Amnesty Report Kuwait 27. Mai 2013

Kuwait 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Staat Kuwait Staatsoberhaupt:
 Scheich Sabah al-Ahmad al-Jaber al-Sabah Regierungschef: Scheich Jaber al-Mubarak al-Hamad al-Sabah

Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit wurden 2012 empfindlich eingeschränkt. Angehörige der Bereitschaftspolizei gingen mit exzessiver Gewalt gegen friedliche Demonstrierende vor. Tausende staatenlose Bidun mit Wohnsitz in Kuwait erhielten weiterhin keine Staatsbürgerschaft und hatten damit auch keinen gleichberechtigten Zugang zum Gesundheits- und Bildungssystem sowie zum Arbeitsmarkt. Frauen wurden weiterhin durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Arbeitsmigrantinnen, die als Hausangestellte tätig waren, wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Mindestens ein Häftling starb in Gewahrsam, nachdem er offenbar gefoltert und anderweitig misshandelt worden war. Von den neun im Jahr 2012 verhängten Todesurteilen wurden vier in Haftstrafen umgewandelt. Hinrichtungen fanden nach vorliegenden Informationen nicht statt.

Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit

Die Behörden verschärften 2012 die Einschränkungen der Rechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung. So nahmen sie z.B. die Strafverfolgung einiger Nutzer sozialer Medien auf. Die Bereitschaftspolizei setzte exzessive Gewalt, Tränengas und Blendgranaten gegen friedlich demonstrierende Regierungsgegner und Bidun ein.

Im Vorfeld der Parlamentswahlen am 1. Dezember 2012 organisierten Regierungskritiker eine Reihe von Demonstrationen unter der Bezeichnung "Würdemarsch". Zum Teil wollten sie damit gegen geplante Änderungen des Gesetzes über die Parlamentswahlen protestieren.

Nach einer großen Zusammenkunft im Oktober 2012 verboten die Behörden Versammlungen von mehr als 20 Menschen und beriefen sich dabei auf ein Gesetz aus dem Jahr 1979. Einige Demonstrationen konnten zwar dennoch stattfinden, doch andere, darunter auch eine Protestveranstaltung am 27. Dezember 2012, wurden gewaltsam aufgelöst.

Unter den bei Demonstrationen festgenommenen Personen befanden sich ehemalige Parlamentsabgeordnete, politisch aktive Bürger und Minderjährige. Die meisten kamen nach wenigen Tagen wieder frei, gegen einige wurde Anklage erhoben.

Der Emir legte ein Veto gegen den Vorschlag ein, das Blasphemiegesetz dahingehend zu ändern, dass die "Beleidigung Gottes, seiner Propheten und seiner Gesandten" mit dem Tode zu bestrafen sei.

  • Der gewaltlose politische Gefangene Hamad al-Naqi, der zur schiitischen Minderheit gehört, wurde im April 2012 festgenommen und im Juni zu zehn Jahren Haft mit Zwangsarbeit verurteilt. Er wurde schuldig gesprochen, kritische Äußerungen über die Staatsoberhäupter von Saudi-Arabien und Bahrain über Twitter verbreitet und den Islam "verunglimpft" zu haben. Ende 2012 war sein Berufungsverfahren noch nicht abgeschlossen.

  • Der Oppositionsführer und ehemalige Parlamentsabgeordnete Musallam al-Barrak wurde am 29. Oktober 2012 festgenommen. Die Anklage warf ihm vor, er habe mit Äußerungen bei einer Demonstration am 15. Oktober "die Stellung des Emirs untergraben". Am 1. November wurde er gegen Kaution freigelassen. Ende 2012 war der Prozess noch nicht beendet. Sollte er verurteilt werden, drohen ihm bis zu fünf Jahre Haft.

Folter und andere Misshandlungen

Im Juli 2012 trat ein Gesetz in Kraft, das die maximal zulässige Haftdauer in Polizeigewahrsam ohne richterliche Überprüfung von vier auf zwei Tage herabsetzt. Es gingen Berichte über fünf Todesfälle in Gewahrsam ein. Im Fall von Nawaf al-Azmi lagen Informationen vor, die darauf hindeuteten, dass sein Tod u.a. auf Folter und Misshandlungen zurückzuführen war.

  • Im Zusammenhang mit dem Tod von Mohammad Ghazzai al-Maimuni al-Mutairi, der 2011 in Gewahrsam gestorben war, hielt ein Berufungsgericht am 24. Dezember die Urteile, darunter zwei lebenslange Haftstrafen, gegen Polizeibeamte aufrecht. Zwei weitere Beamte erhielten Geldbußen, und alle wurden aus dem Polizeidienst entlassen.

Diskriminierung – Bidun

Mehr als 100000 staatenlosen Bidun, die bereits seit vielen Jahren in Kuwait leben, wurde die Staatsbürgerschaft weiterhin vorenthalten. Hunderte hielten regelmäßig friedliche Demonstrationen ab. Bisweilen lösten die Sicherheitskräfte die Protestaktionen gewaltsam auf und nahmen zahlreiche Demonstrierende willkürlich fest. Mehr als 150 demonstrierende Bidun standen vor Gericht.

Am 18. Oktober 2012 teilte der kuwaitische Ministerpräsident Amnesty International mit, die Regierung würde 34000 Bidun die Staatsbürgerschaft zuerkennen und den Status der übrigen in den kommenden fünf Jahren klären.

Im Februar 2012 empfahl der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung (CERD) der Regierung, allen Menschen in Kuwait Personaldokumente auszustellen und den Bidun Zugang zu Sozialfürsorge, Bildung, Wohnraum und Beschäftigung zu gewähren. Auch müssten sie das Recht erhalten, ihren Besitz und ihre Unternehmen eintragen zu lassen.

Frauenrechte

Frauen wurden 2012 weiterhin durch Gesetze sowie im täglichen Leben diskriminiert. Im September kündigte der Oberste Justizrat an, Frauen könnten sich auf eine Reihe von Stellen bei der Staatsanwaltschaft und im Justizwesen bewerben. Er reagierte damit auf Klagen gegen das Justizministerium, die Jura-
Absolventinnen 2011 eingereicht hatten. Das Ministerium hatte Stellen mit dem Hinweis ausgeschrieben, sie seien Männern vorbehalten.

Rechte von Arbeitsmigranten

Die kuwaitische Arbeitsgesetzgebung bot ausländischen Arbeitsmigranten weiterhin keinerlei Schutz. Ausländische Hausangestellte wurden von ihren Arbeitgebern ausgebeutet und misshandelt. Das Sponsorensystem (kafala) bot Arbeitsmigranten in Arbeitsverhältnissen keinen angemessenen Schutz, und Nicht-Kuwaitis durften sich nicht gemeinschaftlich organisieren.

Der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung empfahl Kuwait, spezielle Gesetze zu erlassen, um ausländische Arbeitskräfte und Hausangestellte zu schützen und ihre Rechte gemäß internationalen Standards zu gewährleisten. So müssten u.a. die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) erfüllt werden, deren Mitglied Kuwait ist.

Todesstrafe

2012 wurden neun Todesurteile verhängt, vier davon wurden in Haftstrafen umgewandelt. In anderen Fällen wurden die Todesurteile vom Berufungsgericht bestätigt. Drei weitere Todesurteile, die 2011 gegen zwei iranische und einen kuwaitischen Staatsangehörigen wegen "Spionage für den Iran" verhängt worden waren, wurden im Berufungsverfahren in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Drei zum Tode verurteilte Personen wurden von den Familien der Opfer begnadigt. Es lagen keine Berichte über Hinrichtungen vor.

Amnesty International: Missionen und Bericht

Delegierte von Amnesty International besuchten Kuwait im Mai. Im Oktober traf der Internationale Generalsekretär von Amnesty International den kuwaitischen Ministerpräsidenten, ehemalige Parlamentsabgeordnete, Vertreter der Opposition und der Bidun sowie Menschenrechtsverteidiger in
Kuwait zu Gesprächen.

Kuwait: Joint open letter to His Highness the Amir of Kuwait regarding the Bidun

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