Amnesty Report Syrien 11. Mai 2011

Syrien 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Arabische Republik Syrien Staatsoberhaupt: Bashar al-Assad Regierungschef: Muhammad Naji al-Otri Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 22,5 Mio. Lebenserwartung: 74,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 21/16 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 83,6%

Die Regierung duldete weiterhin keinerlei abweichende Meinungen. Regierungskritikern und Menschenrechtsverteidigern drohten Festnahmen und Haftstrafen nach unfairen Gerichtsverfahren sowie Reiseverbote ins Ausland. Unter den Inhaftierten befanden sich auch gewaltlose politische Gefangene. Menschenrechtsorganisationen und oppositionelle politische Parteien bekamen keine Zulassungen. Folter und andere Misshandlungen durch die Polizei und Sicherheitskräfte waren weiterhin an der Tagesordnung und wurden strafrechtlich nicht geahndet. Es gab mindestens acht ungeklärte Todesfälle in Gewahrsam. Die Regierung unterließ es, das Schicksal von 49 Gefangenen aufzuklären, die seit einem gewaltsamen Vorfall im Sednaya-Militärgefängnis im Jahr 2008 vermisst werden. Der Verbleib von Tausenden von Menschen, die in den vergangenen Jahren Opfer des "Verschwindenlassens" wurden, blieb weiterhin im Dunkeln. Frauen waren nach wie vor von Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen. Mindestens 22 Personen, überwiegend Frauen, wurden Opfer von Tötungen aus Gründen der "Familienehre". Den Angehörigen der kurdischen Minderheit wurde weiterhin der gleichberechtigte Zugang zu ihren wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten versagt. Mindestens 17 Menschen wurden 2010 hingerichtet, darunter eine Frau, die dem Vernehmen nach Opfer physischer Gewalt und sexuellen Missbrauchs geworden war.

Hintergrund

Der Ausnahmezustand, der in Syrien seit 1963 ununterbrochen in Kraft ist, wurde auch 2010 nicht aufgehoben. Er verleiht den Behörden weitreichende Befugnisse, Personen festzunehmen und zu inhaftieren.

Im Januar wurde ein fortschrittliches Gesetz verabschiedet, das Menschenhandel verbietet und unter Strafe stellt.

Im Juli untersagte das Ministerium für höhere Bildung Frauen das Tragen des Nikab (Schleier, der das Gesicht vollständig verhüllt) an Universitäten.

Im September drückte der UN-Sonderberichterstatter über das Recht auf Nahrung seine Sorge darüber aus, dass geschätzt 2–3 Mio. Menschen in Syrien in "extremer Armut" leben. Er rief die Regierung auf, eine umfassende nationale Strategie zu entwickeln, um das Recht auf angemessene Nahrung zu gewährleisten.

Im Oktober ergingen Haftbefehle gegen 33 Libanesen und Angehörige anderer Staaten. Der Vorgang erfolgte als Reaktion auf ein Verfahren, das von Jamil al-Sayyed angestrengt worden war, einem von vier führenden libanesischen Staatsbediensteten, die sich im Libanon mehr als drei Jahre lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft befunden hatten. Ihre Festnahme stand im Zusammenhang mit Ermittlungen zur Ermordung des ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq Hariri im Jahr 2005. Die vier Männer waren von den libanesischen Behörden im Jahr 2009 freigelassen worden, nachdem der Staatsanwalt des Sondergerichtshofs für den Libanon (Special Tribunal for Lebanon – STL) bestätigt hatte, dass das Gericht gegen die Beschuldigten nicht innerhalb der gesetzlich zulässigen Frist Anklage erheben könne.

Ein neues Gesetz, das offenbar eine verschärfte Kontrolle der Internet-Medien vorsah, befand sich dem Vernehmen nach in der Beratung.

Unterdrückung Andersdenkender

Der Ausnahmezustand gab den Sicherheitskräften weiterhin die Befugnis, friedlich geäußerte Kritik zu bestrafen oder zu unterdrücken. Die Maßnahmen betrafen u.a. politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger, Blogger und Angehörige der kurdischen Minderheit. Regierungskritiker wurden willkürlich festgenommen und über lange Zeiträume hinweg ohne Anklage oder Gerichtsverfahren inhaftiert. Andere wurden nach unfairen Prozessen vor dem Obersten Staatssicherheitsgerichtshof (Supreme State Security Court – SSSC) oder vor Militär- und Strafgerichten zu Haftstrafen verurteilt. Menschenrechtsorganisationen durften sich im Land nicht betätigen. Rechtsanwälte, die sich dennoch in solchen Organisationen engagierten, wurden häufig Opfer von disziplinarischen Maßnahmen durch die staatlich kontrollierte Rechtsanwaltskammer. Hunderte vermeintliche Dissidenten, darunter ehemalige politische Gefangene und ihre Angehörigen, durften keine Reisen ins Ausland unternehmen, einigen wurde eine Anstellung im öffentlichen Dienst untersagt.

  • Der bekannte Menschenrechtsanwalt Muhannad al-Hassani wurde im Juni 2010 zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Der Strafgerichtshof von Damaskus sprach ihn wegen "Schwächung des Nationalgefühls" und Verbreitung von "falschen Informationen" schuldig. Al-Hassani hatte im Internet Berichte über unfaire Gerichtsverfahren vor dem SSSC veröffentlicht. Er blieb im Adra-Gefängnis in der Nähe von Damaskus inhaftiert. Im Oktober wurde er von einem Strafgefangenen tätlich angegriffen, der in seine Zelle verlegt worden war.

  • Der 79-jährige Haytham al-Maleh, ein Menschenrechtsanwalt und Regierungskritiker, wurde im Juli 2010 wegen "Schwächung des Nationalgefühls" und Verbreitung von "falschen Informationen" zu drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Er hatte im September 2009 in einem Telefoninterview mit einem europäischen Satelliten-Fernsehsender kritische Anmerkungen gemacht. Haytham al-Maleh war im Adra-Gefängnis inhaftiert, was Anlass zur Sorge über seinen Gesundheitszustand gab. Er litt an Diabetes und anderen Beschwerden.

  • Drei führende Mitglieder der nicht zugelassenen kurdischen Yekiti-Partei waren weiterhin im Adra-Gefängnis ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und mussten sich vor dem SSSC verantworten. Hassan Saleh, Ma’rouf Mulla Ahmed und Muhammad Ahmed Mustafa wurde vorgeworfen, "die Abspaltung eines Teils des syrischen Staatsgebiets angestrebt zu haben" und "einer politischen oder sozialen internationalen Organisation beigetreten zu sein". Sollten die Männer schuldig gesprochen werden, drohen ihnen hohe Gefängnisstrafen. Die Festnahmen erfolgten unmittelbar nach einer Konferenz der Yekiti-Partei im Dezember 2009, auf der die Inhaftierten angeblich die Autonomie der kurdischen Gebiete in Syrien gefordert hatten.

  • Die Schriftstellerin Raghdah Sa’id Hassan wurde im Februar 2010 festgenommen, blieb drei Monate ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und wurde anschließend wegen "Schwächung des Nationalgefühls" und Verbreitung von "falschen Informationen" angeklagt. Ende des Berichtsjahrs befand sie sich noch immer im Frauengefängnis von Douma, und ihr Fall wurde vor einem Militärstrafgericht verhandelt.

  • Gegen den Rechtsanwalt Radeef Mustafa, eine führende Persönlichkeit des nicht zugelassenen Kurdischen Komitees für Menschenrechte in Syrien (Kurdish Committee for Human Rights in Syria – RASED), wurde von der syrischen Rechtsanwaltskammer ein Disziplinarverfahren eröffnet. Ihm wurde zur Last gelegt, sich bei RASED engagiert zu haben. Außerdem hatte er in Artikeln im Internet den Ausnahmezustand kritisiert. Ihm drohte ein Berufsverbot als Rechtsanwalt.

  • Suhair Atassi, die Präsidentin der nicht zugelassenen pro-demokratischen Diskussionsgruppe Jamal Atassi Forum, durfte keine Reisen ins Ausland unternehmen. Außer ihr waren mindestens sechs weitere Menschenrechtsverteidiger und politische Aktivisten von Reiseverboten betroffen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Personen, die im Verdacht standen, Islamisten oder Anhänger der in Syrien nicht zugelassenen Muslimbruderschaft zu sein, waren von willkürlichen Festnahmen, langer Haft, Folter und anderen Misshandlungen sowie von unfairen Gerichtsverfahren – meist vor dem SSSC – bedroht. Dieses Gericht verhängt nur selten Haftstrafen von unter fünf Jahren. Gegen Angeklagte, die der Mitgliedschaft in der Muslimbruderschaft für schuldig befunden wurden, erging die Todesstrafe, die jedoch umgehend in eine zwölfjährige Freiheitsstrafe umgewandelt wurde. Hunderte von Gefangenen, die wegen Islamismus verurteilt worden waren, saßen unter sehr harten Bedingungen im Sednaya-Militärgefängnis in Haft.

  • Das Schicksal und der Aufenthaltsort von Nabil Khilioui blieben weiterhin im Dunkeln. Der mutmaßliche Islamist war im August 2008 vom Militärgeheimdienst festgenommen worden und gilt als Opfer des "Verschwindenlassens".

  • Usra al-Hassani wurde am 2. Januar 2010 festgenommen und war monatelang ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Ende 2010 befand sie sich noch immer ohne Anklageerhebung im Adra-Gefängnis. Sie war vor Juli 2009 bereits fast ein Jahr lang ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert gewesen, nachdem sie zu einer internationalen Organisation Kontakt aufgenommen hatte, von der sie Einzelheiten über die Inhaftierung ihres Ehemanns durch die US-Behörden in Guantánamo Bay in Erfahrung bringen wollte.

  • Ziad Ramadan, ein ehemaliger Arbeitskollege eines Straftatverdächtigen, dem die Beteiligung am Attentat auf den ehemaligen libanesischen Ministerpräsidenten Rafiq Hariri im Jahr 2005 zur Last gelegt wurde, blieb weiterhin ohne Anklageerhebung inhaftiert, obwohl der Sondergerichtshof für den Libanon den syrischen Behörden bereits mitgeteilt hatte, dass kein Grund für seine Inhaftierung bestehe. Ziad Ramadan war im Juli 2005 inhaftiert worden und wurde unter sehr harten Bedingungen im Haftzentrum der Palästinensischen Abteilung des Militärgeheimdienstes (Palestine Branch of Military Intelligence) in Damaskus festgehalten.

Folter und andere Misshandlungen

Folter und andere Misshandlungen waren 2010 auf Polizeiwachen und in den Haftzentren des Staatssicherheitsdienstes weiterhin an der Tagesordnung und wurden nicht geahndet. Berichten zufolge wurden vermeintliche Islamisten und Angehörige der kurdischen Minderheit besonders schwer misshandelt. Der SSSC und andere Gerichte verurteilten nach wie vor Angeklagte auf der Grundlage von "Geständnissen", die offensichtlich unter Folterungen oder anderweitigen Zwangsmaßnahmen zustande gekommen waren.

  • Der syrische Kurde Abdelbaqi Khalaf, der sich aktiv für die Demokratie im Land eingesetzt hatte und im September 2008 festgenommen worden war, wurde Berichten zufolge acht Tage lang mit Handschellen an eine Wand gefesselt. Während seiner mehr als einjährigen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt wurde er gefoltert und anderweitig misshandelt. Im August 2010 soll er unter Folter dazu gezwungen worden sein, den Mord an zwei Angehörigen der Sicherheitskräfte zu "gestehen". Abdelbaqi Khalaf war im Adra-Gefängnis inhaftiert.

Im Mai 2010 zeigte sich der UN-Ausschuss gegen Folter besorgt über "zahlreiche, anhaltende und übereinstimmende" Berichte über Folterungen durch Angehörige der Strafermittlungs- und Strafvollzugsbehörden. Der Ausschuss stellte fest, dass die Verantwortlichen vor allem in Haftanstalten zu diesen Taten anstifteten oder sie stillschweigend billigten. Außerdem bemängelte der Ausschuss den "gewissermaßen dauerhaften" Status der Notstandsgesetze, der "die Aussetzung von Grundrechten und -freiheiten erlaubt". Die syrische Regierung nahm zu den Vorwürfen keine Stellung. Bis Ende 2010 hatte sie auch noch keine der zahlreichen Empfehlungen des Ausschusses umgesetzt.

Todesfälle in Haft

Es gab Meldungen über acht ungeklärte Todesfälle in Haft, die möglicherweise die Folge von Folter waren. Soweit bekannt, untersuchten die Behörden keinen dieser Fälle.

  • Jalal al-Koubaisi starb im Gewahrsam der Strafsicherheitsbehörde, wenige Tage nach seiner Festnahme am 27. Mai 2010. Er soll Passanten dazu aufgefordert haben, in einem bestimmten Geschäft einzukaufen. Jalal al-Koubaisi wurde ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten. Am 1. Juni forderten die Behörden seine Familie auf, seine Leiche in einem Krankenhaus abzuholen. Die Leiche wies Blutergüsse und andere Spuren von mutmaßlicher Folter auf. Eine offizielle Untersuchung des Falls fand allem Anschein nach nicht statt.

Straflosigkeit

Die Behörden machten keine Anstalten, das Schicksal tausender Menschen – meist Islamisten – aufzuklären, die in den späten 1970er- und Anfang der 1980er-Jahre dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen waren. Viele von ihnen waren im Libanon von syrischen Streitkräften oder pro-syrischen libanesischen und palästinensischen Milizen verschleppt worden. Diese übergaben die Gefangenen dann den syrischen Streitkräften, ehe diese sich im April 2005 aus dem Libanon zurückzogen. Die Behörden gaben auch weiterhin nicht bekannt, was sich im Sednaya-Militärgefängnis im Juli 2008 ereignete, als dem Vernehmen nach 17 Gefangene und fünf weitere Personen ums Leben kamen. Über die Situation von 49 Gefangenen, die sich zu der fraglichen Zeit in der Haftanstalt befanden, gab es seither weder Informationen noch konnte Kontakt zu ihnen aufgenommen werden. Im Mai 2010 rief der UN-Ausschuss gegen Folter die Regierung dringend auf, eine unabhängige Untersuchung einzuleiten und "die Familien dieser Gefangenen in Kenntnis zu setzen, ob ihre Angehörigen noch leben und sich im Gefängnis befinden".

  • Der gewaltlose politische Gefangene Nizar Ristnawi, der zu den 49 Sednaya-Häftlingen zählt, deren Schicksal ungewiss ist, hätte am 18. April 2009 nach Ablauf seiner vierjährigen Haftstrafe freigelassen werden sollen. Im März 2009 hatte die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen Nizar Ristnawis Haft für willkürlich erklärt und die Regierung aufgefordert, "die notwendigen Schritte einzuleiten, um die Mängel dieser Situation zu beseitigen".

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen waren in Gesetzgebung und Praxis Diskriminierung ausgesetzt, und es gab ein hohes Maß an Gewalt gegen Frauen, vor allem im familiären Bereich. Die Gesetzgebung wies Frauen einen niedrigeren Status im Vergleich zu Männern zu, dies zeigte sich vor allem im Personenstandsgesetz, das Eheschließungen, Scheidungen, das Erbrecht sowie andere Rechtsbereiche regelt. Auch gesellschaftliche Traditionen sorgten für eine Verfestigung der Diskriminierung von Frauen.

Frauen und Mädchen waren nur unzureichend vor häuslicher Gewalt geschützt. Das Strafgesetz sah mildere Strafen für Mord und andere Gewaltverbrechen an Frauen vor, wenn sie aus Gründen der "Familienehre" begangen wurden. Mindestens 16 Frauen, zwei Männer und vier Kinder unter 18 Jahren fielen dem Vernehmen nach Tötungen im Namen der "Familienehre" zum Opfer. Eine im November veröffentlichte gemeinsame Studie der Regierung und des UN-Bevölkerungsfonds stellte fest, dass jede dritte Frau in Syrien Opfer von familiärer Gewalt wird. Die Regierung plante nach vorliegenden Meldungen die Einrichtung einer nationalen Behörde zum Schutz der Familie und eine nationale Überwachungsstelle gegen häusliche Gewalt.

Diskriminierung der kurdischen Minderheit

Angehörige der kurdischen Minderheit, die bis zu 10% der Gesamtbevölkerung Syriens stellt und vor allem im Nordosten des Landes ansässig ist, litten weiterhin unter Diskriminierungen aufgrund ihrer Identität. Die Einschränkungen betrafen auch den Gebrauch der kurdischen Sprache und kulturelle Aktivitäten. Zehntausende syrische Kurden waren nach wie vor praktisch staatenlos und konnten ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte nicht gleichberechtigt ausüben.

  • Luqman Ibrahim Hussein und drei weitere Personen kamen für 39 Tage in Haft, weil sie offenbar am 10. September in Amudah an einer Schweigeminute teilgenommen hatten. Der Protest richtete sich gegen das Gesetzesdekret 49 aus dem Jahr 2008, das die Wohn- und Eigentumsrechte in Grenzgebieten weiter einschränkt. Von dem Dekret waren auch die vorwiegend von Kurden bewohnten nordöstlichen Grenzregionen betroffen. Die vier Personen kamen gegen Kaution frei und wurden am 9. November zu einer einmonatigen Haftstrafe verurteilt. Sie mussten diese jedoch nicht antreten, da sie bereits über einen Monat lang inhaftiert gewesen waren.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Es hielten sich noch immer Hunderttausende von Flüchtlingen aus dem Irak in Syrien auf. Sie hatten zwar Zugang zum Bildungs- und Gesundheitssystem, das Recht auf Arbeit blieb ihnen jedoch weiterhin versagt.

Am 1. Februar 2010 schlossen die Behörden und UN-Organisationen endgültig das abgelegene Lager in al-Tanf in der Grenzregion zwischen Irak und Syrien. Dort waren palästinensische Flüchtlinge, die zuvor lange Zeit im Irak gelebt hatten, untergebracht worden. Von den 1300 palästinensischen Flüchtlingen, die sich zu verschiedenen Zeiten in dem Lager befanden, wurden ca. 1000 in Drittländer umgesiedelt. Die übrigen Flüchtlinge wurden vorübergehend in das Lager al-Hol im Nordosten von Syrien gebracht.

Todesstrafe

Im Jahr 2010 ergingen weiterhin Todesurteile, und mindestens 17 Menschen wurden hingerichtet. Die genaue Zahl der Hinrichtungen könnte wesentlich höher liegen, weil die Behörden nur selten Einzelheiten bekanntgeben.

  • Eliaza al-Saleh, Ahmed al-Abbas und Mazen Bassouni wurden am 4. November hingerichtet. Sie waren des Mordes am Ehemann von Eliaza al-Saleh für schuldig befunden worden. Offenbar wurde weder im Haupt- noch im Berufungsverfahren berücksichtigt, dass Eliaza al-Saleh jahrelang unter Gewalt und sexuellem Missbrauch durch ihren Ehemann gelitten hatte. Ihre Familie erfuhr erst drei Tage nach ihrer Hinrichtung von ihrem Tod.

Im Dezember gehörte Syrien zu den wenigen Staaten, die gegen die Resolution der UN-Generalversammlung für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium stimmten.

Amnesty International: Mission und Bericht

Eine Delegation von Amnesty International besuchte Syrien im Juni, um Recherchen in Bezug auf die Frauenrechte durchzuführen. Die Delegation wurde vom stellvertretenden Minister für Soziale Wohlfahrt empfangen.

"Your son is not here", Disappearances from Syria’s Saydnaya Military Prison (MDE 24//012/2010)

Schlagworte

Syrien Amnesty Report

Weitere Artikel