Kritiker der Regierung müssen freigelassen werden!

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In Somaliland befinden sich drei Männer wegen mutmaßlich regierungskritischer Facebook-Beiträge willkürlich in Haft. Der Journalist Abdimalik Muse Oldon, das Oppositionsmitglied Mohamed Sidiiq Dhame und der Angestellte des Innenministeriums Jamal Abdi Muhumed wurden zwischen dem 17. April und 1. Mai festgenommen und inhaftiert.

Appell an

Hassan Ahmed Aden

Attorney General

Hargeisa

Somaliland/Somalia

 

Sende eine Kopie an

Botschaft der Bundesrepublik Somalia

S. E. Herrn Mohamud Mohamed Tifow

Potsdamer Straße 144

10783 Berlin

Fax: 030 23 63 00 11

E-Mail: somaliembassyberlin@gmail.com

 

Amnesty fordert:

  • Bitte veranlassen Sie die umgehende und bedingungslose Freilassung von Abdimalik Muse Oldon, Jamal Abdi Muhumed und Mohamed Sidiiq Dhame, da sie sich nur aufgrund der Wahrnehmung ihres Rechts auf Meinungsfreiheit in Haft befinden.
  • Ich fordere Sie außerdem auf, die Rechte auf Meinungsfreiheit und persönliche Freiheit zu achten, zu schützen, zu fördern und für alle Bewohner_innen von Somaliland zu gewährleisten.

 

Sachlage

Die Behörden von Somaliland haben vor kurzem drei Männer lediglich deshalb festgenommen und inhaftiert, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hatten. Abdimalik Muse Oldon, Jamal Abdi Muhumed und Mohamed Sidiiq Dhame hatten in den Sozialen Medien Ansichten geäußert, die von den Behörden als regierungskritisch eingestuft wurden.  

Der Journalist Abdimalik Muse Oldon wurde am 17. April in seiner Heimatstadt Burao von der Polizei festgenommen und nach Hargeisa, der Hauptstadt von Somaliland, gebracht. Der Grund für seine Festnahme lautet, dass er den Präsidenten von Somaliland auf seiner Facebook-Seite kritisiert haben soll. Am 6. Juni wurde er offiziell wegen Verbreitung staatsfeindlicher Propaganda und Veröffentlichung falscher Informationen über die Abaarso School of Science & Technology angeklagt. Er wird derzeit im Zentralgefängnis von Hargeisa festgehalten.

Jamal Abdi Muhumed, ein Angestellter des Innenministeriums, wurde am 24. April an seinem Arbeitsplatz in Hargeisa festgenommen. Grund für seine Festnahme waren Facebook-Posts, in denen er die Polizei von Somaliland kritisiert haben soll. Er wurde am 19. Juni wegen Beleidigung der Polizei und Beleidigung eines Staatsbediensteten angeklagt. Er wird derzeit auf der zentralen Polizeistation von Hargeisa festgehalten.

Mohamed Sidiiq Dhame ist Sprecher der Jugendfraktion der oppositionellen Waddani-Partei. Er wurde am 1. Mai in seiner Wohnung in Hargeisa festgenommen. Grund für die Festnahme war ein Facebook-Beitrag, in dem er sich kritisch über den Ausnahmezustand geäußert haben soll, der über drei Distrikte in der Region Sanaag verhängt worden ist. Am 8. Juni wurde er offiziell angeklagt, die Ehre und das Ansehen des Präsidenten beschädigt und zu Gewalt angestiftet zu haben. Am 27. Juni befand ihn das Bezirksgericht in Hargeisa der Kränkung der Ehre des Präsidenten für schuldig und verurteilte ihn zu sechs Monaten Haft. Mohamed Sidiiq Dhame befindet sich im Zentralgefängnis von Hargeisa.

Die Festnahme der drei Männer ist willkürlich. Sie erfolgte ohne Haftbefehl und verstößt damit gegen Artikel 25(2) der Verfassung von Somaliland. Darin ist festgeschrieben, dass Polizeikräfte zur Festnahme und Inhaftierung einer Person einen richterlichen Haftbefehl einholen müssen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit der Amtsübernahme der gegenwärtigen Regierung im Dezember 2017 werden in Somaliland verstärkt Regierungskritiker_innen drangsaliert und eingeschüchtert. Friedlicher Dissens wird zunehmend unterdrückt. Die Behörden gehen scharf gegen Personen vor, die sich ihrer Ansicht nach kritisch über die Regierungslinie oder Regierungsangestellte äußern, darunter auch Dichter_innen und Journalist_innen.

Die 2001 verabschiedete Verfassung von Somaliland garantiert das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht auf Pressefreiheit. Allerdings sind im Strafgesetzbuch von 1964 einige unklar definierte und vage formulierte Straftatbestände festgeschrieben, die mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden können. Hierzu zählen "Kränkung der Ehre und des Prestiges des Staatsoberhauptes", "Beleidigung eines Staatsbediensteten oder einer staatlichen Institution", und "Missachtung der Nation, des Staates oder der Flagge".