Amnesty Report Dänemark 22. Mai 2013

Dänemark 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Dänemark Staatsoberhaupt: Königin Margrethe II. Regierungschefin: Helle Thorning-Schmidt

In einem Bericht des Europäischen Parlaments wurde Dänemark nahegelegt, die Beteiligung des Landes an von den USA durchgeführten außerordentlichen Überstellungen unabhängig untersuchen zu lassen. Die Aussetzung der Überstellung von Häftlingen an den afghanischen Geheimdienst durch das dänische Militär wurde aufgehoben, obwohl den Betroffenen Folter und andere Misshandlungen drohten. Die Inhaftierungspraxis der Einwanderungsbehörden gab weiterhin Anlass zu Sorge, insbesondere was den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen betraf.

Folter und andere Misshandlungen

Im April 2012 richtete die Regierung eine Kommission zur Untersuchung der Beteiligung Dänemarks am Irakkrieg ein. Unter anderem sollen Vorwürfe untersucht werden, wonach die dänische Armee Häftlinge an die irakischen Behörden übergeben haben soll, obwohl sie vermeintlich wusste, dass ihnen dort Folter oder andere Misshandlungen drohten. Im Oktober wurde bekannt, dass dänische Armeeangehörige im Besitz von Videomaterial waren, das die Misshandlung von Häftlingen durch irakische Soldaten zeigen soll.

  • Im Dezember 2012 hieß es in Berichten, dass elf irakische Staatsbürger de facto daran gehindert wurden, ein Gerichtsverfahren gegen Dänemark anzustrengen. Grundlage des angestrebten Prozesses war der Vorwurf, Dänemark habe die Männer trotz des Wissens um die Gefahr der Folter und anderer Misshandlungen den irakischen Behörden übergeben. Den Männern wurde rechtlicher Beistand verweigert, und als Voraussetzung für ein Verfahren verlangte man von jedem von ihnen die Zahlung einer Kaution in Höhe von 40000 Kronen (knapp 5400 Euro) – ein Betrag, den sich keiner der Betroffenen leisten konnte.

Im Oktober 2012 wurde die Aussetzung der Überstellung von Häftlingen durch die dänische Armee an den afghanischen Geheimdienst National Directorate of Security (NDS) aufgehoben, obwohl die Gefahr von Folter und Misshandlung für NDS-Häftlinge weiter bestand. So überstellten die dänischen Streitkräfte in Afghanistan am 20. Oktober und 23. November afghanische Häftlinge an den NDS-Stützpunkt in Lashkar Gah.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Im September 2012 wurde Dänemark in einem Bericht des Europäischen Parlaments empfohlen, eine unabhängige Untersuchung seiner mutmaßlichen Beteiligung an den von der CIA durchgeführten außerordentlichen Überstellungen zu veranlassen. Im Mai wurde eine von der Regierung in Auftrag gegebene und vom Dänischen Institut für Internationale Studien (DIIS) durchgeführte Studie veröffentlicht. Diese gründete auf der Prüfung von Dokumenten einer früheren Untersuchung, die nicht die nötigen Menschenrechtsstandards erfüllte.

Ebenfalls im September legte ein Sachverständigenausschuss einen Gesetzentwurf für eine unabhängige Aufsicht über die Erfassung und Speicherung von Daten von Privatpersonen und Organisationen durch den dänischen Geheimdienst vor. Allerdings wurden Bedenken laut, dass der Gesetzentwurf keinen geeigneten unabhängigen und wirksamen Kontrollmechanismus vorsehe. Zudem enthielt er keine materiell-rechtlichen Bestimmungen, was die Weitergabe entsprechender Informationen an ausländische Geheimdienste betrifft.

Polizei und Sicherheitskräfte

Im August 2012 gab der Leiter der unabhängigen Beschwerdestelle der Polizei bekannt, dass eine beträchtliche Anzahl von Beschwerden gegen die Polizei nicht weiter verfolgt werden konnte und daher ohne weitere Konsequenzen bleiben musste, weil die beteiligten Beamten nicht identifiziert werden konnten. Mehrere Politiker sprachen sich deshalb dafür aus, dass Polizeikräfte auf ihrer Uniform eine Kennnummer tragen sollten. Dieser Vorschlag wurde von leitenden Polizeibeamten abgelehnt.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Im November 2012 veröffentlichte der ständige Strafrechtsausschuss seinen Bericht zu Sexualdelikten, der mehrere Vorschläge für eine Gesetzesreform beinhaltete. So wurde angeregt, sexuellen Missbrauch durch einen Ehepartner zum Straftatbestand zu erklären, wenn sich das Opfer in einer "hilflosen Lage" befindet. Außerdem solle die Möglichkeit einer Reduzierung oder Annullierung der Strafe in Fällen, in denen Täter und Opfer nach einer Vergewaltigung heiraten oder verheiratet bleiben, abgeschafft werden.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Personen, die besonders schutzbedürftigen Gruppen angehörten, darunter auch Opfer von Folter, psychisch kranke Menschen und Minderjährige ohne Begleitung eines Erwachsenen, wurden nach wie vor aufgrund von Zuwanderungsbestimmungen inhaftiert.

Im Jahr 2012 wurden keine Abschiebungen nach Syrien vorgenommen. Die Einwanderungsbehörde gewährte syrischen Asylsuchenden in etwa 88% der Fälle Schutzstatus. Die Anträge der übrigen Asylsuchenden aus Syrien, etwa 180 Fälle, wurden jedoch abgelehnt. Zudem erhielten sie keine Möglichkeit, in Dänemark zu arbeiten oder zu studieren.

Einige Asylsuchende aus unterschiedlichen Ländern, z.B. Uganda, denen in ihrer Heimat aufgrund ihrer sexuellen Orientierung Verfolgung drohte, erhielten kein Asyl mit der Begründung, sie könnten ihre Sexualität in ihrem Heimatland "geheim halten".

  • Im Juni 2012 urteilte das Oberste Gericht, dass die Bedingungen, die Elias Karkavandi gemäß den Regeln des "geduldeten Aufenthalts" auferlegt wurden, unverhältnismäßig waren und gegen sein Recht auf Freizügigkeit verstießen. Der iranische Staatsbürger, dessen Asylantrag abgelehnt worden war, war u.a. verpflichtet worden, im Zentrum für Asylsuchende von Sandholm zu bleiben und sich regelmäßig bei der Polizei zu melden.

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