Drohende Hinrichtungen

Ergebnis dieser Urgent Action

Die fünf oben genannten Männer, die des Mordes an Bangladeschs erstem Präsidenten Sheikh Mujibur Rahman und nahezu seiner gesamten Familie schuldig befunden worden waren, sind in der Nacht zum 28. Januar hingerichtet worden. Die Todesurteile wurden nur 13 Stunden nach der letzten richterlichen Prüfung ihrer Urteile im Zentralgefängnis von Dhaka vollstreckt.

Den fünf oben genannten Männern droht die Hinrichtung, sollte der Oberste Gerichtshof die gegen sie verhängten Todesurteile in letzter Instanz bestätigen. In diesem Fall läge es dann in der Entscheidung des Präsidenten von Bangladesch, ob er die Todesurteile umwandelt oder die Vollstreckung anordnet.

Appell an

PRÄSIDENT
President
Zillur Rahman
Office of the President
Dhaka, BANGLADESCH
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: (00 88 02) 9566593
E-Mail: webportal@pmo.gov.bd

MINISTERPRÄSIDENT
Sheikh Hasina
Prime Ministers’ office
Old Sangsad Bhaban
Tejgaon, Dhaka-1215
BANGLADESCH
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister)
Fax: (00 88 02) 8113244
E-Mail: info@pmo.gov.bd

Sende eine Kopie an

INNENMINISTER
Minister of Home Affairs
Advocate Sahara Khatun
Bangladesh Secretariat, Dhaka-1000, BANGLADESCH
(korrekte Anrede: Dear Home Minister)
Fax: (00 88 02) 7164788
E-Mail: sobhansikder@yahoo.com

BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK BANGLADESCH
Herr Tarik Ahsan, Gesandter (Geschäftsträger a.i.)
Dovestraße 1, 5. Etage
10587 Berlin
Fax: 030-3989 7510
E-Mail: info@bangladeshembassy.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Bengalisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 4. März 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.

PLEASE SEND APPEALS TO ARRIVE AS QUICKLY AS POSSIBLE, IN ENGLISH, BANGLA OR YOUR OWN LANGUAGE:

  • Urging the President as head of state, and the Prime Minister as head of government to halt the execution of Syed Farooq-ur Rahman, Sultan Shahriar Rashid Khan, Mohiuddin Ahmed, AKM Mohiuddin Ahmed und Baziul Huda, if the Supreme Court upholds their sentences;

  • Urging the President und the Prime Minister to halt the execution of all people on death row in Bangladesh and establish a moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty in Bangladesh.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

  • Appellieren Sie an den Präsidenten als Staatsoberhaupt und an den Ministerpräsidenten als Regierungschef, die Hinrichtung von Syed Farooq-ur Rahman, Sultan Shahriar Rashid Khan, Mohiuddin Ahmed, AKM Mohiuddin Ahmed und Bazlul Huda auszusetzen, falls der Oberste Gerichte die Todesurteile gegen die Männer bestätigen sollte;

  • Ersuchen Sie den Staatspräsidenten und den Premierminister, unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe zu erlassen.

Sachlage

Syed Farooq-ur Rahman, Sultan Shariar Rashid Khan, Mohiuddin Ahmed, AKM Mohiuddin Ahmed und Bazlul Huda sind 1998 wegen Mordes an Sheikh Mujibur Rahman und nahezu seiner gesamten Familie zum Tode verurteilt worden. Das Attentat auf den ersten Präsidenten von Bangladesch war im August 1975 verübt worden. Die fünf Männer legten beim Oberen Gericht und anschließend beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel gegen ihre Verurteilung ein, ihre Strafen wurden jedoch im April 2001 beziehungsweise November 2009 aufrechterhalten. Als letztes Rechtsmittel steht nun noch eine Überprüfung ihrer Urteile durch den Obersten Gerichtshof an, der damit das von ihm selbst gesprochene Urteil einer letztmaligen Überprüfung unterziehen wird. Als Termin hierfür ist der 24. Januar anberaumt. Anschließend liegt es in der Entscheidungsbefugnis des Staatspräsidenten, ob er die Todesurteile umwandelt oder ratifiziert.

Obwohl die Überprüfung der Todesurteile durch den Obersten Gerichtshof noch aussteht, haben die Behörden von Bangladesch bereits mitgeteilt, die Hinrichtungen in der ersten Februarwoche vornehmen zu wollen und mit den Vorbereitungen dafür begonnen zu haben. Zeitungen meldeten in ihrer Ausgabe vom 19. Januar 2010, der Staatspräsident habe bereits die Gnadengesuche von drei der Gefangenen – Mohiuddin Ahmed; AKM Mohiuddin Ahmed und Bazlul Huda – abgewiesen. Syed Farooq-ur Rahman und Sultan Shahriar Rashid Khan haben bislang noch keinen Antrag auf Begnadigung gestellt. Nach der Erfahrung von RechtsanwältInnen wird über Gnadenanträge üblicherweise erst nach Ausschöpfung sämtlicher Rechtsmittel beraten. Die fünf Häftlinge befinden sich derzeit im Todestrakt des Zentralgefängnisses von Dhaka.

Der Mord an Sheikh Mujibur Rahman und seiner Familie stellt einen schweren Angriff auf die Menschenrechte dar. Die dafür Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Dies darf jedoch nicht durch ihre Hinrichtung geschehen, da die Todesstrafe eine grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafe darstellt und als solche gegen die Menschenrechte verstößt.

Amnesty wendet sich bedingungslos und überall auf der Welt gegen die Todesstrafe, ungeachtet der Schwere des Verbrechens, ohne Ansehen des Täters und unabhängig von der Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verstößt gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbriefte Recht auf Leben.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Sheikh Mujibur Rahman und die meisten seiner Familienangehörigen waren am 15. August 1975 bei einem Putschversuch getötet worden. Damals war eine Gruppe von Militärs in das Haus der Familie eingedrungen und hatte das Feuer auf die Anwesenden eröffnet. Der damalige Präsident Kondaker Mushtaq Ahmed wie auch sein Amtsnachfolger Ziaur Rahman sicherten den beschuldigten Soldaten Straffreiheit zu. Ministerpräsidentin Sheikh Hasina erklärte nach ihrem Amtsantritt im Jahr 1996 diese Zusage jedoch für nichtig und beseitigte die rechtlichen Hindernisse, die der Strafverfolgung der Soldaten im Wege standen.

Am 8. November 1998 hatte eine Gericht in Dhaka 15 von 20 des Mordes angeklagte Männer zum Tode verurteilt. Es handelte sich um Syed Farooq-ur Rahman, Sultan Shahriar Rashi Khan, Muhiuddin Ahmed, AKM Mahiuddin Ahmed, Bazlul Huda, Khandaker Abdur Rashid, Shariful Haque Dalim, Ahmed Shariful Hossain, AM Rashed Chowdhury, SHMB Noor Chowdhury. Md. Abdul Aziz Pasha, Md Kismat Hashem, Nazmul Hossain Ansar, Abdul Mazed und Moslemuddin. Am 14. Dezember 2000 fand vor dem Oberen Gericht ein Berufungsverfahren statt. Das Urteil der Richter fiel nicht einstimmig aus. Einer der Richter hielt die Todesstrafe gegen zehn der Angeklagten aufrecht, die übrigen sprach er frei. Ein zweiter Richter bestätigte alle 15 Todesurteile. Der Fall wurde daraufhin an einen anderen Richter des Oberen Gerichts zwecks erneuter Anhörung verwiesen. Dieser verkündete sein Urteil am 30. April 2001 und bestätigte darin die Todesstrafe gegen zwölf der Angeklagten. Die übrigen drei Angeklagten Md Kismat Hashem, Ahmed Shariful Hossain und Nazmul Hossain Ansar sprach der Richter frei. Fünf der schuldig befundenen Personen, die bereits im Zentralgefängnis von Dhaka einsaßen, legten beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel ein. Es handelt sich um Syed Farooq-ur Rahman, Sultan Shahriar Rashid Khan, Mohiuddin Ahmed, AKM Mohiuddin Ahmed und Bazlul Huda. Am 19. November 2009 hielt der Gerichtshof die Urteile aufrecht, ließ jedoch eine letztmalige Überprüfung zu. Diese ist für den 24. Januar 2010 anberaumt.

In Bangladesch haben zum Tode verurteilte Personen das Recht, beim Oberen Gericht Rechtsmittel einzulegen. Wird dort das Urteil aufrecht erhalten, können sie den Obersten Gerichtshof anrufen. Bestätigen auch dessen Richter das Urteil, bleibt den Gefangenen nur noch die Möglichkeit einer letztmaligen Überprüfung durch dieselbe Kammer des Obersten Gerichtshofs. Hält die Kammer das Urteil gleichfalls aufrecht, können sie nichts weiter mehr unternehmen, als ein Gnadengesuch an den Staatspräsidenten zu richten.

Am 18. Dezember 2007 hat die UN-Generalversammlung mit ihrer Resolution 62/149 ein weltweites Hinrichtungsmoratorium gefordert. Die Resolution wurde von einer überwältigenden Mehrheit von 104 Staatenvertretern verabschiedet, 54 Länder stimmten gegen die Resolution, 29 enthielten sich. Auch wenn die Resolution rechtlich nicht bindend ist, hat sie doch ein starkes moralisches und politisches Gewicht. Sie erinnert die Staaten an ihre Zusage, die Abschaffung der Todesstrafe anzustreben. Länder, die an der Todesstrafe festhalten, werden mit der Resolution ermutigt, die Anwendung dieser Strafe zu überprüfen. Am 18. Dezember 2008 stimmten die UN einer weiteren Resolution zu, welche die Umsetzung der Resolution 62/149 zum Gegenstand hat und von 106 Staaten – bei 46 Gegenstimmen und 34 Enthaltungen - angenommen wurde. Bangladesch wäre gut beraten, sich der wachsenden Zahl von Staaten anzuschließen, die ein Hinrichtungsmoratorium erlassen haben.