Haft wegen Anti-Rassismus-Protesten

Diese Urgent Action ist beendet

Am 17. Juni 2020 wurden sieben papuanische Aktivisten der Rebellion (makar) schuldig gesprochen und zu zehn bis elf Monaten Gefängnis verurteilt. Anlass war ihre Rolle in einer Anti-Rassismus-Demonstration im August 2019. Sie sind inzwischen alle wieder auf freiem Fuß und konnten nach Hause zurückkehren.

Zwei Hände umfassen die Gitterstäbe einer Gefängniszelle.

Am 17. Juni 2020 wurden sieben papuanische Aktivisten wegen "Rebellion" (makar) zu Haftstrafen zwischen zehn und elf Monaten verurteilt. Sie hatten im August 2019 Anti-Rassismus-Demonstrationen organisiert bzw. daran teilgenommen. Sie sind gewaltlose politische Gefangene, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung inhaftiert sind. Sie müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

Präsident der Republik Indonesien

Ir. H. Joko Widodo

State Secretariat

Jl. Veteran No. 17-18

Kota Jakarta Pusat, DKI Jakarta

10110 INDONESIEN

 

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Indonesien

S. E. Herrn Arif Havas Oegroseno

Lehrter Straße 16-17

10557 Berlin

Fax: 030-4473 7142


E-Mail: info@kbri-berlin.de oder

              info@botschaft-indonesien.de

Amnesty fordert:

  • Bitte lassen Sie Ferry Kombo, Alexander Gobai, Agus Kossay, Stevanus Itlay, Hengki Hilapok, Buchtar Tabuni und Irwanus Uropmabin umgehend und bedingungslos frei.
  • Sorgen Sie bitte dafür, dass die Inhaftierten bis zu ihrer Freilassung vor Folter oder anderweitiger Misshandlung geschützt sind und Zugang zu ihrer Familie, einem Rechtsbeistand ihrer Wahl und angemessener medizinischer Versorgung erhalten. Sie müssen in Übereinstimmung mit dem Recht auf ein faires Gerichtsverfahren in jeder Phase des Strafverfahrens von ihren Rechtsbeiständen unterstützt werden.
  • Bitte lassen Sie alle gewaltlosen politischen Gefangenen umgehend bedingungslos frei, die nicht inhaftiert sein sollten, nicht wegen Rebellion angeklagt sein sollten und die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung inhaftiert sind.

Sachlage

Ferry Kombo, Alexander Gobai, Agus Kossay, Stevanus Itlay, Hengki Hilapok, Buchtar Tabuni und Irwanus Uropmabin wurden 2019 festgenommen, weil sie im August 2019 an Anti-Rassismus-Protesten Jayapura teilgenommen hatten.

Sie wurden nach Paragraf 106 des indonesischen Strafgesetzbuchs der "Rebellion" (makar) angeklagt. Das Bezirksgericht von Balikpapan verurteilte sie zu Haftstrafen zwischen zehn und elf Monaten. Die indonesischen Behörden haben den übermäßig vagen Vorwurf der "Rebellion" in den vergangenen zehn Jahren eingesetzt, um Dutzende friedliche Unabhängigkeitsaktivist_innen strafrechtlich zu verfolgen.

Die sieben papuanischen Aktivisten sind gewaltlose politische Gefangene, die lediglich aufgrund der friedlichen Wahrnehmung ihrer Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlung inhaftiert sind. Das Gefängnis ist voll und der Zugang zu Gesundheitsversorgung ist begrenzt. Während der anhaltenden COVID-19-Pandemie sind ihre Gesundheit und ihre Leben damit in Gefahr. Sie sollten keinen Tag im Gefängnis verbringen müssen.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Ferry Kombo, Alexander Gobai, Henky Hilapok und Irwanus Uropmabin wurden zwischen dem 6. und dem 11. September 2019 in Jayapura, Papua, festgenommen. Ihnen wurde vorgeworfen, die Drahtzieher der "Aufstände" vom 29. August 2019 in Jayapura gewesen zu sein. Ihre Studierendenvereinigung hat als einzige Organisation die Polizei darüber informiert, dass es friedliche Anti-Rassismus-Proteste in Jayapura geben würde. Zwischen dem 9. und dem 23. September nahm die Polizei in Jayapura Agus Kossay, Stevenus Itlay und Assa Asso fest. Sie sind Vorsitzende der KNPB (Komite Nasional Papua Barat, dt.: Nationale Kommission für West-Papua). Im selben Zeitraum wurde Buchtar Tabuni festgenommen, ein Aktivist der Unabhängigkeitsbewegung ULMWP (United Liberation Movement for West Papua, dt.: Vereinigte Befreiungsbewegung für West-Papua) und ehemaliger KNPB-Vorsitzenden. Sie wurden der Rebellion angeklagt.

Der Prozess gegen die sieben papuanischen Aktivisten begann am 11. Februar 2020. Am 11. Juni forderte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von 5 bis 17 Jahren für die sieben People of Color. Wie ihre Rechtsbeistände anmerkten, enthielten die Anklageschriften keine Beschreibung der Art der Beteiligung an Straftaten und auch keine genaue Zeit und keinen Ort, an dem die Angeklagten eine Straftat begangen haben sollen. Am 17. Juni 2020 erklärte das Bezirksgericht von Balikpapan (Ost-Kalimantan) die sieben People of Color dennoch der Rebellion für schuldig und erließ folgende Urteile: 10 Monate Gefängnis für Ferry Kombo, Irwanus Uropmabin, Hengky Hilapok und Alexander Gobai. 11 Monate Gefängnis für Buchtar Tabuni, Agus Kossay und Steven Itlay.

Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs ermächtigt die Gerichte, eine Person zu "lebenslanger Haft oder einer Höchststrafe von 20 Jahren Gefängnis wegen makar" zu verurteilen. Er wird oft gegen papuanische Aktivist_innen angewendet. Darüberhinaus legt Paragraf 110 fest, dass schon die Konspiration zur Rebellion als Verstoß gegen Paragraf 106 strafbar ist. Die Rebellion-Paragrafen im indonesischen Strafgesetzbuch werden oft mit einer Definition angewandt, die so allgemein und vage ist, dass sie den eigentlichen Sinn der Paragrafen nicht mehr berührt. Der Paragraf 106 kann so willkürlich dazu genutzt werden, das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlung und Vereinigung einzuschränken.

Die indonesischen Behörden haben in den vergangenen zehn Jahren diese Strafrechtsparagrafen eingesetzt, um Dutzende friedliche Unabhängigkeitsaktivist_innen in Papua und in Maluku strafrechtlich zu verfolgen. In den letzten Jahren gab es einen Anstieg an Anklagen wegen Rebellion. Mindestens 44 papuanische Aktivist_innen wurden angeklagt, weil sie friedlich ihr Recht auf freie Meinungsäußerung, Vereinigung und Versammlung ausübten.

Amnesty International nimmt weder Stellung zum politischen Status der Provinzen oder Regionen Indonesiens, einschließlich Forderungen nach ihrer Unabhängigkeit, noch zu diesen Angelegenheiten in anderen Staaten. Allerdings ist Amnesty International der Ansicht, dass zum Recht auf freie Meinungsäußerung auch das Recht zählt, sich friedlich für Unabhängigkeit aussprechen zu dürfen.