Abschiebung

Flüchtlinge in Lampedusa

Flüchtlinge in Lampedusa

Mehr als 1600 MigrantInnen, die in den vergangenen Wochen auf der italienischen Insel Lampedusa eingetroffen sind, befinden sich laut offiziellen Angaben des Innenministers vom 23. Januar 2009 auf der Insel in Haft. Er fügte hinzu, 150 MigrantInnen seien seit dem 1. Januar 2009 von Lampedusa in ihre Heimatländer zurückgeführt worden. Alle zurzeit noch inhaftierten Personen sind in Gefahr, abgeschoben zu werden, ohne Zugang zu einem fairen Gerichtsverfahren, in dem ihre Asylanträge geprüft werden, und ohne die Möglichkeit, gegen ihre Abschiebung Widerspruch einzulegen. Im Falle der Abschiebung drohen ihnen Folter und andere schwere Menschenrechtsverletzungen.

Appell an

MINISTERPRÄSIDENT
Onorevole Silvio Berlusconi
Presidente del Consiglio Ministri
Presidenza del Consiglio dei Ministri
Piazza Colonna, 375, 00187 Roma, ITALIEN
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister)
Fax: (0039) 06 6794569
E-Mail: centromessaggi@governo.it

INNENMINISTER
Onorevole Roberto Maroni
Ministro dell’Interno
Via Agostino Depretis, 7
00184 Roma, ITALIEN
(korrekte Anrede: Onorevole, Dear Minister)
Fax: (00 39) 06 46549815
E-Mail: segreteriaparticolare.ministro@interno.it

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK
S. E. Herrn Antonio Puri Purini
Hiroshimastr. 1-7, 10785 Berlin
Fax: 030-2544 0116
E-Mail: segreteria.berlino@esteri.it

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Italienisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 18. März 2009 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ITALIAN, ENGLISH OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • urging the authorities not to forcibly return anyone to a country where they would be at risk of serious human rights violations, in line with Italy’s obligations as a state party to the 1951 Refugee Convention and the Convention against Torture;

  • reminding them that international human rights and refugee law oblige them to allow any migrant to seek asylum through fair and satisfactory procedures, and grant protection against return to a country where they would be at risk of serious human rights violations.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE, IN DENEN SIE

  • die italienischen Behörden auffordern, gemäß Italiens Verpflichtung als Vertragstaat der Genfer Flüchtlingskommission von 1951 und des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, niemand in ein Land abzuschieben, in dem der Person schwere Menschenrechtsverletzungen drohen;

  • die Behörden daran erinnern, dass internationale Menschenrechts- und Flüchtlingsabkommen sie verpflichten, allen MigrantInnen zu gestatten, in fairen und zufriedenstellenden Verfahren Asyl zu beantragen und sie vor Rückführung in ein Land zu schützen, in dem ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohen.

Sachlage

Der italienische Innenminister gab am 28. Januar 2009 bei einer Pressekonferenz bekannt, dass 500 tunesische Staatsangehörige in den nächsten zwei Monaten auf der Grundlage einer Übereinkunft zwischen Italien und Tunesien über die Rückführung illegaler MigrantInnen abgeschoben werden. Darüberhinaus kündigte der italienische Innenminister am 3. Februar 2009 an, dass 120 illegale MigrantInnen unverzüglich nach Tunesien abgeschoben werden. Es liegen keine offiziellen Angaben darüber vor, ob Gefangene in andere Auffangzentren in Italien verlegt worden sind oder in nächster Zeit dahin überstellt werden sollen.

Die Hafteinrichtung, in der 1677 MigrantInnen festgehalten werden, ist auf höchstens 850 Insassen angelegt. Am 23. Januar hat das Büro des UN-Hochkommissars für Flüchtlinge (UNHCR) seine Sorge über die Zustände in dem Haftzentrum ausgedrückt und die italienischen Behörden aufgefordert, alle nötigen Maßnahmen zu ergreifen, um die prekäre humanitäre Lage der Gefangenen zu verbessern. Laut einer Erklärung des UNHCR vom 9. Januar über die Lage in Lampedusa "müssen Menschen, die Asyl suchen, dennoch an einem sicheren Ort an Land gehen dürfen, wo sie über ihre Rechte informiert werden und die Möglichkeit haben, einen Asylantrag zu stellen, der in einem fairen Gerichtsverfahren geprüft wird. Flüchtlinge in Länder zurückzuschicken, in denen sie keinen wirksamen Schutz genießen, könnte die internationalen Verpflichtungen der Vertragsstaaten verletzen, keine Zwangsabschiebungen vorzunehmen."

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit Januar sind über 1000 Menschen verschiedener Nationalitäten per Boot auf der sizilianischen Insel Lampedusa eingetroffen. Laut Zahlen des UNHCR haben etwa 75 Prozent der 2008 insgesamt 36 000 über das Meer nach Italien gelangte Personen Asyl beantragt, etwa der Hälfte wurde der Flüchtlingsstatus gewährt oder sie wurden in anderer Form vor Abschiebung bewahrt.

Im Januar 2009 setzte die Regierung eine neue Vorgehensweise um, bei der die persönliche Identifizierung und das Asylverfahren für alle MigrantInnen, die Lampedusa über das Meer erreichen, in einem neuen Haft- und Identifizierungszentrum auf der Insel vorgenommen werden. Dieser Schritt gibt Anlass zu großer Sorge bezüglich des Zugangs zu fairen Verfahren und einer angemessenen rechtlichen Vertretung.

Italien ist als Vertragsstaat der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 und des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verpflichtet, Personen nicht in ein Land zurückzuführen, in dem der Person schwere Menschenrechtsverletzungen wie Folter oder Misshandlung drohen. Das völkerrechtliche Prinzip des Non-Refoulement, das für alle Staaten bindend ist, verbietet die Abschiebung von Personen in ein Land, wo ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen, darunter auch Folter, drohen könnten.