Amnesty Report 12. Mai 2009

Südafrika 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Republik Südafrika Staats- und Regierungschef: Kgalema Motlanthe (löste im September Thabo Mbeki im Amt ab) Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 48,8 Mio. Lebenserwartung: 50,8 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 71/60 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 82,4%

Die Rechte von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migranten wurden in hohem Maße missachtet. Die unzureichende Ausbildung der Polizei und der Beschäftigten im Gesundheitswesen machte Bemühungen zunichte, die immer noch hohe Rate von Gewalt gegen Frauen zu verringern. Die Mehrheit der mit HIV lebenden Menschen hatte fast das ganze Jahr nur eingeschränkt nicht diskriminierenden Zugang zur Gesundheitsversorgung. Es wurden weiterhin Fälle von Folter und anderen Misshandlungen durch Polizisten, Gefängniswärter und private Sicherheitsleute gemeldet, die in einigen Fällen zum Tode von Gefangenen führten. In einem zunehmend instabilen politischen Umfeld gerieten die Justiz, Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger in die Schusslinie politischer Persönlichkeiten. Diese Spannungen wurden auch in den politischen Reaktionen auf lokale Kampagnen deutlich, welche die sich verschärfende Armut und Ungleichheit sowie den Mangel an angemessenem Wohnraum, großangelegte Zwangsräumungen aufgrund von Bergbau- oder Industrialisierungsprojekten und die Krise bezüglich der Landrechtsfragen thematisierten.

Hintergrund

Im September 2008 "rief" das Exekutivkomitee des Afrikanischen Nationalkongresses (African National Congress – ANC) Thabo Mbeki "zurück", was seinen Rücktritt als Präsident zur Folge hatte. Der stellvertretende ANC-Vorsitzende Kgalema Motlanthe wurde nach einer parlamentarischen Abstimmung zum Präsidenten gewählt und bildete ein neues Kabinett.

Zuvor hatte das Oberste Gericht (High Court) in Pietermaritzburg im September die Entscheidung der Nationalen Strafverfolgungsbehörde von Ende 2007 aufgehoben, neue Korruptionsvorwürfe gegen den ANC-Vorsitzenden Jacob Zuma zu erheben. Das Gericht fällte kein Urteil über die Grundlagen der Anklage, kam jedoch zu dem Schluss, dass es ein Muster "politischer Störungen, Druck oder Beeinflussung" bei der Verfolgung dieses Falls gegeben habe. Am Obersten Berufungsgerichtshof fand im November eine Anhörung zur Entscheidung des Gerichts in Pietermaritzburg statt. Ende des Jahres hatte das Oberste Berufungsgericht sein Urteil jedoch noch nicht verkündet.

Diese Entwicklungen führten vor den für das Jahr 2009 angesetzten Wahlen zu einer nachhaltigen Spaltung innerhalb des ANC und der Gründung einer neuen politischen Partei, dem Volkskongress (Congress of the People – COPE). Es wurde über Fälle von Gewalt, Einschüchterung und Drohungen bei öffentlichen Veranstaltungen und den Kommunalwahlen im Dezember berichtet, in die Mitglieder des ANC und des COPE verwickelt waren.

Im November legte eine von Präsident Mbeki eingerichtete Untersuchungskommission Präsident Kgalema Motlanthe ihren Bericht vor. Die Kommission sollte prüfen, ob der Leiter der Nationalen Strafverfolgungsbehörde, Vusi Pikoli, sein Amt angemessen ausfülle. Vusi Pikoli war 2007 vom Präsidenten suspendiert worden, nachdem er einen Haftbefehl für den Polizeichef des Landes erwirkt hatte, dem Korruption zur Last gelegt wurde. Obwohl der Bericht der Kommission zu dem Schluss kam, dass die Gründe für seine Suspendierung haltlos waren und er sein Amt wieder übernehmen sollte, beschloss Präsident Motlanthe im Dezember, ihn zu entlassen und übergab die Angelegenheit dem Parlament zur endgültigen Entscheidung.

Flüchtlinge, Asylsuchende und Migranten

Im Mai 2008 wurden bei gewalttätigen Angriffen gegen Einzelpersonen über 60 Menschen getötet und mehr als 600 verletzt. Sie wurden wegen ihrer vermeintlichen Staatsangehörigkeit oder ethnischen Zugehörigkeit angegriffen oder weil sie Migranten waren. Zehntausende dieser Personen wurden – besonders in Gebieten in und um Johannesburg und Kapstadt – aus ihren Häusern und Gemeinden vertrieben.

Voruntersuchungen ergaben, dass fremdenfeindliche Ressentiments, der Wettstreit um Arbeitsplätze, Wohnraum und Sozialleistungen und die Auswirkungen der Korruption den Angriffen Vorschub geleistet hatten. Die offiziellen Untersuchungen führten nicht zur Klärung der Hintergründe dieser Gewalt; auch die Rolle der Polizei blieb unklar. Im Dezember richtete das Konsortium für Flüchtlinge und Migranten in Südafrika eine Eingabe an die südafrikanische Menschenrechtskommission zur Untersuchung der Gewalt, in der sie ihre Sorge darüber zum Ausdruck brachte, dass die Regierung versagt habe, die Verantwortlichen der Angriffe im Mai vor Gericht zu stellen.

Die Regierungsbehörden richteten mit Unterstützung zivilgesellschaftlicher Organisationen und humanitärer Agenturen "Sicherheitsbereiche" für Binnenvertriebene ein. Doch ab Juli verstießen die Behörden zunehmend gegen ihre menschenrechtlichen Verpflichtungen gegenüber den Vertriebenen. So wurde u.a. humanitären, juristischen oder anderen Unterstützungsorganisationen z.T. der Zugang zu den "Sicherheitsbereichen" der Binnenvertriebenen erschwert. Zudem führte man in diesen Bereichen beschleunigte Asylverfahren ohne ausreichenden Verfahrensschutz durch, was zu Ablehnungsraten von über 95% führte. Personen, die die Verwaltungsverfahren nicht befolgten, sahen sich Anklagen, rechtswidrigen Inhaftierungen und Abschiebungsdrohungen gegenüber. Der rechtliche Zugang zu den Binnenflüchtlingen in der Abschiebeeinrichtung Lindela wurde manchmal verweigert, und es kam zu Verstößen gegen das Refoulement-Verbot.

Die Grundversorgung der Binnenflüchtlinge wurde verringert, obwohl sie wegen fehlender flächendeckender sicherer und dauerhafter Voraussetzungen nicht in die örtlichen Gemeinden zurückkehren konnten. Die Rückführung von Personen, die aus Konfliktregionen geflüchtet waren, war nicht möglich, doch es gab auch keine Möglichkeiten der Neuansiedlung an anderen Orten. Obwohl die Reintegration in einigen Gebieten erfolgreich war, kam es immer wieder zu Diebstählen, Angriffen, Vergewaltigungen und Morden an Binnenflüchtlingen, die Hilfe aus den humanitären Fonds zur Reintegration erhielten.

Aufgrund der politischen und humanitären Krise in Simbabwe flohen Tausende von simbabwischen Frauen und Männern nach Südafrika, allein von Juli bis September wurden 46000 Asylanträge gestellt. Gegen Ende des Jahres erkannte das Innenministerium an, dass die Nutzung des Asylsystems zur Identifikation und Abschiebung von Wirtschaftsflüchtlingen der Krise nicht gerecht geworden sei.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Nach wie vor gingen zahlreiche Berichte über Gewalt gegen Frauen ein. Laut Statistiken der Polizei gingen im Zeitraum eines Jahres bis März 2008 die gemeldeten Fälle von Vergewaltigungen um 8,8% zurück. Im Juni teilte der Sicherheitsminister dem Parlament mit, dass die gemeldeten Zahlen unter den tatsächlichen lägen, da viele Vergehen nicht gemeldet würden, um dem Stigma und dem Druck durch die Täter zu entgehen. In den neun Monaten vor März 2008 wurden 20282 Vergewaltigungen von Frauen, 16068 Vergewaltigungen von Kindern unter 18 Jahren und 6127 Fälle von sexueller Gewalt gemeldet. Die Polizei meldete eine Verurteilungsrate von rund 8% bei den Vergewaltigungsfällen, die in diesem Zeitraum vor Gericht verhandelt worden waren.

Ab Mai 2008 fand das neue Gesetz zu Sexualverbrechen Anwendung, doch es kam zu Engpässen bei der Ausbildung der Polizei und der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Trotz anderslautender Vorschriften brachten einige Einrichtungen des Gesundheitswesens und Polizeibedienstete Überlebende von Vergewaltigungen in Gefahr, als sie darauf bestanden, dass diese zuerst Anzeige erstatteten, ehe sie sich einer Sofortbehandlung unterziehen konnten, darunter auch der HIV-Prophylaxe PEP zur Verringerung des Risikos einer HIV-Ansteckung.

Im August berichtete der kommissarische Polizeichef dem Parlament, dass zwischen Juli und Dezember 2007 insgesamt 50497 Fälle familiärer Gewalt gemeldet wurden. Nur bei einem Viertel kam es zu einem Strafverfahren, da die Opfer aufgrund ihrer wirtschaftlichen Abhängigkeit von den Tätern zögerten, die Anzeigen weiter zu verfolgen.

Der Zugang von Frauen zu Rechtsmitteln und rechtlichem Schutz war weiterhin beschränkt. Die Gründe hierfür waren der mangelnde politische Wille, ein zu geringes Budget sowie die mangelhafte Ausbildung der Polizei und der Angestellten sozialer Einrichtungen in den Provinzen sowie Unzulänglichkeiten bei ärztlichen Überweisungen. Die Polizei informierte Amnesty International darüber, dass die Leiter der Polizeiwachen zusammen mit den neuen Rekrutinnen und Rekruten in drei Provinzen im Juli eine Zusatzausbildung erhalten hätten. Doch im August gab der kommissarische Polizeichef an, dass die Autorität der wenigen ausgebildeten Beamten von den anderen Mitarbeitern ohne Zusatzausbildung untergraben würde. Die Polizeiaufsichtsbehörde (Independent Complaints Directorate – ICD) berichtete, dass viele Polizeiwachen immer noch nicht – wie von dem Gesetz über familiäre Gewalt verlangt – ordentliche Akten führten und den Frauen manchmal nicht halfen, Anzeige zu erstatten, oder Haftbefehle nicht umsetzten.

Laut Vertretern des südafrikanischen Ministeriums für soziale Entwicklung stieg die Zahl der Zufluchtsstätten für Betroffene familiäre Gewalt von 39 im Jahr 2000 auf 100 im Juli 2008. Im August wurde die südafrikanische Zufluchtsbewegung gegründet, um auf Missstände bei den Leistungen für Opfer aufmerksam zu machen. Es bestanden weiterhin ernste Probleme, besonders für Frauen, die mit ihren Kindern auf dem Land lebten.

Im Oktober urteilte ein Gericht, die Entlassung eines Arztes durch das Gesundheitsministerium in Mpumalanga im Jahr 2001 sei "willkürlich und ungesetzlich". Der Arzt hatte Opfern von Vergewaltigungen PEP zur Verfügung gestellt.

Unterstützungsorganisationen berichteten weiter über von Vorurteilen geprägte Reaktionen der Polizei bei Vergewaltigungen von Lesben. Südafrika unterzeichnete im Dezember nicht die Erklärung der UN-Generalversammlung zu Menschenrechten, sexueller Orientierung und sexueller Identität.

Recht auf Gesundheit für Menschen mit HIV/AIDS

Schätzungsweise 5,7 Mio. Menschen in Südafrika leben mit HIV. Im Juli gab die nationale Gesundheitsbehörde an, dass 500000 AIDS-Patientinnen und -Patienten in 409 offiziellen Einrichtungen eine antiretrovirale Therapie (ART) erhalten. Im Oktober war die Zahl laut der neuen Gesundheitsministerin auf 550000 angestiegen. Es bestand jedoch noch immer eine große Kluft bei den Zugangsmöglichkeiten zu einer Behandlung. Im Juni bestätigte der Bericht über die Fortschritte der Regierung bei der Sondersitzung der UN-Generalversammlung zu HIV und AIDS, dass 58% derjenigen, die ART benötigten, die Behandlung nicht erhielten. Große Personalengpässe im Gesundheitssektor, Versorgungsengpässe bei den Medikamenten, der schleppende Fortschritt bei der Dezentralisierung von Leistungen in armen ländlichen Gemeinden, geschlechtsspezifische Diskriminierung und mangelnde politische Führung trugen zu dieser Kluft bei der Behandlung bei. Einige Provinzen wie KwaZulu-Natal und der Free State erhöhten die Zahl dezentraler Einrichtungen, die für Menschen erreichbar sind, die sich keine Transportmittel leisten können.

Im Februar gab die nationale Gesundheitsbehörde mit großer Verspätung die überarbeiteten Richtlinien zur Anwendung der dualen Therapie für die Prävention der Übertragung von HIV von Müttern auf Kinder heraus. Die Behandlung HIV-positiver schwangerer Frauen schwankte von etwas über 50% in Eastern Cape bis zu 99% in der Provinz Western Cape, wo die Dualtherapie seit 2004 angeboten wird und die Übertragungsrate auf 3% zurückgegangen ist. Im selben Monat wurde gegen einen Krankenhausarzt in KwaZulu-Natal ein Disziplinarverfahren eingeleitet, da er die Dualtherapie angewandt hatte, ehe sie offiziell eingeführt worden war.

Im Juli kritisierte der Generaldirektor des Gesundheitsministeriums öffentlich den stellvertretenden Vorsitzenden des Südafrikanischen AIDS-Rats, einen Vertreter der Zivilgesellschaft. Letzterer war für einen auf den Menschenrechten basierenden Ansatz eingetreten, um sich einer Lösung der sich verschärfenden Krise von gemeinsamen Tuberkulose (TB)- und HIV-Infektionen sowie medikamentenresistenter Formen der Tuberkulose (MDR) anzunähern.

Zivilgesellschaftliche Organisationen traten für einen besseren Zugang zu Unterstützungsfonds für Menschen ein, die in Armut mit HIV und TB leben, auch für MDR-TB-Patienten, die in besonderen Einrichtungen isoliert werden. Im August kündigte das Ministerium für soziale Entwicklung eine Erhöhung der Zuwendungen für sozial Schwache an. Auch das Verkehrsministerium begann, eine Strategie umzusetzen, um in ländlichen Regionen den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu verbessern.

Eine positive Auswirkung beim Recht auf Gesundheit begann sich ab Oktober durch die politische Führung bei der Reaktion auf AIDS und die bessere Kooperation mit der Zivilgesellschaft unter der neuen Gesundheitsministerin zu zeigen.

Folter und andere Misshandlungen

Über Folter und andere Misshandlungen durch Polizei, Gefängniswärter und private Sicherheitsleute wurde weiter berichtet. In einigen Fällen führten sie zum Tod von Gefangenen. Bestätigte Fälle umfassten den Einsatz von Elektroschocks und Erstickungsfolter sowie Misshandlungen mit Schlagstöcken, Fäusten und Stiefeln. In einigen Fällen versuchten die verhörenden Polizisten und Gefängniswärter, Beweismaterial zur Todesursache zu unterschlagen. Manchmal wurde Straftatverdächtigen, die von Bürgerwehren verletzt worden waren, die medizinische Versorgung in Gewahrsam verweigert; dies führte in einem Fall im Dezember zum Tod eines Gefangenen.

  • S.N., ein Mitangeklagter in einem Fall von Diebstahl, wurde im Oktober 2008 von der Polizei tätlich angegriffen, als er sich entsprechend seinen Kautionsauflagen auf der Polizeiwache meldete. Er wurde gegen eine Wand gedrückt, mit Fäusten und offenen Händen geschlagen. Man trat auf ihn ein, während er in Hand- und Fußschellen war. Man drohte ihm, ihn zu erschießen, wenn er Beschwerde einlegen sollte. Eine medizinische Untersuchung bestätigte, dass seine Angaben mit den Verletzungen übereinstimmten.

  • Drei simbabwische Asylsuchende wurden von Polizeibeamten in einer Hafteinrichtung für Migranten in Musina misshandelt. Ihnen wurden Handschellen angelegt und man zwang sie, in Urin herumzurollen, während sie mit Gartenschläuchen geschlagen und getreten wurden. Als sie Entschädigung forderten, klagte man sie der mutwilligen Beschädigung von Eigentum an.

Die Polizeiaufsichtsbehörde ICD berichtete, dass sie zwischen April 2007 und März 2008 insgesamt 20 Anzeigen zu Folter und 739 Anzeigen zu Angriffen mit der Absicht, Körperverletzungen zu verursachen, erhalten habe. Im selben Jahreszeitraum erhielt sie 302 neue Berichte über Todesfälle in Gewahrsam sowie über 490 von Polizisten während der Ermittlungen erschossene Verdächtige; dies stellte einen Anstieg von 87% gegenüber dem Vorjahr dar. Anhaltend geringe Mittel und begrenzte rechtliche Befugnisse der ICD wurden im Parlament thematisiert. Die Untersuchung einer NGO fand heraus, dass die Polizei nur die Hälfte ihrer Empfehlungen umgesetzt hatte.

Im April 2008 verwarf das Oberste Berufungsgericht zwei Urteile wegen Diebstahls gegen Bongani Mthembu, da sie auf Beweismaterial gründeten, das unter Folter von einem Zeugen erpresst worden war.

Im Juli brachte die Regierung ein überarbeitetes Gesetz gegen Folter heraus, nachdem die Vorversion von 2006 auf breite Kritik gestoßen war und ein parlamentarischer Ausschuss im Juni Sorge über den mangelnden Willen der Regierung geäußert hatte, die Vertragsverpflichtungen umzusetzen. Die neue Fassung hatte jedoch weiterhin große Schwächen, es fehlte z.B. ein explizites Folterverbot.

Straflosigkeit

Im Dezember befand das Oberste Gericht (High Court) in Pretoria die Strafverfolgungsrichtlinien von 2005 bei der Strafverfolgung von Vergehen, "die aus Konflikten der Vergangenheit herrühren", für verfassungswidrig, ungesetzlich und ungültig. Der Fall war von Angehörigen der Opfer von außergerichtlichen Hinrichtungen und Fällen von "Verschwindenlassen" in den 1980er Jahren vor Gericht gebracht worden. Das Gericht sah es als zutreffend an, dass Täter, die nicht mit der Wahrheits- und Versöhnungskommission zusammengearbeitet hatten oder die von der Kommission nicht amnestiert wurden, gemäß dieser Richtlinien straffrei ausgingen, selbst wenn die Vorwürfe gegen sie mit glaubwürdigen Beweisen belegt werden.

Amnesty International: Missionen und Berichte Delegierte von Amnesty International bereisten das Land in den Monaten März, Juni/Juli und August/September.

South Africa: "I am at the lowest end of all". Rural women living with HIV face human rights abuses in South Africa (AFR 53/001/2008)

South Africa: Amnesty International calls on government to protect those at risk of "xenophobic" attack (AFR 53/007/2008)

South Africa: Fear that closure of camps will result in human rights violations (AFR 53/010/2008)

South Africa: "Talk for us please": Limited Options Facing Individuals Displaced by Xenophobic Violence (AFR 53/012/2008)

South Africa: Survivors Still At Risk (AFR 53/015/2008)

South Africa: No Transport, No Treatment (AFR 53/016/2008)

South Africa: Nowhere To Shelter (AFR 53/017/2008)

Oral statement on the outcome on South Africa under the Universal Periodic Review (IOR 41/024/2008)

South Africa: Rural women the losers in HIV response, 18 March 2008

South Africa: Displaced people should not be forcibly removed from temporary camps, 23 July 2008

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