Amnesty Report 12. Mai 2009

Togo 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Togo Staatsoberhaupt: Faure Gnassingbé Regierungschef: Gilbert Fossoun Houngbo (löste im September Komlan Mally im Amt ab) Todesstrafe: in der Praxis abgeschafft Einwohner: 6,8 Mio. Lebenserwartung: 57,8 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 134/116 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 53,2%

Auch 2008 erhielt Amnesty International Kenntnis über die Misshandlung von Häftlingen und unmenschliche Haftbedingungen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wurde stark eingeschränkt.

Hintergrund

Im August 2008 wurde der Leichnam des ehemaligen togoischen Informationsministers und Leiters der politischen Abteilung der Organisation für Afrikanische Einheit, Atsutsè Kokouvi Agbobli, an einem Strand bei Lomé, der Hauptstadt von Togo, gefunden. Die Todesursache blieb unklar.

Internationale Überprüfung

Im Januar 2008 erwähnte der UN-Sonderberichterstatter über Folter in einem Bericht das Engagement der Behörden im Kampf gegen die Folter. In den meisten von ihm besuchten Polizeiwachen und Gendarmerieposten fand der Sonderberichterstatter jedoch Beweise dafür, dass Beamte mit Polizeibefugnissen Häftlinge bei Verhören misshandelten und dass Gefängnisaufseher Häftlinge schlugen, um sie zu bestrafen. Er stellte mit Besorgnis fest, dass jungen Menschen und Kindern in Haft Prügelstrafen drohten und dass die Haftbedingungen unmenschlicher Behandlung gleichkamen.

Im August 2008 reisten die Sonderberichterstatter über Menschenrechtsverteidiger der UN und der Afrikanischen Union zu einem gemeinsamen Besuch nach Togo. Bei Treffen mit der Regierung gab diese zu, dass es in der Vergangenheit Menschenrechtsverletzungen gegeben habe, und erklärte, sie sei bereit, diese aufzuarbeiten. Die Sonderberichterstatter erkannten an, dass die Zahl der gemeldeten Fälle von tätlichen Angriffen und Einschüchterungen gegen Menschenrechtsverteidiger gesunken sei. Sie äußerten sich aber besorgt über die Stigmatisierung von Menschenrechtsverteidigern, die der politischen Opposition zugerechnet werden. Sie empfahlen, der Beendigung der Straflosigkeit bei Übergriffen gegen Menschenrechtsverteidiger Vorrang zu geben.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Im Juli 2008 äußerte sich der togoische Verband der Menschenrechtsverteidiger besorgt über den Machtmissbrauch der obersten Medienkontrollbehörde des Landes (Haute Autorité de l’Audiovisuel et de la Communication – HAAC) und warf der Behörde vor, die Meinungsfreiheit zu behindern. Die HAAC verhängte Betätigungsverbote gegen Radiosender und Journalisten, bei denen sie eine kritische Einstellung gegen die Behörden vermutete.

  • Im Januar 2008 erhielt der Radiosender Radio Victoire Sendeverbot, weil er die Anweisung der HAAC ignoriert hatte, einen ausländischen Journalisten von der Teilnahme an einer Radiodiskussion über eine Sportsendung auszuschließen, in der der nationale Fußballverband kritisiert wurde.

  • Nachdem der für den Radiosender Nana FM tätige Journalist Daniel Lawson-Drackey die Behörden kritisiert hatte, wurde er im Februar 2008 von der HAAC mit einem "Sendeverbot auf unbestimmte Zeit" belegt. Nach Ansicht der Nationalen Menschenrechtskommission war diese Entscheidung ein Zeichen von "Missbrauch und verstößt gegen die Rechte auf Information und auf Pressefreiheit".

  • Im Juli 2008 verbot die HAAC eine interaktive Radiosendung von Radio Lumière, einem Sender in der Stadt Aného (Südtogo).

Straflosigkeit

Im September 2008 legte der Vertreter der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Staatspräsident Faure Gnassingbé seinen Abschlussbericht über nationale Konsultationen für eine zukünftige Wahrheits- und Versöhnungskommission (Truth and Reconciliation Commission – TRC) vor. Die Konsultationen trugen dazu bei, ein Meinungsbild der Menschen in Togo hinsichtlich des Charakters und des Mandats der TRC zu erstellen, die die politisch motivierte Gewalt in Togo aufarbeiten soll. In dem Bericht wurden die Behörden aufgerufen, geeignete Schritte zum Schutz von Zeugen, Opfern und mutmaßlichen Tätern einzuleiten.

Bei der Überprüfung der Beschwerden, die Opfer der Gewaltakte während der Wahlen im Jahr 2005 eingereicht hatten, gab es keine Fortschritte.

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