Amnesty Report Spanien 20. Mai 2010

Spanien 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Spanien Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I. Regierungschef: José Luis Rodríguez Zapatero Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 44,9 Mio. Lebenserwartung: 80,7 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 5/5 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 97,9%

Es gab 2009 erneut Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen. Auf Polizeiwachen, die Überwachungskameras installiert hatten, soll die Anzahl der Fälle jedoch gesunken sein. Eine Reform der Asylgesetzgebung führte dazu, dass Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts als Asylgrund anerkannt wurde, die Reform umfasste aber auch Einschränkungen im Asylantragsverfahren. Die Behörden hielten weiterhin Gefangene ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft, obwohl internationale Menschenrechtsinstitutionen wiederholt gefordert hatten, diese Praxis zu beenden. Die bewaffnete baskische Gruppe Euskadi Ta Askatasuna (ETA) setzte ihren gewaltsamen Kampf fort und bekannte sich zur Ermordung von zwei Menschen. Frauen, die Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt wurden, erhielten nach wie vor nicht ausreichend Schutz und Unterstützung vonseiten des Staats. Dies galt insbesondere für Opfer des Frauenhandels. Bei den Ermittlungen zu Fällen von "Verschwindenlassen" und Massengräbern aus der Zeit des Spanischen Bürgerkriegs (1936–39) und der Franco-Diktatur gab es im Berichtszeitraum kaum Fortschritte. Die Bemühungen der Regierung, Rassismus zu bekämpfen, waren nicht ausreichend. Durch eine Gesetzesreform wurde die Anwendung der universellen Gerichtsbarkeit für internationale Verbrechen eingeschränkt.

Folter und andere Misshandlungen

Es gab weiterhin Vorwürfe wegen Folter und anderen Misshandlungen durch Polizeibeamte. Nach Angaben eines nationalen Netzwerks von NGOs gingen die Beschwerden gegen katalanische Polizisten wegen Misshandlungen im Vergleich zu 2007 jedoch um fast 40% zurück, nachdem 2008 in den Polizeiwachen der katalanischen autonomen Polizei ein umfassendes Videoüberwachungssystem eingeführt worden war. Von den Beschwerden, die von den Organisationen dokumentiert wurden, betraf seither keine mehr eine Misshandlung innerhalb einer Wache. Die Nationalpolizei und die Guardia Civil hatten die Videoüberwachung jedoch bislang nur bei Gefangenen eingeführt, die ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten wurden, und auch nur dann, wenn es von einem Richter ausdrücklich angeordnet wurde.

Laut dem Jahresbericht des Generalstaatsanwalts gab es 2009 mehr als 230 Beschwerden wegen Folter und anderen Misshandlungen durch Polizeikräfte. Es wurden jedoch keine Schritte eingeleitet, um eine unabhängige Beschwerdekommission zu Polizeiübergriffen einzurichten, obwohl internationale Menschenrechtsinstitutionen wie der UN-Menschenrechtsausschuss dies wiederholt empfohlen hatten.

  • Es wurde bislang noch kein Termin für das Gerichtsverfahren gegen zwei Polizeibeamte festgesetzt, denen vorgeworfen wird, den nigerianischen Staatsbürger Osamuyia Akpitaye bei seiner Abschiebung aus Spanien im Juni 2007 getötet zu haben.

  • Im Juni 2009 wurde im Internet ein Video veröffentlicht, das die erniedrigende Behandlung eines Senegalesen zeigt bei dem Versuch, ihn aus Spanien abzuschieben. Der Film zeigte den Mann auf dem Rollfeld des Flughafens von Madrid auf dem Bauch liegend. Seine Arme und Beine waren auf dem Rücken gefesselt und Polizeibeamte in Zivil versuchten allem Anschein nach, ihn zu knebeln. Dann hoben die Beamten den gefesselten Mann vom Boden hoch und verfrachteten ihn in den hinteren Teil eines Polizeitransporters, da der Pilot sich weigerte, ihn unter diesen Umständen an Bord zu lassen.

  • Drei Beamte der katalanischen autonomen Polizei, die angeklagt waren, auf der Wache Les Corts in Barcelona im März 2007 einen Gefangenen misshandelt zu haben, wurden im Juni des tätlichen Angriffs für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Ein vierter Beamter wurde freigesprochen. Heimlich aufgezeichnetes Filmmaterial hatte gezeigt, wie die Beamten den Gefangenen traten und schlugen.

Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende

Viele Migranten und Asylsuchende riskierten weiterhin ihr Leben bei dem Versuch, Spanien auf gefährlichen See- und Landwegen zu erreichen. Offiziellen Angaben zufolge kamen jedoch im Vergleich zum Vorjahr 45% weniger Menschen in Booten an. Spanien hatte 2009 im EU-Vergleich erneut eine der niedrigsten Anerkennungsraten bei Asylverfahren.

Im Februar berichteten Polizeigewerkschaften, dass die Beamten der Polizeiwache Vallecas in Madrid die Anordnung erhalten hätten, eine monatliche Quote bei der Festnahme von Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus zu erfüllen. Die Polizei in anderen Landesteilen berichtete von ähnlichen Anweisungen. Der Innenminister dementierte öffentlich, dass eine solche Maßgabe existiere. NGOs berichteten aus ganz Spanien, dass Ausweiskontrollen nach äußerlichen Personenmerkmalen im Verlauf des Jahres zugenommen hätten. Sie gingen davon aus, dass dies eine Folge der Maßnahmen zur Eindämmung der Migration war.

Im Oktober ratifizierte Spanien die Europäische Menschenrechtskonvention in der Fassung des Protokolls Nr. 4, das Sammelabschiebungen ausländischer Staatsangehöriger verbietet.

Nach der im Oktober verabschiedeten Reform der Asylgesetzgebung können der Flüchtlingsstatus oder andere Schutzmaßnahmen künftig auch Personen gewährt werden, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden. Durch die Reform sind jedoch EU-Bürger künftig vom Asylverfahren ausgeschlossen. Auch kann in spanischen Botschaften im Ausland künftig kein Asyl mehr beantragt werden. Außerdem wurden die Bestimmungen erweitert, wonach einer Person aufgrund nicht näher definierter, vager Kriterien wie "Gefährdung der nationalen Sicherheit" der Flüchtlingsstatus verweigert werden kann.

Das Ausländergesetz wurde im Oktober dahingehend geändert, dass NGOs Zugang zu Abschiebehaftzentren erhielten. Gleichzeitig wurde die maximale Haftdauer für Migranten ohne regulären Aufenthaltsstatus von 40 auf 60 Tage heraufgesetzt.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Die spanischen Behörden hielten Personen, die terroristischer Aktivitäten verdächtigt wurden, nach wie vor ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft, obwohl internationale Menschenrechtsinstitutionen wiederholt die Abschaffung dieser Praxis gefordert hatten. Die geltenden gesetzlichen Regelungen schränkten den Zugang der Gefangenen zu Rechtsanwälten stark ein, und es bestand ein erhöhtes Risiko von Folter und anderen Misshandlungen.

Der UN-Ausschuss gegen Folter äußerte am 19. November in seinen abschließenden Bemerkungen erneut die Sorge, dass die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt in Fällen von Terrorverdacht und bewaffneten Gruppen die notwendigen rechtlichen Schutzmaßnahmen gegen Folter und andere Misshandlungen aufweichen könnte. Der Ausschuss forderte Spanien auf, das System der Haft ohne Kontakt zur Außenwelt zu reformieren mit dem Ziel, sie ganz abzuschaffen.

  • Nach der Weigerung der Staatsanwaltschaft und des Ermittlungsrichters, die Foltervorwürfe zu untersuchen, die Mohammed Fahsi erhoben hatte, legte sein Anwalt im Juni 2009 formell Beschwerde gegen die Behandlung ein, die Mohammed Fahsi erfahren hatte, als er sich im Januar 2006 ohne Kontakt zur Außenwelt im Gewahrsam der Guardia Civil befand. Bis Ende des Jahres lag keine Reaktion auf die Beschwerde vor. Im September begann das Verfahren gegen Mohammed Fahsi und acht weitere Männer wegen des Verdachts auf terroristische Aktivitäten. Im Dezember waren die vier Jahre vorbei, die ein Angeklagter, dem schwere Verbrechen vorgeworfen werden, maximal in Untersuchungshaft verbringen darf. Mohammed Fahsi wurde bis zur Urteilsverkündung aus der Haft entlassen.

  • Im Mai 2009 sprach der Oberste Gerichtshof Sabino Ormazabal und sieben weitere Männer frei, die zuvor im sogenannten Macroproceso-18/98-Verfahren der "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" schuldig befunden worden waren. Eine Frau, die wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden war, sprach man ebenfalls frei. Der UN-Sonderberichterstatter über Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus und der UN-Menschenrechtsausschuss hatten 2008 Besorgnis über den äußerst weit gefassten und schwammigen Charakter einiger Paragraphen in der spanischen Antiterrorgesetzgebung geäußert. Dazu zählten auch die in diesem Fall angewendeten Paragraphen, die möglicherweise nicht im Einklang mit dem Völkerrecht stehen.

Bewaffnete Gruppen

Die ETA übernahm 2009 die Verantwortung für zahlreiche Bombenanschläge. Dazu zählten ein Attentat mit einer Autobombe, bei dem zwei Angehörige der Guardia Civil auf Mallorca ums Leben kamen, sowie ein Anschlag auf eine Kaserne der Guardia Civil im Baskenland. Beide Anschläge fanden im Juli statt.

Kinderrechte

In staatlichen Kinderheimen kam es zu Menschenrechtsverletzungen an Kindern. Es gingen Beschwerden über Vernachlässigung, Zwangsmedikamentierung, exzessive Gewaltanwendung und körperlichen sowie seelischen Missbrauch durch das Personal ein. Eine 2008 veröffentlichte Studie des spanischen Ombudsmanns hatte ebenfalls auf derartige Vorkommnisse hingewiesen.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Trotz einiger positiver Entwicklungen in den vergangenen Jahren wurden nach wie vor Frauen von ihren Partnern und Ex-Partnern getötet. Migrantinnen, die Opfer häuslicher Gewalt wurden, sahen sich nach wie vor zusätzlichen Schwierigkeiten gegenüber, wenn sie versuchten, ihre Rechte einzufordern und Hilfe von Fachkräften in Anspruch zu nehmen. Die Reaktion der Behörden auf andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt, wie z. B. Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung, war weiterhin unzureichend. Es gab kein institutionalisiertes Vorgehen, um die Opfer von Menschenhandel ausfindig zu machen bzw. ihnen professionelle Unterstützung zukommen zu lassen. Frauen, die von geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen waren und eine Wiedergutmachung anstrebten, sahen sich zahlreichen Hindernissen gegenüber. Dazu zählte auch, dass die psychischen Folgen der Gewalt nicht entschädigt wurden.

  • Acht Jahre nachdem Ascensión Anguita von ihrem Ex-Mann angefahren und mit 15 Messerstichen verletzt worden war, hatte sie noch immer keine Entschädigung für das Attentat erhalten. Ihre Gesundung wurde dadurch erschwert, dass die zuständigen Stellen sie nur unzureichend unterstützten. Sie litt unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, war weiterhin nicht in der Lage zu arbeiten und musste von einer monatlichen Behindertenunterstützung in Höhe von 401 Euro leben. Seit Juli 2008 gewährte man ihrem Ex-Mann sechs Tage Hafturlaub pro Monat. Ascensión Anguita war gezwungen, während dieser Hafturlaube ihr Zuhause zu verlassen und sich an einem geheimen Ort aufzuhalten. Die Polizei teilte ihr mit, man habe nicht genügend Ressourcen, um sie zu schützen.

Rassismus

Der 2008 in Kraft getretene Nationale Menschenrechtsplan enthielt eine Klausel zur Einführung einer umfassenden Nationalen Strategie zur Bekämpfung von Rassismus. Trotz der Empfehlungen des UN-Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung und der EU-Beobachtungsstelle für Rassismus und Fremdenfeindlichkeit hatte man damit Ende 2009 noch nicht begonnen. Der 2003 gesetzlich verankerte Rat zur Förderung der Gleichstellung und Nichtdiskriminierung hatte seine Arbeit noch nicht aufgenommen. Laut dem Jahresbericht 2009 der EU-Agentur für Grundrechte, der im Juni veröffentlicht wurde, ist Spanien einer von nur vier Mitgliedstaaten, die über keine Gleichstellungsbehörde verfügen, die statistische Daten zu Beschwerden über Rassismus erhebt. Spanien gehört zudem zu den nur sechs EU-Ländern, die keine offiziellen Zahlen über rassistische Straftaten erheben oder veröffentlichen.

»Verschwindenlassen«

Im September ratifizierte Spanien das Internationale Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem "Verschwindenlassen", doch ist das "Verschwindenlassen" im spanischen Recht nach wie vor kein Straftatbestand.

Im Dezember 2008 hatte der spanische Strafgerichtshof verkündet, er sei nicht dafür zuständig, Fälle von "Verschwindenlassen" aus der Zeit des spanischen Bürgerkriegs und den frühen Jahren der Franco-Diktatur zu untersuchen. Die Untersuchung der 114266 mutmaßlichen Fälle von "Verschwindenlassen" wurde vom Strafgerichtshof an die 43 lokalen Gerichte übergeben, in deren Zuständigkeitsbereich die Massengräber gefunden worden waren. Daraufhin stuften 13 Gerichte die Fälle als gewöhnliche Verbrechen ein und stellten die Ermittlungen mit der Begründung ein, die Verbrechen seien verjährt. Lediglich drei lokale Gerichte betrachteten die Fälle als völkerrechtliche Verbrechen, die nicht verjähren. Die Ermittlungen waren Ende 2009 noch nicht abgeschlossen.

Am 11. März 2009 lehnte der Senat einen Gesetzentwurf ab, der die Regierung aufforderte, sich der Auffindung, Exhumierung und Identifizierung der sterblichen Überreste der Opfer des Bürgerkriegs und der Franco-Zeit anzunehmen. Mit dieser Entscheidung verstieß der Senat gegen das 2007 verabschiedete sogenannte Gesetz des historischen Gedächtnisses, wonach Familien dabei unterstützt werden sollen, die sterblichen Überreste ihrer Angehörigen ausfindig zu machen und zu bergen. Das Gesetz von 2007 entspricht seinerseits nicht den internationalen Standards im Hinblick auf das Recht auf Entschädigung für die Opfer schwerer Menschenrechtsverstöße und ihrer Angehörigen.

Internationale Strafverfolgung

Im Oktober 2009 verabschiedete das Parlament einen Zusatz zum Gerichtsverfassungsgesetz, der die Anwendung der universellen Gerichtsbarkeit einschränkt. Als Folge davon könnten 13 in Spanien anhängige Verfahren eingestellt werden. Der Zusatz beschränkt die universelle Gerichtsbarkeit auf Fälle, in denen entweder das Opfer die spanische Staatsangehörigkeit besitzt oder ein "relevanter Bezug" zu Spanien gegeben ist oder der mutmaßliche Täter sich in Spanien aufhält. Auch ist eine Zuständigkeit nur dann gegeben, wenn nicht in einem anderen Land oder von einem internationalen Gerichtshof bereits wirksame Ermittlungen oder eine strafrechtliche Verfolgung eingeleitet wurden. Dabei wurden keine Kriterien festgelegt, was in diesem Zusammenhang unter "wirksam" zu verstehen ist. Der Gesetzeszusatz wurde ohne parlamentarische Debatte verabschiedet.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Eine Delegation von Amnesty International bereiste Spanien im November.

Spain: Out of the Shadows – time to end incommunicado detention (EUR 41/001/2009)

Spain: Adding insult to injury – police impunity two years on (EUR 41/010/2009)

Spain: Briefing to the Committee against Torture (EUR 41/004/2009)

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