Amnesty Report Bosnien und Herzegowina 18. Mai 2010

Bosnien und Herzegowina 2010

 

Amtliche Bezeichnung: Bosnien und Herzegowina Staatsoberhaupt: Staatspräsidium mit turnusgemäß wechselndem Vorsitz, bestehend aus Zeljko Komsic, Nebojsa Radmanovic und Haris Silajdzic Regierungschef: Nikola Spiric Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 3,8 Mio. Lebenserwartung: 75,1 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 17/12 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 96,7%

Die ethnische Spaltung in Bosnien und Herzegowina vertiefte sich 2009. Die Verfolgung der zwischen 1992 und 1995 verübten Kriegsverbrechen verlief nach wie vor schleppend. Wie in den Vorjahren versäumten es die Behörden, den Frauen, die während des Kriegs vergewaltigt wurden, in angemessener Weise vor Gericht Gehör zu verschaffen und ihnen Wiedergutmachung zu leisten.

Hintergrund

Das Verhältnis zwischen den Angehörigen der drei wichtigsten ethnischen Gruppierungen – Serben, Kroaten und bosnische Muslime (Bosniaken) – verschlechterte sich ganz erheblich. Einige hochrangige Politiker äußerten sich zunehmend nationalistisch. In einigen Fällen waren die öffentlichen Äußerungen gegen staatliche Institutionen gerichtet, u. a. gegen die Unabhängigkeit der Justiz. Manche Politiker erklärten, bestimmte Kriegsverbrechen hätten gar nicht stattgefunden. Dabei hatten die Gerichte über diese Fälle bereits geurteilt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen.

Vertreter der Serben boykottierten in mehreren Fällen staatliche Institutionen und blockierten so deren Arbeit.

Im Oktober scheiterten von der internationalen Gemeinschaft moderierte Gespräche, die zum Ziel hatten, die staatlichen Institutionen zu stärken und die Verfassung zu reformieren.

Um der Wirtschaftskrise zu begegnen, kündigten die Behörden Kürzungen bei den Sozialleistungen an. Die Maßnahmen führten zu einer überproportionalen Benachteiligung der schwächsten Bevölkerungsgruppen und lösten allgemeine Empörung aus.

Die internationale Gemeinschaft hielt ihre Präsenz in Bosnien und Herzegowina auch weiterhin aufrecht. Im März übernahm der österreichische Diplomat Valentin Inzko das Amt des Hohen Repräsentanten von Miroslav Lajèák. Der Hohe Repräsentant leitet die nach dem Friedensabkommen von Dayton 1995 eingerichtete Zivilbehörde zur Umsetzung des Friedens. Außerdem fungiert er als Sondergesandter der EU.

Eine von der EU angeführte Friedenstruppe (EUFOR) mit rund 2000 Soldaten blieb im Land stationiert. Die EU hielt außerdem ihre Polizeimission mit etwa 150 internationalen Mitarbeitern in Bosnien und Herzegowina aufrecht.

Im Oktober wurde Bosnien und Herzegowina für die Sitzungsperiode 2010/11 als nicht ständiges Mitglied in den UN-Sicherheitsrat gewählt.

Internationale Strafverfolgung von Kriegsverbrechen

Ende 2009 waren sieben Verfahren wegen Kriegsverbrechen im Zusammenhang mit Bosnien und Herzegowina vor dem Internationalen Strafgerichtshof der Vereinten Nationen für das ehemalige Jugoslawien anhängig. Drei weitere Fälle befanden sich im Berufungsverfahren.

  • Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien nahm im Oktober 2009 das Verfahren gegen Radovan Karadzic auf, dem Völkermord in zwei Fällen vorgeworfen wird. Der erste Anklagepunkt betrifft Verbrechen, die zwischen 31. März und 31. Dezember 1992 an verschiedenen Orten in Bosnien und Herzegowina verübt wurden. Dazu zählen Morde, Folterungen und Zwangsumsiedlungen oder Deportationen, deren Ziel es war, die bosnischen Kroaten und die bosnischen Muslime als ethnische oder religiöse Gruppe zu vernichten. Der zweite Anklagepunkt betrifft die Tötung von über 7000 Männern und Jungen im Juli 1995 in Srebrenica. Dazu kommen fünf Anklagepunkte wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter Verfolgung, Vernichtung, Ermordung und Deportation von Nicht-Serben. Weitere vier Anklagepunkte betreffen Verstöße gegen das Kriegs- und Gewohnheitsrecht, darunter Geiselnahme und Terror gegen die Zivilbevölkerung.

Radovan Karadzic boykottierte das Verfahren von Anfang an, indem er es wiederholt ablehnte, im Gerichtssaal zu erscheinen. Im November ernannte der Vorsitzende Richter einen Anwalt, der den Angeklagten in seiner Abwesenheit vertreten soll. Das Verfahren wurde auf März 2010 vertagt, um dem vom Gericht ernannten Anwalt Zeit zu geben, sich in den Fall einzuarbeiten.

  • Im Juli 2009 befand die Verfahrenskammer des Internationalen Strafgerichtshofs Milan und Sredoje Lukic wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit für schuldig, u. a. wegen der Verbrennung von mindestens 119 bosnischen Muslimen in Visegrad im Jahr 1992. Die Anklagepunkte umfassten auch Mord, Verfolgung, Vernichtung und Folter der Zivilbevölkerung in der Region Visegrad während des Kriegs 1992–95. Milan und Sredoje Lukic wurden zu einer lebenslangen bzw. einer 30-jährigen Haftstrafe verurteilt. Das Kriegsverbrechen der sexuellen Gewalt war nicht in der Anklageschrift enthalten, obwohl der Internationale Strafgerichtshof dazu umfangreiches Beweismaterial zusammengetragen hatte. Seit seiner Gründung im Jahr 1993 hat der Internationale Strafgerichtshof im Zusammenhang mit dem Krieg in Bosnien und Herzegowina in lediglich 18 Fällen das Kriegsverbrechen der sexuellen Gewalt zur Anklage gebracht.

Innerstaatliche Verfolgung von Kriegsverbrechen

An allen Gerichten in Bosnien und Herzegowina wurden Zeugen nicht ausreichend unterstützt und geschützt. In einigen Fällen fanden deshalb Opfer, darunter auch Überlebende des Kriegsverbrechens der sexuellen Gewalt, kein Gehör vor Gericht. Die Verfolgung von Kriegsverbrechen vor der Kammer für Kriegsverbrechen am Staatsgerichtshof von Bosnien und Herzegowina wurde fortgesetzt. Die Kammer fällte seit ihrer Gründung im Jahr 2005 bis Ende 2009 insgesamt 39 rechtskräftige Urteile. In 57 Fällen waren noch Verfahren anhängig, darunter auch Berufungsverfahren.

Einige weniger brisante Kriegsverbrecherprozesse fanden auch vor örtlichen Gerichten in den beiden halbautonomen Landesteilen – der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republik Srpska – sowie im Bezirk Brcko statt. Die Leistungsfähigkeit der Gerichte und der Staatsanwaltschaften bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen war jedoch in beiden Landesteilen nach wie vor unzureichend.

Im Dezember 2008 hatten die Behörden in dem Bestreben, alle unbearbeiteten Verfahren wegen Kriegsverbrechen in Angriff zu nehmen, einen strategischen Plan beschlossen. In Ermangelung einer zentralen Datenbank wurde die Zahl der in allen Gerichtsbezirken auf allen Ebenen anhängigen Kriegsverbrecherprozesse geschätzt – man ging von 6000 bis 16000 aus. Die Umsetzung der Strategie verlief jedoch äußerst schleppend und litt unter mangelndem politischem Willen. Die Bemühungen des Landes, die Kriegsverbrechen zu ahnden, wurden zudem durch einige hochrangige Politiker untergraben. Diese griffen in öffentlichen Äußerungen die Justiz an und leugneten Kriegsverbrechen.

Im Oktober lehnte es das Parlament von Bosnien und Herzegowina ab, das Mandat der internationalen Richter und Staatsanwälte zu verlängern, die in der Kammer für Kriegsverbrechen tätig waren. Mehrere Menschenrechtsorganisationen, unter ihnen auch Amnesty International, äußerten daraufhin ernste Zweifel, ob die Justiz von Bosnien und Herzegowina ohne die Unterstützung der internationalen Richter und Staatsanwälte imstande sei, Kriegsverbrechen in Übereinstimmung mit den höchsten internationalen Standards für faire Verfahren strafrechtlich zu verfolgen. Am 14. Dezember setzte der Hohe Repräsentant seine Sondervollmachten zur Überstimmung parlamentarischer Entscheidungen ein und verlängerte das Mandat der internationalen Richter und Staatsanwälte.

Diskriminierung

Opfer von Kriegsverbrechen – sexuelle Gewalt Den Überlebenden des Kriegsverbrechens der sexuellen Gewalt wurden weiterhin wirtschaftliche und soziale Rechte verwehrt. Die Behörden waren nicht in der Lage, auf die Bedürfnisse der Überlebenden zu reagieren. So erhielten die Frauen keine angemessene Wiedergutmachung, die es ihnen ermöglicht hätte, sich ein neues Leben aufzubauen.

Viele der Frauen, die im Krieg vergewaltigt worden waren, lebten nach wie vor in Armut und konnten keiner geregelten Arbeit nachgehen, da sie noch immer unter den physischen und psychischen Folgen ihrer Kriegserlebnisse litten.

Die Angebote zur psychologischen Betreuung waren unzureichend, und viele der betroffenen Frauen hatten keinen Zugang zum Gesundheitssystem. Auch bei den Sozialleistungen für Kriegsopfer wurden sie im Vergleich zu anderen Gruppen diskriminiert.

Minderheiten Am 22. Dezember entschied die große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, dass die Bestimmungen der Verfassung über die Machtaufteilung gegen das Recht auf freie Wahlen und das Verbot der Diskriminierung verstoßen, weil Angehörige von Minderheiten weder für das Amt des Präsidenten noch für die Kammer der Völker des Parlaments kandidieren dürfen.

  • 2006 hatten Dervo Sejdic, der der Gemeinschaft der Roma angehört, und Jakob Finci, der jüdischer Herkunft ist, Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eingereicht, weil die Verfassung von Bosnien und Herzegowina sowohl gegen ihr Recht, für politische Ämter zu kandidieren, als auch gegen das Diskriminierungsverbot verstoße. Beide waren bekannte Persönlichkeiten und wollten für das Präsidentenamt und die Kammer der Völker kandidieren. Dies wurde ihnen jedoch verweigert, weil die Verfassung nur Angehörigen der "konstitutiven Nationen" (Bosniaken, Kroaten und Serben) das passive Wahlrecht zugesteht.

»Verschwindenlassen«

Die Nachforschungen nach Personen, die während des Kriegs dem "Verschwindenlassen" zum Opfer fielen, kamen kaum voran. Sie wurden durch die mangelnde Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republik Srpska behindert.

Der Verbleib von – je nach Schätzung – 10000 bis 12000 Personen konnte nach wie vor nicht geklärt werden. Außerdem konnten rund 3000 Leichname, die aufgefunden und exhumiert wurden, noch nicht identifiziert werden. Das Institut für vermisste Personen (Institut za nestale osobe) führte auch weiterhin an verschiedenen Orten Exhumierungen durch.

  • Im August 2009 wurde die Leiche von Avdo Palic identifiziert, der während des Kriegs Kommandant der Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina war. Er war im Juli 1995 dem "Verschwindenlassen" zum Opfer gefallen, vermutlich durch Angehörige der bosnisch-serbischen Armee. Medienberichten zufolge wurde der Leichnam im Jahr 2001 aus einem Massengrab in Rogatica in der Republik Srpska exhumiert, doch nahm die Identifizierung fast acht Jahre in Anspruch.

Den staatlichen Behörden gelang es nicht, eine Datenbank der vermissten Personen anzulegen und einen Fonds zur Unterstützung der Familien von Vermissten zu gründen. Beide Maßnahmen waren im Gesetz über vermisste Personen vorgesehen, das 2004 verabschiedet worden war.

Da die Behörden keine angemessenen Schritte zur Lösung der Probleme unternahmen, wandten sich einige Angehörige von Opfern an internationale Menschenrechtsinstitutionen, um Gerechtigkeit einzufordern.

  • 2009 wandte sich die Genfer NGO Advocacy Centre – TRIAL (ACT) im Namen von Angehörigen von Opfern des "Verschwindenlassens" in Bosnien und Herzegowina mit fünf Eingaben an den UN-Menschenrechtsausschuss. ACT sprach darin von mehrfachen Verstößen gegen die Menschenrechte, da nach dem "Verschwinden" der Opfer weder Ermittlungen noch eine strafrechtliche Verfolgung stattgefunden habe, auch hätten die Familien keine Wiedergutmachung oder wirksame Rechtshilfe erhalten.

Außerdem reichte ACT im Namen von Angehörigen von "Verschwundenen" 16 Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ein.

  • Im Oktober 2009 reichte ein Verband von Angehörigenorganisationen der Republik Srpska beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte 78 Beschwerden im Namen von Familien "verschwundener" Serben ein. Nach Angaben des Verbands hatten die Behörden nicht auf ihre hartnäckigen Nachfragen nach dem Verbleib ihrer Angehörigen reagiert, obwohl sie dazu gemäß einer Entscheidung der Menschenrechtskammer von Bosnien und Herzegowina verpflichtet gewesen seien.

Flüchtlinge und Binnenvertriebene

2009 kehrten weniger Menschen an ihre ehemaligen Wohnorte zurück als im Jahr 2008. Laut dem UN-Hochkommissar für Flüchtlinge (UNHCR) waren bis September 2009 lediglich 758 Flüchtlinge und 216 Binnenvertriebene an ihren ursprünglichen Wohnort zurückgekehrt.

Die meisten Rückkehrer kamen an Orte zurück, in denen sie zu einer ethnischen Minderheit gehörten. Zahlreiche Menschen, unter ihnen auch Überlebende des Kriegsverbrechens der sexuellen Gewalt, konnten nach wie vor nicht an den Ort zurückkehren, wo sie vor dem Krieg gewohnt hatten. Viele von ihnen fürchteten um ihre Sicherheit, da diejenigen, die Kriegsverbrechen gegen sie oder ihre Familienangehörigen verübt hatten, nach wie vor in diesen Orten lebten und häufig Machtpositionen innehatten.

Auch die Diskriminierung in Bezug auf soziale Rechte wie Beschäftigung, Gesundheitsfürsorge oder Bildung hielt nach wie vor zahlreiche Betroffene davon ab, zurückzukehren.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Die Behörden von Bosnien und Herzegowina verletzten weiterhin die Rechte einiger Personen, die sich während des Kriegs oder danach in Bosnien und Herzegowina niedergelassen hatten und anschließend die Staatsbürgerschaft des Landes angenommen hatten. Einigen von ihnen wurde die Staatsbürgerschaft von der Staatlichen Kommission für die Revision der Staatsbürgerschaften wieder aberkannt. Gegen die Betroffenen wurden Abschiebemaßnahmen eingeleitet.

Sieben Personen wurden in der Hafteinrichtung der Einwanderungsbehörde in Lukavica festgehalten und warten dort auf ihre Abschiebung in ihre jeweiligen Herkunftsländer. Sollten sie abgeschoben werden, droht ihnen dort Folter oder die Todesstrafe. Die Behörden erklärten, die Inhaftierung der Betroffenen sei aus Gründen der nationalen Sicherheit erfolgt, ohne dies näher auszuführen.

  • Imad al Husein blieb in der Hafteinrichtung der Einwanderungsbehörde in Lukavica in Gewahrsam, wo man ihn seit Oktober 2008 festhält, obwohl keine strafrechtlich relevanten Vorwürfe gegen ihn erhoben wurden, die seine Inhaftierung rechtfertigen würden. Er legte gegen die Aberkennung seiner Staatsbürgerschaft bei der Justiz von Bosnien und Herzegowina Rechtsmittel ein und wandte sich mit einer Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Die Haftbedingungen in Lukavica waren unzureichend. Während des Verfahrens über die Aberkennung ihrer Staatsbürgerschaft verbrachten die Betroffenen im Durchschnitt mehrere Monate in Gewahrsam. Die Hafteinrichtung in Lukavica war ursprünglich dafür vorgesehen, Personen nur wenige Wochen lang aufzunehmen. Sie wurde den Rechten und Bedürfnissen von länger Inhaftierten nicht gerecht, wie etwa den Fastenregeln während des Ramadans oder dem Bedürfnis nach einem separaten Raum für die Besuche von Ehepartnern.

Folter und andere Misshandlungen

Die Behörden versäumten es in den meisten Fällen, Maßnahmen gegen Misshandlungen durch die Polizei und in den Haftanstalten zu ergreifen. Das bestehende Beschwerdesystem war ineffektiv, und die Staatsanwaltschaft leitete nur sehr selten Ermittlungen in Bezug auf Foltervorwürfe ein.

Die staatlichen Ombudspersonen legten im September einen Bericht vor, wonach die Haftbedingungen in ganz Bosnien und Herzegowina hinter internationalen Standards zurückblieben. Sie erwähnten insbesondere unzureichende Hygiene und schlechte Ausstattung in den Hafteinrichtungen sowie den mangelnden Zugang der Inhaftierten zur Gesundheitsfürsorge. Die Behörden versäumten es außerdem, die Situation in der Abteilung für forensische Psychiatrie des Gefängnisses von Zenica zu verbessern, wo Patienten mit psychischen Problemen nicht die erforderliche medizinische Versorgung erhielten.

Vom Staatsgericht verurteilte Personen verbüßten ihre Strafen nach wie vor in Haftanstalten der Föderation Bosnien und Herzegowina und der Republik Srpska, da es kein staatliches bosnisch-herzegowinisches Gefängnis gab. Dies führte zu beträchtlichen Unterschieden in Bezug auf ihre Rechte sowie die materiellen Bedingungen während der Haftzeit.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Delegierte von Amnesty International besuchten Bosnien und Herzegowina im März, September und Oktober.

"Nobody listens to us and nobody cares" – Women still waiting for justice in Bosnia and Herzegovina (EUR 63/005/2009)

Bosnia and Herzegovina: "Whose Justice?" The women of Bosnia and Herzegovina are still waiting. (EUR 63/006/2009)

Bosnia and Herzegovina: Submission to the UN Universal Periodic Review Seventh session of the UPR Working Group of the Human Rights Council February 2010 (EUR 63/007/2009) Bosnia and Herzegovina: No justice for rape victims, 21 July 2009

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