Amnesty Report 10. Mai 2011

Kenia 2011

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Kenia Staatsoberhaupt: Mwai Kibaki Regierungschef: Raile Odinga Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 40,9 Mio. Lebenserwartung: 55,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 112/95 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 86,5%

In Kenia wurde 2010 eine neue Verfassung angenommen. Das Land verfügt damit über eine umfassendere Rechtsgrundlage für den Schutz und die Umsetzung der Menschenrechte. Die neue Verfassung bot auch die Möglichkeit, längst überfällige Reformen in Politik, Justiz und anderen Bereichen in die Wege zu leiten. Die Regierung verabschiedete eine Reihe von Gesetzen zur Umsetzung der Verfassungsbestimmungen. Es wurden jedoch keine Maßnahmen ergriffen, um diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich waren. Dies galt auch für die Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 und für die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen.

Hintergrund

Bei einem Referendum am 4. August 2010 sprach sich eine klare Mehrheit von rund zwei Dritteln der kenianischen Bevölkerung für die Annahme der neuen Verfassung aus. Diese trat am 27. August in Kraft.

Die Kampagnen im Vorfeld des Verfassungsreferendums sowie die Abstimmung selbst verliefen weitgehend friedlich. Es gab jedoch vereinzelt Berichte über gewaltsame Auseinandersetzungen. So wurden im Juni drei Granatenanschläge auf Gegner der neuen Verfassung verübt, die sich zu einer Kundgebung im Uhuru-Park in der Hauptstadt Nairobi versammelt hatten. Durch die Explosionen und die dadurch ausgelöste Panik wurden sechs Menschen getötet und mehr als 100 verletzt. Die Regierung kündigte eine Untersuchung der Anschläge an. Bei Jahresende lag jedoch noch keine Information zum Stand der Ermittlungen vor.

Drei Parlamentsabgeordnete und ein politischer Aktivist wurden im Juni festgenommen. Die Anklage warf ihnen Äußerungen im Vorfeld des Referendums vor, wonach bestimmte Gruppen ihre Wohnorte verlassen müssten, sollte die neue Verfassung angenommen werden. Der Prozess war Ende 2010 noch nicht abgeschlossen.

Die staatliche Antikorruptionsbehörde reichte Klagen gegen mehrere hochrangige Staatsbedienstete ein. Die Verfahren waren Ende 2010 noch nicht abgeschlossen. Wie in der neuen Verfassung vorgesehen, wurde ein Minister, gegen den ein Korruptionsverfahren anhängig war, vorläufig seines Amtes enthoben.

Straflosigkeit

2010 wurden keine Maßnahmen ergriffen, um jene zur Rechenschaft zu ziehen, die für Menschenrechtsverletzungen im Rahmen der gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen im Dezember 2007 verantwortlich waren. Bei einem Teil der Übergriffe handelte es sich möglicherweise um Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein von einem einzelnen Abgeordneten eingebrachter Gesetzentwurf, der die Einrichtung eines Sondergerichts zur Ermittlung und Verfolgung derartiger Verbrechen vorsah, wurde im Parlament verschleppt.

  • Bei den Ermittlungen zur Tötung der Menschenrechtsverteidiger Oscar Kingara und Paul Oulu waren 2010 keine Fortschritte zu verzeichnen. Die beiden Männer waren 2009 getötet worden.

  • Ende 2010 waren die Mörder von Francis Kainda Nyaruri noch nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Der freiberufliche Journalist war 2009 ermordet worden.

Polizei und Sicherheitskräfte

Nach Angaben der Regierung befanden sich 2010 drei Gesetzentwürfe zur Polizeireform kurz vor dem Abschluss. Es handelte sich um ein Gesetz zur Einrichtung eines unabhängigen Überwachungsgremiums für die Polizei, um ein Polizeigesetz, das die Aufgaben der Polizei neu regeln soll, sowie um ein Gesetz zur Einrichtung einer Kommission für den Polizeidienst. Die Gesetzentwürfe waren Ende des Jahres noch nicht im Parlament eingebracht worden.

Polizei und Sicherheitskräfte begingen widerrechtliche Tötungen und andere Menschenrechtsverletzungen. Im März berichteten Augenzeugen, dass eine Gruppe von Polizisten bei einem Einsatz in Kawangware, einer informellen Siedlung in Nairobi, sieben Männer erschossen habe. Laut Auskunft der Polizisten handelte es sich bei den Männern um Mitglieder einer kriminellen Bande. Nach Aussagen von Zeugen waren sie jedoch Taxifahrer. Der Prozess gegen die sieben Polizeibeamten, die sich wegen der Tötung der Männer verantworten mussten, war Ende 2010 noch anhängig. Kein Polizist oder Angehöriger der Sicherheitskräfte wurde wegen ungesetzlicher Tötungen oder anderer in jüngster Zeit begangener Menschenrechtsverletzungen vor Gericht gestellt.

Internationale Strafgerichtsbarkeit

Im März beschloss der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court – ICC), die Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die möglicherweise während der Ausschreitungen nach den Wahlen 2007/08 begangen wurden, zu untersuchen. Der Chefankläger des ICC forderte das Gericht im Dezember auf, für sechs Personen, denen Verbrechen gegen die Menschlichkeit in diesem Zusammenhang zur Last gelegt werden, Vorladungen auszustellen. Das kenianische Parlament verabschiedete indes im Dezember 2010 einen Antrag, in dem die Regierung aufgefordert wurde, den Rückzug aus dem Römischen Statut des ICC vorzubereiten und das Gesetz über internationale Straftaten, welches das Römische Statut in kenianisches Recht umsetzt, aufzuheben. Eine Reaktion der Regierung auf den Parlamentsbeschluss stand zum Jahresende noch aus.

Obwohl Kenia verpflichtet ist, Personen, gegen die Haftbefehle des ICC vorliegen, zu verhaften und an das Gericht zu überstellen, empfing die Regierung im August zur Feier der neuen Verfassung den sudanesischen Staatspräsidenten Omar al-Bashir, gegen den der ICC im März 2009 und im Juli 2010 Haftbefehle ausgestellt hatte.

Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung

Die Kommission für Wahrheit, Gerechtigkeit und Versöhnung (Truth Justice and Reconciliation Commission – TJRC), die eingesetzt worden war, um die gewalttätigen Ausschreitungen nach den Wahlen zu untersuchen, nahm ihre Arbeit auf. Ende 2010 war sie damit beschäftigt, landesweit Aussagen möglicher Zeugen aufzunehmen. Die Arbeit der Kommission wurde jedoch durch Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Vorsitzenden und durch fehlende Finanzmittel behindert. Im April trat der stellvertretende Kommissionsvorsitzende zurück. Als Begründung nannte er Vorwürfe, denen zufolge der Vorsitzende selbst an Menschenrechtsverletzungen und anderen Geschehnissen beteiligt gewesen sein soll, die Gegenstand der Untersuchungen der TJRC werden könnten. Nachdem acht der neun Kommissionsmitglieder im April einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, erteilte der Präsident des Obersten Gerichtshofs im Oktober einem Gericht den Auftrag, in der Sache zu ermitteln. Im November legte der Vorsitzende der TJRC sein Amt für die Dauer der gerichtlichen Ermittlungen nieder. Der Bericht soll binnen sechs Monaten vorliegen.

Zeugenschutz

Im Juni 2010 trat ein Gesetz zur Reform des Zeugenschutzes in Kraft. Die Definition, wer als schutzbedürftiger Zeuge gilt, ist darin weiter gefasst als bisher. Außerdem sieht das Gesetz die Einrichtung einer unabhängigen Zeugenschutzbehörde vor. Berichten zufolge lebten bis zu 22 Zeugen, die 2008 vor einer staatlichen Kommission Aussagen zu den Ausschreitungen nach den Wahlen gemacht hatten, in Angst. Dabei handelte es sich um Personen, die auch bei den Prozessen vor dem ICC oder vor anderen Gerichten als Zeugen geladen werden könnten. Eine unbekannte Zahl von Zeugen flüchtete außer Landes, nachdem sie bedroht worden waren.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Gewalt gegen Frauen und Mädchen war 2010 im ganzen Land nach wie vor an der Tagesordnung, dazu zählte auch sexuelle Gewalt.

Laut einer offiziellen demographischen Erhebung zum Thema Gesundheit im Zeitraum 2008–09 war Gewalt in der Ehe weit verbreitet. Dies betraf insbesondere Vergewaltigung in der Ehe, die in Kenia nicht strafbar ist. Die Studie stellte außerdem fest, dass in einigen ethnischen Gruppen Mädchen noch immer Opfer von Genitalverstümmelung werden. Die meisten Fälle sexueller und anderer geschlechtsspezifischer Gewalt gelangten jedoch nicht zur Anzeige, da die Opfer befürchten mussten, sozial stigmatisiert zu werden.

Im Juli 2010 verabschiedete das Parlament ein Gesetz gegen Menschenhandel, das auch Kinderhandel unter Strafe stellt. Der Präsident unterzeichnete das Gesetz im Oktober.

Recht auf Wohnen

Die Regierung versäumte es, die geltenden Gesetze und Mindeststandards in Bezug auf sanitäre Anlagen in Slums und informellen Siedlungen umzusetzen. Millionen Menschen hatten keinen Zugang zu Toiletten oder zu privaten Waschgelegenheiten. Die Tatsache, dass es keine sanitären Anlagen in unmittelbarer Nähe der Wohnungen gab und dass die Polizei in den Slums und Siedlungen kaum präsent war, bedeutete für Frauen, dass sie vor allem nachts Gefahr liefen, Opfer sexueller Gewalt zu werden.

Zwangsräumungen

Im März 2010 teilte die staatliche Eisenbahngesellschaft mit, mehr als 50000 Menschen, die in der Nähe von Bahngleisen lebten, müssten ihre Häuser binnen 30 Tagen verlassen, sonst drohe ihnen die Zwangsräumung. Zur Begründung verwies die Eisenbahngesellschaft auf ein Modernisierungsprojekt. Bis Ende des Jahres waren zwar keine Räumungen erfolgt, die Eisenbahngesellschaft hatte ihre Drohung aber auch nicht offiziell zurückgenommen. Die überwiegende Zahl der Betroffenen lebte und arbeitete seit Jahren in diesen Gebieten. Eine Räumungsfrist von 30 Tagen war deshalb völlig unzumutbar. Es wurde kein umfassender Plan für eine Umsiedlung oder Entschädigung der Betroffenen vorgelegt. Außerdem traf die Regierung keine Vorkehrungen für diejenigen, die infolge des Projekts ihre Wohnungen, ihr Einkommen, ihr Hab und Gut und ihre sozialen Netzwerke verlieren würden.

Im Juli walzten Bulldozer der Stadtverwaltung von Nairobi im Stadtteil Kabete ca. 100 Wohnungen und 470 Marktstände nieder. Die Betroffenen waren vorher nicht offiziell über das Vorhaben informiert worden. Die angespannte Lage in dem Stadtteil führte zu tagelangen Zusammenstößen zwischen wütenden Bewohnern und bewaffneten Polizeikräften. Ein 74-jähriger Mann, der sich darüber beschweren wollte, dass die Polizei eine Frau geschlagen hatte, wurde von Polizisten aus nächster Nähe erschossen. Ende 2010 war der Polizeibeamte, der den Schuss abgegeben hatte, noch nicht zur Rechenschaft gezogen worden. Durch die rechtswidrigen Zwangsräumungen wurden Hunderte von Menschen, vor allem Frauen und Kinder, obdachlos. Viele von ihnen schliefen unter freiem Himmel, ohne Decken oder warme Kleidung, und hatten kein Geld, um sich Lebensmittel und andere lebenswichtige Dinge zu kaufen.

Die Regierung kündigte mehrfach an, die Umsiedlung von Tausenden von Menschen aus dem Mau-Wald fortsetzen zu wollen. Hunderte von Familien, die 2009 aus dem Waldgebiet umgesiedelt worden waren, befanden sich nach wie vor in provisorischen Lagern, die weder über angemessene Notunterkünfte noch über andere Versorgungseinrichtungen verfügten.

Ende 2010 hatte die Regierung ihr Versprechen aus dem Jahr 2006, nationale Richtlinien für Räumungen zu erarbeiten, noch immer nicht erfüllt.

Binnenflüchtlinge

Tausende Menschen, die aufgrund der Ausschreitungen nach den Wahlen vertrieben worden waren, konnten noch immer nicht an ihren alten Wohnort zurückkehren. Bis September hatte die Regierung lediglich für einige hundert Haushalte Land zur Verfügung gestellt, um sich neu anzusiedeln. Infolge der Zwangsräumungen im Mau-Wald waren rund 30000 Menschen in einem Dutzend provisorischer Lager untergebracht.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Grenze zwischen Kenia und Somalia war nach wie vor geschlossen. Die kenianische Regierung, der UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) und andere Organisationen konnten daher nur eingeschränkt auf die Bedürfnisse von Asylsuchenden und Flüchtlingen aus Somalia eingehen (siehe Länderbericht Somalia). Die kenianischen Behörden versuchten weiterhin, somalische Asylsuchende an der Einreise nach Kenia zu hindern, und schoben einige, denen es gelungen war, die Grenze zu überqueren, wieder nach Somalia ab.

Die drei Flüchtlingslager bei Dadaab im Osten Kenias waren völlig überfüllt. Tausenden somalischen Flüchtlingen dort fehlte es an Unterkünften, Wasser, sanitären Anlagen und anderen notwendigen Einrichtungen. Die Regierung erklärte sich bereit, eines der Lager auszuweiten und ein viertes einzurichten.

Die kenianischen Behörden bestritten nach wie vor, im Jahr 2009 zur Unterstützung der Übergangsregierung von Somalia in Flüchtlingslagern Menschen zwangsrekrutiert zu haben. Einige der in den Lagern von Dadaab rekrutierten Soldaten waren unter 18 Jahre alt.

Unrechtmäßige Überstellung von Straftatverdächtigen

Zwischen Juli und September 2010 wurden bis zu zwölf Personen, die im Verdacht standen, an Bombenanschlägen in der ugandischen Hauptstadt Kampala beteiligt gewesen zu sein, festgenommen. Sie wurden unter Umgehung der üblichen rechtlichen Verfahren von Kenia nach Uganda überstellt. Die Auslieferungsverfahren zwischen den beiden Staaten setzen wechselseitige Haftbefehle und gerichtliche Anhörungen voraus. Die kenianischen Behörden missachteten auch Anträge auf gerichtliche Haftprüfung, die einige der unrechtmäßig nach Uganda überstellten Verdächtigen gestellt hatten. Sie wurden dort wegen Terrorismus und Mordes angeklagt (siehe Länderbericht Uganda).

Todesstrafe

Nach wie vor verhängten Gerichte Todesurteile. Es gingen jedoch 2010 keine Berichte über Hinrichtungen ein. Die Todesstrafe wurde auch in der neuen Verfassung beibehalten.

Im Juli erklärte Kenias höchster Gerichtshof (Court of Appeal) die zwingende Anwendung der Todesstrafe bei Mord für verfassungswidrig, da dies "nicht mit den Bestimmungen der Verfassung über den Schutz vor unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung und den Bestimmungen über ein faires Gerichtsverfahren vereinbar" sei. Das Gericht stellte ausdrücklich fest, dass die genannten Gründe, warum eine zwingende Anwendung der Todesstrafe bei Mord abzulehnen sei, möglicherweise auch für andere Kapitalverbrechen wie Hochverrat, Raub und versuchten Raub gelten könnten. Allerdings hielt das Gericht die Todesstrafe an sich für verfassungsgemäß.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International hielten sich im Februar, März, Juni, Juli, August, November und Dezember in Kenia auf.

Insecurity and indignity: Women’s experiences in the slums of Nairobi, Kenya (AFR 32/002/2010)

Kenya: More than 50000 face forced eviction (AFR 32/004/2010)

Risking rape to reach a toilet: Women’s experiences in the slums of Nairobi, Kenya (AFR 32/006/2010)

Kenya: New Constitution offers a basis for better protection and fulfillment of human rights but measures to end impunity still needed (AFR 32/011/2010)

Kenya: Important judgment highlights unfairness and cruelty of the death penalty in the country (AFR 32/012/2010)

From life without peace to peace without life: The treatment of Somali refugees and asylum-seekers in Kenya (AFR 32/015/2010)

Kenyan investigations into alleged police killings must be impartial, 12 March 2010

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