Amnesty Report Norwegen 27. Mai 2013

Norwegen 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Norwegen Staatsoberhaupt: König Harald V. Regierungschef: Jens Stoltenberg

Die Bedingungen in den Aufnahmezentren für minderjährige Asylsuchende boten nach wie vor Anlass zur Sorge. Der Schutz für Opfer sexueller Gewalt war unzureichend, außerdem hatten die Betroffenen nicht in erforderlichem Maße Zugang zur Justiz.

Flüchtlinge, Migranten und Asylsuchende

Am 8. Juni 2012 veröffentlichte die Regierung Vorschläge für den Umgang mit den Bedürfnissen von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden sowie Kindern von Asylsuchenden. NGOs kritisierten an den Vorschlägen, dass sie Rückführungen in den Vordergrund stellten und sich nicht genug auf die Rechte der Kinder konzentrierten.

Bis Dezember verschwanden Berichten zufolge 85 unbegleitete minderjährige Asylsuchende aus den Aufnahmezentren in Norwegen. NGOs äußerten die Befürchtung, dass manche der Kinder Opfer von Menschenhandel geworden sein könnten. Sie forderten, den Einwanderungsbehörden die Verantwortung für unbegleitete Minderjährige zu entziehen und diese dem Jugendamt zu übertragen.

Internationale Justiz

Am 25. September 2012 begann vor dem Osloer Bezirksgericht ein strafrechtliches Verfahren gegen einen 47-jährigen ruandischen Staatsbürger wegen seiner Beteiligung am Völkermord von 1994 in Ruanda.

Am 10. Oktober entschied das Ministerium
für Justiz und Öffentliche Sicherheit, dass ein anderer ruandischer Staatsangehöriger von Norwegen nach Ruanda ausgeliefert werden dürfe, um dort wegen Beteiligung am Völkermord von 1994 vor Gericht gestellt zu werden.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen waren nach wie vor weder vor dem Gesetz noch im täglichen Leben ausreichend vor Gewalt geschützt. Statistiken über gemeldete Vergewaltigungen und sexuelle Übergriffe wurden nicht regelmäßig aktualisiert.

Im März zeigte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Diskriminierung der Frau
(CEDAW-Ausschuss) besorgt über die häufigen Fälle von Gewalt gegen Frauen in Norwegen, die hohe Anzahl von Freisprüchen und die milden Strafen, die gegen die Täter verhängt wurden. Der Ausschuss äußerte zudem Bedenken hinsichtlich der Definition von Vergewaltigung im Allgemeinen Strafgesetzbuch. Danach muss zur Erfüllung dieses Tatbestands der Einsatz von Bedrohung oder Gewalt nachgewiesen werden. Im November wiederholte der UN-Ausschuss gegen Folter viele der genannten Bedenken.

Diskriminierung

Im Februar 2012 erklärte die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz, dass die norwegischen Behörden ihre Empfehlungen von 2009 für ein Vorgehen gegen die Praxis des racial profiling – der Kontrolle und Durchsuchung von Personen aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft oder Religion – durch Polizei-, Zoll- und Einwanderungsbeamte nicht umgesetzt hätten.

Rechtliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Im Oktober 2012 wurde das Norwegische Zentrum für Menschenrechte von seinem Status als Nationale Menschenrechtsinstitution herabgestuft, weil es nicht vollständig mit den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen in Einklang stand. Das Parlament erörterte im November Vorschläge für eine stärkere Menschenrechtskommission.







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