Frauenrechtlerin verhaftet

Maryam Bidgoli

Maryam Bidgoli

Die Frauenrechtlerin Maryam Bidgoli ist am Morgen des 21. Juli 2011 in ihrer Wohnung festgenommen und in das Langaroud-Gefängnis nach Qom gebracht worden. Dort soll sie ihre sechsmonatige Freiheitsstrafe ableisten, zu der sie ein Gericht wegen der Sammlung von Unterschriften unter eine Petition verurteilt hat, mit der ein Ende der gesetzlich verankerten Diskriminierung von Frauen im Iran gefordert wird. Maryam Bidgoli hat gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel eingelegt.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed ’Ali Khamenei

The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street –
End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Website
http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)
http://www.leader.ir/langs/fa/index.php?p=letter (Persisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT DER PROVINZ QOM
Hamzeh Khalili, Office of the Head of the Judiciary
PO Box 184-37195, Azadegan Square,
Shahid Abedi Boulevard, Qom, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Website: http://www.dadgostariqom.ir/tabid/85/Default.aspx

Sende eine Kopie an

LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
c/o Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Larijani)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. September 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, Maryam Bidgoli unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene, die nur deshalb in Haft gehalten wird, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen hat. Beispielsweise hat sie sich mit der Sammlung von Unterschriften unter eine Petition gegen die gesetzliche Diskriminierung von Frauen im Iran für die Menschenrechte eingesetzt.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass das friedliche Sammeln von Unterschriften für eine Petition zur Änderung von Gesetzen kein Verbrechen ist, sondern vielmehr in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung geschieht. Dieses Rechte wird in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert, dessen Vertragsstaat der Iran ist.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Urging the authorities to release Maryam Bidgoli immediately and unconditionally, as she is a prisoner of conscience imprisoned solely for the peaceful exercise of her right to freedom of expression and association, including human rights activities such as gathering signatures for a petition to end discrimination against women in Iranian law.

  • Reminding them that the peaceful gathering of signatures to petitions demanding changes in the law is not a crime and is covered by the right to freedom of expression, provided for by Article 19 of the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Iran is a state party.

Sachlage

Maryam Bidgoli ist Mitglied der Kampagne Eine Million Unterschriften (auch bekannt als Kampagne für Gleichberechtigung), eine basisdemokratische Initiative, die sich für ein Ende der Diskriminierung von Frauen im Iran einsetzt. Am 29. Dezember 2010 wurde sie zusammen mit Fatemeh Masjedi aufgefordert, innerhalb von drei Tagen bei den Gefängnisbehörden in Qom vorstellig zu werden, um eine sechsmonatige Freiheitsstrafe anzutreten. Da die beiden Frauen Rechtsmittel gegen Schuldspruch und Strafmaß eingelegt hatten, blieben sie zunächst auf freiem Fuß. Am 28. Januar 2011 wurde Fatemeh Masjedi schließlich doch festgenommen. Sie leistete ihre Strafe ab und befindet sich inzwischen wieder in Freiheit. In den Morgenstunden des 21. Juli wurde in ihrer Wohnung in Qom auch Maryam Bidgoli verhaftet und in das Langaroud-Gefängnis gebracht, um dort ihre sechsmonatige Haftstrafe abzuleisten.

Beide Frauen waren bereits am 7. Mai 2009 festgenommen worden, weil sie Unterschriften für die Beendigung der rechtlichen Diskriminierung von Frauen im Iran gesammelt hatten. Damals kamen sie nach zwei Wochen in Haft wieder frei. Am 29. August 2010 verurteilte sie die Abteilung 2 des Revolutionsgerichts von Qom zu einer einjährigen Gefängnisstrafe wegen "Verbreitung von Propaganda gegen die Regierung für eine feministische Gruppe (die Kampagne), und zwar durch Verteilen einer Petition und Sammeln von Unterschriften für diese Petition, in der eine Änderung von Gesetzen gefordert wird, die Frauen diskriminieren; und wegen Veröffentlichung von Materialien zur Unterstützung einer feministischen Gruppe, die sich gegen das System richtet". Diese Freiheitsstrafe wurde im Berufungsverfahren durch die Abteilung 3 des regionalen Berufungsgerichts auf sechs Monate reduziert.

[EMPFOHLENE AKTIONEN]

SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Ich fordere Sie höflich auf, Maryam Bidgoli unverzüglich und bedingungslos freizulassen. Sie ist eine gewaltlose politische Gefangene, die nur deshalb in Haft gehalten wird, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen hat. Beispielsweise hat sie sich mit der Sammlung von Unterschriften unter eine Petition gegen die gesetzliche Diskriminierung von Frauen im Iran für die Menschenrechte eingesetzt.

  • Ich möchte Sie daran erinnern, dass das friedliche Sammeln von Unterschriften für eine Petition zur Änderung von Gesetzen kein Verbrechen ist, sondern vielmehr in Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung geschieht. Dieses Rechte wird in Artikel 19 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte garantiert, dessen Vertragsstaat der Iran ist.

[APPELLE AN]

RELIGIONSFÜHRER
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End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
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E-Mail: über die Website
http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)
http://www.leader.ir/langs/fa/index.php?p=letter (Persisch)

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT DER PROVINZ QOM
Hamzeh Khalili, Office of the Head of the Judiciary
PO Box 184-37195, Azadegan Square,
Shahid Abedi Boulevard, Qom, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: über die Website: http://www.dadgostariqom.ir/tabid/85/Default.aspx

KOPIEN AN
LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
High Council for Human Rights
c/o Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St, Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri, Tehran 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Sir / Sehr geehrter Herr Larijani)
E-Mail: info@humanrights-iran.ir
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de oder info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 6. September 2011 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Die Kampagne Eine Million Unterschriften, auch als Kampagne für Gleichberechtigung bekannt, ist eine im Jahr 2006 ins Leben gerufene basisdemokratische Initiative. Sie besteht aus einem Netzwerk engagierter Menschen, die sich für ein Ende der Diskriminierung der Frau im iranischen Recht einsetzen. Die Kampagne gibt freiwilligen Helferinnen ein Training in Rechtsfragen. Diese reisen dann durch das Land und werben für die Kampagne. Sie sprechen mit Frauen bei ihnen zuhause und an öffentlichen Orten über ihre Rechte und die Notwendigkeit von Gesetzesreformen. Und sie versuchen, eine Million Unterschriften von iranischen Staatsangehörigen unter eine Petition zu sammeln, mit der ein Ende der rechtlichen Diskriminierung von Frauen im Iran gefordert wird. Zahlreiche AktivistInnen wurden wegen ihres Engagements zugunsten der Kampagne für Gleichberechtigung festgenommen oder drangsaliert, manche während sie Unterschriften für die Petition sammelten.

Mit dem Urteil vom August 2010 hat erstmals ein iranisches Gericht entschieden, dass hinter der Kampagne eine Gruppe stehe, die "deren Ziel es ist, die nationale Sicherheit zu gefährden". In allen vorherigen Fällen waren Personen, gegen die im Zusammenhang mit dem Sammeln von Unterschriften für die Kampagne wegen Verstoßes gegen die Sicherheit Anklage erhoben worden war, entweder in erster oder zweiter Instanz freigesprochen worden. Unter Hinweis auf diesen Sachverhalt hatten Fatemeh Masjedi und Maryam Bidgoli eine gerichtliche Überprüfung ihres Falls gefordert.

In Artikel 19 der iranischen Verfassung ist die Gleichstellung aller iranischen StaatsbürgerInnen festgeschrieben. Artikel 21 fordert die Wahrung der Rechte von Frauen und Artikel 26 gestattet die "Gründung von Parteien, Gesellschaften, politischen Vereinigungen oder Berufsverbänden … vorausgesetzt, sie verstoßen nicht gegen die Prinzipien der Unabhängigkeit, Freiheit und nationalen Einheit, gegen die Grundsätze des Islam oder die Grundlagen der Islamischen Republik." Mitglieder der Kampagne Eine Million Unterschriften haben stets darauf hingewiesen, dass ihre Aktivitäten voll und ganz im Einklang mit dem iranischem Recht stehen.