Marokko: Menschenrechtler vorläufig frei

Diese Urgent Action ist beendet.

Der Menschenrechtsverteidiger und gewaltlose politische Gefangene Maati Monjib kam am 23. März vorläufig frei. Die Anklagen gegen ihn wurden jedoch nicht fallengelassen. Am 29. Dezember 2020 hatten die marokkanischen Behörden ihn festgenommen und willkürlich in Haft gehalten, nachdem ihn ein Gericht in Rabat wegen "Gefährdung der Staatssicherheit" zu einem Jahr Haft verurteilt hatte. Die Verurteilung erfolgte als Vergeltungsmaßnahme für seine kritische Haltung gegenüber den Behörden und seine Arbeit zur Förderung des Rechts auf Meinungsfreiheit. Seit seiner Freilassung führt Maati Monjib seinen Kampf für die Menschenrechte in Marokko fort.

Ein Mann mit grauen Haaren und Brille blickt in die Kamera. Er trägt einen dunkelgrauen Sakko und ein weisses Hemd. Oben im Bild steht in gelben Buchstaben auf schwarzem Hintergrund "Urgent Action", rechts daneben ist die marokkanische Flagge zu sehen. Untendran steht linksbündig in weissen Buchstaben: "Free Maati Monjib" und in der unteren rechten Bildecke ist das Amnesty-Logo platziert.

Der marokkanische Akademiker und Menschenrechtsverteidiger Maati Monjib

Sachlage

Am 23. März wurde der Akademiker und Menschenrechtsverteidiger Maati Monjib vorläufig aus dem Oukasha-Gefängnis in Casablanca entlassen. Die gegen ihn erhobenen Anklagen wegen Geldwäsche sind jedoch noch nicht fallengelassen worden, so dass die Gefahr einer erneuten Inhaftierung und Wiederaufnahme des Verfahrens besteht.

Maati Monjib wurde am 29. Dezember 2020 festgenommen, als er in einem Restaurant in der Hauptstadt Rabat zu Mittag aß. Er wurde wegen Vorwürfen des Betrugs und der Geldwäsche in Untersuchungshaft genommen. Am 27. Januar 2021 wurde er in einem Fall aus dem Jahr 2015 zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 10.000 Dirham verurteilt, ohne dass eine Anhörung stattfand, er eine Vorladung erhielt oder sein Verteidigungsteam benachrichtigt wurde, um ein faires und ordnungsgemäßes Verfahren zu ermöglichen. Am 4. März trat er trotz seines chronischen Herzleidens und seines Diabetes in einen Hungerstreik, um gegen seine Inhaftierung und die Verurteilung in Abwesenheit zu protestieren. Die Verurteilung erfolgte in zwei Verfahren, die 2015 und 2020 gegen ihn eingeleitet worden waren und in denen es um die Ausübung seiner Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit geht. Maati Monjib war zuvor jahrelang schikaniert und rechtswidrig überwacht worden.

Seit seiner Freilassung setzt sich Maati Monjib weiterhin für die Menschenrechte ein und nimmt regelmäßig an Kundgebungen und Veranstaltungen teil, um zu Unrecht Inhaftierte, darunter die Journalisten Omar Radi und Suleiman Raisouni, zu unterstützen.

Die marokkanischen Behörden müssen die Rechtmäßigkeit der Arbeit von Menschenrechtsverteidiger_innen explizit anerkennen, ihre Arbeit öffentlich unterstützen und ihren Beitrag zur Verbesserung der Menschenrechtssituation in Marokko würdigen. Personen wie Maati Monjib dürfen nicht dafür bestraft werden, dass sie ihre Rechte auf Meinungs- und Vereinigungsfreiheit wahrnehmen. Sie müssen die Möglichkeit haben, ihre Menschenrechtsarbeit frei von Schikanen und Repressalien seitens der Behörden zu leisten. Amnesty International wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass die falschen Anschuldigungen, die gegen Maati Monjib erhoben wurden, fallengelassen werden.

Die Urgent Action (UA) hat, zusammen mit den Bemühungen von Partnerorganisationen, dazu beigetragen, dass die marokkanischen Behörden Maati Monjib freigelassen haben. Sie war das beste Mittel, um die Behörden direkt anzusprechen. Nach seiner Freilassung bedankte sich Maati Monjib in einem Telefonat mit Amnesty International bei allen, die sich die Zeit genommen hatten, um ihre Solidarität mit ihm zu bekunden. Er versprach außerdem, dass er nach seiner Freilassung "niemals aufhören wird, für Gerechtigkeit einzutreten".

Vielen Dank allen, die sich für Maati Monjib eingesetzt haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich.