Amnesty Report 20. Mai 2010

Sudan 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Sudan Regierungschef: Omar Hassan Ahmed al-Bashir Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 42,3 Mio. Lebenserwartung: 57,9 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 117/104 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 60,9%

Weit verbreitete Menschenrechtsverstöße durch die Regierung und bewaffnete Gruppen waren auch 2009 nach wie vor an der Tagesordnung. Der Konflikt in Darfur war zwar weniger intensiv als in den Vorjahren, setzte sich jedoch fort, wobei Verletzungen des humanitären Völkerrechts durch alle Konfliktparteien zu verzeichnen waren. Dazu zählten auch Anschläge auf die Zivilbevölkerung und auf Konvois mit humanitären Hilfslieferungen. Hunderte von Zivilisten wurden getötet. Gewalt gegen Frauen, darunter Vergewaltigung, war nach wie vor weit verbreitet, insbesondere bei Angriffen auf Dörfer und in Gebieten nahe den Lagern, in denen Binnenflüchtlinge untergebracht waren. Im Südsudan eskalierten sowohl bewaffnete Auseinandersetzungen als auch ethnische Konflikte. Mehr als 2500 Tote und die Vertreibung oder Flucht von mehr als 350000 Personen waren das Resultat. Im März erließ der Internationale Strafgerichtshof (International Criminal Court – ICC) einen Haftbefehl gegen Präsident Omar al-Bashir wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Daraufhin verstärkte die Regierung die Unterdrückung von Menschenrechtsverteidigern, Angehörigen der politischen Opposition sowie einfachen Bürgern und ordnete die Ausweisung und Schließung internationaler und nationaler humanitärer Organisationen an. Mehr als 60 Menschen wurden zum Tode verurteilt, 54 davon durch spezielle Antiterrorgerichte. Mindestens neun Menschen wurden hingerichtet. Es trafen zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen ein. Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen waren weiterhin üblich. Mindestens zwölf Frauen wurden ausgepeitscht, nachdem sie – hauptsächlich wegen des Tragens von Hosen – von der Polizei festgenommen worden waren.

Hintergrund

Zwischen der regierenden Nationalen Kongresspartei (National Congress Party – NCP) und der im Südsudan regierenden Sudanesischen Volksbefreiungsbewegung (Sudan People’s Liberation Movement – SPLM) kam es zu Spannungen. Grund dafür waren vor allem unterschiedliche Positionen hinsichtlich der Festlegung der Grenzen des Distrikts Abyei, die im Juli vom Internationalen Schiedsgerichtshof mit Sitz in Den Haag vorgenommen worden war. Der Gerichtshof hatte entschieden, dass die Erdölfelder von Heglig und Bamboo zum Norden gehören. Diese Entscheidung wurde von der SPLM abgelehnt.

Darüber hinaus setzten sich die Streitigkeiten zwischen der NCP und der SPLM über das im Jahr 2005 abgeschlossene "Umfassende Friedensabkommen" (Comprehensive Peace Agreement – CPA) und das im Dezember verabschiedete Gesetz über ein Referendum im Südsudan (South Sudan Referendum Bill) fort.

Die landesweiten Wahlen, die eigentlich im April stattfinden sollten, wurden auf April 2010 verschoben. Mehrere Faktoren, so z. B. mangelnder Zugang zu Lokalen, in denen die Wähler sich registrieren lassen konnten, behinderten den Prozess der Wählerregistrierung, der von November bis Dezember stattfand.

Im Juni ließ der UN-Menschenrechtsrat das Mandat der Sonderberichterstatterin zur Lage der Menschenrechte im Sudan auslaufen und entschied, die Berichterstatterin durch einen unabhängigen Experten für die Situation der Menschenrechte im Sudan zu ersetzen. Am 2. Oktober wurde Mohamed Chande Othman, ein ehemaliger Richter aus Tansania, in dieses Amt berufen.

Unter der Schirmherrschaft der Regierung des Emirats Katar und in Zusammenarbeit mit dem von Djibril Bassole geleiteten Gemeinsamen Team der AU und der UN zur Unterstützung der Vermittlungsbemühungen in Darfur (AU-UN Joint Mediation Team) fanden in Doha vorbereitende Konsultationen über die Aussichten eines neuen Friedensabkommens für Darfur statt. Nach siebentägigen Verhandlungen in Doha unterzeichneten die Regierung des Sudan und die Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung (Justice and Equality Movement – JEM), eine der maßgeblichen bewaffneten Oppositionsgruppen aus Darfur, im Februar ein "Abkommen über guten Willen und Vertrauensbildung". Beide Parteien verpflichteten sich, eine friedliche Lösung des Konflikts anzustreben. Das Abkommen enthielt Bestimmungen über den Austausch von Gefangenen, darunter Personen, die nach dem Angriff der JEM auf Khartum im Mai 2008 festgenommen worden waren. Es sah ferner vor, die Gefangennahme von vertriebenen Personen zu beenden und ihnen den Zugang zu humanitärer Hilfe zu gestatten. Das Abkommen ging in die Brüche, nachdem der ICC einen Haftbefehl gegen Präsident al-Bashir ausgestellt und die Regierung sich geweigert hatte, Hunderte von Gefangenen freizulassen, die nach dem Angriff der JEM auf Khartum im Jahr 2008 festgenommen worden waren.

Internationale Gerichtsbarkeit

Am 4. März stellte der ICC einen Haftbefehl gegen Präsident al-Bashir wegen Kriegsverbrechen in zwei Fällen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in fünf Fällen aus. Die Afrikanische Union und die Arabische Liga erklärten ihre Unterstützung für Präsident al-Bashir und ersuchten den Sicherheitsrat, den Fall nach Artikel 16 des Römischen Statuts des ICC auszusetzen. Dem Ersuchen wurde nicht stattgegeben.

Der Haftbefehl gegen Präsident al-Bashir war der dritte, den der ICC im Zusammenhang mit Darfur ausgestellt hatte. Die sudanesische Regierung weigerte sich, zu kooperieren oder auch nur einen der Beschuldigten auszuliefern. Ali Kushayb, einer der ehemaligen Anführer der mit der Regierung verbündeten Miliz Janjaweed, gegen den im Jahr 2007 vom ICC ein Haftbefehl ausgestellt worden war, blieb dem Vernehmen nach auf freiem Fuß. Ahmed Haroun, der ehemalige Staatsminister für humanitäre Angelegenheiten, gegen den der ICC im Jahr 2007 ebenfalls einen Haftbefehl erlassen hatte, wurde im Mai zum Gouverneur des Bundesstaats Süd-Kordofan ernannt.

Am 7. Mai stellte die Vorverfahrenskammer des ICC Bahar Idriss Abu Garda eine versiegelte gerichtliche Vorladung zu. Er wurde der Mittäterschaft an drei Kriegsverbrechen während des Angriffs auf Angehörige der Friedensmission der Afrikanischen Union im Sudan (African Union Mission in Sudan – AMIS) im Dorf Haskanita im Jahr 2007 beschuldigt. Bahar Idriss Abu Garda erschien am 18. Mai freiwillig vor dem ICC.

Im März setzte die AU einen vom früheren südafrikanischen Präsidenten Thabo Mbeki geleiteten Ausschuss über Darfur ein, der nach Möglichkeiten für die Sicherstellung von Frieden, Gerechtigkeit und Versöhnung in der Region suchen sollte. Im Oktober legte der Ausschuss der AU seinen Bericht vor. Neben anderen Empfehlungen sprach er sich für die Bildung eines gemischten Gerichts zur Verfolgung der schwersten in Darfur begangenen Verbrechen aus, dem sowohl sudanesische Richter als auch von der AU ernannte Richter aus anderen Ländern angehören sollten. Der Friedens- und Sicherheitsrat der AU billigte den Bericht anschließend.

Bewaffneter Konflikt – Darfur

Trotz eines Rückgangs der Kampfhandlungen und der Rückkehr einiger Vertriebener in ihre Heimatdörfer setzte sich der Konflikt in Darfur fort. Zivilisten trugen nach wie vor die Hauptlast der bewaffneten Auseinandersetzungen. Hunderte von ihnen wurden getötet. Angriffe auf Dörfer führten zur Vertreibung Tausender Zivilpersonen.

Es kam auch weiterhin zu Überfällen auf Mitarbeiter und Konvois humanitärer Hilfsorganisationen sowie auf die Gemeinsame Friedenstruppe von UN und AU in Darfur (Joint UN-AU Mission in Darfur – UNAMID). Das UN-Büro für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (UN Office for the Coordination of Humanitarian Affairs – OCHA) informierte im September darüber, dass in den ersten acht Monaten des Jahres drei Mitarbeiter von UNAMID und sieben Angehörige des nationalen humanitären Mitarbeiterstabs getötet sowie zwölf Angehörige des nationalen Mitarbeiterstabs und zehn Mitarbeiter von UNAMID verwundet worden seien. UNAMID verfügte noch immer nicht über die notwendige Ausrüstung und erreichte auch noch nicht die vorgesehene Truppenstärke von 26000 uniformierten Einsatzkräften, die erforderlich sind, um das Mandat, die Zivilbevölkerung zu schützen, erfüllen zu können.

  • Im Januar 2009 drang die JEM in Muhajeria ein, einer Stadt im Süden Darfurs, die vorher unter der Kontrolle einer Splittergruppe der Sudanesischen Befreiungsarmee unter Führung von Minni Minawi (Sudan Liberation Army/Mini Minawi Branch – SLA/MM) gestanden hatte, der einzigen bewaffneten Oppositionsgruppe aus Darfur, die 2006 das Friedensabkommen mit der sudanesischen Regierung unterzeichnet hatte. Bei den Kämpfen zwischen den beiden Gruppierungen gerieten auch zivile Bereiche unter Beschuss. Flugzeuge der Regierung bombardierten die Stadt. Dabei fanden zahlreiche Menschen den Tod, und Hunderte trugen Verletzungen davon. Der Großteil der Bevölkerung sah sich zur Flucht aus der Stadt gezwungen. Im Februar suchten etwa 6000 Menschen Zuflucht in der Umgebung des UNAMID-Stützpunkts in Muhajeria. Die Regierung forderte UNAMID auf, Muhajeria zu verlassen. UNAMID kam der Aufforderung jedoch nicht nach.

Zugang zu humanitärer Hilfe

Am 4. März 2009, unmittelbar nachdem der ICC Haftbefehl gegen Präsident al-Bashir erlassen hatte, verwies die Regierung 13 internationale humanitäre Organisationen des Landes und ordnete die Schließung von drei nationalen Menschenrechtsorganisationen und Organisationen der humanitären Hilfe an. Die Regierung erklärte, dass die Papiere einiger Organisationen nicht in Ordnung seien, und beschuldigte andere, Informationen an den ICC weiterzuleiten.

40% aller humanitären Helfer mussten den Sudan verlassen, wodurch dramatische Auswirkungen auf die humanitäre Situation in Darfur, in den sogenannten Übergangszonen (transitional areas) Abyei, Blue Nile und Süd-Kordofan sowie in Ostsudan zu befürchten waren. Diese Gebiete sind die Heimat einer großen Anzahl schutzbedürftiger und auf humanitäre Hilfe angewiesener Menschen.

Im Juni kündigte die Regierung an, dass sie die Einreise und Registrierung neuer Organisationen und ihrer Mitarbeiter erlauben werde. Die drei nationalen humanitären und Menschenrechtsorganisationen – das Khartoum Centre for Human Rights and Environmental Development, die Sudan Social Development Organization (bekannt als SUDO) und das Amal Centre for the Rehabilitation of Victims of Torture in Khartum – blieben jedoch geschlossen. Dies führte zu einer beträchtlichen Einschränkung der humanitären Leistungen sowie der Überwachung und Berichterstattung über Menschenrechtsverletzungen in Darfur und dem Sudan im Allgemeinen. Der sudanesische Geheimdienst (National Intelligence and Security Services – NISS) schikanierte die Mitarbeiter dieser Organisationen, durchsuchte ihre Büros und fror ihre Vermögenswerte ein.

Gewalt gegen Frauen

Im Zuge von Angriffen auf Dörfer und Gebiete in der Nähe von Lagern für Binnenflüchtlinge waren Vergewaltigungen und andere Gewalttätigkeiten gegen Frauen nach wie vor weit verbreitet. Frauen waren besonders dann gefährdet, wenn sie es wagten, sich außerhalb der Lager aufzuhalten. Organisationen, die insbesondere den Opfern sexueller Gewalt in Darfur Schutz geboten hatten, wurden durch die Ausweisung und Schließung humanitärer Organisationen hart getroffen.

Bewaffneter Konflikt – Südsudan

Nach wie vor fanden bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen verschiedenen ethnischen Bevölkerungsgruppen statt. Berichten zufolge wurden mehr als 2500 Personen getötet und mehr als 350000 vertrieben. Vor allem in abgelegenen Gebieten kam es zu Gewalt. Der Bundesstaat Jonglei wurde ganz besonders in Mitleidenschaft gezogen. Dort kamen UN-Angaben zufolge mindestens 2000 Menschen ums Leben.

Die Angriffe der Widerstandsarmee des Herrn (Lord’s Resistance Army – LRA) auf die Zivilbevölkerung nahmen zu. Bei der LRA handelt es sich um eine bewaffnete Gruppe, die ursprünglich aus Norduganda kam. Nach Einschätzung des Büros der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte (UN Office of the High Commissioner for Human Rights – OHCHR) können die Angriffe der LRA im Südsudan als Kriegsverbrechen bezeichnet werden. Zwischen Dezember 2008 und März 2009 wurden 27 Angriffe bestätigt.

Der Anstieg der Gewalt im gesamten Südsudan wurde noch durch die zu geringen Regenfälle verschärft, wodurch eine fatale humanitäre Situation entstand. Da die Äcker nicht bestellt werden konnten und die Reisemöglichkeiten der humanitären Hilfsorganisationen eingeschränkt waren, erhöhte sich die Gefahr unzureichender Versorgung mit Nahrungsmitteln und einer Hungersnot, von der schätzungsweise 1,5 Mio. Menschen betroffen sein könnten.

Willkürliche Festnahmen, Folter und andere Misshandlungen

Nachdem der ICC Haftbefehl gegen Präsident al-Bashir erlassen hatte, fuhr der sudanesische Geheimdienst NISS damit fort, besonders in Khartum und Darfur willkürlich Personen festzunehmen und sie ohne Kontakt zur Außenwelt in Gewahrsam zu halten. Bedienstete des NISS durchsuchten die Büros mehrerer sudanesischer NGOs, schafften Akten fort und nahmen einige NGO-Mitarbeiter fest. Es kam auch zu Festnahmen von Mitarbeitern internationaler humanitärer Organisationen, die von der Regierung als potentielle Informanten des ICC betrachtet wurden. Menschenrechtsverteidiger waren von der Welle der Festnahmen besonders betroffen, viele von ihnen flüchteten aus dem Land.

Ein neues Gesetz über die nationale Sicherheit, das im Dezember vom Parlament verabschiedet wurde, ließ die Befugnisse des NISS zur Festnahme von Personen ohne Anklage für weitere viereinhalb Monate bestehen und hielt die Immunität vor Strafverfolgung für Sicherheitsbeamte aufrecht.

  • Am 21. Oktober 2009, zwei Tage nachdem er aus dem Kober-Gefängnis in ein Polizeikrankenhaus in Khartum eingeliefert worden war, starb Adam Suleiman Sulman, einer von 103 durch Sondergerichte für terroristische Straftaten (siehe unten) zum Tode verurteilten Angeklagten. Ihm waren immer noch Fußfesseln angelegt. Adam Suleiman Sulman war während seiner Haft gefoltert worden. Er litt auch unter einer psychischen Störung, die sich Berichten zufolge durch Haft und Folter verschlimmert hatte. Adam Suleiman Sulman starb an Tuberkulose. Eine angemessene Behandlung war ihm verweigert worden, obwohl sein Rechtsanwalt darauf hingewiesen hatte, dass er dringend medizinischer Versorgung bedürfe.

Unfaire Prozesse vor Sondergerichten

Zwischen Juli 2008 und Juni 2009 wurden 103 Personen von Sondergerichten zur Verhandlung terroristischer Straftaten zum Tode verurteilt. Die Urteile gegen die Angeklagten ergingen nach unfairen Verfahren wegen Straftaten, die im Zusammenhang mit ihrer mutmaßlichen Beteiligung an dem im Mai 2008 erfolgten Angriff der Bewegung für Gerechtigkeit und Gleichberechtigung (JEM) auf Khartum standen. Nach diesem Angriff waren die Sondergerichte auf der Grundlage des Antiterrorgesetzes (Counter Terrorism Act) von 2001 eingesetzt worden. Die Gerichte benutzten die vermutlich unter Folter erzwungenen "Geständnisse" der meisten Beklagten als wichtigste Beweismittel für die Feststellung ihrer Schuld. Viele Angeklagte durften erst nach Beginn ihres Prozesses Kontakt zu einem Rechtsbeistand aufnehmen. Bis auf einen Angeklagten, der in der Haft gestorben war (siehe oben), warteten die übrigen Angeklagten bei Jahresende noch auf das Ergebnis der von ihnen gegen die Urteile eingelegten Rechtsmittel.

Todesstrafe

Zusätzlich zu den von Sondergerichten zum Tode verurteilten Personen wurden mindestens sechs Personen von ordentlichen Gerichten zum Tode verurteilt und neun hingerichtet.

  • Nachdem der Oberste Gerichtshof ihre Todesurteile bestätigt hatte, wurden am 13. April 2009 neun Männer hingerichtet. Sie hatten im Zusammenhang mit der Ermordung des Zeitungsherausgebers Mohamed Taha, der im September 2006 geköpft aufgefunden worden war, unter Anklage gestanden. Obwohl alle neun ihre Geständnisse im Gerichtssaal zurückzogen und angaben, dass sie unter Folter von ihnen erpresst worden seien, akzeptierte das Berufungsgericht die Geständnisse als Beweis ihrer Schuld. Die neun Männer stammten aus Darfur.

  • Im Juni 2009 verurteilte das erstinstanzliche Gericht in Khartum vier Männer zum Tode. Es befand die Männer des Mordes an dem USAID-Mitarbeiter John Granville und seinem Fahrer Abdel Rahman Abbas am 1. Januar 2008 für schuldig. Nachdem die Familie von Abdel Rahman Abbas die vier Männer begnadigt hatte, wozu sie nach dem im Sudan geltenden islamischen Recht befugt war, verwies das Berufungsgericht den Fall an das Gericht der ersten Instanz zurück, das die Todesurteile jedoch am 12. Oktober bestätigte. Drei der Angeklagten gaben an, dass ihre "Geständnisse" unter Folter erpresst worden seien.

»Verschwindenlassen« und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt

Ungefähr 200 von rund 1000 Personen, die nach dem im Mai 2008 erfolgten Angriff der JEM auf Khartum festgenommen worden waren, wurden laut einem im Juni vom Sonderberichterstatter über die Menschenrechtssituation im Sudan veröffentlichten Bericht noch vermisst. Bis Ende 2009 hatte die Regierung weder die Namen der Gefangenen bekannt gegeben noch über ihren Status oder Verbleib informiert. Sie untersagte auch den Kontakt der Inhaftierten zu ihren Familien oder Rechtsanwälten.

Recht auf freie Meinungsäußerung – Pressefreiheit

Die Printmedien waren während der ersten neun Monate des Jahres scharfen Zensurmaßnahmen unterworfen. Mitarbeiter des Geheimdienstes NISS suchten täglich die Zeitungsverlage auf und zensierten Artikel, die sie als nachteilig für die Regierung oder die herrschende Partei betrachteten. Auch Berichte über politisch sensible Themen wie ICC oder Darfur fielen unter die Zensur. Journalisten und Eigentümer von Medien reagierten mit Protesten gegen die Zensurmaßnahmen, indem sie u. a. ihre Publikationen freiwillig einstellten. Ein im Juni verabschiedetes neues Pressegesetz hielt die den Journalisten auferlegten Beschränkungen aufrecht. Das Gesetz sah bei Verstößen Geldstrafen für Journalisten und Publikationen vor und stattete den Nationalen Presse- und Publikationsrat (National Press and Publication Council) mit der Befugnis aus, Zeitungen zu schließen. Am 27. September hob Präsident al-Bashir die Zensurmaßnahmen auf, die 18 Monate zuvor vom NISS verhängt worden waren. Die Regierung rief die Zeitungsherausgeber auf, im Gegenzug einen journalistischen "Ethik-Kodex" zu befolgen. Hiermit war wohl beabsichtigt, dass keine Berichte über Themen veröffentlicht werden sollten, die früher der Zensur unterworfen waren.

Journalisten waren nach wie vor Einschüchterungsversuchen und Festnahmen durch den Geheimdienst NISS ausgesetzt. Ausländische Journalisten wurden drangsaliert und Berichten zufolge wegen der Berichterstattung über Themen, die als politisch brisant oder nachteilig für den Sudan beurteilt wurden, des Landes verwiesen.

  • Am 2. März 2009 wurde Zouhir Latif, ein tunesischer Journalist, der auch für das UN-Welternährungsprogramm arbeitete, des Landes verwiesen, nachdem er vom Geheimdienst NISS drei Tage lang in Gewahrsam gehalten worden war. Zouhir Latif hatte über Ereignisse in Darfur, darunter auch über ein Gefecht, das im Februar in Muhajeria stattgefunden hatte, berichtet.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Nach wie vor wurden grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen wie etwa Auspeitschungen verhängt und vollstreckt.

  • Im Juli 2009 wurden 13 Frauen, unter ihnen die Journalistin Lubna Ahmed Hussein, in einem Restaurant in Khartum festgenommen, weil sie Hosen trugen. Die Beamten der Polizei für öffentliche Ordnung (Public Order Police), die sie verhafteten, erachteten die Beinkleider als "anstößige und unmoralische Kleidung". Zehn der Frauen wurden auf der Grundlage von Paragraph 152 des Strafgesetzbuchs zu jeweils zehn Peitschenhieben verurteilt. Die Strafen wurden anschließend vollzogen. Lubna Husseins Fall wurde an ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit verwiesen, das die Frau im September zu einer Geldstrafe verurteilte. Lubna Hussein hatte eine öffentliche Kampagne gegen Paragraph 152 angeführt. Sie kündigte an, gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel einlegen zu wollen.

Amnesty International: Berichte

Empty promises on Darfur: International community fails to deliver (AFR 54/001/2009)

Sudan: Death penalty – 82 Darfuri men (AFR 54/012/2009)

Sudan: Amnesty International calls for arrest of President Al Bashir (4 March 2009)

Sudan: Execution of nine potentially innocent men shows flaws of death penalty (14 April 2009)

Sudanese authorities must abolish the punishment of flogging and repeal discriminatory laws (24 August 2009)

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