Amnesty Report Europa und Zentralasien 22. Mai 2013

Europa und Zentralasien 2013

"Was der Bürgermeister wirklich wollte, war, uns aus der Stadt zu werfen, damit er keine Roma mehr sehen musste, und das geschah dann auch." Ducia, die aus ihrer Wohnung in der rumänischen Stadt Piatra Neamt vertrieben wurde, August 2012

Georgien erlebte 2012 eine historische Parlamentswahl: Zum ersten Mal vollzog sich in der Südkaukasusrepublik ein Regierungswechsel auf demokratischem und friedlichem Weg. In anderen Staaten der ehemaligen Sowjetunion hielten sich hingegen weiterhin autokratische Regime an der Macht. Die Europäische Union erhielt 2012 den Friedensnobelpreis. Doch insbesondere die restriktive Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU war eines Nobelpreisträgers unwürdig. Auch die Lage der sechs Millionen Roma, die in EU-Staaten leben, war manchenorts weiterhin desolat.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ist seit langem die wichtigste europäische Institution zum Schutz der Menschenrechte. Doch einige Staaten weigerten sich weiterhin, die Straßburger Richtersprüche umzusetzen, und versuchten, die Kompetenzen des Gerichts einzuschränken.

In Staaten der ehemaligen Sowjetunion stand die Zivilgesellschaft unter Druck: In Belarus wurden friedliche Oppositionelle schikaniert, misshandelt und in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt. In Aserbaidschan setzten die Behörden einige gewaltlose politische Gefangene auf freien Fuß, während andere Dissidenten in Gefängnissen verschwanden. In Russland traten repressive Gesetze in Kraft, die den Staat ermächtigen, hart gegen Kritik von Einzelpersonen und Organisationen vorzugehen. In einigen Staaten der Region kamen besonders perfide Methoden zum Einsatz, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen: Mit anonymen Drohungen oder Verleumdungskampagnen wurden Oppositionelle unter Druck gesetzt. Die Türkei baute ihren Einfluss in der Region weiter aus, doch die Menschenrechtslage verbesserte sich in dem Land kaum. Die türkische Justiz versuchte nach wie vor, kritische Aktivisten, Journalisten und Schriftsteller mundtot zu machen. Tausende saßen in türkischen Gefängnissen, nur weil sie friedlich ihre politischen Überzeugungen geäußert hatten.

In einem historischen Richterspruch befand der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, dass die mazedonische Regierung für das Verschwindenlassen und die Folterung von Khaled el-Masri verantwortlich war, der 2003 in Skopje von der CIA entführt worden war. In Italien wiederum bestätigte im September 2012 ein Kassationsgericht die Urteile gegen 23 ehemalige CIA-Agenten. Sie waren für schuldig befunden worden, 2003 in Mailand den ägyptischen Terrorverdächtigen Osama Moustafa Hassan Nasr entführt und nach Ägypten überstellt zu haben, wo er gefoltert worden sein soll.

Zum großen Teil bleibt jedoch schwer nachvollziehbar, inwieweit die europäischen Staaten für die Verbrechen verantwortlich sind, die im Rahmen des von den USA geleiteten Programms für außerordentliche Überstellungen auf europäischem Boden begangenen worden sind. Die darin verwickelten Staaten zögern weiterhin die Untersuchungen hinaus oder dementieren, an Menschenrechtsverletzungen beteiligt gewesen zu sein.

In der ehemaligen Sowjetunion wurde die Praxis der Überstellungen fortgesetzt. Russland und die Ukraine kollaborierten bei der Verschleppung und Rückführung gesuchter Personen, denen bei der Rückführung Folter drohte, und setzten sich damit unverhohlen über die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte hinweg, der die Auslieferung in solchen Fällen untersagt hatte.

Mehrere Staaten, insbesondere Russland, untergruben die Autorität des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, indem sie dessen Entscheidungen nicht umsetzten. Gleichzeitig drohte der Vorschlag bestimmter Zusätze zur Europäischen Menschenrechtskonvention, die Unabhängigkeit des Gerichtshofs einzuschränken und Einzelpersonen den Zugang zum Gerichtshof zu erschweren. In einigen Balkanstaaten verringerte sich die Wahrscheinlichkeit, dass Personen, die in den 1990er Jahren Opfer von Kriegsverbrechen geworden waren, jemals Gerechtigkeit widerfahren wird. Die Ermittlungen und strafrechtlichen Verfolgungen in diesen Fällen kamen nach wie vor nur schleppend voran und wurden durch fehlenden politischen Willen zusätzlich behindert. In Bosnien und Herzegowina sowie in anderen Ländern wurde den Opfern von Vergewaltigungen und von anderen in Form von sexueller Gewalt begangenen Kriegsverbrechen weiterhin der Zugang zu Justiz und staatlicher Unterstützung verwehrt.

Europäische Staaten haben ihre Abschottungspolitik gegenüber Flüchtlingen weiter vorangetrieben: Die Grenzkontrollen wurden verschärft, zudem schlossen europäische Regierungen Verträge mit nordafrikanischen Staaten, um die Abschiebung von Flüchtlingen zu regeln. Zu den Vertragspartnern gehören Staaten wie Libyen, in denen die Rechte zurückgeführter Flüchtlinge häufig missachtet werden. In Griechenland wurde es Flüchtlingen weiterhin schwer gemacht, einen Asylantrag zu stellen. Zudem liefen Asylsuchende in Griechenland Gefahr, unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert zu werden oder fremdenfeindlichen Schlägertrupps in die Hände zu fallen.

In Ungarn genehmigten die Behörden, dass uniformierte Rechtsextreme mit Fahnen und Fackeln in Roma-Siedlungen aufmarschierten. Die Extremisten skandierten rassistische Parolen und bewarfen die Einwohner mit Steinen. In der gesamten Region haben Roma mit Ausgrenzung und Anfeindungen zu kämpfen.

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