Amnesty Report 23. Mai 2013

Uganda 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Uganda Staats- und Regierungschef: Yoweri Kaguta Museveni

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren weiterhin eingeschränkt. Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle wurden schikaniert. Polizisten und weitere Ordnungskräfte verübten nach wie vor Folter und andere Menschenrechtsverletzungen, ohne dafür zur Rechenschaft gezogen zu werden.

Hintergrund

Im Februar 2012 akzeptierte die Regierung Empfehlungen bezüglich der Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungsfreiheit und Nichtdiskriminierung aus der Berurteilung der Menschenrechtsbilanz im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung durch den UN-Menschenrechtsrat im Jahr 2011.

Die Gerichte erklärten die Ergebnisse einiger Wahlbezirke von 2011 für nichtig, woraufhin im September 2012 Nachwahlen abgehalten wurden. Dabei gewannen Oppositionsparteien sieben der neun umstrittenen Sitze.

Unterschlagungsvorwürfe gegen Mitarbeiter des Ministerpräsidenten veranlassten Großbritannien, Schweden und Dänemark, ihre Entwicklungshilfe zurückzuhalten. Drei Minister, die wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder für das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Commonwealth in der ugandischen Hauptstadt Kampala im Jahr 2007 angeklagt waren, wurden freigesprochen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten, Oppositionsführer und regierungskritische Aktivisten wurden weiterhin eingeschüchtert, schikaniert, willkürlich festgenommen und aufgrund konstruierter Vorwürfe angeklagt. Mindestens 70 Journalisten berichteten im Verlauf des Jahres 2012 von tätlichen Angriffen und willkürlichen Inhaftierungen.

  • Die Polizei schikanierte und schlug Isaac Kasamani und William Ntege und zerstörte die Ausrüstung der beiden Journalisten, als diese im September die Festnahme von Dr. Kizza Besigye, dem Leiter des Forums für demokratischen Wandel (Forum for Democratic Change Uganda – FDC), filmten.

Der Ugandische Medienrat (Ugandan Media Council – UMC), eine Regierungsbehörde zur Regulierung der Massenmedien, verbot die Aufführung von zwei Theaterstücken. Als eines der beiden Stücke, "The River and the Mountain", im September informell aufgeführt wurde, nahmen die Behörden den Koproduzenten des Stücks, David Cecil, fest. Er wurde unter dem Vorwurf, "die Anordnung eines Beamten missachtet zu haben", angeklagt und gegen Kaution freigelassen. Aller Wahrscheinlichkeit nach wurde das Stück verboten, weil die Behörden annahmen, es fördere die Homosexualität. Ein weiteres Stück, "State of the Nation", das sich kritisch mit der Haltung der Regierung zu Korruption und mit Problemen im Zusammenhang mit schlechter Regierungsführung auseinandersetzt, wurde im Oktober verboten. Später brachten die Produzenten das Stück noch zweimal zur Aufführung, ohne dass etwas gegen sie unternommen wurde.

Rechte auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Der Generalstaatsanwalt erklärte die Gruppe Aktivisten für den Wandel (Activists for Change – A4C) zu einer rechtswidrigen Vereinigung und verbot sie im April. Die Gruppe hatte ihre 2011 begonnenen Demonstrationen gegen steigende Lebenshaltungskosten, Korruption und mangelhafte Regierungsführung, die von der Polizei gewaltsam unterdrückt worden waren, 2012 wieder aufgenommen. Das Verbot der Gruppe verstieß gegen die Rechte auf Versammlungs-, Rede- und Vereinigungsfreiheit.

Im Oktober 2012 untersagten die Behörden Demonstrationen zum 50. Jahrestag der Unabhängigkeit Ugandas und lösten von der Gruppe Für Gott und mein Land (For God und My Country – 4GC) organisierte Protestmärsche auf, auf denen die Aufklärung der Tötungen von Teilnehmenden der Proteste im Jahr 2011 gefordert wurde. Dr. Kizza Besigye, der Leiter des FDC, wurde zweimal willkürlich festgenommen und anschließend ohne Anklageerhebung wieder freigelassen. Die Polizei begründete die Beschränkungen für Mitglieder der 4GC damit, dass viele von ihnen auch Mitglieder der verbotenen Gruppe A4C seien.

Die Regierung ging 2012 mit Einschüchterungen, Schikanen und Überwachungen gegen NGOs und Aktivisten vor, die hinsichtlich Erdölgeschäften, Landrechten, Korruption und Menschenrechten abweichende Ansichten vertraten, und ergriff auch andere Mittel, um ihre Arbeit zu behindern. Berichten zufolge wurde in die Büros einiger NGOs eingebrochen, und es wurden Arbeitsgeräte gestohlen. Außerdem durchsuchte die Polizei mehrere Büros von NGOs und beschlagnahmte die Ausstattung.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Ein aus dem Jahr 2009 stammender Entwurf für ein Anti-Homosexualitätsgesetz wurde im Februar 2012 erneut dem Parlament vorgelegt. Bis Jahresende war noch nicht über den Entwurf debattiert worden, da noch ein Bericht des Ausschusses für parlamentarische und juristische Angelegenheiten ausstand. Im Oktober hatte der Parlamentssprecher angekündigt, dass "bald" über den Gesetzentwurf debattiert würde. Seine Verabschiedung hätte eine noch stärkere Kriminalisierung von Homosexuellen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen (LGBTI) sowie weitere Menschenrechtsverletzungen zur Folge.

Die Einschränkungen des Rechts auf Vereinigungsfreiheit von LGBTI-Gruppen nahmen 2012 zu. Im Februar ließ der Ethik- und Integrationsminister ein Seminar für LGBTI in Entebbe gewaltsam beenden mit der Begründung, es sei rechtswidrig. Im Juni beendete die Polizei willkürlich einen Workshop und nahm die Organisatoren kurzzeitig in Haft. Im Rahmen des vom Projekt für Menschenrechte in Ostafrika und dem Horn von Afrika organisierten Workshops sollte LGBTI-Aktivisten aus Ruanda, Tansania, Kenia und Uganda Rüstzeug für die Menschenrechtsbeobachtung vermittelt werden. Das Innenministerium drohte, 38 NGOs, denen sie die Förderung der Homosexualität vorwarf, die Registrierung zu entziehen.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Im Mai 2012 nahmen Regierungstruppen Caesar Acellam Otto, einen führenden Kommandanten der Widerstandsarmee des Herrn (Lord’s Resistance Army – LRA), fest. Im selben Monat strich der Innenminister eine Bestimmung aus dem Amnestiegesetz von 2010, das LRA-Kämpfern Amnestie zusicherte. Das Gesetz hatte bis dahin die Verantwortlichen für internationale Verbrechen vor Strafverfolgung geschützt und dafür gesorgt, dass den Opfern Gerechtigkeit versagt blieb.

Die Regierung nahm die Ermittlungen gegen Caesar Acellam Otto auf, doch bis Ende 2012 war noch keine Anklage gegen ihn erhoben worden. Er befand sich nach wie vor ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft. Es war unklar, ob er und andere, die später gefasst wurden, durch die Abteilung für internationale Verbrechen des hohen Gerichts wirksam strafverfolgt würden.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Beendigung des internationalen Schutzes für Flüchtlinge und Asylsuchende aus Ruanda, die vor 1998 aus dem Land geflohen waren, wurde auf Juni 2013 verschoben. Uganda, Ruanda und der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) führten Gespräche über die Umsetzung der Bestimmungen zur Beendigung des Flüchtlingsschutzes.

Im März 2012 begann das Verfassungsgericht mit der Anhörung einer Petition, bei der es um die Frage ging, ob Flüchtlinge das Recht haben, die ugandische Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die Anhörung wurde wiederholt vertagt und war Ende 2012 weiter anhängig. Dies gab Anlass zu der Befürchtung, dass es für ruandische Flüchtlinge, die nicht nach Ruanda zurückkehren wollten, schwierig werden könnte, einen alternativen Status zu erlangen, einschließlich der ugandischen Staatsbürgerschaft.

Mehr als 40000 Menschen flohen wegen erneuter Kämpfe zwischen der kongolesischen Armee und der bewaffneten Gruppierung M23 sowie wegen der ab April 2012 insgesamt unsicheren Lage in der kongolesischen Provinz Nord-Kivu (Demokratische Republik Kongo), für die verschiedene bewaffnete Gruppierungen verantwortlich waren, nach Uganda.

Folter und andere Misshandlungen

Das 2012 in Kraft getretene Antifoltergesetz verbietet Folter, stellt sie unter Strafe und macht Personen haftbar, die sich Folterungen schuldig gemacht haben. Es weitet die Definition von Folter auf nicht staatliche Akteure aus und untersagt die Verwendung von Informationen, die durch Folter erpresst wurden, vor Gericht. Sollte das Gesetz greifen, wird es der Straflosigkeit entgegenwirken, Gerechtigkeit für die Opfer ermöglichen und die Zahl der Fälle von Folter verringern.

Dennoch waren Folter und andere Misshandlungen im Berichtsjahr weit verbreitet. Trotz Untersuchungen der ugandischen Kommission für Menschenrechte geschah nichts, um Angehörige der Strafverfolgungsorgane, die Menschenrechtsverletzungen begangen hatten, zur Verantwortung zu ziehen oder den Opfern und ihren Familien einen wirksamen Rechtsbehelf zu ermöglichen.

Todesstrafe

Zivil- und Militärgerichte sprachen nach wie vor Todesurteile für Kapitalverbrechen aus. 2012 wurden jedoch keine Hinrichtungen vollstreckt.

Schlagworte

Uganda Amnesty Report

Weitere Artikel