Amnesty Report Syrien 12. Mai 2009

Syrien 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Arabische Republik Syrien Staatsoberhaupt: Bashar al-Assad Regierungschef: Muhammad Naji al-’Otri Todesstrafe: nicht abgeschafft Bevölkerung: 20,4 Mio. Lebenserwartung: 73,6 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 20/15 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 80,8%

Der Ausnahmezustand, der seit 1963 in Kraft ist, gab den Sicherheitskräften auch weiterhin umfassende Befugnisse für Festnahmen und Inhaftierungen. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit waren stark eingeschränkt. Hunderte Menschen wurden festgenommen, Hunderte politische Gefangene blieben weiterhin in Haft, darunter auch gewaltlose politische Gefangene und Personen, die nach unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden waren. Folterungen und Misshandlungen, an deren Folgen 2008 sieben Menschen starben, blieben straflos. Die Militärpolizei tötete dem Vernehmen nach mindestens 17 Häftlinge. Menschenrechtsverteidiger wurden schikaniert und strafrechtlich verfolgt. Die Angehörigen der kurdischen Minderheit sahen sich weiterhin Diskriminierungen ausgesetzt. Viele von ihnen sind praktisch staatenlos und konnten ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte nicht ausüben. Frauen litten weiterhin unter Diskriminierung und geschlechtsspezifischer Gewalt. 16 Zivilisten kamen bei einer Bombenexplosion ums Leben. Die staatlichen Medien machten eine bewaffnete Gruppierung für diesen Anschlag verantwortlich.

Hintergrund

Die diplomatischen Beziehungen Syriens zu Frankreich und der EU verbesserten sich. Syrien und der Libanon einigten sich auf die Wiederaufnahme ihrer diplomatischen Beziehungen. Die Regierung nahm erneut indirekte Gespräche mit Israel auf.

Am 26. Oktober 2008 griffen US-amerikanischen Streitkräfte ein Gebäude in al-Sukkariyah nahe der Grenze zwischen Syrien und dem Irak an. Die syrischen Behörden gaben an, dass dabei acht Zivilisten getötet worden seien. Ein Sprecher der Streitkräfte teilte mit, dass eine Untersuchung des Vorfalles durchgeführt werde. Die Ergebnisse sind jedoch nicht öffentlich gemacht worden.

Am 19. November veröffentlichte die Internationale Atomenergiebehörde (International Atomic Energy Agency – IAEA) einen Bericht und stellte darin fest, dass es nicht gelungen sei, die Art des syrischen Gebäudekomplexes zu klären, der im September 2007 durch einen Angriff der israelischen Luftwaffe zerstört worden war.

Politische und gewaltlose politische Gefangene

Hunderte von Menschen wurden aus politischen Gründen festgenommen, darunter zahlreiche gewaltlose politische Gefangene. Weitere Hunderte politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, blieben in Gewahrsam. Unter ihnen befanden sich auch Ziad Ramadan und Bahaa’ Mustafa Joughel, die seit 2005 ohne Gerichtsverfahren inhaftiert sind. Vielen der Gefangenen wurde vor dem Obersten Staatssicherheitsgericht (Supreme State Security Court – SSSC), vor Strafgerichten oder Militärgerichten der Prozess gemacht. Die Prozesse vor allen drei Gerichten entsprechen in keiner Weise den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren.

  • Kamal al-Labwani, ein gewaltloser politischer Gefangener, der bereits eine zwölfjährige Haftstrafe verbüßt, wurde am 23. April 2008 von einem Militärgericht in Damaskus zu weiteren drei Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Die Anklage lautete auf "Verbreitung falscher oder übertriebener Nachrichten durch die Medien, welche die öffentliche Moral des Landes schädigen könnten". Anlass dazu waren Bemerkungen, die al-Labwani in seiner Gefängniszelle gemacht haben soll.

  • Im August 2008 kam es zur Festnahme von Nabil Khlioui und mindestens zwölf weiteren mutmaßlichen Islamisten, die zum Großteil aus Deir az-Zour stammten. Mindestens zehn der Festgenommenen waren auch zum Ende des Berichtsjahrs noch immer ohne Anklageerhebung oder Gerichtsverfahren und ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.

  • Am 15. August 2008 wurde Mesh’al al-Tammo aufgrund seiner Aktivitäten als Sprecher der nicht zugelassenen Gruppierung "Kurdische Zukunftsbewegung" (Kurdish Future Current) verhaftet. Er wurde zwölf Tage ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten, ehe er wegen "Anstiftung zum Bürgerkrieg und Schürens konfessioneller Kämpfe", "Verschwörung" und drei anderer Vergehen angeklagt wurde, die üblicherweise gegen Mitglieder kurdischer Gruppierungen vorgebracht werden. Sollte er verurteilt werden, könnte ihm die Todesstrafe drohen.

  • Am 29. Oktober 2008 befand der Strafgerichtshof von Damaskus zwölf Reformer, die sich für mehr Demokratie eingesetzt hatten, der "Schwächung des nationalen Bewusstseins" und der "Verbreitung falscher oder übertriebener Nachrichten durch die Medien, welche die öffentliche Moral des Landes schädigen könnten" für schuldig. Alle Reformer wurden zu einer 30-monatigen Haftstrafe verurteilt, weil sie sich an der "Damaszener Erklärung für einen demokratischen nationalen Wandel" (Damascus Declaration for Democratic National Change) beteiligt hatten. Diese Koalition vereinte über alle politischen Grenzen hinweg nicht zugelassene politische Parteien, Menschenrechtsorganisationen und Aktivisten, die sich für mehr Demokratie eingesetzt hatten. Frau Dr. Feda’a al-Horani, die ehemaligen politischen Gefangenen Akram al-Bunni und Riad Seif sowie neun weitere Personen wurden zwischen dem 9. Dezember 2007 und dem 30. Januar 2008 festgenommen und zunächst ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert. Mindestens acht der Gefangenen erlitten Faustschläge ins Gesicht, Tritte und Schläge und sollten so gezwungen werden, falsche "Geständnisse" zu unterzeichnen.

  • Am 7. August 2008 kam ’Aref Dalilah, ein ehemaliger Wirtschaftswissenschaftler, unerwartet durch eine Präsidialamnestie frei. Er hatte sieben Jahre seiner zehnjährigen Freiheitsstrafe abgesessen, die meiste Zeit davon in Einzelhaft. ’Aref Dalilah war wegen seiner Beteiligung an der friedlichen Reformbewegung für mehr Demokratie, dem sogenannten Damaszener Frühling, verurteilt worden. Sein Gesundheitszustand hatte sich zunehmend verschlechtert.

Die UN-Arbeitsgruppe für willkürliche Inhaftierungen kam im Mai zu dem Schluss, dass die Inhaftierung von Mus’ab al-Hariri willkürlich sei, weil sein Prozess in keiner Weise den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprochen hatte. Er war im Alter von 15 Jahren festgenommen und mehr als zwei Jahre ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft gehalten worden. Berichten zufolge wurde er gefoltert. Im Juni 2005 verurteilte ihn schließlich das SSSC zu sechs Jahren Freiheitsentzug wegen Zugehörigkeit zur verbotenen Muslimbruderschaft, obwohl keine Beweise vorlagen, die diesen Sachverhalt bestätigten. Trotz der Ergebnisse der UN-Arbeitsgruppe unternahmen die Behörden keinerlei Schritte, um die Fehler im Fall Mus’ab al-Hariri zu korrigieren.

Weiterhin gab die UN-Arbeitsgruppe im Mai bekannt, dass sie die fortgesetzte Haft von Anwar al-Bunni, Michel Kilo und Mahmoud ’Issa als willkürlich einstufe. Die Gefangenen seien lediglich aufgrund der rechtmäßigen Ausübung ihres Rechtes auf freie Meinungsäußerung verurteilt worden. Außerdem hätten ihre Prozesse erheblich gegen die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren verstoßen. Der Rechtsanwalt Anwar al-Bunni war im April 2007 zu fünf Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich auf legitime Weise für die Menschenrechte eingesetzt hatte. Michel Kilo und Mahmoud ’Issa waren im Mai 2007 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil sie sich für die "Beirut-Damaskus-Erklärung" (Beirut Damascus Declaration) engagiert hatten. Diese Petition war von etwa 300 Syrern und Libanesen unterzeichnet worden, die damit zur Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern aufrufen wollten. Am 15. Dezember 2008 hob das Appellationsgericht seine Entscheidung vom November auf, Michel Kilo und Mahmoud ’Issa freizulassen.

Ebenfalls im Mai stufte die UN-Arbeitsgruppe die Inhaftierung von sieben jungen Männern als willkürlich ein. Sie waren in einem in höchstem Maße unfairen Gerichtsverfahren wegen der rechtmäßigen Ausübung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung verurteilt worden. Im Juni 2007 hatten Maher Isber Ibrahim und Tareq al-Ghorani Haftstrafen von sieben Jahren erhalten, fünf weitere Angeklagte mussten für fünf Jahre ins Gefängnis. Man hatte ihnen vorgeworfen, eine Diskussionsgruppe für Jugendliche gegründet und im Internet Artikel publiziert zu haben, die sich für die Demokratie aussprachen.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Personen, denen keine Verwicklung in terroristische Aktivitäten nachzuweisen war, sowie Menschen, die mit vermeintlichen Terrorverdächtigen verwandt waren, wurden willkürlich festgenommen und ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten.

  • Basel Ghalyoun wurde von den spanischen Behörden nach Syrien abgeschoben, nachdem er vom Obersten Spanischen Gerichtshof von der Anklage der Beteiligung an den Bombenanschlägen auf Züge in Madrid im Jahr 2004 freigesprochen worden war. Bei seiner Ankunft am 22. Juli 2008 wurde er festgenommen und befand sich Ende des Berichtsjahres immer noch ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft.

  • Muhammad Zammar ist ein Opfer einer offensichtlich geheimen rechtswidrigen Gefangenenüberstellung an Syrien durch die US-Behörden. Er befand sich weiterhin im Gefängnis, wo er nach einem Urteil des SSSC eine zwölfjährige Freiheitsstrafe verbüßt, obwohl die UN-Arbeitsgruppe seine Haft im Juni 2007 als willkürlich eingestuft hatte.

  • Zwei Frauen, Usra al-Hussein und Bayan Saleh ’Ali, wurden am 31. Juli bzw. 4. August 2008 in dem Dorf al-’Otayba östlich von Damaskus festgenommen. Ende des Berichtsjahres befanden sie sich noch immer in Gewahrsam. Die Behörden gaben keine Gründe für ihre Festnahme an. Dem Vernehmen nach stand ihre Inhaftierung jedoch im Zusammenhang mit einer versuchten Kontaktaufnahme zu einer internationalen Organisation bezüglich der Haftbedingungen von Usra al-Husseins Ehemann Jihad Diab im US-Gefangenenlager Guantánamo.

»Verschwindenlassen« und Straflosigkeit

Das Schicksal von etwa 17000 Menschen, zum Großteil Islamisten, die nach ihrer Festnahme Ende der 1970er und Anfang der 1980er Jahre "verschwunden" waren, blieb weiter im Dunkeln. Dasselbe gilt für Hunderte von Libanesen und Palästinensern, die in Syrien festgenommen bzw. von syrischen oder libanesischen Sicherheitskräften und palästinensischen Milizen aus dem Libanon verschleppt worden waren. Im August 2008 gaben der libanesische und der syrische Präsident eine gemeinsame Erklärung ab, mit der sie sich verpflichteten, das Schicksal der Menschen aufzuklären, die in Syrien und im Libanon "verschwunden" sind.

  • Im März 2008 überstellten die syrischen Behörden Milad Barakat in den Libanon. Der Libanese war 16 Jahre in syrischen Gefängnissen inhaftiert und war offensichtlich traumatisiert. Libanesische Sicherheitskräfte hatten ihn 1992 festgenommen und den syrischen Behörden übergeben, die ihn wegen seines Kampfes gegen die syrische Armee zu 15 Jahren Haft verurteilten.

Am 30. September erließ die Regierung das Dekret Nr. 69. Dieses gewährt Angehörigen der Geheimdienste, der Polizei und den Zollbehörden Immunität vor strafrechtlicher Verfolgung von Verbrechen, die während der Dienstzeit begangen werden. Ausgenommen sind Fälle, in denen ein Haftbefehl von Befehlshabern der Armee oder militärischer Einheiten ausgestellt worden ist.

Ungesetzliche Tötungen

Unbekannte waren für zahlreiche Anschläge verantwortlich. Am 12. Februar 2008 kam ’Imad Mughniyah, einer der ranghöchsten Kommandierenden der libanesischen Hizbollah, bei einem Autobombenanschlag in Damaskus ums Leben. Am 2. August wurde der Brigadegeneral und hohe Sicherheitsbeamte Mohammad Suleiman in Tartous erschossen. Er war Berichten zufolge der Hauptgesprächspartner Syriens im Dialog mit der IAEA.

Am 27. September detonierte in der Nähe eines Gebäudes der Sicherheitskräfte in Damaskus eine Autobombe und riss 17 Menschen in den Tod, davon 16 Zivilisten. Das staatliche Fernsehen strahlte die "Geständnisse" der mutmaßlichen Täter am 6. November aus. Bis zum Ende des Berichtsjahres waren sie jedoch noch nicht vor Gericht gestellt worden.

Während der Revolten im Sednaya-Militärgefängnis in der Nähe von Damaskus, die am 5. Juli 2008 begannen, tötete die Militärpolizei Berichten zufolge mindestens 17 Insassen und fünf weitere Personen. Die Umstände der Gewaltanwendungen und das Schicksal der übrigen Gefängnisinsassen blieben im Dunkeln. Die Behörden ließen nicht verlautbaren, ob es Untersuchungen der Todesfälle gegeben hat, gaben keine Einzelheiten über die getöteten oder verletzten Personen bekannt und erteilten nach den Unruhen keine Genehmigungen für den Besuch des Gefängnisses oder der Gefangenen.

Am 14. Oktober eröffneten Angehörige der Sicherheitskräfte in al-Mishrefeh in der Nähe von Homs das Feuer auf unbewaffnete Personen. Sami Ma’touq und Joni Suleiman kamen dabei ums Leben. Der Militärstaatsanwalt kündigte eine Untersuchung der Vorfälle an. Bis Ende 2008 wurden jedoch keine Ergebnisse veröffentlicht. Nicht näher bekannte Einzelpersonen sollen am 20. Oktober Beweise am Tatort manipuliert haben. Dies gibt Anlass zur Vermutung, dass die Untersuchungen fehlerbehaftet sein könnten.

Recht auf freie Meinungsäußerung

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und alle Medien unterlagen weiterhin strengsten staatlichen Kontrollen. Denjenigen, die sich dagegen auflehnten, drohte strafrechtliche Verfolgung.

  • Der Blogger Tariq Biasi wurde vom SSSC am 11. Mai 2008 zu drei Jahren Haft verurteilt. Die Anklage lautete auf "Schwächung des nationalen Bewusstseins" und "Verbreitung falscher Nachrichten". Er hatte auf einer Internetseite kritische Kommentare zu den Sicherheitskräften veröffentlicht. Nach seiner Festnahme im Juli 2007 verbrachte er zehn Monate in Untersuchungshaft.

  • Habib Saleh, ein Reformer und ehemaliger gewaltloser politischer Gefangener, wurde im Mai festgenommen und drei Monate ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten, bevor ihm vor dem Strafgericht von Damaskus der Prozess gemacht wurde. Er war angeklagt wegen "Schwächung des nationalen Bewusstseins" sowie "Anstiftung zum Bürgerkrieg und Schürens konfessioneller Kämpfe". Die Anklage beruhte auf Artikeln im Internet, die eine Regierungsreform und mehr Demokratie einforderten. Sollte Habib Saleh für schuldig befunden werden, könnte ihm die Todesstrafe drohen.

  • Dem Blogger Karim ’Arabji wurde vor dem SSSC der Prozess gemacht. Man warf ihm die "Verbreitung falscher Nachrichten" vor. Er soll das Internet-Jugendforum www.akhawia.net moderiert haben. Nach seiner Festnahme im Juli 2007 war Karim ’Arabji dem Vernehmen nach lange Zeit ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und während der Haft gefoltert und misshandelt worden.

  • Am 8. Dezember 2008 wurde bekannt, dass Fu’ad Shurbaji, der Chefredakteur eines kleinen privaten TV-Senders, wegen "Verleumdung" und "Beleidigung" eines staatlichen Medienbeamten für schuldig befunden und zu drei Tagen Haft verurteilt worden war.

Folterungen und Misshandlungen

Häftlinge wurden in Syrien auch 2008 gefoltert und auf andere Weise misshandelt. "Geständnisse", die unter Zwang entstanden waren, wurden vor Gericht als Beweismittel anerkannt. Sieben Menschen starben, offensichtlich als Folge von Folterungen und Misshandlungen in Gewahrsam. Die Behörden leiteten keinerlei Untersuchungen der Foltervorwürfe ein.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen

Mindestens 29 Frauen fielen 2008 sogenannten Tötungen aus Gründen der "Familienehre" zum Opfer. Sofern die Täter überhaupt zur Rechenschaft gezogen wurden, erhielten sie gemäß dem Strafgesetz nur milde Strafen. Frauenrechtlerinnen forderten weiterhin einen besseren Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt sowie ein Ende der Diskriminierung von Frauen. Im Juli teilten die Behörden mit, dass sich eine neu eingerichtete Kommission mit dem Entwurf eines Gesetzes gegen Menschenhandel befassen werde.

Diskriminierung der kurdischen Minderheit

Angehörige der kurdischen Minderheit, die bis zu 10% der Gesamtbevölkerung Syriens stellt, litten weiterhin unter Diskriminierungen aufgrund ihrer Identität. Die Einschränkungen betrafen auch den Gebrauch der kurdischen Sprache und kulturelle Aktivitäten. Zehntausende syrische Kurden waren nach wie vor praktisch staatenlos und konnten ihre sozialen und wirtschaftlichen Rechte nicht gleichberechtigt ausüben.

Am 10. September erließen die Behörden das Dekret Nr. 49, welches die Siedlungs- und Besitzrechte in Grenznähe weiter einschränkt. Dies betrifft auch die vorwiegend von Kurden bewohnten Grenzgebiete im Nordosten des Landes.

Menschenrechtsverteidiger

Menschenrechtsorganisationen setzten ihre Arbeit fort, obwohl sie keine offizielle Genehmigung hatten. Menschenrechtsverteidigern drohten weiterhin Schikanen. Die Rechtsanwälte Muhannad al-Hassani und Razan Zeitouneh gehörten zu den mindestens 20 Menschenrechtsverteidigern, die einem Reiseverbot ins Ausland unterliegen.

Todesstrafe

Die Todesstrafe blieb nach wie vor für eine große Anzahl von Delikten in Kraft. Mindestens eine wegen Mordes zum Tode verurteilte Person wurde hingerichtet. Am 1. April ergingen sieben Todesurteile wegen Drogenhandels.

Im Dezember stimmte die syrische Regierung gegen die Resolution über ein weltweites Hinrichtungsmoratorium, die von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Rund 1 Mio. Flüchtlinge aus dem Irak hielten sich 2008 immer noch in Syrien auf. Einige der irakischen Flüchtlinge wurden festgenommen und in den Irak abgeschoben. Ihre Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen waren angeblich nicht in Ordnung oder man verdächtigte sie der Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Etwa 500000 palästinensische Flüchtlinge leben bereits seit längerer Zeit im Land. Nach wie vor galten Zehntausende Syrer aufgrund der andauernden Besatzung der Golanhöhen durch Israel als Binnenflüchtlinge.

Asylsuchende, die der Gemeinschaft der arabisch-stämmigen Iraner (Ahwazi) angehören, waren weiterhin in Gefahr, in den Iran abgeschoben zu werden.

  • Am 27. September 2008 wurden Ma’soumeh Ka’bi und ihre fünf Kinder zwischen vier und 14 Jahren in den Iran abgeschoben, wo man sie sofort in Haft nahm.

Amnesty International: Missionen und Berichte Delegierte von Amnesty International statteten Syrien im Februar/März einen Besuch ab, um die Lage der irakischen Flüchtlinge zu untersuchen und um Informationen über Menschenrechtsverletzungen im Irak zu sammeln.

Iraq: Rhetoric and reality – the Iraqi refugee crisis (MDE 14/011/2008)

Syria: Repressing dissent – pro-democracy activists on trial in Syria (MDE 24/024/2008

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Syrien Amnesty Report

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