Belarus: Anklagen gegen Menschenrechtlerin

Porträtaufnahme von Nasta Loika, die selbstbewusst und leicht lächelnd in die Kamera blickt.

Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin Nasta Loika (Archivaufnahme)

Die belarussische Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin Nasta (Anastasia) Loika befindet sich bereits seit über 75 Tagen in Haft und wird mithilfe von konstruierten Anklagen immer weiter festgehalten. Die belarussischen Behörden gehen als Vergeltungsmaßnahme für ihre Menschenrechtsarbeit gegen sie vor und beschuldigen sie des "minderschweren Rowdytums". Sie berichtet von Folter und anderen Formen der Misshandlung in Haft und muss umgehend freigelassen werden.

Appell an

Generalstaatsanwalt der Republik Belarus

Andrei Shved

Ul. Internatsiyanalnaya 22

220030 Minsk

BELARUS

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Belarus

S.E. Herrn Denis Sidorenko

Am Treptower Park 32

12435 Berlin

Fax: 030-5363 5923

E-Mail: germany@mfa.gov.by

Amnesty fordert:

  • Bitte sorgen Sie dafür, dass Nasta Loika umgehend freigelassen wird und stellen Sie sicher, dass das belarussische Justizsystem nicht mehr dazu benutzt wird, gegen Menschenrechtsverteidiger*innen vorzugehen.
  • Bitte veranlassen Sie eine unverzügliche Untersuchung der Vorwürfe der Folter und anderer Misshandlung von Nasta Loika sowie ihrer willkürlichen Inhaftierung und strafrechtlichen Verfolgung. Alle Staatsbediensteten, die im begründeten Verdacht stehen, entsprechende Verstöße begangen zu haben, sollten bis zum Ende der Untersuchung suspendiert werden. Bitte stellen Sie außerdem sicher, dass die Verantwortlichen in einem fairen Gerichtsverfahren zur Rechenschaft gezogen werden, in dem nicht auf die Todesstrafe zurückgegriffen wird.

Sachlage

In Belarus gehen die Behörden strafrechtlich gegen die willkürlich inhaftierte Menschenrechtsverteidigerin und gewaltlose politische Gefangene Nasta  Loika vor. Sie berichtet von Folter und anderen Formen der Misshandlung während ihrer Inhaftierung.

Nasta Loika wurde am 28. Oktober 2022 in Minsk willkürlich festgenommen. Am 31. Oktober 2022 verurteilte man sie auf Grundlage konstruierter Anklagepunkte wegen "minderschweren Rowdytums" (Paragraf 19, Absatz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) zu 15 Tagen Haft. Nach Verbüßung ihrer Haftstrafe wurde sie nicht freigelassen, sondern erhielt vier weitere 15-tägige Haftstrafen wegen desselben vermeintlichen Vergehens. Am 24. Dezember 2022 wurde willkürlich Anklage gemäß Paragraf 342, Absatz 1 und Paragraf 130, Absatz 3 des Strafgesetzbuches gegen sie erhoben.

Nasta Loika gibt an, dass sie während ihrer Inhaftierung bei Verhören mit Elektroschocks gefoltert und für acht Stunden ohne angemessene Kleidung im Innenhof ausharren musste. Die dringend erforderliche medizinische Behandlung wird ihr immer wieder verwehrt, was an sich schon den Tatbestand von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung erfüllen kann.

Nasta Loika hat kein Verbrechen begangen und wird dennoch unablässig von den Behörden als Vergeltungsmaßnahme für ihre Menschenrechtsarbeit verfolgt.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Nasta (Anastasia) Loika ist eine bekannte Menschenrechtsverteidigerin und Pädagogin. Der Fokus ihrer Arbeit liegt auf Menschenrechtsverletzungen infolge der repressiven "Anti-Extremismus"-Gesetzgebung in Belarus, sowie auf dem Schutz ausländischer Bürger*innen und Staatenloser in Belarus. Außerdem engagiert sie sich in der Menschenrechtsbildung.

Am 6. September 2022 wurde Nasta Loika das erste Mal willkürlich festgenommen, als sie das Minsker Stadtgericht verließ. Dort hatte sie dem Verfahren gegen die Menschenrechtsverteidiger*innen Marfa Rabkova, Andrei Chapyuk und acht weiterer Angeklagter beigewohnt, die auf Grundlage konstruierter Anschuldigungen zu langen Haftstrafen verurteilt worden waren. Am 7. September 2022 wurde Nasta Loika auf Grundlage des Paragrafen 19, Absatz 1 des belarussischen Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen "minderschweren Rowdytums" zu 15 Tagen Haft verurteilt. Das Bezirksgericht Frunzenski in Minsk verurteilte sie am 22. September 2022 zum zweiten Mal zu 15 Tagen Haft – wegen derselben Anschuldigung. Während ihrer Haft wurde Nasta Loika der Zugang zu einem Rechtsbeistand, notwendiger medizinischer Versorgung und so grundlegenden Dingen wie warmer Kleidung und Trinkwasser verwehrt. Nach Absitzen ihrer Haftstrafen kam sie am 6. Oktober 2022 zunächst wieder frei.

Doch seit ihrer erneuten willkürlichen Festnahme in Minsk am 28. Oktober 2022 ist Nasta Loika wieder in Haft. Am 31. Oktober 2022 wurde sie erneut wegen "minderschweren Rowdytums" zu 15 Tagen Haft verurteilt. Kurz nach ihrer zweiten Festnahme am 28. Oktober 2022 tauchte ein "Geständnisvideo" von Nasta Loika auf einem Telegramkanal auf, der mit der Leitung der Behörde für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption des belarussischen Innenministeriums in Verbindung gebracht wird. Die belarussischen Behörden gehen regelmäßig auf diese Art gegen die politische Opposition und Andersdenkende im Land vor. In den letzten Jahren wurde über zahlreiche Menschenrechtsverletzungen durch die Beamt*innen berichtet. Häufig nutzen die Behörden dabei solche auf Video festgehaltenen "Geständnisse", die unter Zwang von inhaftierten Regierungskritiker*innen und Aktivist*innen aufgenommen werden.

Am 12. November 2022 wurde Nasta Loika nicht aus ihrer 15-tägigen Haft entlassen, sondern weitere 15 Tage wegen "minderschweren Rowdytums" in Haft behalten. Bei ihrer Online-Anhörung gab Nasta Loika an, dass sie während ihres Verhörs mit Elektroschocks gefoltert und für acht Stunden ohne angemessene Kleidung draußen im Innenhof ausharren musste. Sie wurde aufgrund der kalten Temperaturen krank. Die Gefängnisaufsicht verweigerte ihr die Zustellung von Paketen mit dringend benötigter warmer Kleidung, Hygieneartikeln und Medizin.

Am 24. Dezember 2022 wurde nach insgesamt fünf 15-tägigen Haftstrafen gemäß Paragraf 342, Absatz 1 ("Organisation und Vorbereitung von Handlungen, die die öffentliche Ordnung grob verletzen, oder aktive Teilnahme an solchen Handlungen") und Paragraf 130, Absatz 3 ("Aufwiegelung zu ethnischer, nationaler, religiöser oder anderer gesellschaftlicher Feindschaft oder Uneinigkeit") Anklage gegen Nasta Loika erhoben. Die jüngsten Anschuldigungen gegen Nasta Loika berufen sich auf ihre angebliche Beteiligung an einem Bericht über die Verfolgung von Mitgliedern anarchistischer Gruppen in Belarus im Jahr 2018. Der Bericht beinhaltet eine kritische Bewertung der Aktivitäten von Polizist*innen und wird daher von den Behörden als "Aufwiegelung zur Feindseligkeit" gegen die "Berufsgruppe" der Polizei eingestuft, dieser Vorwurf fällt unter die Extremismusgesetze. Nasta Loikas Fall ist ein weiteres Beispiel für die offenkundige Kriminalisierung von Menschenrechtsarbeit durch die belarussischen Behörden.