Amnesty Report Estland 22. Mai 2013

Estland 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Estland Staatsoberhaupt: Toomas Henrik Ilves Regierungschef: Andrus Ansip

Etwa 100 000 überwiegend russischsprachige Menschen blieben staatenlos und verfügten somit nur über eingeschränkte politische Rechte. Nationale Menschenrechtsinstitutionen entsprachen nicht den internationalen Standards. Die Bedingungen bei der Aufnahme von Asylsuchenden und Flüchtlingen waren unangemessen.

Diskriminierung – ethnische Minderheiten

Etwa 100 000 Personen (ca. 7% der Bevölkerung) blieben staatenlos. Die große Mehrheit von ihnen war russischsprachig. In Estland geborene Kinder staatenloser Eltern erhielten nach wie vor nicht automatisch die estnische Staatsbürgerschaft, sie hatten aber Zugang zu einem vereinfachten Einbürgerungsverfahren. Staatenlose kamen weiterhin nicht in den Genuss aller politischen Rechte. Berichten zufolge waren sie überproportional von Armut und Arbeitslosigkeit betroffen. Der Nachweis von Kenntnissen der estnischen Sprache stellte für russischsprachige Personen offensichtlich eines der Haupthindernisse beim Erwerb der Staatsangehörigkeit und anderer Rechte dar.

Gesetzliche, verfassungsrechtliche und institutionelle Entwicklungen

Der Justizkanzler, der gleichzeitig die Aufgaben einer Ombudsperson und des nationalen Präventionsmechanismus gemäß dem Fakultativprotokoll zum UN-Übereinkommen gegen Folter übernimmt, erfüllte nicht die Anforderungen, die die Pariser Prinzipien an unabhängige nationale Menschenrechtsinstitutionen stellen.

Die Definition von Folter und das für dieses Verbrechen im Strafgesetzbuch vorgesehene Strafmaß entsprachen noch immer nicht den Anforderungen des UN-Übereinkommens gegen Folter.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Bedingungen bei der Aufnahme der wenigen Asylsuchenden, die jedes Jahr ins Land kommen, waren 2012 weiterhin unangemessen. Berichten zufolge erschwerte die zu geringe Anzahl zur Verfügung stehender Dolmetscher die Antragstellung und die Kommunikation zwischen den Asylsuchenden und den Behörden insgesamt.

Die Maßnahmen zur Sicherstellung der sozialen und wirtschaftlichen Integration von Flüchtlingen waren unzureichend.


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