Amnesty Report 23. Mai 2013

Tschad 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Tschad Staatsoberhaupt: Idriss Déby Itno Regierungschef: Emmanuel Djelassem Nadingar

Gewerkschafter, Journalisten und Menschenrechtsverteidiger waren Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Das Strafrecht wurde benutzt, um politische Gegner zu schikanieren. Menschen wurden nach wie vor willkürlich festgenommen und über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft festgehalten. Zahlreiche Kinder wurden als Soldaten rekrutiert. In den Gefängnissen herrschten weiterhin äußerst harte Haftbedingungen. Die für Menschenrechtsverletzungen Verantwortlichen mussten auch im Berichtsjahr keine strafrechtlichen Konsequenzen befürchten.

Hintergrund

Noch immer lebten im Tschad viele Flüchtlinge und Binnenvertriebene. Nach Angaben der UN vom 31. Dezember 2012 lebten im Osten des Landes 281000 sudanesische Flüchtlinge, die auf zwölf Lager verteilt waren, und im Süden 79000 Flüchtlinge aus der Zentralafrikanischen Republik (ZAR). Außerdem gab es an der Grenze zur sudanesischen Region Darfur mehrere Lager, in denen 120000 Binnenvertriebene lebten.

Abdel Kader Baba Laddé, Anführer der bewaffneten Oppositionsgruppe Volksfront für Wiederaufrichtung (Front populaire pour le redressement – FPR), die ihre Stützpunkte im Norden der ZAR hatte, kehrte nach Verhandlungen zwischen der FPR und den Regierungen des Tschad sowie der ZAR im September in den Tschad zurück. Menschenrechtsgruppen warfen ihm die Rekrutierung von Kindersoldaten vor.

Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung

Sicherheitskräfte und Gefängnisaufseher wandten nach wie vor verbreitet grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen wie z.B. Prügel an. Dabei agierten sie in einem Klima fast völliger Straflosigkeit.

Haft ohne Verfahren

Die meisten Häftlinge befanden sich über lange Zeiträume hinweg in Untersuchungshaft. Einige waren schon seit Jahren im Gefängnis, ohne dass die Behörden überhaupt von ihrer Existenz wussten. Im März 2012 hatte ein 17 Jahre alter Junge bereits mehr als 18 Monate im Gefängnis von Doba gesessen, ohne dass der örtliche Staatsanwalt davon Kenntnis hatte.

Willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen

Im Jahr 2012 wurden nach wie vor Menschen festgenommen und ohne Anklageerhebung inhaftiert. Die Inhaftierten wurden routinemäßig in Haftzellen der Polizei sowie in geheimen Hafteinrichtungen festgehalten.

Haftbedingungen

Die Haftbedingungen waren weiterhin extrem hart und kamen grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleich. In den Zellen herrschte starke Überfüllung; die Gefangenen erhielten weder ausreichende Nahrung noch Trinkwasser. Es gab keine medizinische Versorgung, nicht einmal für schwere ansteckende Krankheiten wie Tuberkulose. In den meisten Gefängnissen wurden Männer, Frauen und Kinder gemeinsam in Zellen festgehalten.

  • In den Gefängnissen von Abéché, Sarh und Doba wurden Inhaftierte häufig angekettet. Im März 2012 mussten im Gefängnis von Abéché mindestens 15 Häftlinge Tag und Nacht Ketten an den Füßen tragen.

Verschwindenlassen

Es wurden keine wirksamen Maßnahmen eingeleitet, um diejenigen vor Gericht zu stellen, die mutmaßlich am "Verschwinden" des Oppositionsführers Ibni Oumar Mahamat Saleh beteiligt waren, dessen Aufenthaltsort seit mehr als vier Jahren unbekannt ist. Eine tschadische Untersuchungskommission hatte 2009 in ihrem Bericht bestätigt, dass er im Februar 2008 in seiner Wohnung von acht Angehörigen der Sicherheitskräfte festgenommen worden war.

Repressalien gegen politische Gegner

Das Strafrecht wurde auch 2012 von tschadischen Amtsträgern instrumentalisiert, um politische Gegner zu schikanieren und die Justiz zu beeinflussen.

  • Im März 2012 wurde Gali Ngothé Gatta, Parlamentsabgeordneter der oppositionellen Union der Demokratischen Kräfte (Union des Forces Démocratiques), festgenommen und vom zuständigen erstinstanzlichen Gericht in Sarh im Süden des Landes wegen versuchter Bestechung und Wilderei zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Obwohl seine Immunität als Abgeordneter nicht aufgehoben worden war, wurde er drei Tage nach seiner Festnahme vor Gericht gestellt und verurteilt. Er befand sich zunächst im Gefängnis von Sarh und wurde, nachdem er Rechtsmittel eingelegt hatte, ins Gefängnis von Moundou überstellt. Das Berufungsgericht in Moundou hob am 24. April das Urteil der ersten Instanz wegen "gravierender Verfahrensfehler" auf und ordnete die Freilassung von Gali Ngothé Gatta an. Der Oberste Gerichtshof bestätigte später die Entscheidung des Berufungsgerichts.

  • Emmanuel Dekeumbé, Richter des Berufungsgerichts von Moundou, der sich geweigert hatte, Gali Ngothé Gatta zu verurteilen, und die Verfahrensmängel kritisiert hatte, wurde vom Obersten Richterrat entlassen. Die Entscheidung des Richterrats wurde im Juli durch eine präsidentielle Verfügung bestätigt.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Kirchenführer

  • Der katholische Bischof von Doba, Monsignor Michele Russo, wurde aufgrund einer Predigt, die er während einer Messe am 30. September gehalten hatte, am 14. Oktober von den Behörden des Landes verwiesen. In der von einem Radiosender in Doba übertragenen Predigt hatte der Bischof die Misswirtschaft der Behörden und die ungleiche Verteilung des aus den Erdöleinnahmen der Region resultierenden Wohlstands angeprangert.

Journalisten Nach wie vor drohten die Behörden Medienunternehmen und schikanierten Journalisten.

  • Am 18. September 2012 wurde Jean-Claude Nekim, Chefredakteur der 14-tägig erscheinenden Zeitung N’Djamena Bi-Hebdo zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 1 Mio. CFA (etwa 2000 US-Dollar) verurteilt, weil die Zeitung Passagen einer Eingabe des Tschadischen Gewerkschaftsverbands (Union des Syndicats du Tchad – UST) abgedruckt hatte. Man klagte ihn wegen "Anstiftung zum Rassenhass" und "Diffamierung" an. Die Zeitung wurde außerdem mit einem dreimonatigen Erscheinungsverbot belegt. Seine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung waren Ende des Jahres noch anhängig.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger, einschließlich Gewerkschaftsführern, wurden tätlich attackiert und waren nach wie vor Einschüchterungsversuchen und Schikanen durch Regierungsvertreter ausgesetzt. In einigen Fällen wurden auch die Gerichte bemüht, um die Aktivisten zum Schweigen zu bringen.

  • Am 18. September 2012 wurden drei führende Mitglieder der UST, Michel Barka, Younous Mahadjir und François Djondang, zu einer Freiheitsstrafe von jeweils 18 Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1 Mio. CFA (etwa 2000 US-Dollar) verurteilt. Nach Ansicht des erstinstanzlichen Gerichts in N’Djamena hatten sie sich im Zusammenhang mit der Petition der UST, die Anfang September veröffentlicht worden war, der "Aufwiegelung zum Rassenhass" und der "Verleumdung" schuldig gemacht. Das Rechtsmittelverfahren war Ende 2012 noch anhängig.

  • Am 19. Oktober 2012 wurde Jacqueline Moudeina, Rechtsanwältin und Vorsitzende der Menschrechtsorganisation Association tchadienne pour la promotion et la défense des droits de l’Homme, vor ihrem Haus in N’Djamena von Unbekannten tätlich angegriffen. Sie blieb zwar unverletzt, aber die Männer nahmen ihren Wagen mit. Dieser wurde am 22. Oktober in der Ortschaft Malo-Tama gefunden, 35 km vom Ort des Geschehens entfernt. Der Vorfall ereignete sich wenige Tage nachdem Jacqueline Moudeina für ihr Engagement für die Menschenrechte offiziell mit dem Right Livelihood Award 2011, dem Alternativen Nobelpreis, ausgezeichnet worden war. Es kam zu Festnahmen, doch war Ende 2012 nicht klar, ob gegen die mutmaßlichen Täter Anklage erhoben worden war.

  • Am 20. Oktober 2012 betraten sechs Männer in Gendarmerie-Uniformen das Grundstück von Dobian Assingar, Menschenrechtsverteidiger und Ehrenpräsident der Tschadischen Menschenrechtsliga. Sie durchsuchten das Haus ohne Durchsuchungsbefehl und gaben an, nach einem gestohlenen Fahrzeug zu fahnden. Dobian Assingar erstattete Anzeige, auf die bis Jahresende jedoch noch keine Reaktion erfolgt war.

Kindersoldaten

Immer wieder gingen Berichte ein, denen zufolge die tschadische Armee Kinder rekrutierte. Vor allem in den Monaten Februar und März 2012 sollen sehr viele Kinder rekrutiert worden sein. Auch tschadische und sudanesische bewaffnete Gruppen rekrutierten nach wie vor Kinder und setzten sie als Soldaten ein. Von Februar bis April erreichten Amnesty International Informationen aus verschiedenen Quellen, nach denen aus den Départements Assoungha und Kimiti im Osten des Landes viele Kinder regelmäßig in den Sudan fuhren und dort in bewaffneten Gruppen dienten. Unter ihnen befanden sich auch bereits demobilisierte Kinder, die mit ihren Familien zusammengeführt worden waren.

  • Im Juni 2012 fanden Sozialarbeiter im Ausbildungslager der Armee in Mongo mindestens 24 Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren.

Recht auf Wohnen – Zwangsräumungen

Im gesamten Berichtsjahr kam es zu rechtswidrigen Zwangsräumungen, selbst in Fällen, in denen eine einstweilige Verfügung gegen die Räumung vorlag. Die Betroffenen erhielten weder Ersatzunterkünfte noch Entschädigungen – auch diejenigen nicht, denen vor Gericht eine Entschädigung zugesprochen worden war.

  • Im Januar 2012 wurden in Sabangali, N’Djamena, über 600 Menschen mit Gewalt aus ihren Wohnungen vertrieben, weil an ihrer Stelle ein Hotel gebaut werden sollte. Im April wurde einigen Menschen, die von der Zwangsräumung betroffen waren, ein Stück Land zugewiesen, aber nur die Hälfte der ehemaligen Bewohner erhielt die von einer interministeriellen Kommission zugesagte Entschädigung.

Internationale Rechtsprechung – Hissène Habré

Am 22. August 2012 unterzeichneten Senegal und die Afrikanische Union ein Abkommen, das die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für den Prozess gegen den früheren Präsidenten des Tschad Hissène Habré vorsieht. Die tschadischen Behörden gaben im September bekannt, dass sie für den Prozess einen finanziellen Beitrag von 2 Mrd. CFA (rd. 4 Mio. US-Dollar) zugesichert hätten. Im Dezember verabschiedete die senegalesische Nationalversammlung ein Gesetz zur Einrichtung eines Sondergerichts für ein Verfahren gegen Hissène Habré.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Die Behörden kamen durchgängig ihrer Verpflichtung nicht nach, sexuelle Gewalt zu verhindern und sie zu ahnden. Dies betraf sexuelle Gewalt durch staatliche Funktionsträger wie auch andere Täter.

  • In der Nacht vom 8. auf den 9. Januar 2012 wurden 13 weibliche Gefangene im Gefängnis von Moussoro von Aufsehern sexuell missbraucht. Auf Anweisung des Justizministers wurden nach dem Vorfall alle Frauen aus dem Gefängnis in Moussoro in das Gefängnis von Amsinene in N’Djamena verlegt. Bis Ende 2012 war noch keine unabhängige Untersuchung des Vorfalls eingeleitet worden.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International hielten sich im März und im September im Tschad auf.

Chad: 'We are all dying here': human rights violations in prisons Chad: Judicial harassment of political opponents and journalists must stop

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