Journalist zu Haftstrafe verurteilt

Protestschild mit der Aufschrift "Journalismus ist kein Verbrechen" steht auf dem Boden

Am 16. April wurde der unabhängige Journalist Daler Sharipov wegen der konstruierten Anklage, "religiöse Zwietracht gesät" zu haben, zu einem Jahr Haft verurteilt. Er ist ein gewaltloser politischer Gefangener, der sich nur aufgrund der Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft befindet, und muss deshalb umgehend und bedingungslos freigelassen werden. Amnesty International befürchtet, dass er gefoltert werden und an COVID-19 erkranken könnte.

Appell an

Emomali Rahmon

Executive Office of the President

Prospect Rudaki, 80

Dushanbe 734001

TADSCHIKISTAN

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Tadschikistan

S. E. Herrn Sohibnazar Gayratsho

Perleberger Straße 43

10559 Berlin


Fax: 030-3479 3029

E-Mail: info@botschaft-tadschikistan.de

 

Amnesty fordert:

  • Ergreifen Sie bitte alle notwendigen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass Daler Sharipov umgehend und bedingungslos freigelassen wird, da er ein gewaltloser politischer Gefangener ist, der lediglich aufgrund der Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit inhaftiert ist.
  • Sorgen Sie bis zu seiner Freilassung dafür, dass er und alle weiteren in Tadschikistan Inhaftierten vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt werden und Zugang zu angemessener medizinischer Versorgung und allen erforderlichen Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 erhalten. Falls notwendig müssen auch Tests und Behandlungsmöglichkeiten verfügbar sein.

Sachlage

Der Journalist Daler Sharipov wurde am 16. April vom Bezirksgericht Shohmansur in Duschanbe auf der Grundlage von Paragraf 189 des Strafgesetzbuchs für schuldig befunden, "religiöse Zwietracht gesät" zu haben, und zu einem Jahr Haft verurteilt. Grundlage der Anklage waren hundert Ausgaben seiner Dissertation, die sich mit dem Thema Islam befasst. Er hatte sie veröffentlicht und über inoffizielle Kanäle verbreitet.

Daler Sharipov hat als Journalist einige regierungskritische Artikel veröffentlicht und über verschiedene Themen von öffentlichem Interesse berichtet, wie z. B. Menschenrechtsverletzungen und Religionsfreiheit. In vielen seiner Veröffentlichungen hat er die Regierung kritisiert. Amnesty International betrachtet die Festnahme und Strafverfolgung von Daler Sharipov als Vergeltungsmaßnahme für seine Regierungskritik und seine Arbeit als Journalist. Er hat keine international als Straftat anerkannte Handlung begangen, sondern lediglich von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht, indem er sich kritisch mit verschiedenen Themen auseinandergesetzt hat. Das Urteil gegen ihn muss deshalb aufgehoben und Daler Sharipov umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Daler Sharipov ist nach wie vor in Gefahr, gefoltert oder anderweitig misshandelt zu werden. Auch sein Gesundheitszustand könnte sich aufgrund der Haftbedingungen verschlechtern. Der UN-Menschenrechtsausschuss hatte der Regierung von Tadschikistan bereits 2019 empfohlen, die Bedingungen in den Hafteinrichtungen dringend zu verbessern, im Hinblick auf die Behandlung von Gefangenen, die harten Strafmaßnahmen, die Überbelegung und die schlechten sanitären Anlagen sowie die mangelhafte medizinische Versorgung. Derartige Haftbedingungen tragen zur Verbreitung ansteckender Krankheiten bei und setzen Insass_innen der besonderen Gefahr aus, an COVID-19 zu erkranken. Die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte hat alle Regierungen aufgefordert, "alle Personen aus Hafteinrichtungen zu entlassen, für deren Inhaftierung es keine rechtliche Grundlage gibt, darunter politische Gefangene und diejenigen, die wegen ihrer kritischen und abweichenden Überzeugungen festgehalten werden, um so einen katastrophalen Ausbruch von COVID-19-Fällen zu verhindern."

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zunächst war dem Rechtsbeistand von Daler Sharipov der Zugang zu ihm verweigert worden, weshalb zu befürchten war, dass der Journalist gefoltert werden könnte. Dem Staatlichen Komitee für Nationale Sicherheit (SNCS), in dessem Gewahrsam er sich zu jener Zeit befand, sind in der Vergangenheit wiederholt schwere Menschenrechtsverletzungen und andere Misshandlungen vorgeworfen worden, darunter auch der Einsatz von Folter.

Am 30. März schloss die Generalstaatsanwaltschaft die Ermittlungen ab und reichte die Fallakte bei Gericht ein. Das Verfahren begann dann am 15. April vor dem Bezirksgericht Shohmansur in Duschanbe. Bei den Anhörungen war die Öffentlichkeit zwar nicht ausgeschlossen, aber die Plätze waren aufgrund der Abstandsregelungen zur Eindämmung von COVID-19 begrenzt. Der Staatsanwalt fordert ein Strafmaß von zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis für Daler Sharipov wegen hundert Ausgaben seiner Dissertation, in der Islam und Extremismus behandelt werden und die er veröffentlicht und über inoffizielle Kanäle verbreitet hatte. Das Gericht befand den Journalisten am 16. April für schuldig und verurteilte ihn zu einem Jahr Haft. Da die Untersuchungshaft auf das Strafmaß angerechnet wird, muss er jetzt noch neun Monate im Gefängnis verbringen.

Sein Rechtsbeistand erklärte in seinem Schlussplädoyer, dass Daler Sharipov die gegen ihn erhobene Anklage bestreite, aber einräume, dass er in der Dissertation, auf der das Urteil basiert, Fehler gemacht haben könnte. Der Rechtsbeistand erklärte vor Journalist_innen, Daler Sharipov wolle keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

Die Behörden bestreiten, dass es Fälle von COVID-19 in Tadschikistan gibt. Trotzdem sind einige Maßnahmen eingeleitet worden, um die Gefahr der Infizierung mit dem Corona-Virus einzudämmen. So wurde die Grenze geschlossen, und die Hafteinrichtungen sind für Besucher_innen geschlossen.