Amnesty Report 23. Mai 2013

Kamerun 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Kamerun Staatsoberhaupt: Paul Biya Regierungschef: Philémon Yang

Wie schon in den Jahren zuvor, schränkte die Regierung auch 2012 die Aktivitäten von Regierungsgegnern und Journalisten ein. Es wurden Personen festgenommen, die man verdächtigte, homosexuelle Beziehungen zu unterhalten. Einige von ihnen erhielten Gefängnisstrafen. Menschen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzten, waren Schikanierungen und Misshandlungen ausgesetzt. Die Behörden unternahmen nichts, um Betroffene vor Angriffen zu schützen. In einigen Gefängnissen herrschten harte und gelegentlich lebensbedrohliche Bedingungen.

Hintergrund

Im November 2012 feierte Präsident Paul Biya sein 30-jähriges Regierungsjubiläum. Im Zuge des Jubiläums kam es zu Protestaktionen durch oppositionelle Gruppen, die von der Bereitschaftspolizei aufgelöst wurden. Korruption war nach wie vor allgegenwärtig. Bemühungen der Regierung, diese zu unterbinden, waren nur beschränkt erfolgreich. Im September wurde ein ehemaliger Minister wegen der Veruntreuung von 20 Mrd. US-Dollar zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt. Im September legte Amnesty International der Regierung ein Memorandum vor, in dem zahlreiche Menschenrechtsanliegen angesprochen wurden.

Schikanierung politischer Gegner

Die Regierung bediente sich weiterhin des Strafjustizsystems, um oppositionelle politische Gruppierungen zu schikanieren und zum Schweigen zu bringen.

  • Zum Jahresende war noch keine Verhandlung gegen mehrere Dutzend Mitglieder des Nationalrats von Südkamerun (Southern Cameroons National Council – SCNC) erfolgt. Sie waren 2008 festgenommen und angeklagt worden, weil sie illegale Versammlungen abgehalten haben sollen und keine Ausweise mit sich führten. Die Angeklagten waren mehr als 30 Mal vor Gericht erschienen, doch die Verhandlungen wurden stets vertagt, weil die Anklage keine Zeugen beibringen konnte oder Gerichtsbeamte, u.a. vorsitzende Richter, nicht erschienen waren.

  • Felix Ngalim, Ebenezer Akwanga und Makam Adamu, drei Mitglieder des SCNC, wurden im April 2012 festgenommen und in Verbindung mit ihrer Mitgliedschaft im SCNC und dessen Aktivitäten der Sezession und Revolution nach dem Strafgesetzbuch angeklagt. Im Mai sollen Angehörige des Geheimdienstes Direction de la Surveillance du Territoire den im Gefängnis Kondengui in der Hauptstadt Yaoundé inhaftierten Felix Naglim in ihr Hauptquartier in der Stadt gebracht und ihm dort mit einem Schlagstock Verletzungen an den Fußsohlen, Beinen und anderen Körperteilen zugefügt haben. Am 28. Mai wurde er in das Zentralgefängnis in Bamenda, der Hauptstadt der Nordwest-Provinz, überführt. Er erschien am 5. und 17. Juni und dann wieder am 3. Juli vor dem zuständigen Gericht in Bamenda. Die Verhandlungen wurden jedoch stets vertagt, weil die Zeugen der Anklage nicht zur Aussage erschienen waren. Ebenezer Akwanga soll im Mai aus dem Gefängnis Kondengui entkommen und aus Kamerun geflüchtet sein. Felix Ngalim wurde am 4. Dezember vorläufig freigelassen und wartete zum Jahresende noch auf seinen Prozess.

  • Im Dezember 2012 wurde Dieudonné Enoh Meyomesse, Autor und Kritiker von Präsident Biya, nach einem unfairen Gerichtsverfahren von einem Militärgericht in Yaoundé wegen Raubüberfalls zu sieben Jahren Haft verurteilt. Amnesty International erklärte ihn zu einem gewaltlosen politischen Gefangenen. Er und mehrere Mitangeklagte, die ebenfalls zu Freiheitsstrafen zwischen zwei und neun Jahren verurteilt wurden, waren im November 2011 festgenommen worden. Regierungskritiker äußerten die Sorge, dass sich einige Ermittlungsverfahren wegen Korruption gegen Personen richteten, die Kritik an der Regierung geäußert hatten.

  • Titus Edzoa und Michel Thierry Atangana, die kurz vor dem Ende der Verbüßung einer 15-jährigen Freiheitsstrafe wegen Korruption standen, wurden 2012 erneut angeklagt und im Oktober zu 20 Jahren Haft verurteilt. Das Gerichtsverfahren war wie jenes von 1997 unfair und offenbar politisch motiviert.

Paul Eric Kingué, der sich wegen Korruption und der mutmaßlichen Beteiligung an Ausschreitungen im Februar 2008 im Gefängnis befand, wurde im Februar 2012 nach weiteren unfairen Gerichtsverhandlungen wegen Korruptionsvorwürfen zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Berufungsgericht hob die Strafe auf, führte jedoch einen neuen Prozess und verurteilte ihn im November zu einer zehnjährigen Freiheitsstrafe.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsverteidiger und ihre Familienangehörigen erhielten Morddrohungen und wurden von Personen attackiert, bei denen es sich ihrer Vermutung nach um Beauftragte oder Anhänger der Regierung handelte.

  • Am 27. März 2012 hinderten Regierungskräfte Personen, die sich für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen einsetzten, in Yaoundé an der Durchführung eines von der EU finanzierten Workshops zu den Rechten sexueller Minderheiten. Dieser Aktion war eine gewaltsame Störung des Workshops durch Angehörige der sich selbst als homosexuellenfeindlich bezeichnenden Jugendorganisation Rassemblement de la Jeunesse Camerounaise vorausgegangen. Angehörige der Sicherheitskräfte hatten zuvor Stéphan Koche, den Organisator des Workshops, festgenommen und über mehrere Stunden festgehalten.

  • Im Januar 2012 drohten Männer, die sich als Angehörige der Sicherheitskräfte ausgaben, der Menschenrechtsverteidigerin Maximilienne Ngo Mbe mit Vergewaltigung. Ihre Nichte wurde von Männern entführt und vergewaltigt; die Männer führten dem Opfer gegenüber die Aktivitäten von Maximilienne Ngo Mbe als Grund für ihren Übergriff an.

  • Den Anwälten Michel Togue und Alice Nkom wurde mit Gewalt gedroht, weil sie als Rechtsbeistand von Personen tätig waren, die homosexueller Handlungen beschuldigt wurden. Die Drohungen richteten sich auch gegen Familienangehörige der beiden Anwälte. Die Behörden verurteilten die Drohungen nicht und stellten auch keinerlei Schutz bereit.

Meinungsfreiheit – Journalisten

Mehrere Journalisten wurden 2012 strafrechtlich verfolgt.

  • Die Fernsehjournalisten Alex Gustave Azebaze, Thierry Ngogang und Anani Rabier Bindji, die im Juni 2008 zusammen mit dem Universitätsdozenten Manassé Aboya festgenommen worden waren, warteten noch immer auf den Beginn ihres Prozesses. Sie wurden der Verschwörung zur Veröffentlichung eines vertraulichen Dokuments sowie der Verschwörung zu einseitiger Berichterstattung beschuldigt. Die Anklagen galten als politisch motiviert. Die vier Männer waren festgenommen worden, nachdem sie eine Antikorruptionsinitiative der Regierung und die Festnahme von zwei Zeitungsjournalisten in einer Fernsehdebatte kritisiert hatten.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Es kam weiterhin zu Gewalt, willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen sowie anderen Menschenrechtsverletzungen wegen der tatsächlichen oder vermeintlichen sexuellen Orientierung von Personen. Die Behörden versäumten es, Menschen zu schützen, die in Gefahr waren, Opfer von tätlichen oder anderen Übergriffen durch nichtstaatliche Akteure zu werden.

  • Franky Ndome Ndome wurde im Juni 2012 von Wachpersonal des Gefängnisses von Kondengui geschlagen und anderweitig misshandelt, während er und Jonas Nsinga Kimie eine fünfjährige Haftstrafe wegen homosexuellen Verhaltens verbüßten. Die beiden Männer sollen außerdem wiederholt von Mithäftlingen angegriffen worden sein. Die Behörden unternahmen nichts, um gegen die Verantwortlichen vorzugehen oder die beiden Männer zu schützen.

  • Am 14. Februar 2012 wurden drei Frauen, Martine Solange Abessolo, Esther Aboa Belinga und Léonie Marie Djula, in Ambam in der Südprovinz festgenommen. Sie wurden beschuldigt, lesbisch zu sein. Berichten zufolge hatte der Ehemann von Léonie Djula den Behörden zuvor mitgeteilt, dass seine Frau von den anderen beiden Frauen zu gleichgeschlechtlichen Handlungen verführt worden sei. Martine Abessolo und Esther Belinga wurden anschließend vor dem erstinstanzlichen Gericht in Ambam wegen gleichgeschlechtlicher Handlungen und der Entehrung von Léonie Djula angeklagt. Sie wurden am 20. Februar vorläufig freigelassen und legten ein Rechtsmittel wegen Unregelmäßigkeiten bei ihrer Festnahme ein. Das Berufungsgericht von Ebola hatte zum Jahresende noch kein Urteil gesprochen.

  • Am 17. Dezember 2012 bestätigte das Berufungsgericht das 2011 gegen Jean-Claude Roger Mbede ergangene Urteil wegen homosexueller Handlungen. Er war zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Haftbedingungen

Die harten Bedingungen in den beiden größten Gefängnissen von Kamerun in Yaoundé und Douala erfüllten den Tatbestand der grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung und waren in einigen Fällen lebensbedrohlich. Gefangene, die unter psychischen Erkrankungen litten, hatten keinen Zugang zu psychiatrischer Versorgung. Zum Jahresende überstieg die Anzahl der Häftlinge in den beiden Gefängnissen die vorgesehene Kapazität um das Fünffache.

Todesstrafe

Anfang 2012 befanden sich laut offiziellen Angaben 102 Gefangene in den Todeszellen. Die Nationale Kommission für Menschenrechte und Freiheiten legte der Regierung die Abschaffung der Todesstrafe nahe.

Amnesty International: Mission

Eine Delegation von Amnesty International besuchte Kamerun im Dezember.

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