Amnesty Report Frankreich 07. Mai 2012

Frankreich 2012

 

Amtliche Bezeichnung: Französische Republik Staatsoberhaupt: Nicolas Sarkozy Regierungschef: François Fillon Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 63,1 Mio. Lebenserwartung: 81,5 Jahre Kindersterblichkeit: 3,9 pro 1000 Lebendgeburten

Die neu geschaffene Menschenrechtsinstitution Défenseur des droits nahm 2011 ihre Tätigkeit auf. Die Untersuchungen zu Vorwürfen über Folterungen und Misshandlungen in Polizeigewahrsam, darunter auch Todesfälle, waren nach wie vor unzulänglich. Roma waren auch in diesem Jahr von rechtswidrigen Zwangsräumungen betroffen. Ein Gesetz trat in Kraft, das das Tragen gesichtsverhüllender Bekleidung jeder Art im öffentlichen Raum verbietet. Viele Asylsuchende erhielten weder eine Unterkunft noch die erforderlichen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts.

Entwicklungen in Justiz, Verfassung und Institutionen

Der im Juni 2011 ernannte Défenseur des droits übernahm die Funktionen mehrerer Organe: der bisherigen Nationalen Ombudsperson, der Nationalen Kommission für Ethik in Sicherheitsfragen (Commission Nationale de Déontologie de la Sécurité – CNDS), der Hohen Behörde für die Bekämpfung von Diskriminierungen und für die Gleichstellung (Haute autorité de lutte contre les discriminations et pour l’égalité – HALDE) und der Kinderrechtsbeauftragten (Défenseure des enfants). Es wurden weiterhin Bedenken geäußert, ob diese Institution über die für ihre unterschiedlichen Funktionen erforderliche Kompetenz und Unabhängigkeit verfüge.

Am 1. Juni trat ein neues Gesetz über den Polizeigewahrsam in Kraft. Nunmehr haben Verdächtige Anspruch auf Unterstützung durch einen Anwalt bei allen Verhören und während des gesamten Polizeigewahrsams. Außerdem müssen sie über ihr Recht zu schweigen aufgeklärt werden. Aus "zwingenden Gründen" kann der Staatsanwalt jedoch die Zuziehung eines Rechtsanwalts um bis zu zwölf Stunden aufschieben; die Gespräche der Verdächtigen mit ihrem Anwalt sind weiterhin auf 30 Minuten begrenzt, und auch die Sonderbestimmungen für Personen, die der Beteiligung an terroristischen Handlungen oder organisiertem Verbrechen verdächtig sind, gelten weiter. In diesen Fällen kann die Zuziehung eines Anwalts bis zu 72 Stunden hinausgeschoben werden.

Folter und andere Misshandlungen

Nach wie vor enthielt das französische Strafgesetzbuch keine Definition der Folter, die mit dem UN-Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe im Einklang stünde. Bei Vorwürfen über Misshandlungen durch Angehörige der Strafverfolgungsorgane mangelte es an umgehenden, unabhängigen, unparteiischen und effektiven Ermittlungen.

  • Das für März 2011 angesetzte Verfahren gegen Arezki Kerfali wegen Beleidigung eines Polizeibeamten (die der Beschuldigte bestreitet) wurde bis März 2012 verschoben. Zu den Misshandlungsvorwürfen, die Arezki Kerfali gegen die Beamten erhob, die ihn und seinen Freund Ali Ziri am 9. Juni 2009 in Haft genommen hatten, wurde keine Untersuchung durchgeführt. Ali Ziri war am Morgen danach gestorben, und Arezki Kerfali wurde wegen der Verletzungen, die er in Gewahrsam der Polizei davontrug, acht Tage arbeitsunfähig geschrieben. Ende des Jahres litt er noch immer an einem schweren psychischen Trauma.

  • Lamba Soukouna, der wegen der Misshandlung durch Polizeibeamte am 8. Mai 2008 Beschwerde erhoben hatte, wurde im September 2011 von einem Ermittlungsrichter angehört. Der junge Mann, der an einer Sichelzellenanämie leidet, erklärte, er sei an der Tür seines Mietshauses im Pariser Vorort Villepinte von Polizisten mit heftigen Schlägen misshandelt worden und habe nach dem Vorfall drei Tage lang im Krankenhaus gelegen. Eine Untersuchung des Falls war noch nicht abgeschlossen.

Tod in Polizeigewahrsam

Bei den Ermittlungen zu Todesfällen in Polizeigewahrsam gab es 2011 kaum Fortschritte, und es bestand weiter Besorgnis hinsichtlich der Unabhängigkeit der Verfahren.

  • Im April bestätigte eine zweite Autopsie, dass der 69-jährige Ali Ziri am 10. Juni 2009 in Polizeigewahrsam infolge der angewandten Fixierungstechniken und mehrmaligem Erbrechen gestorben war. Im Dezember forderte der Staatsanwalt von Pontoise die Einstellung des Verfahrens, obwohl die Beamten, die Ali Ziri und Arezki Kerfali festgenommen und zur Polizeiwache von Argenteuil gebracht hatten, noch nicht befragt worden waren.

  • Im April wurde eine Rekonstruktion des Aufenthalts von Abou Bakari Tandia auf der Polizeiwache Courbevoie in der Nacht vom 5. auf den 6. Dezember 2004 durchgeführt. Er war in Polizeigewahrsam ins Koma gefallen und am 24. Januar 2005 im Krankenhaus gestorben. Im Juni 2011 bestätigte ein neuer Bericht des Pariser Instituts für Rechtsmedizin, dass der Druck, den ein Polizeibeamter auf den Brustkorb des Häftlings ausgeübt hatte, den Sauerstoffmangel verursachte, der dann zum Tod führte. Gleichwohl forderte die Untersuchungsrichterin im Dezember einen sechsten medizinischen Bericht zur Feststellung der Todesursache von Abou Bakari Tandia an. Der Anwalt der Familie bat daraufhin darum, den Fall in die Zuständigkeit eines anderen Gerichts zu übertragen. Ende 2011 war der für die Fixierung von Abou Bakari Tandia verantwortliche Beamte noch nicht befragt worden und nach wie vor im Dienst.

  • Im April wurde auch die Inhaftierung von Mohamed Boukrourou rekonstruiert, der am 12. November 2009 nach seiner Festnahme in Valentigney in einem Polizeitransporter zu Tode gekommen war. In einem Autopsiebericht war Herzversagen als wahrscheinliche Todesursache genannt worden. Außerdem wurden Verletzungen festgestellt, die Mohamed Boukrourou von Dritten zugefügt worden sein konnten, und weitere forensische Untersuchungen zur Klärung seiner Todesumstände gefordert. Die vier an seiner Festnahme beteiligten Polizeibeamten wurden bis zum Ende des Jahres nicht vernommen. Im Dezember gelangte der Défenseur des droits zu der Feststellung, dass Mohamed Boukrourou "unmenschlich und erniedrigend" behandelt worden war, und forderte Disziplinarmaßnahmen gegen die vier Polizisten.

  • Die Eröffnung des Gerichtsverfahrens gegen sieben Polizisten, die an der Festnahme und dem Transport von Abdelhakim Ajimihe beteiligt waren, der im Mai 2008 in Grasse in Polizeigewahrsam gestorben war, wurde im Oktober für Januar 2012 anberaumt. Zwei Polizeibeamte sind wegen fahrlässiger Tötung und fünf wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt.

  • Bei den Ermittlungen zum Tod von Lamine Dieng, der am 17. Juni 2007 in Paris in Polizeigewahrsam gestorben war, gab es keine Fortschritte. Im Oktober 2011 sollte eine Gegenüberstellung zwischen seiner Familie und den beschuldigten Polizeibeamten erfolgen, um den Ermittlern die Entscheidung, ob der Fall weiterverfolgt werden sollte, zu erleichtern. Die Gegenüberstellung wurde jedoch zum zweiten Mal ohne Erklärung abgesagt und kein neuer Termin festgesetzt. Lamine Dieng war von den Polizisten auf der Straße aufgegriffen und später in einem Polizeifahrzeug gewaltsam festgehalten und fixiert worden, so dass er das Bewusstsein verlor und erstickte. Die Polizeibeamten waren Ende des Jahres noch immer im Dienst.

Diskriminierung

Auch 2011 dokumentierten Menschenrechtsorganisationen diskriminierende und gewalttätige Handlungen gegen Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten.

Die Diskriminierung der Roma dauerte auch im Berichtsjahr an. Wieder wurden Roma-Lager und Behelfssiedlungen zwangsgeräumt bzw. aufgelöst. Zu den Mitte 2010 durchgeführten Zwangsräumungen von Roma-Lagern stellte der Europäische Ausschuss für soziale Rechte im Juni 2011 fest, dass diese "vor dem Hintergrund ethnischer Diskriminierung und der Stigmatisierung der Roma erfolgt und mit Zwangsmaßnahmen wie Androhung der sofortigen Ausweisung aus Frankreich verbunden" waren und dass die 2010 durchgeführten Abschiebungen von Roma nach Rumänien und Bulgarien diskriminierenden Charakter hatten.

  • Am 1. September 2011 wurden in einem Lager in St. Denis (Paris) 150 bis 200 Roma gewaltsam aus ihren Behelfsunterkünften vertrieben und diese dann zerstört. Unter Verstoß gegen das Recht der Betroffenen auf Bewegungsfreiheit zwangen Bereitschaftspolizisten die Roma, eine Straßenbahn zu besteigen, ohne deren Zielort zu nennen.

Im Juni 2011 lehnte das Parlament einen Gesetzesentwurf zur Legalisierung gleichgeschlechtlicher Ehen ab.

Am 11. April trat ein Gesetz in Kraft, das das Tragen gesichtsverhüllender Bekleidung jeder Art im öffentlichen Raum verbietet. Am 22. September verhängte ein Verwaltungsgericht auf Grundlage dieses Gesetzes Geldstrafen gegen zwei Frauen.

Im Verlauf des Berichtsjahres wurde mit mehreren politischen und gesetzgeberischen Initiativen versucht, den Grundsatz der Trennung von Staat und Kirche durchzusetzen. Am 2. März erklärte der Bildungsminister, dass Eltern, die ihre Kinder zu Schulausflügen begleiten, keine religiösen Symbole tragen sollten. Dies galt auch für volljährige Schülerinnen und Schüler während der Berufsausbildung.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Die Rechte von Migranten und Asylsuchenden wurden 2011 durch neue gesetzliche Bestimmungen weiter eingeschränkt. Im Juni verabschiedete das Parlament ein Einwanderungsgesetz, mit dem die zulässige Dauer der Abschiebungshaft für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus von 32 auf 45 Tage verlängert wurde. Außerdem können nun Gruppen von zehn oder mehr illegalen Zuwanderern, die in der Nähe der französischen Grenzen aufgegriffen werden, bis zu 26 Tage lang in "Wartebereichen" festgehalten werden. Ihr Antrag, zur Stellung eines Asylersuchens nach Frankreich einreisen zu dürfen, wird geprüft; bei Ablehnung als "offensichtlich unbegründet" werden die Migranten nunmehr in ihr Herkunftsland rückgeführt. Sie haben nur 48 Stunden Zeit, um gegen die Entscheidung, mit der ihnen die Stellung eines Asylantrags möglicherweise verwehrt wird, Rechtsmittel einzulegen.

Etwa zwei Drittel der Asylsuchenden in Frankreich erhielten – entgegen ihrem im nationalen Recht und im EU-Recht festgeschriebenen Anspruch – keinen Zugang zu einem Aufnahmezentrum, so dass sie sich als Obdachlose durchschlagen mussten. Während der Bearbeitung ihres Asylantrags durften sie nicht arbeiten, und in der Regel erhielten sie auch während des Rechtsmittelverfahrens keine Arbeitserlaubnis.

Im August erklärte der Innenminister, wenn das Ziel erreicht werde, 30000 illegale Einwanderer abzuschieben, wäre dies das beste Ergebnis, das in Frankreich jemals erzielt wurde. Im Oktober kündigte er an, dass er das Ziel erreichen werde.

Im April 2011 setzte der Verwaltungsrat des Französischen Amts für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen Albanien und den Kosovo auf die Liste der "sicheren" Herkunftsländer. Anträge von Asylsuchenden aus diesen Ländern werden in einem beschleunigten Verfahren geprüft, und die Antragsteller können noch vor der Entscheidung über ihren Widerspruch rückgeführt werden. Im November gab der Innenminister bekannt, dass die Haushaltsmittel für den Asylbereich gekürzt und die Liste der "sicheren" Herkunftsländer erweitert werde. Er erklärte, das französische Asylsystem sei "gefährdet", weil es von Wirtschaftsflüchtlingen dazu missbraucht werde, ihnen die Einreise nach Frankreich und den Verbleib im Land zu ermöglichen. Im Dezember nahm das Amt für den Schutz von Flüchtlingen und Staatenlosen Armenien, Bangladesch, Montenegro und Moldau ebenfalls auf die Liste "sicherer" Länder.

Amnesty International: Missionen und Berichte

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