Indigene Gemeinschaft von Räumung bedroht

Eine Frau steht in einem Zelt und blickt in die Kamera, in dem Zelt befinden sich weitere Personen

Amada Martínez, Sprecherin der indigenen Gemeinde Tekoha Sauce, 2017

Die indigene Gemeinschaft der Tekoha Sauce ist erneut in Gefahr, von ihrem angestammten Gebiet vertrieben zu werden: Das Wasserkraftwerk-Unternehmen Itaipú Binacional hat rechtliche Schritte gegen sie eingeleitet. Sowohl internationale Menschenrechtsstandards als auch die paraguayische Verfassung schützen indigene Gemeinschaften vor Vertreibungen ohne vorherige freiwillige, informierte Zustimmung. Der Präsident von Paraguay muss daher die betroffenen indigenen Gemeinschaften vor der Zwangsräumung schützen.

Appell an

Mario Abdo Benítez

Presidente de la República

Palacio de Gobierno

El Paraguayo Independiente entre O’leary y Ayolas

Asunción, PARAGUAY

Sende eine Kopie an

BOTSCHAFT DER REPUBLIK PARAGUAY

Herrn Roberto Carlos Maidana Barrios

Geschäftsträger a.i.


Hardenbergstraße 12

10623 Berlin

Fax: 030-31 99 86 17

E-Mail: embapar@embapar.de

Amnesty fordert:

  • Ich fordere Sie höflich auf, dafür zu sorgen, dass die Mitglieder der indigenen Gemeinschaft der Tekoha Sauce vor Zwangsräumungen geschützt und ihre Rechte geachtet werden.

Sachlage

Das staatseigene Wasserkraftwerk-Unternehmen Itaipú Binacional hat gegen die beiden Sprecher_innen der Tekoha Sauce, Cristóbal Martínez und Amada Martínez, Klage eingereicht. Diese könnte eine erneute Zwangsräumung der indigenen Gemeinschaft zur Folge haben.

Gemäß Paragraf 64 der paraguayischen Verfassung sowie Paragraf 16 der Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zum Schutz der indigenen Völker hat die Gemeinschaft der Tekoha Sauce das Recht, sich auf ihrem angestammten Territorium aufzuhalten und es zu nutzen. Eine Räumung gegen ihren Willen wäre ein Verstoß gegen paraguayisches und internationales Recht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

In den 1970er-Jahren wurden durch den Bau des Wasserkraftwerkes Itaipú Binacional an der Grenze zwischen Paraguay und Brasilien mindestens 36 Gemeinschaften der indigenen Avá Guaraní von ihrem angestammten Land vertrieben. Diese Räumungen verstießen sowohl gegen nationale als auch internationale Rechtsstandards zur Situaion indigener Gemeinschaften. Die Gemeinschaften wurden in Gebiete umgesiedelt, die für ihre traditionelle Lebensweise untauglich sind.

Die Betroffenen sahen sich in einer ausweglosen Lage und kehrten schließlich 2016 auf einen Teil ihres angestammten Gebietes zurück. Gegenwärtig leben sie in dem als Naturpark ausgezeichneten Gebiet Limoy de Itaipú, das allerdings die Betreibergesellschaft des Wasserkraftwerks Itaipú Binacional für sich beansprucht.

Die Gemeinschaft beantragte bei den staatlichen Behörden eine umfassende Entschädigung für die Verluste, die ihnen seit der ersten Räumung in den 1970er-Jahren entstanden sind – eine zufriedenstellende Antwort steht jedoch noch aus. Gemäß Paragraf 28 der Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte der indigenen Völker könnte eine solche Entschädigung unter anderem rechtlich anerkannte Landtitel über Ländereien, Gebiete oder auch Ressourcen umfassen. Auch ein finanzieller Ausgleich wäre möglich.

Im Jahr 2018 veröffentlichte Amnesty International den englischsprachigen Bericht A recipe for criminalization: Defenders of the environment, territory and land in Peru and Paraguay, in dem es um die Zwangsräumungen in Paraguay geht. Darin wird dargestellt, dass die Räumungen oft ohne notwendige Vorkehrungsmaßnahmen erfolgen, die sicherstellen, dass nationale und internationale Standards gewährleistet sind.

Die Gemeindesprecher_innen Amada Martínez und Cristóbal Martínez haben sich im Zusammenhang mit dem Landstreit und der Forderung nach einer angemessenen Entschädigung aktiv für die Rechte ihrer Gemeinschaft eingesetzt.

Am 8. August 2018 wurden die Menschenrechtsverteidigerin Amada Martínez, ihr siebenjähriger Sohn, ihre beiden ein- und achtjährigen Neffen, ihre Schwester sowie ein Taxifahrer von fünf Männern verfolgt und angehalten. Die Männer fuhren in einem Lastwagen mit dem Logo des Wasserkraftwerks Itaipú Binacional. Durch eine Urgent Action konnte Amada Martínez bei der Ombudsstelle für Menschenrechte eine Beschwerde einlegen sowie beim Menschenrechtsbeauftragten im Büro der Staatsanwaltschaft Schutzmaßnahmen beantragen. Daraufhin forderte dieser wiederum bei der Staatsanwaltschaft der Stadt Minga Porã, in der Amada Martínez angegriffen worden war, eine unparteiische und unabhängige Untersuchung des Vorfalls.

Im Oktober 2018 folgte dann ein erster Schritt, der es der Gemeinde ermöglicht, vor paraguayischen Gerichten das Recht auf ihr angestammtes Land einzufordern: Am 2. Oktober besuchte das Institut für Indigene Angelegenheiten (INDI) die Gemeinde und am 9. Oktober erkannte es die Leitungsposition von Cristóbal Martínez formell an.

Der Begriff "rechtswidrige Zwangsräumung" bezeichnet die Vertreibung von Personen aus ihrem Zuhause und/oder von ihrem Land gegen ihren Willen und ohne ein ordnungsgemäßes Verfahren oder sonstige rechtliche Schutzmaßnahmen. Diese würden eine wirkliche Konsultation der betroffenen Gemeinschaften umfassen, um gemeinsam alle realistischen Alternativen zur Räumung auszuloten. Außerden würden sie eine angemessene Ankündigung und den Zugang zu Rechtsmitteln umfassen – sowie eine Entschädigung für Verluste sowie die Bereitstellung einer angemessenen Ersatzunterkunft. Wenn eine Räumung als gerechtfertigt eingestuft wird, dann sollte sie unter strenger Einhaltung der relevanten Bestimmungen der internationalen Menschenrechtsnormen sowie den allgemeinen Grundsätzen der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit erfolgen.