Amnesty Report 27. Mai 2013

Sudan 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan Staats- und Regierungschef: Omar Hassan Ahmed al-Bashir

Die nach der Unabhängigkeit Südsudans aufgenommenen Vertragsverhandlungen mit Südsudan zur Aufteilung der Erdöleinnahmen, zur Regelung der Staatsbürgerschaft und zum Grenzverlauf wurden 2012 fortgeführt. Die Konflikte in Darfur und in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile dauerten an. Angehörige des Geheimdienstes (National Security Service – NSS) und anderer staatlicher Organe begingen weiterhin Menschenrechtsverletzungen gegen vermeintliche Regierungskritiker, die ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung sowie Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrnahmen.

Hintergrund

Es kam zu verstärkten Spannungen zwischen Südsudan und Sudan über Angelegenheiten, die nach der Unabhängigkeit Südsudans noch nicht zufriedenstellend zwischen den beiden Staaten geregelt worden waren. Die im Februar 2012 erfolgte Einstellung der Erdölförderung in Südsudan wegen Unstimmigkeiten mit Sudan über Öltransitgebühren führte zu einer Eskalation des Konflikts. Gefechte zwischen den Armeen beider Staaten, darunter die wahllose Bombardierung der Grenzregionen von Heglig/Panthou und Kiir Adem durch die Sudanesischen Streitkräfte (Sudanese Armed Forces – SAF) von Ende März bis Mai und wiederum im November, hatten die Vertreibung Hunderter Menschen zur Folge. Im Februar unterzeichneten Südsudan und Sudan einen Nichtangriffspakt hinsichtlich des umstrittenen Grenzverlaufs zwischen ihren Ländern. Die Absichtserklärung umfasste fünf Prinzipien. Eines davon besagte, dass beide Seiten keine grenzüberschreitenden militärischen Operationen durchführen; ein anderes verpflichtete beide Staaten dazu, keine gegen die Regierung des jeweils anderen Staates kämpfenden Gruppierungen zu unterstützen. Trotz des Paktes hielten die Spannungen an der Grenze an. Am 24. April 2012 beschloss der Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union (AU) einen politischen Aktionsplan (Roadmap) zur Klärung noch ungelöster Fragen zwischen den beiden Ländern. Der UN-Sicherheitsrat unterstützte die Roadmap durch Resolution 2046, mit der beide Länder dazu aufgefordert wurden, innerhalb von drei Monaten Einigung über die strittigen Themen zu erzielen.

Am 27. September unterzeichneten Südsudan und Sudan in der äthiopischen Hauptstadt Addis Abeba mehrere Verträge über Handel, Erdöl, Sicherheits- und Staatsangehörigkeitsfragen. Bis Ende 2012 waren diese Vereinbarungen jedoch noch nicht umgesetzt worden. Das Gleiche galt für weitere Abkommen über den Status der umstrittenen Region Abyei und den genauen Grenzverlauf zwischen Südsudan und Sudan.

In den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile dauerte der bewaffnete Konflikt zwischen den Sudanesischen Streitkräften (SAF) und der bewaffneten Oppositionsgruppe Sudan People’s Liberation Movement – North (SPLM-N) an. Im April und im Mai wurde der Notstand auch in Teilen von Bundesstaaten mit Grenzen zum Südsudan ausgerufen. Dazu gehörten u.a. Gebiete in den Bundesstaaten Südkordofan, White Nile und Sennar. Im August unterzeichneten die Regierung Sudans und die SPLM-N jeweils separate Absichtserklärungen mit der Dreiergruppe (UN, AU und Liga der arabischen Staaten), um den Weg für humanitäre Hilfe in den vom Konflikt betroffenen Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile zu ebnen. Dennoch gelang es bis Ende 2012 nicht, humanitäre Hilfe in die von der SPLM-N beherrschten Gebiete zu bringen.

Obwohl die Interims-Sicherheitstruppe der Vereinten Nationen für Abyei (UN Interim Security Force for Abyei – UNISFA) seit Juni 2011 in Abyei präsent war, blieb die Mehrheit der Vertriebenen aus Abyei in Südsudan. Trotz der Stationierung des Gemeinsamen Militärbeobachterkomitees für Abyei (Joint Military Observer Committee – JMOC) gerieten die Gespräche zwischen Sudan und Südsudan über weitere Verwaltungsvereinbarungen und größere politische Fragen im Zusammenhang mit Abyei ins Stocken. Im November erneuerte der UN-Sicherheitsrat mit Resolution 2075 das Mandat der UNISFA. Obwohl das Mandat seit Beginn auch die Beobachtung der Menschenrechtssituation beinhaltete, konnten keine Fortschritte bei der Umsetzung dieses Auftrags erzielt werden.

Am 19. September 2012 lud Präsident Omar Hassan al-Bashir NGOs und politische Parteien ein, an einem Konsultationstreffen über die Verfassung teilzunehmen. Der Verfassungstext war bereits von der Nationalen Kongress-Partei (National Congress Party) entworfen worden und Berichten zufolge gab es darüber vor seiner Veröffentlichung keinerlei Konsultation. Alle wichtigen Oppositionsparteien lehnten es ab, an dem Treffen teilzunehmen.

Im Januar und Juni 2012 kam es zu Protestwellen, als Studierende gegen die Regierungspolitik und Sparmaßnahmen demonstrierten. Die Sicherheitskräfte reagierten darauf mit dem Einsatz exzessiver Gewalt. Hunderte Demonstrierende wurden festgenommen, und viele wurden gefoltert oder mussten andere Misshandlungen erdulden, ehe sie wieder freikamen.

Internationale Strafverfolgung

Die Regierung zeigte sich auch weiterhin nicht bereit, hinsichtlich der in den Jahren 2009 und 2010 gegen Präsident al-Bashir erlassenen Haftbefehle mit dem Internationalen Strafgerichtshof (International Criminal Court – ICC) zusammenzuarbeiten. Dasselbe galt für die 2007 ausgestellten Haftbefehle gegen den Gouverneur von Südkordofan, Ahmed Haroun, und den ehemaligen Anführer der Janjaweed-Milizen, Ali Mohammed Ali Abdelrahman.

Am 1. März 2012 erließ der ICC Haftbefehl gegen den amtierenden Verteidigungsminister Abdelrahim Mohamed Hussein wegen 41 Fällen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, die im Zusammenhang mit dem Konflikt in Darfur verübt worden waren.

Flüchtlinge und Migranten

Im Widerspruch zu Sudans völkerrechtlichen Verpflichtungen, keine Personen abzuschieben, wenn diese im Herkunftsland Gefahr laufen, Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu werden, fanden Rückführungen eritreischer Asylsuchender und Flüchtlinge statt.

  • Neun Asylsuchende und ein Flüchtling wurden im Juli 2012 der unerlaubten Einreise nach Sudan schuldig befunden und daraufhin nach Eritrea abgeschoben.

  • Am 11. Oktober 2012 wurde ein 24-jähriger Eritreer auf der Grundlage der Entscheidung eines Gerichts in Kassala zwangsweise in sein Herkunftsland zurückgeführt. Er war festgenommen worden, nachdem er auf einer Polizeistation um Asyl ersucht hatte.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Die Regierung schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung drastisch ein und benutzte dabei neue Formen der Zensur. So konfiszierte sie komplette Zeitungsauflagen, verhinderte die Veröffentlichung von Artikeln oder Kommentaren, verbot bestimmten Journalisten, für Zeitungen zu schreiben, und drangsalierte Herausgeber, um damit Einfluss auf ihre Nachrichtenauswahl zu nehmen.

Im Januar und Februar 2012 stellten die Behörden das Erscheinen von drei Zeitungen ein. Sie beriefen sich dabei auf Bestimmungen des im Jahr 2010 erlassenen Nationalen Sicherheitsgesetzes (National Security Act), die dem Geheimdienst NSS erlauben, jede Zeitung zu verbieten, die er als Bedrohung der nationalen Sicherheit ansieht. Die Behörden beschlagnahmten die Gesamtauflage der Zeitung Al Midan allein im März fünfmal. Am 2. Januar wurden drei Zeitungen – Alwan, Rai Al Shaab und Al Tayyar – geschlossen.

Mitarbeiter des NSS und andere Sicherheitskräfte nahmen Journalisten in Gewahrsam, folterten sie oder fügten ihnen anderweitige Misshandlungen zu. Vielen Journalisten wurden Straftaten zur Last gelegt, und ihre Ausrüstung wurde konfisziert, um sie daran zu hindern, ihre Arbeit auszuüben. Mehr als 15 Journalisten erhielten Schreibverbot.

  • Im April und Mai 2012 wurde der prominente Kolumnist mehrerer nationaler Zeitungen, Faisal Mohammed Saleh, mehrfach festgenommen und wieder auf freien Fuß gesetzt, bevor gegen ihn Anklage wegen "Verweigerung der Zusammenarbeit mit einem staatlichen Vertreter" erhoben wurde. Faisal Mohammed Saleh wurde am 31. Mai freigesprochen, steht aber wegen seiner Berichterstattung im Jahr 2011 über die mutmaßliche Vergewaltigung einer Aktivistin durch Angehörige des NSS weiterhin unter Anklage.

  • Najla Sid Ahmed, ein sudanesischer Video-Blogger, der Menschenrechtsverletzungen in Sudan offenlegte, indem er über YouTube Interviews mit Aktivisten und Opfern von Menschenrechtsverstößen verbreitete, wurde fortlaufend durch den NSS schikaniert und gezwungen, ins Exil zu gehen.

  • Jalila Khamis Koko, eine Lehrerin aus dem Nuba-Gebirge und Mitglied der SPLM-N, wurde im März 2012 festgenommen und befindet sich noch immer in Haft. Sie hatte Binnenflüchtlingen aus Südkordofan humanitäre Hilfe geleistet und war auf YouTube in einem Video zu sehen, in dem sie die in den Nuba-Bergen herrschenden Bedingungen anprangerte. Im Dezember reichte der NSS Klage gegen Jalila Khamis Koko ein. Die Vorwürfe umfassten sechs Punkte, von denen sich fünf auf die Kategorie "Verbrechen gegen den Staat" bezogen. Auf zwei dieser Straftatbestände steht die Todesstrafe.

Rechte auf Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden schränkten das Recht auf Versammlungsfreiheit 2012 weiterhin drastisch ein.

Die Regierung unterdrückte eine Welle von Demonstrationen, die am 16. Juni als Reaktion auf Preissteigerungen begann. Sie weitete sich zu einer breiteren Protestbewegung aus, die einen umfassenderen politischen Wandel anstrebt. Die Demonstrationen fanden in der Hauptstadt Khartum und in anderen Städten wie auch in Provinzorten statt. Zwischen Juni und August gingen die Sicherheitskräfte mit Schlagstöcken, Tränengas, Gummigeschossen und scharfer Munition gegen die im Großen und Ganzen friedlich Demonstrierenden vor. Tote und Verletzte waren die Folge. Einige Frauen wurden Berichten zufolge wiederholt sogenannten Jungfräulichkeitstests unterzogen, die als Folter oder anderweitige Misshandlungen anzusehen sind. Sicherheitsbeamte in Zivil, die in oder in der Nähe von Krankenhäusern postiert waren, nahmen als Demonstranten verdächtigte Personen fest, die sich in ärztliche Behandlung begeben wollten.

Der NSS reagierte auf die Demonstrationen mit einer Verhaftungswelle in der Zivilgesellschaft. Dabei nahm er Hunderte Personen, unter ihnen Protestierende, aber auch Rechtsanwälte, NGO-Mitarbeiter, Ärzte und Mitglieder von Jugendorganisationen und politischen Parteien, fest, unabhängig davon, ob sie an den Protestaktionen teilgenommen hatten oder nicht. Viele wurden ohne Anklage in Haft genommen oder im Schnellverfahren wegen Aufruhrs oder Störung der öffentlichen Ordnung angeklagt und zu Geldstrafen oder Peitschenhieben verurteilt. Andere wurden bis zu zwei Monate festgehalten und schwererer Verbrechen – hauptsächlich des Terrorismus – angeklagt, jedoch nicht verurteilt.

Viele der Personen, die nach den Demonstrationen vom Juni festgenommen worden waren, wurden vom NSS gefoltert oder in anderer Weise misshandelt. NSS-Mitarbeiter schlugen und traten Gefangene und traktierten sie mit Faustschlägen und mit Gummischläuchen. Gefangene wurden gezwungen, stundenlang bei glühender Hitze im Freien zu stehen, und mussten schmerzhafte Körperhaltungen einnehmen. Viele erhielten weder Nahrung noch Wasser, und auch der Zugang zur sanitären Grundversorgung war ihnen verwehrt.

  • Am 31. Juli 2012 wurden mindestens zehn Menschen, überwiegend Schüler, getötet, als Sicherheitskräfte und paramilitärische Polizei während einer Demonstration gegen die Benzinpreise und die Lebenshaltungskosten in Nyala in Darfur das Feuer eröffneten.

  • Am 6. und 7. Dezember 2012 fand man vier aus Darfur stammende Studierende der Al-Jazeera-Universität in Wad Madani in einem Kanal nahe der Universität tot auf. Die vier waren nach Protesten an der Universität von Angehörigen des NSS festgenommen worden. Berichten zufolge wiesen die Leichen Spuren von Schlägen auf, was auf vorherige Folter oder andere Formen der Misshandlung hindeutete.

Die Regierung Sudans schikanierte weiterhin Mitglieder der Oppositionsgruppen. Im Oktober und November 2012 wurden über 100 Personen wegen des Verdachts, Mitglieder der SPLM-N zu sein, in und in der Umgebung von Kadugli und Dilling in Südkordofan festgenommen.

Todesstrafe

Es wurden weiterhin Todesurteile ausgesprochen. Mindestens zwei Frauen wurden zum Tod durch Steinigen verurteilt. In beiden Fällen wurde den Frauen rechtlicher Beistand verweigert. Dies war eine eindeutige Verletzung des Rechts auf einen fairen Prozess.

Todesurteile ergingen oft nach Verhandlungen, bei denen die Rechte auf Verteidigung verletzt wurden. Die Behörden wandten weiterhin Verzögerungstaktiken an, um die Rechte der Angeklagten auf Einlegung von Rechtsmitteln zu untergraben.

  • Im Mai und Juli 2012 wurden zwei Frauen, die 23-jährige Layla Ibrahim Issa Jumul und die 20-jährige Intisar Sharif Abdallah, wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. In beiden Fällen wurden die Angeklagten lediglich auf Grundlage ihrer unter Zwang abgelegten Geständnisse verurteilt. Beide Frauen kamen im Rechtsmittelverfahren frei.

  • Al-Tom Hamed Tutu, ein Anführer der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichheit (Justice and Equality Movement – JEM), befand sich weiterhin im Todestrakt unter der unmittelbaren Gefahr des Vollzugs der Todesstrafe. Er war im Jahr 2011 nach einem mangelhaften Verfahren zum Tode verurteilt worden.

Bewaffneter Konflikt – Darfur

Die anhaltenden Kampfhandlungen zwischen der Regierung und den bewaffneten Oppositionsgruppen, bei denen die Regierung zunehmend die Kontrolle über die mit ihr verbündeten Milizen verlor, waren im gesamten Gebiet Darfur von schweren Menschenrechtsverstößen begleitet. Angriffe auf Zivilpersonen durch regierungsnahe Milizen, Bombardierungen aus der Luft sowie Plünderungen und Zerstörung von Eigentum waren weit verbreitet. Unter Verletzung des von den UN ausgesprochenen Verbots von Militärflügen über Darfur führten die sudanesischen Streitkräfte (SAF) weiterhin Luftangriffe durch. Die gemeinsame UN/AU-Mission in Darfur (UNAMID) schätzte, dass zwischen Juli und November 2012 ungefähr 29020 Menschen durch die Kämpfe vertrieben worden waren. UNAMID berichtete, dass sie bei ihrer Arbeit durch die von der Regierung auferlegte Einschränkung der Bewegungsfreiheit sowie Verzögerungen bei der Genehmigung humanitärer Hilfe nach wie vor behindert werde.

  • Zwischen dem 26. September und dem 2. Oktober 2012 wurden das Dorf Hashaba North und die Umgebung von bewaffneten Männern angegriffen. Berichten zufolge gab es dabei mehr als 250 Tote und Verletzte.

  • Am 2. Oktober wurden bei einem Angriff in Westdarfur in der Nähe ihres Stützpunkts in El-Geneina vier Angehörige der UNAMID getötet und weitere acht verwundet.

  • Am 17. Oktober griffen Milizen einen Konvoi der UNAMID an, der sich auf dem Weg nach Hashaba North befand, um Berichten nachzugehen, denen zufolge Menschenrechtsverstöße in der Region verübt wurden. Ein Angehöriger der UNAMID-Friedenstruppe wurde getötet, drei weitere erlitten Verletzungen.

  • Am 31. Dezember wurden Luftangriffe aus dem östlichen Jebel Marra gemeldet, bei denen im Dorf Angero Rouka fünf Zivilpersonen ums Leben kamen und zwei weitere Personen verletzt wurden.

Vergewaltigungen und sexuelle Gewalt durch Regierungstruppen und die mit ihnen verbündeten Milizen waren weiterhin an der Tagesordnung. Es gab zahlreiche Berichte über bewaffnete Unbekannte, die nachts in Lager der Binnenflüchtlinge eindrangen, um deren Eigentum zu plündern und Frauen und Mädchen zu vergewaltigen.

  • Am 10. Juli 2012 drangen mit der Regierung verbündete Milizen in das Lager Hamida in der Stadt Zalingei in Zentraldarfur ein. Berichten zufolge vergewaltigten sie vier Frauen, verletzten vier Personen und entführten 20 weitere. Eine Person, die später fliehen konnte, gab an, dass die Entführten Folter und andere Misshandlungen ausgesetzt waren.

Bewaffneter Konflikt – Südkordofan und Blue Nile

Der Konflikt, der im Juni und September 2011 in den Bundesstaaten Südkordofan und Blue Nile zwischen den Sudanesischen Streitkräften (SAF) und der SPLM-N ausgebrochen war, hielt an. Ab Oktober 2012 nahmen die Kampfhandlungen zu. Bei wahllosen Angriffen, darunter Luftschläge durch die SAF und Granatenbeschuss der Ortschaft Kadugli in Südkordofan durch beide Kampfparteien, gab es Tote und Verletzte unter der Zivilbevölkerung. Wahllose Bombardements durch die SAF führten zu weiterer Zerstörung von Eigentum und dem Erliegen der Landwirtschaft. Dies und die Verweigerung des Zugangs humanitärer Hilfsorganisationen zu den von der SPLM-N kontrollierten Gebieten veranlasste über 200000 Menschen zur Flucht nach Südsudan und Äthiopien.

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