Amnesty Report Tunesien 30. Mai 2016

Tunesien 2016

 

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit verstärkt ein und verboten mehrere Demonstrationen. Es gingen erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Frauen und Mädchen sowie Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle wurden noch immer vor dem Gesetz und im täglichen Leben diskriminiert. Gerichte sprachen Todesurteile aus, Hinrichtungen wurden jedoch nicht vollstreckt.

Hintergrund

Militante Personen, offenbar mit Verbindungen zu bewaffneten islamistischen Gruppen, verübten im März 2015 einen Anschlag auf das Bardo-Museum in der Hauptstadt Tunis und im Juni 2015 einen Anschlag auf eine Hotelanlage am Strand von Sousse. Dabei kamen insgesamt 61 Menschen ums Leben, die meisten von ihnen ausländische Touristen, und zahlreiche Personen wurden verletzt. Im November 2015 wurde im Stadtzentrum von Tunis ein Anschlag auf einen Bus der tunesischen Präsidentengarde verübt, bei dem zwölf Personen getötet wurden. An den Grenzen zu Algerien und Libyen kam es zu Zusammenstößen zwischen Sicherheitskräften und bewaffneten Milizen.

Nach dem Anschlag in Sousse rief die Regierung Anfang Juli 2015 den landesweiten Notstand aus, der Ende Juli verlängert und erst Anfang Oktober wieder aufgehoben wurde. Nach dem Anschlag in Tunis am 24. November wurde erneut der Ausnahmezustand verhängt, der Ende 2015 noch andauerte. Darüber hinaus galt im Großraum Tunis bis zum 12. Dezember eine Ausgangssperre, und die Grenze zu Libyen wurde zwei Wochen lang abgeriegelt.

Die Kommission für Wahrheit und Würde (Instance Vérité et Dignité) begann im Mai 2015 mit der Anhörung von Zeugenaussagen. Sie war eingerichtet worden, um gegen Kriminalität in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft vorzugehen und Menschenrechtsverstöße zu untersuchen, die seit dem 1. Juli 1955 begangen worden waren. Im Dezember 2015 waren nach Angaben der Kommission bereits mehr als 22 600 Fälle eingegangen, weshalb die Frist zur Falleinreichung um weitere sechs Monate verlängert wurde. Die Arbeit der Kommission wurde allerdings von dem Rücktritt einiger Mitglieder, von Korruptionsvorwürfen gegen die Vorsitzende und Kritik in den Medien überschattet. Im Juli 2015 verkündete Präsident Essebsi einen Gesetzentwurf zur wirtschaftlichen Aussöhnung. Sollte das neue Gesetz in Kraft treten, könnten Beamte und Personen aus der Wirtschaft, denen Korruption und Veruntreuung unter der ehemaligen Regierung von Präsident Zine el-Abidine Ben Ali vorgeworfen wird, mit Straffreiheit und einer Amnestie rechnen, wenn sie die unterschlagenen Summen zurückzahlen. Ein solches Gesetz würde die Arbeit der Kommission für Wahrheit und Würde erheblich behindern. Der Gesetzentwurf löste Protestveranstaltungen der Manich-Msamah-Bewegung ("Ich vergebe nicht") im ganzen Land aus. Mehrere dieser Demonstrationen wurden von Sicherheitskräften unter Anwendung unverhältnismäßiger Gewalt aufgelöst. Zum Ende des Jahres war der Gesetzentwurf noch nicht in Kraft getreten.

Im Mai 2015 wurde ein neues Gesetz zur Bildung eines Obersten Justizrats erlassen. Das neue Gremium soll das Justizsystem überwachen und für stärkere Unabhängigkeit von der Exekutive sorgen. Obwohl das Gesetz durchaus eine Verbesserung darstellt, beinhaltet es doch schwerwiegende Mängel in Bezug auf die Zusammensetzung des Justizrats. Im Juni 2015 erklärte das Verfassungsgericht der Übergangsjustiz das neue Gesetz für verfassungswidrig. Eine daraufhin vorgelegte überarbeitete Version wurde im Dezember 2015 ebenfalls für verfassungswidrig erklärt.

Im Oktober 2015 wurde das tunesische Quartett für nationalen Dialog (Quartet du dialogue national) mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Bei dem Quartett handelt es sich um einen Zusammenschluss von Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Gruppen, die sich seit 2013 für die Förderung des Friedens, der Demokratie und der Menschenrechte während der Übergangszeit in Tunesien einsetzen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Nach den tödlichen Anschlägen auf das Bardo-Museum und den Angriffen auf Sicherheitskräfte durch bewaffnete Gruppen legte die Regierung im April 2015 einen neuen Gesetzentwurf für den besonderen Schutz der Streitkräfte vor. Sollte dieses Gesetz in Kraft treten, wären Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere Personen, die sich kritisch über die Sicherheitskräfte und die Armee äußern, von strafrechtlicher Verfolgung bedroht. Das Gesetz würde den Sicherheitskräften zudem weitreichende Befugnisse zur Anwendung von tödlicher Gewalt erteilen. Ende 2015 war dieses Gesetz noch nicht in Kraft getreten.

Nach dem Anschlag in Sousse und einem nach Behördenangaben vereitelten terroristischen Angriff in Gafsa verabschiedete das Parlament im Juli 2015 ein neues Antiterrorgesetz. Das neue Gesetz ersetzte das Antiterrorgesetz von 2003, das von der Regierung Ben Ali dazu benutzt worden war, um die politische Opposition zu unterdrücken. Das neue Gesetz untergräbt erneut die Grundrechte. Es enthält eine vage und weitgefasste Definition von "Terrorismus" und gibt den Sicherheitskräften weitreichende Kontroll- und Überwachungsbefugnisse. Zudem verlängert das Gesetz die Dauer, für die terrorismusverdächtige Personen ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten und verhört werden können, von sechs auf 15 Tage. Diese Praxis erhöht das Risiko von Folter und anderen Misshandlungen. Weiterhin sieht das neue Gesetz die Todesstrafe für Vergewaltigung und für terroristische Handlungen mit Todesfolge vor. Die Garantien für faire Gerichtsverfahren werden geschwächt, indem Gerichte befugt sind, Verfahren hinter verschlossenen Türen abzuhalten und die Identität von Zeugen zu verschweigen. Strafbar sind außerdem Meinungsäußerungen, die nach Auffassung der Behörden "den Terrorismus anpreisen". Regierungsangaben zufolge wurden bis Dezember 2015 insgesamt 28 Personen auf der Grundlage terrorismusbezogener Anklagen verurteilt. In einem dieser Fälle wurde gegen drei Personen die Todesstrafe verhängt.

Im Juli 2015 teilte die Regierung mit, dass nach dem Attentat auf das Bardo-Museum im März mehr als 1000 Terrorismusverdächtige festgenommen worden seien. 15 000 weitere Tatverdächtige durften Tunesien nicht verlassen. Des Weiteren gab die Regierung Pläne bekannt, an der Grenze zu Libyen eine Sicherheitsmauer zu errichten. Nach den Anschlägen von Tunis im November wurden Tausende Durchsuchungen durchgeführt und Hunderte Festnahmen vorgenommen. Mindestens 138 Personen wurden von den Behörden unter Hausarrest gestellt, und es gab Berichte, nach denen Sicherheitsbeamte die Familien von Terrorverdächtigen schikanierten.

Folter und andere Misshandlungen

Erneut gingen Berichte über Folter und andere Misshandlungen von Gefangenen in Gewahrsam ein. Die meisten Häftlinge waren in den ersten Tagen ihrer Untersuchungshaft und während der Verhöre gefoltert und misshandelt worden.

Fünf Männer, die am 27. Juli 2015 unter Terrorismusverdacht festgenommen worden waren, warfen den Verhörbeamten vor, sie geschlagen und durch simuliertes Ertrinken (Waterboarding) gefoltert zu haben. Nach ihrer Entlassung am 4. August reichten sie Beschwerden ein. Noch am selben Tag wurden sie von der Antiterrorpolizei erneut festgenommen und an ihren vorherigen Haftort zurückgebracht. Am 5. August wurden die Männer gerichtsmedizinisch untersucht und am 10. August kamen sie vorläufig wieder frei. Ein parlamentarischer Sonderausschuss wurde mit der Untersuchung der Foltervorwürfe beauftragt, bis Ende 2015 waren jedoch noch keine Ergebnisse veröffentlicht worden.

Die Kommission für Wahrheit und Würde dokumentierte Tausende Fälle von Folter aus der Zeit der Regierung Ben Alis. Die meisten Foltervorwürfe wurden von Männern erhoben, doch auch einige Frauen sagten aus, in der Haft geschlagen, gefoltert und Opfer sexueller Übergriffe geworden zu sein. Es blieb unklar, wie genau die Kommission in diesen Fällen die Strafverfolgung einleiten und ob Sonderkammern der Justiz oder die Staatsanwaltschaft dafür zuständig sein würden.

Die Nationale Behörde zur Verhütung von Folter, die 2013 per Gesetz ins Leben gerufen wurde, hatte ihre Arbeit noch nicht aufgenommen, da die Ernennung ihrer Mitglieder noch ausstand.

Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit

Die Behörden schränkten das Recht auf freie Meinungsäußerung ein, indem Gesetze aus der Regierungszeit Ben Alis angewandt wurden, z. B. das Antiterrorgesetz aus dem Jahr 2003, sowie andere Paragraphen des Strafgesetzbuchs, welche die Diffamierung von Personen des öffentlichen Lebens unter Strafe stellen.

Während des vom 4. Juli bis 2. Oktober 2015 dauernden Ausnahmezustands war es der Regierung möglich, sämtliche Streiks und Demonstrationen zu verbieten. Alle Versammlungen, die von den Behörden als Störung der öffentlichen Ordnung eingestuft wurden, mussten unterbleiben oder wurden aufgelöst. Die Printmedien, das Fernsehen und andere Medien sowie Veröffentlichungen unterlagen Kontrolle und Zensur. Einige Male wendeten die Sicherheitskräfte unverhältnismäßige Gewalt an, als sie friedliche Demonstrationen auflösten und Teilnehmer festnahmen, weil diese gegen das Verbot verstoßen hatten. Am 8. September 2015 erklärte der Innenminister, dass auch friedliche Proteste einen Verstoß gegen die Notstandsgesetze darstellten, und verbot eine für den 12. September 2015 geplante Demonstration.

Die Polizei nahm im Juli 2015 den Lehrer Abdelfattah Said fest, nachdem er ein Video auf Facebook veröffentlicht hatte. Darin wurden Sicherheitsbeamte beschuldigt, hinter dem Attentat in Sousse gestanden zu haben, das mindestens 38 Todesopfer gefordert hatte. Er wurde wegen Beihilfe zum Terrorismus auf Grundlage des Antiterrorgesetzes von 2003 angeklagt. Weitere Anklagen lauteten auf Verbreitung falscher Nachrichten und Diffamierung eines Staatsbediensteten gemäß Paragraph 128 und 306 des Strafgesetzbuchs, weil er eine Karikatur von Ministerpräsident Essid im Internet veröffentlicht hatte. Im November 2015 ließ man die terrorismusbezogenen Anklagen gegen Abdelfattah Said fallen und sprach ihn vom Vorwurf der Diffamierung frei. Er wurde allerdings wegen Verbreitung falscher Nachrichten zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe verurteilt.

Rechte von Frauen und Mädchen

Frauen und Mädchen wurden weiterhin durch Gesetze und im täglichen Leben diskriminiert und waren nur unzureichend gegen sexuelle Gewalt und andere gewaltsame Übergriffe geschützt. Opfer von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt bekamen weiterhin nur unzureichenden Zugang zu medizinischer Versorgung, angemessener Unterstützung und Rechtsbehelfen. Das Strafgesetzbuch definierte sexuelle Gewalt als Verstoß gegen die Sittlichkeit und nicht als Verletzung der körperlichen Unversehrtheit. Laut Strafgesetzbuch konnten Männer, die beschuldigt wurden, ein Mädchen oder eine Frau zwischen 15 und 20 Jahren vergewaltigt zu haben, straffrei ausgehen, wenn sie ihr Opfer heirateten.

Im Dezember 2014 wurden Informationen über einen umfassenden Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen, der auch Bestimmungen zu mehr Schutz für Opfer sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt enthalten soll, bekannt. Der Gesetzesentwurf stand jedoch zum Ende des Jahres 2015 noch zur Diskussion. Im August 2015 stimmte der Ministerrat einem Gesetzentwurf zu, der darauf abzielte, dass nicht länger nur Männer die alleinige Entscheidungsbefugnis im Hinblick auf Reisen mit den gemeinsamen Kindern haben. Das Gesetz wurde im November 2015 verabschiedet.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgeschlechtlichen und Intersexuellen

Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgeschlechtliche und Intersexuelle (LGBTI) waren vor dem Gesetz und im täglichen Leben benachteiligt und nur unzureichend vor gewaltsamen Übergriffen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität geschützt. Laut Paragraph 230 des Strafgesetzbuchs waren einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen strafbar und wurden als "Sodomie und Lesbianismus" mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Transgeschlechtliche waren besonders von Festnahmen und strafrechtlicher Verfolgung unter dem Vorwurf sittenwidrigen Verhaltens bedroht. Die Behörden führten keine wirksamen Untersuchungen von Verbrechen mit homophobem und transphobem Hintergrund durch.

Eine lesbische Frau beantragte im Ausland Asyl, nachdem sie 2015 viermal von Männern überfallen worden war. Sie hatten sie auf der Straße angegriffen, verprügelt und getreten, mit zerbrochenen Flaschen geschlagen und einmal sogar mit einem Messer am Hals verletzt. In den vergangenen neun Jahren war sie mindestens achtmal Opfer homophober Übergriffe geworden. Nach den jüngsten Angriffen erstattete sie bei der Polizei Anzeige. Die Angreifer wurden weder identifiziert noch festgenommen. Vielmehr warnte die Polizei die Frau, dass sie als lesbische Frau strafrechtlich verfolgt und inhaftiert werden könne.

Ein Student wurde im September 2015 wegen homosexueller Handlungen zu einem Jahr Haft verurteilt. Das Gericht ordnete gegen seinen Willen eine Analuntersuchung an, was einen Verstoß gegen das Verbot von Folter und anderer Misshandlung darstellt. Die Untersuchung wurde in der gerichtsmedizinischen Abteilung des Farhat-Hached-Krankenhauses in Sousse durchgeführt und sollte "Beweise" für Analsex sicherstellen. Der Student war zuvor von der Polizei über seine Beziehung zu einem ermordeten Mann befragt worden. Später sagte er aus, er habe zugegeben, mit dem Mann Sex gehabt zu haben, nachdem ihn Polizeibeamte geohrfeigt und ihm mit Vergewaltigung und einer Anklage wegen Mordes gedroht hatten, wenn er nicht "gestehen" würde. Im November 2015 wurde der Student gegen Kaution freigelassen, und im Dezember wurde seine Haftstrafe im Berufungsverfahren auf zwei Monate reduziert, die er zu diesem Zeitpunkt bereits abgeleistet hatte.

Im Dezember 2015 wurden sechs junge Männer vor einem Gericht in der Stadt Kairouan unter Gesetzen, die homosexuelle Handlungen unter Strafe stellen, zur Höchststrafe von drei Jahren Haft verurteilt. Die Männer mussten sich nach ihrer Festnahme einer Analuntersuchung unterziehen. Zudem wurden sie für die Zeit nach dem Verbüßen ihrer Haftstrafe für fünf Jahre aus Kairouan verbannt.

Rechte von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Libysche Staatsangehörige, die vor dem bewaffneten Konflikt in Libyen flohen, durften generell nach Tunesien einreisen. Staatsangehörige anderer Länder, darunter Flüchtlinge und Migranten, bekamen lediglich dann eine Einreiseerlaubnis, wenn sie gültige Papiere vorweisen konnten. Selbst dann mussten sie jedoch Tunesien nach einem kurzen Transitaufenthalt wieder verlassen.

Marine und Küstenwache retteten Hunderte Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten von in Seenot geratenen Booten im Mittelmeer, darunter viele, die aus Zuwara in Libyen gekommen waren. Die meisten der Geretteten wurden in das Gouvernement Medenine im Südosten des Landes gebracht und in provisorischen Unterkünften untergebracht. Von dort kehrten viele in ihre Heimatländer zurück. Auf diejenigen, die blieben, wartete eine ungewisse Zukunft.

Obwohl Tunesien der UN-Flüchtlingskonvention und ihrem Zusatzprotokoll beigetreten ist, gab es noch immer kein umfassendes Asylrecht, was die Flüchtlinge, Asylsuchenden und Migranten noch angreifbarer machte.

Im August 2015 wurden zehn sudanesische, nigerianische, kenianische und liberische Staatsangehörige festgenommen. Sie hatten in Tunis eine Protestkundgebung organisiert, um ihre dauerhafte Aufnahme in Tunesien zu fordern. Die Behörden brachten sie in eine Hafteinrichtung für Flüchtlinge in Ouardia und versuchten sie zur Überquerung der Grenze nach Algerien zu zwingen. Letztlich wurden die Flüchtlinge wieder nach Tunesien gebracht und freigelassen. Der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) hatte den Antrag der zehn Männer und Frauen auf Flüchtlingsstatus im Jahr 2012 abgelehnt. Sie waren aber im Choucha-Lager des UNHCR geblieben, obwohl das Lager offiziell bereits seit 2013 geschlossen ist. Alle zehn Personen hatten vor Ausbruch des Konflikts in Libyen gearbeitet.

Todesstrafe

Die Todesstrafe wurde weiterhin für Mord und andere Straftaten verhängt. Das neue Antiterrorgesetz sah die Todesstrafe für einige Delikte vor. Gerichte verhängten gegen elf Personen Todesurteile. Seit 1991 haben in Tunesien keine Hinrichtungen mehr stattgefunden.

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