Amnesty Report 08. Mai 2012

Uganda 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Uganda Staats- und Regierungschef: Yoweri Kaguta Museveni Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 34,5 Mio. Lebenserwartung: 54,1 Jahre Kindersterblichkeit: 55,2 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 73,2%

Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde 2011 zunehmend eingeschränkt. Die Behörden gingen hart gegen friedliche Demonstrierende vor. Dabei setzten sie auch exzessive Gewalt ein, wodurch Menschen zu Tode kamen. Beamte mit Polizeibefugnissen verübten weiterhin Menschenrechtsverletzungen, darunter rechtswidrige Tötungen und Folterungen. Die Täter wurden nicht zur Rechenschaft gezogen. Lesben, Schwule, Bisexuelle und Transgender waren auch im Berichtsjahr Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt.

Hintergrund

Im Februar 2011 fanden Präsidentschafts- und Parlamentswahlen statt. Präsident Yoweri Museveni wurde mit 68% der Stimmen für weitere fünf Jahre im Amt bestätigt. Die Oppositionsparteien zweifelten die Ergebnisse an und nannten Beispiele für Manipulationen und Unregelmäßigkeiten. Die regierende Bewegung des nationalen Widerstands (National Resistance Movement) gewann die Mehrheit der Abgeordnetenmandate. Vor, während und nach den Wahlen kam es zwischen Anhängern politischer Parteien, der Polizei und anderen Sicherheitsorganen zu gewaltsamen Zusammenstößen.

Im Oktober wurden drei Minister wegen der mutmaßlichen Veruntreuung öffentlicher Gelder angeklagt, die für das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs des Commonwealth im Jahr 2007 bestimmt gewesen waren. Außerdem legte Uganda im Rahmen der Universellen Regelmäßigen Überprüfung dem UN-Menschenrechtsrat seinen Bericht vor.

Recht auf Versammlungsfreiheit

Im Februar 2011 untersagte die Regierung generell alle öffentlichen Proteste. Vor allem politische Aktivitäten waren von dem Verbot betroffen. Im April rief das Bündnis Activists for Change die Menschen auf, aus Protest gegen die Verteuerung von Benzin und anderen Waren zu Fuß zur Arbeit zu gehen. Daraufhin kam es in der Hauptstadt Kampala und in anderen Städten zu wochenlangen Demonstrationen. Die Polizei erklärte die Proteste für ungesetzlich und ging gegen eine Reihe zunächst friedlicher Aktionen vor. Im weiteren Verlauf warfen einige Demonstrierende Gegenstände auf Ordnungskräfte, woraufhin diese mit exzessiver Gewaltanwendung reagierten. Prominente Oppositionspolitiker und Hunderte ihrer Anhänger wurden festgenommen.

Die Behörden machten geltend, dass die Organisatoren der Proteste versucht hätten, Gewalt zu organisieren und dass sie "die Regierung stürzen wollten". Beweise für diese Behauptung legten sie jedoch nicht vor. Im Oktober wurden vier politisch engagierte Bürger – drei Männer und eine Frau – wegen Verrats angeklagt, weil sie an der Organisation der Proteste beteiligt gewesen waren. Verrat wird in Uganda mit dem Tode bestraft. Der prominente Oppositionspolitiker Dr. Kizza Besigye konnte sein Haus in Kampala nicht verlassen, weil er in "Präventivhaft" genommen wurde. Es wurde vermutet, dass diese Maßnahme insbesondere dazu dienen sollte, ihn an der Ausübung seines Rechts auf Versammlungsfreiheit zu hindern.

Zahlreiche Anhänger der Opposition blieben in Untersuchungshaft. Ihnen drohten Anklagen, weil sie an den Protestaktionen teilgenommen hatten.

Rechtswidriger Tötungen

Im April und im Mai 2011 setzten Polizei und Militär in mindestens sechs Fällen bei öffentlichen Demonstrationen exzessive Gewalt ein. Zahlreiche Menschen wurden verletzt und mindestens neun Personen, darunter ein zweijähriges Mädchen, bei Demonstrationen getötet, weil die Polizisten und Soldaten mit scharfer Munition in die Menge schossen. Die Erschießung des Mädchens am 21. April löste eine große Diskussion in der Öffentlichkeit aus. Es wurden strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet, und die Regierung sicherte zu, dass der an dem Fall beteiligte Polizist vor Gericht gestellt wird. Es wurden allerdings keine Schritte eingeleitet, um die Beamten mit Polizeibefugnissen zur Rechenschaft zu ziehen, die für die anderen Tötungen und die damit im Zusammenhang stehenden Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren, noch wurde den Opfern und ihren Familien das Recht auf eine effektive Wiedergutmachung gewährt.

Folter und andere Misshandlungen

Viele Spitzenpolitiker und ihre Anhänger wurden bei der Festnahme von der Polizei und anderen Sicherheitskräften misshandelt.

  • Der prominente Oppositionspolitiker Dr. Kizza Besigye erlitt schwere Verletzungen, als er am 28. April 2011 von Polizisten und unbekannten Beamten mit Polizeibefugnissen festgenommen wurde. Regierungsvertreter erklärten, dass das gegen ihn eingesetzte Maß an Gewalt gerechtfertigt gewesen sei.

Im Juni berichtete die ugandische Menschenrechtskommission, dass Folter und andere Misshandlungen bei der Polizei, anderen Beamten mit Polizeibefugnissen und den Streitkräften nach wie vor weit verbreitet seien.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Journalisten, Oppositionspolitiker und engagierte Bürger, die von den Behörden als Kritik gewertete Ansichten äußerten, waren willkürlichen Festnahmen, Einschüchterungen, Drohungen und politisch motivierten Anklagen ausgesetzt. Bis zu 30 ugandische Journalisten mussten wegen ihrer Arbeit strafrechtliche Konsequenzen befürchten.

Während der Proteste im April und im Mai 2011 versuchten die Behörden die Websites von sozialen Netzwerken zu blockieren, und verboten Livesendungen. Sie begründeten ihr Vorgehen mit der nicht belegten Behauptung, die Sicherheit des Landes und die öffentliche Sicherheit seien bedroht. Viele Journalisten wurden vor allem während der Berichterstattung über die Proteste von Polizisten und Beamten mit Polizeibefugnissen drangsaliert, eingeschüchtert und geschlagen.

Der Entwurf für die Novellierung des Presse- und Journalistengesetzes war noch nicht vom Kabinett beraten worden. Sollte der Entwurf Gesetz werden, könnten die Behörden die Genehmigung von Medienlizenzen mit unfundierten Behauptungen wie der "Gefährdung der nationalen Sicherheit" ablehnen.

Im Oktober wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung dem Parlament zur Aussprache vorgelegt. Würde der Entwurf Rechtskraft erlangen, hätte er erhebliche Einschränkungen der Rechte auf Abhaltung friedlicher Versammlungen und auf freie Meinungsäußerung zur Folge.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Vergewaltigungen und andere Formen sexueller Gewalt blieben 2011 weit verbreitet. Die Regierung unternahm einige positive Schritte, um diese Situation zu ändern. So erarbeitete sie u.a. Richtlinien für das medizinische Personal zum Umgang mit Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt. Frauen, die Opfer von Vergewaltigungen und anderen Formen von sexueller und geschlechtsspezifischer Gewalt geworden waren, sahen sich nach wie vor wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schwierigkeiten gegenüber, wenn sie rechtliche Schritte einleiten wollten. Überlebende Opfer von Vergewaltigungen, die während des Konflikts in Norduganda begangen worden waren, forderten weiter offizielle Entschädigungen für die Bewältigung der körperlichen und psychischen Verletzungen.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Die im Jahr 2005 vom Internationalen Strafgerichtshof (International Crimanal Court – ICC) gegen Joseph Kony, den Anführer der Widerstandsarmee des Herrn (Lord’s Resistance Army – LRA), und drei weitere LRA-Befehlshaber ausgestellten Haftbefehle blieben in Kraft. Die Männer waren noch immer nicht gefasst.

Im Juli 2011 begann vor der Abteilung für völkerrechtliche Verbrechen des zuständigen Strafgerichts der Prozess gegen den ehemaligen LRA-Anführer Thomas Kwoyelo. Die Anklagepunkte lauteten auf Mord, Entführung mit Tötungsabsicht, Raub mit schwerer Körperverletzung, Sachbeschädigung und andere Verbrechen, die im Zusammenhang mit Angriffen begangen wurden, bei denen er während des Konflikts in Norduganda das Kommando führte. Er stritt die Anklagepunkte ab und stellte beim Verfassungsgericht einen Antrag auf Amnestie auf der Grundlage des Amnestiegesetzes aus dem Jahr 2000. Das Verfassungsgericht entschied im September, dass er wie Tausende anderer Kämpfer, die später aus dem Konflikt ausgestiegen waren, Anspruch auf eine Amnestie habe. Die Regierung legte gegen die Entscheidung beim Obersten Gerichtshof Rechtsmittel ein. Die mündliche Verhandlung hatte bis Ende 2011 noch nicht stattgefunden. Die Regierung hob jedoch die rechtlichen Bestimmungen nicht auf, die Amnestien für Verbrechen im Sinne des Völkerrechts gewähren.

Bombenanschläge

Im September 2011 begann vor dem zuständigen Strafgericht in Kampala der Prozess gegen 19 Männer aus verschiedenen Staaten. Sie waren im Zusammenhang mit den Bombenanschlägen im Jahr 2010 wegen Terrorismus, Mordes und versuchten Mordes angeklagt. Zwei Angeklagte bekannten sich schuldig, Terroranschläge begangen zu haben und Anschläge gemeinsam mit anderen geplant zu haben. Sie wurden zu Freiheitsstrafen von 25 bzw. fünf Jahren verurteilt.

Die Anklagepunkte gegen fünf Tatverdächtige wurden wegen Mangel an Beweisen fallengelassen. Zu dieser Gruppe gehörte der kenianische Menschenrechtsverteidiger Al-Amin Kimathi, der ein Jahr lang in Untersuchungshaft gesessen hatte. Offenbar hatte man ihn einzig und allein deshalb festgenommen, angeklagt und inhaftiert, weil er seiner legitimen Arbeit nachgegangen war. In dem Prozess gegen die übrigen zwölf Angeklagten hatte die Anhörung der Beweisführung der Staatsanwaltschaft Ende 2011 noch nicht begonnen.

Im April 2011 wurden vier kenianische Menschenrechtsverteidiger von den Einwanderungsbehörden willkürlich an der Einreise nach Uganda gehindert. Sie wurden gezwungen, Ausreisepapiere zu unterschreiben, und mussten nach Kenia zurückkehren. Sie waren zusammen mit anderen Menschenrechtsverteidigern nach Uganda gekommen, um in einem mit den ugandischen Behörden vereinbarten Treffen über den Fall von Al-Amin Kimathi zu reden.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die mögliche Aufhebung des internationalen Flüchtlingsschutzes für ruandische Flüchtlinge und Asylsuchende in Uganda löste bei Tausenden Betroffenen die Befürchtung aus, dass sie nach Ruanda abgeschoben werden könnten. Es gab keine Garantie, dass die betroffenen Flüchtlinge eine Chance auf eine faire und zufriedenstellende Bearbeitung ihrer Anträge unter Berücksichtigung der Befürchtungen bei einer Rückkehr erhielten.

Das im Jahr 2009 ergangene Verbot, das es Flüchtlingen aus Ruanda, die in Siedlungen für Flüchtlinge lebten, untersagte, Nahrungsmittel anzubauen, benachteiligte sie im Vergleich zu anderen Flüchtlingsgemeinschaften bei der Versorgung mit Nahrung erheblich.

Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgendern

Im Januar 2011 wurde David Kato, ein Aktivist für sexuelle Minderheiten, in seinem Haus in Kampala ermordet. Er hatte die ugandischen Behörden aufgefordert, der Diskriminierung sexueller Minderheiten ein Ende zu setzen, und zwar vor allem der Diskriminierung in Boulevardblättern, welche die Namen, Fotos und andere detaillierte Angaben über Personen veröffentlicht hatten, die von den Machern der Blätter für Lesben, Schwule, Bisexuelle oder Transgender gehalten wurden. Im November wurde der Mann, der wegen des Mordes an David Kato angeklagt worden war, zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt. Er hatte die Tat zugegeben.

Zu diskriminierenden Äußerungen gegen sexuelle Minderheiten schwieg die Regierung beharrlich. Im Januar untersagte der Obere Gerichtshof (High Court) den Medien in einem wegweisenden Urteil, die Namen von Angehörigen sexueller Minderheiten zu veröffentlichen.

Ein gegen Homosexualität gerichteter Gesetzentwurf aus dem Jahr 2009, der im Fall seiner Verabschiedung eine noch stärkere Kriminalisierung von Homo- und Bisexuellen sowie Transgendern zur Folge haben würde, stand weiterhin im Parlament zur Beratung an. Er war im Mai zur legislativen Debatte vorgelegt worden, doch debattierte das Parlament weder über diesen noch über eine Reihe anderer Gesetzentwürfe. Nachdem sich das neue Parlament in einer Abstimmung im Oktober dafür ausgesprochen hatte, Gesetzentwürfe zurückzuhalten, die vom vorherigen Parlament nicht beraten worden waren, wurde der Entwurf zur Beratung angesetzt.

Todesstrafe

Zivil- und Militärgerichte sprachen nach wie vor Todesurteile aus. Laut offiziellen Statistiken vom September 2011 saßen ungefähr 505 Menschen, darunter 35 Frauen, in den Todeszellen. Es fanden jedoch 2011 keine Hinrichtungen statt.

Im Osten der Zentralafrikanischen Republik verurteilte ein ugandisches Kriegsgericht im August 2011 einen ugandischen Soldaten wegen der Ermordung eines Zivilisten zum Tode.

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