Zehn Hongkonger_innen verurteilt

Zwei Passanten in Hongkong mit Gesichtsmasken (aufgrund von Covid-19) stehen vor einem Plakat mit der Aufschrift "National Security Law"

Zehn der zwölf Hongkonger_innen, die im August 2020 von der chinesischen Küstenwache festgenommen wurden, sind am 30. Dezember 2020 in unfairen Gerichtsverfahren zu Haftstrafen verurteilt worden. Sie befinden sich seit über vier Monaten ohne Kontakt zu ihren Familien oder den von den Familien beauftragten Rechtsbeiständen in Haft.

Appell an

Director Fang Hongsheng

Yantian Branch of Shenzhen Municipal Public Security Bureau

2078 Shenyan Lu, Yantian Qu

Shenzhen Shi, 518081


VOLKSREPUBLIK CHINA

Sende eine Kopie an

Botschaft der Volksrepublik China

S. E. Herrn Ken Wu

Märkisches Ufer 54


10179 Berlin

Fax: 030-27 58 82 21

E-Mail: de@mofcom.gov.cn

Sachlage

Am 23. August 2020 wurden die zehn Hongkonger_innen von Angehörigen der festland-chinesischen Küstenwache abgefangen, als sie Hongkong mit einem Schnellboot verließen. Ende Dezember folgte die Verurteilung im Rahmen eines unfairen Gerichtsverfahrens: zwei von ihnen müssen wegen "Organisation des geheimen Grenzübertritts anderer Personen" (组织他人偷越国(边)境) für drei bzw. zwei Jahre ins Gefängnis, die anderen acht Personen wegen "illegaler Grenzüberquerung" (偷越国(边)境) für sieben Monate.

Seit ihrer Inhaftierung am 23. August 2020 haben die Beamt_innen des Haftzentrums des Stadtbezirks Yantian der Stadt Shenzhen den Anspruch der Inhaftierten auf rechtlichen Beistand verletzt, indem sie ihnen keinen direkten Kontakt mit ihren Familien oder den von ihren Familien ernannten Rechtsbeiständen gestatteten. Die Behörden behaupteten, die inhaftierten Personen hätten "ihre eigenen Rechtsbeistände gewählt". Bei dem Gerichtsverfahren, das am 28. Dezember 2020 begann, wurden die zehn Angeklagten jedoch nur durch staatlich bestellte Rechtsbeistände vertreten. Zwei der von den Familien beauftragten Rechtsbeiständen wurde seither die Anwaltslizenz entzogen.

Die von den Familien beauftragten Rechtsbeistände konnten der Gerichtsverhandlung nicht beiwohnen, da das Gericht angab, dass die Zuschauergalerie schon vollständig besetzt sei. Dies ist eine bewährte Methode der chinesischen Behörden bei Gerichtsverfahren, die sie als "heikel" einstufen.

Die Behörden haben die Familien der Angeklagten nicht genauer über die Gerichtsverhandlung informiert. Die staatlich bestellten Rechtsbeistände teilten ihnen erst drei Tage zuvor Datum, Zeit und Ort der Verhandlung mit. Am Prozesstag selbst konnten die Familienmitglieder die Rechtsbeistände nicht erreichen und sie erhielten auch keine Informationen oder Kopien des Urteils, das am 30. Dezember 2020 gesprochen wurde. Die Rechtsbeistände ignorierten die Gesuche der Angehörigen, die zehn Betroffenen nach ihrer Verurteilung besuchen zu dürfen.

Es herrscht besonders große Sorge um Quinn Moon und Tang Kai-yin, die an gesundheitlichen Problemen leiden und regelmäßig verschreibungspflichtige Medikamente benötigen. Ohne Kontakt zu ihnen kann nicht sichergestellt werden, dass sie in der Haft die angemessene medizinische Versorgung erhalten. Die Versuche der Familie von Quinn Moon – sie leidet an Depressionen und benötigt dafür regelmäßig Medikamente – den staatlich beauftragten Rechtsbeistand zu kontaktieren, bleiben auch weiterhin erfolglos. Tang Kai-yin benötigt regelmäßig Asthma-Medikamente. Es ist äußerst besorgniserregend, dass die Angehörigen und die von ihnen beauftragten Rechtsbeistände sich nicht mit den zehn Gefangenen treffen dürfen, um sich von ihrer Gesundheit und ihrem Wohlergehen überzeugen zu können.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Cheng Tsz-ho, Cheung Chun-fu, Liu Tsz-man, Quinn Moon, Tang Kai-yin , Li Tsz-yin, Li Yu-hin, Wong Wai-yin und vier weitere Personen wurden am 23. August 2020 von Angehörigen der festland-chinesischen Küstenwache abgefangen, als sie Hongkong mit einem Schnellboot verließen.

Liu Tsz-man und ein weiterer Jugendlicher waren zum Zeitpunkt der Festnahme noch minderjährig. Ende Dezember 2020 entschieden die chinesischen Behörden, die Strafverfolgung gegen die beiden einzustellen und überstellten sie am 30. Dezember 2020 in den Gewahrsam der Hongkonger Polizei. Die Familie des einen Teenagers erzählte, dass er nach der Rückkehr nach Hong Kong nervös schien und es vermied, über seine Inhaftierung im Haftzentrum von Yantian in der Stadt Shenzhen zu sprechen. Nach ihrer Rückführung von Festlandchina nach Hongkong sehen sich die beiden mit Anklagen konfrontiert, die erhoben worden waren, bevor sie Hongkong im August 2020 verließen. Liu Tsz-man wird der "Brandstiftung" und des "Besitzes von Gegenständen zur Zerstörung oder Beschädigung fremden Eigentums" bezichtigt, während dem anderen Jugendlichen "versuchte Brandstiftung" und "Besitz von Angriffswaffen" vorgeworfen wird.

Seit der Inhaftierung der zwölf Hongkonger_innen am 23. August 2020 haben die chinesischen Behörden ihr Recht auf rechtlichen Beistand verletzt, indem sie ihnen keinen direkten Kontakt mit den von ihren Familien ernannten Rechtsbeiständen erlaubten. Die Behörden verwarfen alle Gesuche der von den Familien beauftragten Rechtsbeistände, sich mit den inhaftierten Hongkonger_innen treffen zu dürfen. Gleichzeitig haben mindestens vier der von den Familien beauftragten Rechtsbeistände ihr Mandat für diesen Fall niedergelegt, nachdem sie von den Behörden bedroht und eingeschüchtert worden waren. Das Justizministerium der Provinzen Sichuan und Hunan informierte Lu Siwei und Ren Quanniu – die Rechtsbeistände, die Quinn Moon und Wong Wai-yin vertreten – am 31. Dezember 2020 bzw. am 4. Januar 2021 über einen Beschluss, ihnen ihre Anwaltslizenzen zu entziehen. Die Behörden wollen diesen Beschluss nach gerichtlicher Überprüfung im Januar 2021 vollziehen.

Amnesty International hat zahlreiche Fälle dokumentiert, bei denen Gefangenen in Festlandchina, oft Menschenrechtsverteidiger_innen, das Recht auf Rechtsbeistände, die von ihnen oder ihren Familien beauftragt wurden, routinemäßig verweigert wurde. In einigen Fällen ernannten die Behörden Rechtsbeistände für die Inhaftierten, ohne dass diese oder deren Familien zugestimmt hatten. In anderen Fällen bedrohten die Behörden Rechtsbeistände, um sie dazu zu zwingen, ihre Mandate abzugeben; behaupteten, dass die Inhaftierten von Familien ernannte Rechtsbeistände entlassen hätten; oder hinderten Angehörige daran, Rechtsbeistände zu beauftragen. Dies sind alles Mittel, um den inhaftierten Menschen ihren Anspruch auf einen Rechtsbeistand zu verweigern. Personen ohne rechtliche Vertretung können sich oftmals nicht über ihre Rechte informieren und laufen daher verstärkt Gefahr, einem unfairen Gerichtsverfahren ausgesetzt zu sein.

Sich mit selbstgewählten Rechtsbeiständen treffen zu können, ist ein zentraler Bestandteil des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren und eine grundlegende Schutzmaßnahme für die Verhinderung von Folter und anderen Misshandlungen. Diesen zwölf Personen keinen Zugang zu ihren Familien oder Rechtsbeiständen ihrer Wahl zu gewähren, widerspricht internationalen Menschenrechtsstandards, wie sie im UN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes und dem Grundsatzkatalog für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen festgelegt sind. Es läuft zudem Chinas eigener Strafprozessordnung zuwider.

Elf der zwölf Personen waren vor ihrer Inhaftierung wegen "illegaler Grenzüberquerung" in Festlandchina bereits in Hongkong festgenommen worden. Die Vorwürfe lauteten damals auf "Verabredung zur absichtlichen Verwundung von Personen", "Randale", "tätlicher Angriff auf ein_e Polizeibeamt_in", "Verschwörung zur Brandstiftung", "Besitz von Substanzen mit der Absicht, Eigentum zu zerstören oder zu beschädigen", "Herstellung einer explosiven Substanz", "Brandstiftung" und "Planung von Brandstiftung". Einer der zwölf Inhaftierten, Li Yu-hin, soll Hongkong verlassen haben, weil er zuvor wegen "Besitzes von Munition ohne Zulassung" und "Zusammenarbeit mit ausländischen Kräften zur Gefährdung der nationalen Sicherheit" festgenommen worden war. Li Yu-hin ist einer der mindestens 89 Aktivist_innen und Protestierenden, die bisher im Rahmen des am 30. Juni 2020 in Kraft getretenen Sicherheitsgesetzes für Hongkong festgenommen wurden. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte und andere UN-Gremien haben wiederholt ihre Besorgnis über das nationale Sicherheitsgesetz für Hongkong ausgedrückt. Der vage formulierte Gesetzestext könne zu "diskriminierender oder willkürlicher Auslegung bzw. Durchsetzung des Gesetzes führen, was den Menschenrechtsschutz untergraben könnte".

Einige der festgenommenen Personen werden einzig aufgrund ihrer friedlichen Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung – zum Beispiel wegen des Besitzes von Transparenten mit politischen Slogans oder wegen Posts in den Sozialen Medien – beschuldigt, die Staatssicherheit zu gefährden. Gemäß internationalen Menschenrechtsstandards darf die "nationale Sicherheit" nicht als Vorwand eingesetzt werden, um Menschen das durch internationale Rechtsnormen geschützte Recht einzuschränken, abweichende politische Ansichten zu äußern oder andere Menschenrechte auszuüben.