholen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen zu dürfen.

Die geplanten Gesetzesänderungen verletzen die Menschenrechte von Frauen und Mädchen. Sie widersprechen den Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes, der die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention überwacht, deren Vertragsstaat Spanien ist. Die Gesetzentwürfe widersprechen zudem den Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation WHO. Beide Organisationen halten Staaten dazu an, Erschwernisse in diesem Bereich, wie etwa die elterliche Zustimmung, abzuschaffen, da hierdurch schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit der Mädchen und deren Menschenrechte zu befürchten sind. Frauen, die unter bestimmten Formen geistiger Behinderung leiden, wären von diesem Gesetzentwurf ebenfalls betroffen. Auch sie müssten die Zustimmung ihres gesetzlichen Vormunds vorlegen, um einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, dessen Vertragsstaat Spanien ebenfalls ist, sichert Personen mit Behinderungen gemäß Artikel 25(a) die Gleichbehandlung vor dem Gesetz und das Recht zu, nicht diskriminiert zu werden. Außerdem garantiert es Menschen mit Behinderungen die volle Rechtsfähigkeit. Dies geschieht in Anerkennung der Tatsache, dass die Nichtgewährung der vollen Rechtsfähigkeit in vielen Fällen dazu geführt hat, dass diesen Personen fundamentale Rechte, darunter reproduktive Rechte, vorenthalten worden sind. Im Jahr 2012 hat der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte die spanische Regierung dazu aufgefordert, Schritte zur vollständige Umsetzung des Gesetzes in seiner aktuellen Form einzuleiten und sicherzustellen, dass alle Frauen, insbesondere Jugendliche und Migrantinnen, gleichen Zugang zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen haben. Diese Aufforderung, bestehende Erschwernisse abzuschaffen, wurde jedoch nicht umgesetzt, vielmehr würden sie durch die Änderungsvorschläge noch verstärkt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Vor der Verabschiedung des derzeit gültigen Abtreibungsgesetzes im Jahr 2010 hatte Spanien eines der restriktivsten Abtreibungsgesetze in Europa. So waren Schwangerschaftsabbrüche aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen und auf Ersuchen der Schwangeren verboten. Dies führte dazu, dass Frauen sich illegalen und unsicheren Abtreibungen unterzogen oder ins Ausland reisten, um ihre Rechte wahrnehmen zu können. Nachdem man festgestellt hatte, dass das damalige Abtreibungsgesetz die Rechte von Frauen und Mädchen verletzte, wurde das neue Gesetz im Jahr 2010 verabschiedet. Fortan war es Frauen und Mädchen erlaubt, auf ihren Wunsch hin und während der Frühphase der Schwangerschaft einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen. Dieses Gesetz wurde von vielen begrüßt, es haperte jedoch an der vollständigen Umsetzung. Nachdem der UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Jahr 2012 festgestellt hatte, dass der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht in allen Landesteilen gleichmäßig möglich war, forderte er die spanische Regierung auf, das Gesetz 2/2010 vollständig umzusetzen und so gleichmäßigen Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen zu gewährleisten. Außerdem wurde der Staat aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass das Recht von Ärzt_innen, die Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs aus Gewissensgründen zu verweigern, für Frauen, die eine Abtreibung wünschen, kein Hindernis darstellt. Eine weitere Empfehlung des UN-Ausschusses lautete darauf, besonders die spezielle Situation von Jugendlichen und Migrantinnen zu berücksichtigen. Die spanische Regierung ist diesen Empfehlungen jedoch nicht nachgekommen. Vielmehr hat sie mehrfach versucht, Gesetzesänderungen einzubringen, die den Zugang von Frauen und Mädchen zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen beschränken würden und im Widerspruch zu den menschenrechtlichen Verpflichtungen Spaniens stehen, darunter die Verpflichtung zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Privatsphäre von Frauen und Mädchen.

Der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen empfahl der spanischen Regierung nach der Prüfung der Einhaltung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Bezug auf Frauen mit Behinderungen (Artikel 6) nachdrücklich, "Strategien, Richtlinien und Programme auszuarbeiten, die die Selbstbestimmung und volle Teilhabe behinderter Frauen und Mädchen am gesellschaftlichen Leben fördern und Gewalt gegen sie bekämpfen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Erwerbstätigkeit und gesundheitlicher und sozialer Absicherung" (Abschließende Beobachtungen zu Spanien, CRPD/C/ESP/CO/1, 19. Oktober 2011, Absatz 22(c)). Darüber hinaus hat der Ausschuss für die Rechte des Kindes in Absatz 31 seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 15 (2013) über das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit (Artikel 24) darauf gedrängt, dass "Staaten prüfen und erwägen, Kindern den Zugang zu bestimmten medizinischen Behandlungen und Eingriffen zu gewähren, ohne die Zustimmung der Eltern, der Betreuungsperson oder des gesetzlichen Vertreters einholen zu müssen, unter anderem bezüglich HIV-Tests und Gesundheitsdienstleistungen im sexuellen und reproduktiven Bereich, einschließlich sexueller Aufklärung und Beratung, Verhütung und sicherer Schwangerschaftsabbrüche."

Die eingebrachten Gesetzentwürfe stehen darüber hinaus im Widerspruch zu Empfehlungen bezüglich des Zugangs zu legalen und sicheren Schwangerschaftsabbrüchen, die Expertengremien der UN und des Europarates wie z. B. die WHO ausgesprochen haben. Die WHO hat festgestellt, dass restriktive Abtreibungsgesetze die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche keinesfalls verringern und dass Frauen einen gewünschten Schwangerschaftsabbruch auch unabhängig von der Rechtslage umzusetzen versuchen. Solche restriktiven Maßnahmen führen lediglich dazu, dass die Zahl der heimlichen und gefährlichen Schwangerschaftsabbrüche zunimmt und mit ihr das Risiko ernsthafter gesundheitlicher Folgen bis hin zum Tod der Frauen. Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen garantiert nach Artikel 12 Menschen mit Behinderungen die volle Rechtsfähigkeit. Dies geschieht in Anerkennung der Tatsache, dass die Nichtgewährung der vollen Rechtsfähigkeit in vielen Fällen dazu geführt hat, dass diesen Personen fundamentale Rechte, darunter reproduktive Rechte, vorenthalten worden sind (Absatz 8 der Allgemeinen Bemerkung Nr. 1).