Drohende Abschiebung

In Kenia wird Dong Samuel Luak, ein bekannter südsudanesischer Anwalt und Menschenrechtler, seit dem 23. Januar vermisst. Von Aggrey Idri, Mitglied der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung in Opposition (SPLM-IO), fehlt seit dem 24. Januar jede Spur. Verlässlichen Quellen zufolge wurden die beiden Männer von der kenianischen Polizei festgenommen. Sie sind nun in Gefahr, in den Südsudan abgeschoben zu werden.

Appell an

PRÄSIDENT Uhuru Kenyatta Office of the President Harambee Avenue, Nairobi, KENIA (Anrede: Your Excellency / Exzellenz) Twitter: @UKenyatta

INNENMINISTER Joseph Nkaissery Ministry of Interior and National Co-ordination P O Box 30510-00100, Nairobi, KENIA (Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister) Twitter: @GenNkaissery

Sende eine Kopie an

AUSSENMINISTERIN Amina Mohammed

Ministry of Foreign Affairs and International Trade P O Box 30551-00100, Nairobi KENIA E-Mail: info@mfa.go.ke Twitter: @AMB_A_Mohammed

 

BOTSCHAFT DER REPUBLIK KENIA S. E. Herrn Joseph Kipng'etich Magutt Markgrafenstraße 63, 10969 Berlin Fax: 030-25 92 66 50 E-Mail: office@embassy-of-kenya.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. März 2017 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

LUFTPOSTBRIEFE, E-MAILS ODER TWITTERNACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Geben Sie bitte unverzüglich Informationen über den Verbleib von Dong Samuel Luak und Aggrey Idri bekannt und stellen Sie sicher, dass die beiden Männer Zugang zu ihren Familien und Rechtsbeiständen ihrer Wahl haben.

  • Veröffentlichen Sie bitte die Gründe für die anhaltende Inhaftierung von Dong Samuel Luak und Aggrey Idri, falls sie sich tatsächlich in staatlichem Gewahrsam befinden. Sofern keine Rechtsgrundlage für ihre Inhaftierung besteht, müssen sie umgehend freigelassen werden.

  • Ich appelliere an Sie, Ihren Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951, dem OAU-Übereinkommen von 1969 und der Antifolterkonvention nachzukommen.

  • Dong Samuel Luak und Aggrey Idri droht Folter, wenn sie in den Südsudan abgeschoben werden. Bitte erkennen Sie dies öffentlich an und sorgen Sie dafür, dass die beiden Männer nicht dorthin abgeschoben werden.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the Kenyan authorities to immediately disclose the whereabouts of Dong Samuel Luak and Aggrey Idri and ensure they have access to their families and lawyers of their choosing.

  • Urging them to make public the reasons for the continued detention (if they are in custody) of Dong Samuel Luak and Aggrey Idri and, unless a legal basis for continued detention can be demonstrated, to release them without delay.

  • Urging them to uphold their international obligations under the 1951 Refugee Convention, the 1969 Organisation of African Unity (OAU) Refugee Convention and the Convention Against Torture.

  • Urging them to recognise and give effect to the fact that both Dong Samuel Luak and Aggrey Idri run the risk of being subjected to torture if they are deported to South Sudan and, therefore, to ensure the two are not deported to that country.

Sachlage

Dong Samuel Luak wurde zuletzt am 23. Januar um etwa 21.00 Uhr im Zentrum von Nairobi gesehen, als er einen Bus nach Hause nehmen wollte. Er kam jedoch nie zuhause an und ist auch per Telefon nicht zu erreichen. Aggrey Idri leitet das Komitee für Humanitäre Angelegenheiten der südsudanesischen Partei Sudanesische Volksbefreiungsbewegung in Opposition (SPLM-IO). Er wurde zuletzt am Morgen des 24. Januar um etwa 8.00 Uhr im Stadtteil Kilimani von Nairobi gesehen. Dong Samuel Luak und Aggrey Idri sind beide offene Kritiker der südsudanesischen Regierung und auf Facebook sehr aktiv. Verlässlichen Quellen zufolge wurden die beiden Männer von der kenianischen Polizei festgenommen und sind nun in Gefahr, abgeschoben zu werden.

Bei Dong Samuel Luak handelt es sich um einen beim UNHCR registrierten Flüchtling. Seine Abschiebung wäre daher als Verstoß gegen den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement-Prinzip) gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 zu bewerten. Aggrey Idri hält sich seit Ausbruch des Konflikts im Südsudan Mitte Dezember 2013 auf der Grundlage eines Besuchervisums in Kenia auf.

Sollten Dong Samuel Luak und Aggrey Idri in den Südsudan abgeschoben werden, so drohen ihnen dort willkürliche Inhaftierung sowie Folter und andere Misshandlungen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Von 2002 bis 2013 war Dong Samuel Luak Generalsekretär der "South Sudan Law Society", einer südsudanesischen zivilgesellschaftlichen Organisation, die sich für Gerechtigkeit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit einsetzt. Nachdem im Dezember 2013 der bewaffnete Konflikt im Südsudan ausbrach, schloss er sich der SPLM-IO an und ist nun Mitglied des SPLM-IO-Komitees für Menschenrechte und Gerechtigkeit. Dong Samuel Luak verließ den Südsudan im August 2013, weil es dort für ihn nicht mehr sicher war. Er vertrat zu der Zeit den ehemaligen Generalsekretär der Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung SPLM Pagan Amum in einem Rechtsstreit mit dem südsudanesischen Präsidenten Salva Kiir vor Gericht. Seit November 2016 ist Dong Samuel Luak in Kenia als Flüchtling registriert.

Aggrey Idri war früher Geschäftsmann in Juba und ist aktives SPLM-Mitglied. Nach Ausbruch des südsudanesischen Konflikts schloss er sich der SPLM-IO ("Sudanesische Volksbefreiungsbewegung in Opposition") an.

Im November 2016 wurde ein Mann namens James Gatdet trotz seines Flüchtlingsstatus aus Kenia in den Südsudan abgeschoben. Er ist Sprecher der SPLM-IO. Er wurde nach Juba überstellt, wo er in der Zentrale des südsudanesischen Geheimdienstes NSS in Gewahrsam genommen wurde. Dort wird er in einem 3x 1,5 Meter großen Raum in Einzelhaft gehalten. James Gatdet ist bisher weder angeklagt noch vor Gericht gestellt worden. Er darf nicht an die frische Luft und kann nur zweimal am Tag die sanitären Einrichtungen nutzen.

Seit Ausbruch des internen bewaffneten Konflikts im Südsudan im Dezember 2013 sind dort laut Recherchen von Amnesty International willkürliche Festnahmen, anhaltende Inhaftierungen und Fälle von Verschwindenlassen vermeintlicher Regierungsgegner_innen durch den NSS und den militärischen Geheimdienst der Armee an der Tagesordnung. Inhaftierte werden häufig gefoltert und in anderer Weise misshandelt.

Das UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, dessen Vertragsstaat Kenia ist, verbietet die Rückführung von Personen in Gebiete, in denen ihnen Folter oder andere Misshandlungen drohen würden.

Das Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (Genfer Flüchtlingskonvention) von 1951 untersagt die Rückführung bzw. Abschiebung von Flüchtlingen in Länder, in denen ihr Leben bzw. ihre Freiheit in Gefahr wäre (Non-Refoulement-Prinzip). Auch im OAU-Übereinkommen zur Regelung der spezifischen Aspekte der Flüchtlingsprobleme in Afrika von 1969 sind Schutzmechanismen und Garantien für Flüchtlinge verankert.