Amnesty Report 23. Mai 2013

Tansania 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Vereinigte Republik Tansania Staatsoberhaupt: Jakaya Kikwete Regierungschef: Mizengo Peter Pinda Präsident der sansibarischen Regionalregierung: Ali Mohamed Shein

Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Versammlungsfreiheit ein. Die Gewalt gegen Frauen hielt an; nur in seltenen Fällen wurden die dafür Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen. Das Flüchtlingslager Mtabila, in dem rund 37000 Flüchtlinge aus Burundi gelebt hatten, wurde geschlossen.

Hintergrund

Im Februar 2012 wurde das Gesetz zur Verfassungsreform von 2011 abgeändert. Damit waren die rechtlichen Grundlagen für eine Überarbeitung der Verfassung geschaffen. Im April setzte Präsident Jakaya Kikwete die Kommission für den Reformprozess ein. Die Kommissionsmitglieder legten im Mai ihren Amtseid ab. Die Verfassungsreform soll bis Oktober 2013 abgeschlossen sein.

Recht auf freie Meinungsäußerung – Medien

Nach wie vor kontrollierte Tansania die Medien mit Gesetzen, die weder mit der Verfassung des Staates noch mit internationalem Recht im Einklang standen. Das Pressegesetz und das Strafgesetzbuch wurden instrumentalisiert, um die Medienfreiheit einzuschränken, obwohl Journalisten öffentlich forderten, diese Gesetze auf den Prüfstand zu stellen.

  • Im Juli 2012 wurde Mwanahalisi, eine Wochenzeitung im Tabloidformat, verboten. Dem Blatt wurde die Veröffentlichung aufrührerischer Artikel vorgeworfen, die geeignet seien, Gewalt zu provozieren, und eine Gefahr für den Frieden darstellten. In Mwanahalisi war ein Artikel über die Entführung und Misshandlung von Dr. Steven Ulimboka erschienen. Er war der Vorsitzende des Sonderausschusses für Ärzte und hatte einen Ärztestreik angeführt. Ende 2012 war die Zeitung nach wie vor verboten.

  • Im September 2012 wurde der für den Fernsehsender Channel Ten tätige Journalist David Mwangosi von Polizisten erschossen. Er hatte über eine Veranstaltung der Oppositionspartei Chama cha Demokrasia na Maendeleo (CHADEMA) in der Ortschaft Nyololo (Region Iringa) berichtet, als die Polizei die Veranstaltung sprengte und die Anhänger der CHADEMA auseinandertrieb. Ein rangniedriger Polizist wurde wegen des Todes von David Mwangosi angeklagt und befand sich Ende des Jahres in Untersuchungshaft.

Recht auf Versammlungsfreiheit – exzessive Gewaltanwendung

Die Polizei und andere Sicherheitsorgane gingen bei der Auflösung von Protesten mit exzessiver Gewalt gegen Demonstrierende vor.

  • Im August 2012 soll die Polizei dem Zeitungsverkäufer Ally Nzona in den Kopf geschossen haben, als sie bei einer Grundschule in Morogoro Teilnehmer an einer CHADEMA-Demonstration auseinandertrieb. Ally Nzona starb an den ihm zugefügten Verletzungen. Er hatte an der Demonstration nicht teilgenommen.

  • Im Februar 2012 nahm die Polizei 16 Menschenrechtsverteidiger fest, weil sie eine friedliche Versammlung abhielten. 14 Festgenommene waren Frauen. Sie wurden noch am selben Tag freigelassen. Die Menschenrechtsverteidiger gehörten zu einer Gruppe von rund 200 Demonstrierenden, die an einer öffentlichen Protestveranstaltung in der Hauptstadt Daressalam teilnahmen, bei der die Regierung aufgefordert wurde, den Streit mit den Ärzten beizulegen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Sexuelle und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, vor allem häusliche Gewalt, waren 2012 immer noch weit verbreitet. Ältere Frauen liefen Gefahr, wegen angeblicher Hexerei Opfer von Übergriffen zu werden. Nur wenige Täter mussten sich vor Gericht verantworten. Die Praxis weiblicher Genitalverstümmelung war nach wie vor in einigen Landesteilen üblich.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Nach einem Treffen zwischen Repräsentanten der Regierungen von Tansania und Burundi sowie dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) wurde die Entscheidung getroffen, das Lager Mtabila, in dem etwa 37000 burundische Flüchtlinge untergekommen waren, am 31. Dezember 2012 zu schließen. Im Juli erklärte der tansanische Innenminister, dass die in Mtabila lebenden Flüchtlinge bei der Schließung des Lagers ihren Flüchtlingsstatus verlieren würden.

Im November berichtete der UNHCR, dass täglich rund 1000 Menschen bei der freiwilligen Rückkehr nach Burundi unterstützt würden.

Todesstrafe

Die Gerichte verhängten 2012 weiterhin die Todesstrafe. Hinrichtungen wurden jedoch nicht vorgenommen. Eine im Jahr 2008 von zivilgesellschaftlichen Organisationen eingereichte Beschwerde, in der die Verfassungsmäßigkeit der Todesstrafe angefochten wurde, war noch immer anhängig.

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