Amnesty Report Albanien 22. Mai 2013

Albanien 2013

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Albanien Staatsoberhaupt: Bujar Nishani (löste im Juli Bamir Topi im Amt ab) Regierungschef: Sali Berisha

Die Regierung verabschiedete 2012 Reformen zur Einschränkung der Strafimmunität von Parlamentsmitgliedern und anderen Staatsbediensteten und revidierte nach Betrugsvorwürfen die Wahlgesetzgebung. Im Dezember verschob der Europäische Rat die Verleihung des EU-Kandidatenstatus an Albanien und machte weitere Reformen für dessen Gewährung zur Bedingung.

Verschwindenlassen

Im November 2012 endete das Verfahren zum Verschwindenlassen von Remzi Hoxha, eines ethnischen Albaners aus Mazedonien, und zur Folter von zwei albanischen Männern im Jahr 1995 vor dem Gerichtshof für Schwerverbrechen mit der Verurteilung von drei ehemaligen Beamten des Geheimdienstes. Einer von ihnen, Ilir Kumbaro, war 2011 vor den Auslieferungsverhandlungen in Großbritannien geflohen. Er wurde in Abwesenheit zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Anschuldigungen gegen seine beiden Mitangeklagten wurden vom Gericht so abgeändert, dass sie sich auf Straftaten bezogen, die 1997 Gegenstand einer Amnestie gewesen waren, wodurch sie straffrei ausgingen. Im Dezember 2012 legten alle drei Angeklagten gegen ihre Schuldsprüche Rechtsmittel ein.

Rechtswidrige Tötungen

Im Mai 2012 begann der Prozess gegen den ehemaligen Befehlshaber der Republikanischen Garde, Ndrea Prendi, sowie einen ehemaligen Gardisten, Agim Llupo. Sie wurden der Tötung von vier Demonstranten, der Verletzung von zwei weiteren Demonstranten und der Unterschlagung von Beweismaterial beschuldigt. Zu den Anklagen war es nach gewalttätigen Zusammenstößen zwischen Polizei und Protestierenden bei einer Demonstration gegen die Regierung im Januar 2011 in Tirana gekommen.

Folter und andere Misshandlungen

Im Juni 2012 äußerte der UN-Ausschuss gegen Folter Besorgnis darüber, dass das Innenministerium keine effektiven und unparteiischen Untersuchungen von Fällen mutmaßlicher Misshandlungen durch Polizeikräfte durchführte. Außerdem berichtete der Ausschuss, dass es keine grundlegenden Maßnahmen gebe, um Häftlinge vor Folter zu schützen. So sei nicht gewährleistet, dass Häftlinge rechtzeitig anwaltliche und ärztliche Hilfe erhielten, und es komme häufig zu einer übermäßig langen Dauer der Untersuchungshaft.

Im Juli wurden vier Gefängniswärter vom Bezirksgericht Tirana zu einer Strafe von jeweils 3100 Lek (ca. 22 Euro) verurteilt, weil sie im August 2011 im Gefängnis 313 den Häftling Sehat Doci verprügelt hatten.

  • Im September 2012 trat eine Gruppe ehemaliger politischer Gefangener in den Hungerstreik, um dagegen zu protestieren, dass die Regierung ihnen nach wie vor keine Entschädigung für ihre Haft in den Jahren 1944–91 unter der kommunistischen Regierung gezahlt hatte. Während dieser Zeit waren Tausende inhaftiert oder in Arbeitslager geschickt worden, wo sie Opfer erniedrigender Behandlung und häufig auch Folter wurden. Während des
31 Tage dauernden Protests setzten sich zwei Männer selbst in Brand. Einer von ihnen, Lirak Bejko, erlag im November seinen Verletzungen. Die Ombudsperson bewertete die Maßnahmen der Polizei von Tirana, den Hungerstreikenden Medikamente und Flüssigkeit zu verweigern, als Folter.

Familiäre Gewalt

Im Jahr 2012 wurden 2526 Fälle familiärer Gewalt gemeldet, 345 mehr als im Vorjahr. Auch die Zahl der vor Gericht beantragten Schutzanordnungen von Gewaltopfern nahm zu. Die meisten Betroffenen waren Frauen. Eine Änderung des Strafgesetzbuches, durch die familiäre Gewalt als Straftatbestand mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden kann, trat im April in Kraft. Es gab jedoch keine Mindeststrafe für derartige Verbrechen, es sei denn, es handelt sich um eine Wiederholungstat. Außerdem kann eine strafrechtliche Verfolgung nur eingeleitet werden, wenn das Opfer Anzeige erstattet.

Im Mai wurde die Leiterin des staatlichen Zentrums für Opfer häuslicher Gewalt entlassen, nachdem die Ombudsperson Beschwerden von Frauen nachgegangen war, die im Zentrum Schutz gesucht hatten und dort Opfer willkürlicher Bestrafungen und Einschränkungen geworden waren.

Diskriminierung – Roma

Vielen Roma wurde nach wie vor das Recht auf angemessenen Wohnraum verweigert.

  • Einige Roma, die 2011 nach einem Brandanschlag ihre Unterkünfte auf einem bahnhofsnahen Gelände in Tirana verlassen mussten, wurden aus ihren provisorischen Zeltunterkünften vertrieben. Im Februar 2012 zogen acht Familien mangels einer geeigneten Alternative vorübergehend in Räume im Ombudsbüro. Sie wurden später in ehemalige Militärkasernen verlegt. Diese mussten sie jedoch aufgrund der schlechten Wohnverhältnisse und des unzureichenden polizeilichen Schutzes vor Bedrohungen und Angriffen aus der Nachbarschaft verlassen. Bis Jahresende war noch keine dauerhafte Lösung für ihre Unterbringung gefunden worden.

  • Im Juli 2012 wurde der Lebensunterhalt von etwa 800 Roma-Familien gefährdet, als die Polizei von Tirana einen Verwaltungsakt umsetzte, der das Sammeln von Abfall und anderen wiederverwendbaren Materialien verbot, und ihre Fahrzeuge und andere Ausrüstungsgegenstände beschlagnahmte. Die Ombudsperson leitete Ermittlungen wegen exzessiver Gewaltanwendung und Misshandlung durch die Polizei während des Einsatzes ein.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern und Intersexuellen

Im Mai 2012 fand die erste Gay-Pride-Parade in Tirana statt. Die Staatsanwaltschaft Tirana lehnte eine Anzeige von Organisationen für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und Intersexuelle gegen den stellvertretenden Verteidigungsminister Ekrem Spahiu wegen dessen homophober Äußerungen zur Parade ab.

Recht auf Wohnen – Waisen

Junge Menschen liefen nach dem Verlassen staatlicher Fürsorgeeinrichtungen Gefahr, obdachlos zu werden, obwohl obdachlose registrierte Waisen bis zum Alter von 30 Jahren laut Gesetz bei der Vergabe von Sozialwohnungen Vorrang genießen. Viele von ihnen mussten auch weiterhin in heruntergekommenen ehemaligen Schülerwohnheimen leben oder kämpfen darum, eine einfache private Unterkunft bezahlen zu können.

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