Amnesty Report Bosnien und Herzegowina 11. Mai 2011

Bosnien und Herzegowina 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Bosnien und Herzegowina Staatsoberhaupt: Staatspräsidium mit turnusgemäß wechselndem Vorsitz, bestehend aus Zeljko Komsic, Nebojsa Radmanovic und Bakir Izetbegovic (löste im November Haris Silajdzic im Amt ab) Regierungschef: Nikola Spiric Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,8 Mio. Lebenserwartung: 75,5 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 17/12 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 97,6%

Nationalistische Äußerungen waren weit verbreitet. Die strafrechtliche Verfolgung von Kriegsverbrechen wurde fortgeführt, verlief aber weiterhin schleppend. Zivilen Opfern von Kriegsverbrechen blieb der Zugang zu Gerechtigkeit und Wiedergutmachung nach wie vor versperrt.

Hintergrund

Im Vorfeld der Parlamentswahlen, die im Oktober 2010 stattfanden, waren die Beziehungen zwischen den wichtigsten ethnischen Gruppen – bosnische Muslime (Bosniaken), Kroaten und Serben – unvermindert von nationalistischen Äußerungen geprägt. Die anhaltenden Forderungen hochrangiger Politiker des bosnisch-serbischen Landesteils Republika Srpska nach einer Abspaltung von Bosnien und Herzegowina bedrohten die Stabilität des Staates. Gelegentlich äußerten auch kroatische Politiker den Vorschlag, eine kroatisch dominierte Teilrepublik innerhalb von Bosnien und Herzegowina zu schaffen.

Im Juli, kurz vor dem 15. Jahrestag des Völkermords von Srebrenica im Jahr 1995, gaben mehrere hochrangige Politiker der Republika Srpska Erklärungen ab, in denen sie diejenigen verherrlichten, die dieses Verbrechen verübt hatten oder denen die Verantwortung dafür zur Last gelegt wurde, darunter auch Radovan Karadzÿic. Einige der Politiker leugneten die Tatsache, dass in Srebrenica ein Völkermord stattgefunden hatte.

Die am stärksten ethnisch ausgerichteten Parteien der bosnischen Serben und der Bosniaken – das Bündnis Unabhängiger Sozialdemokraten (Savez Nezavisnih Socijaldemokrata – SNSD) sowie die Partei der Demokratischen Aktion (Stranka Demokratske Akcije – SDA) – sicherten sich die meisten Sitze in den Beschlussfassungsorganen des Landes. Bei den Wahlen trat jedoch auch eine nicht ethnisch geprägte Partei auf den Plan, die Sozialdemokratische Partei (Socijaldemokratska partija Bosne i Hercegovine – SDP). Sie gewann die Mehrheit der Sitze im Parlament der Föderation Bosnien und Herzegowina, dem überwiegend bosniakisch-kroatischen Landesteil.

Die internationale Gemeinschaft hielt ihre Präsenz in Bosnien und Herzegowina nach wie vor aufrecht. Das Amt des Hohen Repräsentanten wurde weiterhin von Valentin Inzko bekleidet, der die nach dem Abkommen von Dayton 1995 geschaffene Zivilbehörde zur Umsetzung des Friedens leitete und außerdem als EU-Sonderbeauftragter für Bosnien und Herzegowina fungierte.

Die von der Europäischen Union angeführte Friedenstruppe (EUFOR) blieb mit ungefähr 1600 Soldaten ebenso im Land stationiert wie eine Polizeimission mit knapp 300 Angehörigen.

Die Verhandlungen mit der EU im Hinblick auf einen möglichen Beitritt wurden fortgesetzt. Im Zuge dieses Prozesses wurde im Dezember ein Abkommen zur Lockerung der Visumspflicht geschlossen. Danach benötigen die Bürger von Bosnien und Herzegowina kein Visum mehr, um in die 25 Länder des europäischen Schengen-Raums zu reisen.

Im Januar übernahm Bosnien und Herzegowina für zwei Jahre einen Sitz als nicht ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrats.

Innerstaatliche Strafverfolgung von Kriegsverbrechen

Die Verfolgung von Kriegsverbrechen vor einheimischen Gerichten wurde fortgesetzt, sie verlief jedoch schleppend.

Die Kammer für Kriegsverbrechen am Staatsgerichtshof spielte nach wie vor die zentrale Rolle bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen in Bosnien und Herzegowina. Ende September waren vor der Kammer 50 Verfahren wegen Kriegsverbrechen anhängig. Weitere 20 Fälle wurden in der Föderation Bosnien und Herzegowina und 13 in der Republika Srpska verhandelt. Im Brcko-Distrikt waren vier Fälle anhängig. Die strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigung und anderen Kriegsverbrechen der sexuellen Gewalt erfuhr nach wie vor nur geringe Beachtung. Seit der Einrichtung der Kammer für Kriegsverbrechen am Staatsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina im Jahr 2005 kamen diesbezüglich insgesamt weniger als 20 Fälle zur Verhandlung.

Schätzungen gingen von bis zu 10000 unbearbeiteten Verfahren wegen Kriegsverbrechen aus. Eine 2008 verabschiedete Nationale Strategie zur Verfolgung von Kriegsverbrechen, die diesem Rückstand abhelfen sollte, war noch immer nicht umgesetzt worden.

Zeugen erfuhren in Bosnien und Herzegowina auch 2010 nicht genügend Schutz und Unterstützung. Für die Opfer von Kriegsverbrechen und ihre Angehörigen stellte dies weiterhin eines der größten Probleme dar, wenn sie Gerechtigkeit einfordern wollten.

Trotz gewisser Anstrengungen versäumten es die Behörden, vielen Opfern von Kriegsverbrechen Zugang zu Wiedergutmachungen zu gewähren. Dazu zählten Opfer von sexueller Gewalt, Angehörige von "Verschwundenen" und Folteropfer.

Hochrangige Politiker untergruben weiterhin die Bemühungen des Landes, Kriegsverbrechen zu ahnden. In öffentlichen Äußerungen griffen sie das Justizsystem an und leugneten Kriegsverbrechen, einschließlich des Völkermords von Srebrenica im Juli 1995.

Internationale Strafverfolgung von Kriegsverbrechen

Ende 2010 waren sechs Verfahren wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit Bosnien und Herzegowina vor dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) anhängig. Zwei weitere Fälle befanden sich im Berufungsverfahren.

  • Im Juni 2010 verurteilte die Verfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien sieben frühere hochrangige bosnisch-serbische Militär- und Polizeiangehörige. Die Anklagen bezogen sich auf Kriegsverbrechen, die im Jahr 1995 in Srebrenica und Zepa verübt wurden. Vujadin Popovic und Ljubisa Beara wurden des Völkermords sowie anderer Verbrechen für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt. Drago Nikolic wurde u.a. wegen Beihilfe zum Völkermord, Vernichtung und Mord zu 35 Jahren Haft verurteilt. Ljubomir Borovcanin erhielt wegen Beihilfe zu Vernichtung, Mord, Verfolgung und Vertreibung eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Radivoje Miletic wurde wegen Mordes, Verfolgung und Vertreibung zu 19 Jahren Haft verurteilt. Milan Gvero erhielt eine fünfjährige Haftstrafe wegen Verfolgung und unmenschlicher Handlungen. Vinko Pandurevic wurde der Beihilfe zu Mord, Verfolgung und unmenschlichen Handlungen für schuldig befunden und zu 13 Jahren Gefängnis verurteilt.

Die Verfahrenskammer stellte fest, dass bei mehreren Hinrichtungen nach dem Fall Srebrenicas mindestens 5336 Personen getötet wurden. Nach Ansicht des Gerichts könnte die endgültige Zahl der Opfer jedoch bei bis zu 7826 liegen.

  • Vor der Verfahrenskammer wurde weiterhin gegen Radovan Karadzÿic verhandelt, der wegen verschiedener Straftaten angeklagt ist. Zwei der Anklagepunkte stehen im Zusammenhang mit Völkermord. Der erste betrifft Verbrechen, die zwischen 31. März und 31. Dezember 1992 an verschiedenen Orten in Bosnien und Herzegowina verübt wurden. Dazu zählen Morde, Folterungen und Vertreibungen oder Deportationen, deren Ziel es war, die bosnischen Kroaten und die bosnischen Muslime als ethnische oder religiöse Gruppen zu vernichten. Der zweite Anklagepunkt betrifft die Tötung von mehr als 7000 Männern und Jungen im Juli 1995 in Srebrenica. Dazu kommen fünf Anklagepunkte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Verfolgung, Vernichtung, Ermordung und Deportation von Nichtserben. Vier weitere Anklagepunkte betreffen Verstöße gegen das Kriegs- und Gewohnheitsrecht, darunter Geiselnahme und Terror gegen die Zivilbevölkerung.

Radovan Karadzÿic wies bei der Verhandlung sämtliche Anklagepunkte zurück und erklärte, sowohl Sarajevo als auch Srebrenica seien legitime militärische Angriffsziele gewesen.

  • Im Januar 2010 begann das Berufungsverfahren in der Sache gegen Rasim Delic. Er war für schuldig befunden worden, nicht die nötigen und angemessenen Maßnahmen ergriffen zu haben, um mehrere Fälle von grausamer Behandlung durch die Mudschaheddin-Einheit der Armee von Bosnien und Herzegowina zu verhindern oder zu bestrafen. Die Verfahrenskammer hatte ihn im September 2008 zu drei Jahren Haft verurteilt. Am 16. April starb Rasim Delic, während er sich einstweilig auf freiem Fuß befand. Im Juni schloss die Berufungskammer das Berufungsverfahren und erklärte, das Urteil der Verfahrenskammer könne als rechtskräftig gelten.

Manche Opfer und deren Angehörige wandten sich an andere internationale Gerichte, um Gerechtigkeit einzufordern.

  • Am 28. Januar 2010 eröffnete das Berufungsgericht in Den Haag ein Zivilverfahren, das 6000 Angehörige der Opfer des Völkermords von Srebrenica (die "Mütter von Srebrenica") gegen die Niederlande und die UN angestrengt hatten. Die Hinterbliebenen forderten von den niederländischen Behörden und den UN eine Entschädigung, da diese es versäumt hätten, sie und ihre Familien vor dem Völkermord zu schützen, den Angehörige der bosnisch-serbischen Armee unter Führung von General Ratko Mladic im Juli 1995 in Srebrenica verübt hatten. In erster Instanz hatte das Bezirksgericht in Den Haag im Juli 2008 erklärt, es sei für Handlungen von UN-Personal nicht zuständig. Außerdem sprach das Gericht die niederländische Regierung von jeglicher Verantwortung frei.

Am 30. März wies das Berufungsgericht in Den Haag die Rechtsmittel in der Sache zurück. Nach Ansicht der Richter genießen die UN absolute Immunität gegenüber strafrechtlicher Verfolgung. Auch sei das Gericht nicht befugt, über die Entschädigungsforderungen zu entscheiden.

Rechte von Frauen

Opfer von Kriegsverbrechen – sexuelle Gewalt

Obwohl das Ministerium für Menschenrechte und Flüchtlinge gewisse Anstrengungen unternahm, um entsprechende Gesetze und Maßnahmen auf den Weg zu bringen, blieb den Überlebenden des Kriegsverbrechens der sexuellen Gewalt der Zugang zu wirtschaftlichen und sozialen Rechten weiterhin verwehrt.

Viele der Frauen, die im Krieg vergewaltigt worden waren, lebten nach wie vor in Armut und konnten keiner geregelten Arbeit nachgehen, da sie noch immer unter den physischen und psychischen Folgen ihrer Kriegserlebnisse litten.

Im Juli 2010 begann das Ministerium gemeinsam mit dem UN-Bevölkerungsfonds und verschiedenen NGOs, eine staatliche Strategie bezüglich einer Wiedergutmachung für die Überlebenden zu entwickeln. Doch erhielt diese Initiative nicht die notwendige politische Unterstützung.

Angeboten zur psychologischen Betreuung der Überlebenden mangelte es an staatlicher Unterstützung. Diese Dienste wurden daher fast ausschließlich von NGOs geleistet und hatten oft nur eine begrenzte Reichweite. Viele Überlebende des Kriegsverbrechens der sexuellen Gewalt hatten keinen Zugang zum Gesundheitssystem. Auch bei den Sozialleistungen für Kriegsopfer wurden sie im Vergleich zu anderen Gruppen, wie etwa Kriegsveteranen, diskriminiert.

Bei der Sitzung des UN-Ausschusses gegen Folter im November räumte die Regierung ein, dass landesweit lediglich 2000 überlebende Frauen des Kriegsverbrechens der sexuellen Gewalt, die als zivile Kriegsopfer eingestuft worden waren, Sozialleistungen bezogen.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im August 2010 brachte die serbische Partei SNSD im Gesamtparlament von Bosnien und Herzegowina einen Gesetzentwurf ein, der vorsieht, in der Öffentlichkeit das Tragen von Kleidung zu verbieten, die eine Identifizierung der Person verhindert. Es wurde Kritik laut, dass das Gesetz im Falle einer Verabschiedung die Rechte von Frauen verletzen könnte, die einen vollständigen Gesichtsschleier tragen, um damit ihre religiöse, kulturelle, politische oder persönliche Identität oder ihren Glauben zum Ausdruck zu bringen. Auch könnten dadurch ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsausübung verletzt werden.

»Verschwindenlassen«

Die Nachforschungen nach dem Verbleib von Personen, die während des Kriegs 1992–95 dem "Verschwindenlassen" zum Opfer fielen, kamen kaum voran. Die Verantwortlichen genossen in der Regel Straflosigkeit, da die Justiz nicht angemessen auf diese Fälle reagierte.

Obwohl das Institut für vermisste Personen (Institut za nestale osobe) auch weiterhin an verschiedenen Orten Exhumierungen durchführte, konnte der Verbleib von 10000 bis 11500 Personen nach wie vor nicht geklärt werden.

Den staatlichen Behörden gelang es nicht, eine Datenbank der vermissten Personen anzulegen und einen Fonds zur Unterstützung der Familien von Vermissten zu gründen. Beide Maßnahmen waren im Gesetz über vermisste Personen vorgesehen, das 2004 verabschiedet worden war.

Im Juni 2010 besuchte die UN-Arbeitsgruppe zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen Bosnien und Herzegowina und drängte die Behörden, das Gesetz von 2004 vollständig umzusetzen. Sie zeigte sich außerdem besorgt darüber, dass zahlreiche Urteile des Verfassungsgerichts von Bosnien und Herzegowina, die Fälle von "Verschwindenlassen" betrafen, nicht umgesetzt wurden. Die Arbeitsgruppe empfahl den Behörden, für die Angehörigen der Opfer des "Verschwindenlassens" ein staatliches Entschädigungsprogramm einzurichten. Dieses sollte Maßnahmen zur finanziellen Wiedergutmachung, Rückerstattung, Wiedereingliederung und Entschädigung beinhalten sowie Garantien, um eine Wiederholung solcher Vorkommnisse zu verhindern.

Diskriminierung

Minderheiten

Die Behörden versäumten es, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom Dezember 2009 umzusetzen. Es betraf eine Klage von Dervo Sejdic, der der Gemeinschaft der Roma angehört, und Jakob Finci, der jüdischer Herkunft ist. Die Kläger hatten beanstandet, dass man ihnen das Recht verweigert habe, für politische Ämter zu kandidieren, weil sie keiner der großen ethnischen Gruppen angehörten. Die derzeit geltenden gesetzlichen Bestimmungen gestehen nur Angehörigen der "konstitutiven Nationen" (Bosniaken, Kroaten und Serben) das passive Wahlrecht zu. Das Gericht sah die Kläger durch die Verfassung und das Wahlrecht diskriminiert und forderte die Behörden auf, Abhilfe zu schaffen. Politische Bestrebungen, die Verfassung und das Wahlrecht zu ändern sowie die staatlichen Institutionen zu reformieren, schlugen jedoch fehl.

Roma

Im August 2010 äußerte sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung besorgt über die Diskriminierung von Roma in Bezug auf angemessenen Wohnraum, Gesundheitsfürsorge, Beschäftigung, soziale Sicherheit und Bildung. Der Ausschuss empfahl den Behörden auch, dafür zu sorgen, dass alle Roma Ausweispapiere erhalten.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Die Behörden von Bosnien und Herzegowina verletzten weiterhin die Rechte einiger Personen, die sich während des Kriegs oder danach in Bosnien und Herzegowina niedergelassen und anschließend die Staatsbürgerschaft des Landes erhalten hatten. Einigen von ihnen wurde die Staatsbürgerschaft von der staatlichen Kommission für die Revision von Entscheidungen über die Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger wieder aberkannt. Gegen die Betroffenen wurden Abschiebemaßnahmen eingeleitet.

Mehrere Personen wurden dauerhaft in der Hafteinrichtung der Einwanderungsbehörde in Lucavica festgehalten und warteten dort auf die Abschiebung in ihre jeweiligen Herkunftsländer. Dazu zählten Imad al-Husein (seit Oktober 2008 inhaftiert), Ammar al-Hanchi (seit April 2009 inhaftiert), Fadil el-Hamdani (seit Juni 2009 inhaftiert) und Zijad al-Gertani (seit Mai 2009 inhaftiert). Den Männern war die Staatsbürgerschaft aberkannt worden, und die Behörden hielten sie aus Gründen der nationalen Sicherheit weiterhin in Gewahrsam, ohne dies näher auszuführen. Im Falle einer Abschiebung drohten ihnen in ihren Herkunftsländern Folter oder die Todesstrafe.

Die vier Männer hatten keine rechtliche Handhabe, um die gegen sie vorgebrachten Beweise zu prüfen. Daher konnten sie die Entscheidungen über ihre Inhaftierung auch nicht wirksam vor den Gerichten in Bosnien und Herzegowina anfechten.

Zwei der Inhaftierten klagten vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft und ihre bevorstehende Abschiebung aus Bosnien und Herzegowina. In beiden Fällen ordnete der Gerichtshof eine zeitweise Aussetzung der Abschiebemaßnahmen an.

Im November empfahl der UN-Ausschuss gegen Folter den Behörden u.a., zu gewährleisten, dass nationale Sicherheitserwägungen das Prinzip des Non-Refoulement (Abschiebungsverbot) nicht untergruben. Der Ausschuss drängte Bosnien und Herzegowina, sich an seine Verpflichtung zu halten, das Prinzip des absoluten Folterverbots unter allen Umständen zu respektieren.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten Bosnien und Herzegowina im März und im Dezember.

Bosnia and Herzegovina: Amnesty International calls for justice and reparation for survivors of war crimes of sexual violence (EUR 63/002/2010)

Bosnia and Herzegovina: Briefing to the UN Committee against Torture (EUR 63/005/2010)

Bosnia and Herzegovina must reject Burqa ban, 31 August 2010

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