Aktivist frei

Sachlage

Lee Jin-young, Gewerkschaftsaktivist und Besitzer einer Online-Bücherei namens "Labour Books", wurde am 5. Januar 2017 festgenommen und inhaftiert. Am 3. Februar klagten ihn die Behörden wegen Verstoßes gegen Paragraf 7 des Gesetzes über die Nationale Sicherheit an. Er hatte schriftliche Materialien verteilt, die mutmaßlich "regierungsfeindlichen Organisationen" zugute kommen. Er wurde daraufhin bis zum 20. Juli 2017 in Haft gehalten, teils auch in Einzelhaft. Am 20. Juli 2017 wurde er freigelassen, nachdem ihn das Südliche Bezirksgericht von Seoul von der Anklage freisprach.

Die Staatsanwaltschaft legte gegen diesen Freispruch vor dem Hohen Gericht in Seoul Rechtsmittel ein. Am 11. April 2018 erhielt das Gericht den Freispruch von Lee Jin-young aufrecht. Die Staatsanwaltschaft hat zwar die Möglichkeit, noch ein weiteres Mal Rechtsmittel einzulegen. Doch das Risiko eines anderslautenden Urteils ist Berichten zufolge gering, und auch das Risiko, dass Lee Jin-young erneut aufgrund der Wahrnehmung seines Rechts auf freie Meinungsäußerung inhaftiert wird, ist offenbar nicht hoch.

Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.