Amnesty Report Spanien 12. Mai 2009

Spanien 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Spanien Staatsoberhaupt: König Juan Carlos I. Regierungschef: José Luis Rodríguez Zapatero Todesstrafe: für alle Straftaten abgeschafft Einwohner: 44,6 Mio. Lebenserwartung: 80,5 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 6/5 pro 1000 Lebendgeburten

Es gab zahlreiche Berichte über Folter und andere Misshandlungen durch Beamte mit Polizeibefugnissen. Die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt fand weiter Anwendung. Die bewaffnete baskische Gruppe Euskadi Ta Askatasuna (ETA) führte ihren gewaltsamen Kampf fort und bekannte sich zur Ermordung von vier Menschen. Die Bemühungen der Behörden, die Migration in Zusammenarbeit mit der EU und verschiedenen afrikanischen Ländern zu kontrollieren, verletzten die Rechte von Migranten und Asylsuchenden. Es wurden Ermittlungen zu Fällen von "Verschwindenlassen" in den Bürgerkriegsjahren 1936 – 39 und der Franco-Diktatur eingeleitet, dann aber wieder eingestellt. Am 10. Dezember nahm die Regierung ihren nationalen Aktionsplan für die Menschenrechte an.

Folter und andere Misshandlungen

Es gab zahlreiche Vorwürfe wegen weit verbreiteter Folter und anderer Misshandlungen durch Polizeibeamte. Im April unterstrich das Verfassungsgericht die Notwendigkeit einer gründlichen und effizienten Untersuchung aller Vorwürfe. Der UN-Sonderberichterstatter über Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus drückte seine Sorge darüber aus, dass die Folter- und Misshandlungsvorwürfe anhielten und nicht umgehend eine systematische, gründliche und unabhängige Untersuchung nach sich zögen. Einige politische Behörden und Justizbehörden argumentierten erneut, dass die Behauptungen über Misshandlungen von unter Terrorismusverdacht stehenden Gefangenen Teil einer Strategie seien, um den Staat zu diskreditieren.

  • Die gerichtliche Untersuchung zum Tod des nigerianischen Staatsangehörigen Osamuyia Akpitaye, der 2007 während seiner Abschiebung aus Spanien gestorben war, dauerte an. Die Untersuchungsrichterin hatte die beteiligten Polizeibeamten eines leichten Fehlverhaltens angeklagt. Doch nachdem die Staatsanwaltschaft und die Familie des Opfers Berufung eingelegt hatten, wurde das zuständige Gericht angewiesen, ein Strafverfahren gegen den Polizeibeamten einzuleiten. Der Fall war Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen.

  • Die Untersuchung zu den Misshandlungsvorwürfen von Gefangenen auf der Polizeiwache von Les Corts in Barcelona machte nur schleppende Fortschritte. In einem Fall zeigte geheimes Filmmaterial vom März 2007, wie Polizeibeamte einen inhaftierten Mann beleidigten, schlugen und traten. Fünf Beamte wurden nach Eröffnung eines Strafverfahrens vom Dienst suspendiert, doch am 16. Januar 2008 kehrten sie in den aktiven Dienst zurück, obwohl der Ausgang der Untersuchungen noch nicht bekannt war. Im Juni erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die Beamten wegen Fälschung polizeilicher Dokumente und wegen leichter Körperverletzung. Der Staatsanwalt forderte viereinhalb Jahre Haft für die Fälschung der Dokumente und 15 Monate Haft sowie eine Geldstrafe für die erniedrigende Behandlung und den tätlichen Angriff. Ende des Jahres war noch kein Termin für die Verhandlung festgesetzt worden.

  • Fast drei Jahre, nachdem Mohammed Fahsi mutmaßlich gefoltert wurde, während er sich im Januar 2006 ohne Kontakt zur Außenwelt in Haft befand, war noch keine Untersuchung eingeleitet worden. Sowohl der Consejo General de Justicia (Richterwahlausschuss) als auch die Madrider Staatsanwaltschaft waren aufgefordert worden, eine Untersuchung einzuleiten; beide gaben an, sie sähen keinen Anlass, dies zu tun.

  • Am 5. Januar wurden zwei der ETA-Mitgliedschaft Verdächtigte inhaftiert und ohne Kontakt zur Außenwelt von der Guardia Civil in Mondragón in Guipúzcoa festgehalten. Beide sollen während der Haft misshandelt worden sein, einer der beiden kam anschließend mit zwei gebrochenen Rippen und einem Loch in der Lunge in das Krankenhaus von San Sebastián. Das Untersuchungsgericht Nr. 1 in San Sebastián eröffnete umgehend eine Untersuchung zu den Misshandlungsvorwürfen, die aber Ende des Jahres noch nicht abgeschlossen war. Abschiebungen und Auslieferungen

  • Am 22. Juli wurde Basel Ghalyoun nach Syrien abgeschoben, obwohl die Gefahr bestand, dass er dort gefoltert und willkürlich in Haft genommen würde. Der Oberste Gerichtshof hatte ihn am 17. Juli von einer Beteiligung an den Bombenanschlägen vom 11. März 2004 auf die Nahverkehrszüge in Madrid freigesprochen und aus der Haft entlassen. Kaum war er frei, wurde er aufgrund einer Abschiebeanordnung in Polizeigewahrsam genommen, da seine Aufenthaltserlaubnis während seiner Haft abgelaufen war. Weder er noch sein Anwalt wussten von der Abschiebeanordnung, und sein Anwalt hatte keine Zeit, Rechtsmittel einzulegen, ehe man Basel Ghalyoun abschob. Er wurde bei seiner Ankunft in Syrien festgenommen und befindet sich seither an einem unbekannten Ort in Haft ohne Kontakt zur Außenwelt.

  • Am 31. Dezember wurde Murad Gassajew, ein russischer Staatsangehöriger tschetschenischer Herkunft, an Russland ausgeliefert, obwohl Beweise vorlagen, dass ihm dort ein unfaires Gerichtsverfahren und Folter sowie andere Misshandlungen drohten. Der spanische Strafgerichtshof gab dem Auslieferungsgesuch aufgrund "diplomatischer Zusicherungen" der russischen Staatsanwaltschaft statt, dass das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) Murad Gassajew in der Haft besuchen dürfe. Das CPT setzte die spanischen Behörden darüber in Kenntnis, dass es diese Verantwortung nicht übernehmen würde, da es ernste Bedenken hinsichtlich der Verlässlichkeit solcher "diplomatischer Zusicherungen" habe. Die spanischen Behörden schoben Murad Gassajew dennoch unter der Voraussetzung ab, dass Angehörige der spanischen Botschaft in Moskau ihn besuchen dürften.

Bewaffnete Gruppen

Die ETA übernahm 2008 die Verantwortung für den Tod von vier Menschen und zahlreiche Bombenanschläge. Am 2. April veröffentlichte die Zeitung Gara Drohungen der ETA gegen Mitglieder der regierenden Sozialistischen Arbeiterpartei Spaniens (PSOE), die Nationale Baskische Partei (EAJ-PNV) und das öffentlich-rechtliche Radio und Fernsehen im Baskenland. Bei Bombenanschlägen auf eine Kaserne der Guardia Civil im Mai und auf eine Militärakademie im September, zu denen sich die ETA bekannte, kamen zwei Offiziere ums Leben.

  • Am 7. März, zwei Tage vor den Parlamentswahlen, tötete die ETA im Baskenland einen ehemaligen Stadtrat der regierenden PSOE. Isaías Carrasco wurde vor seinem Haus in Mondragón angeschossen. Im Krankenhaus konnte man nur noch seinen Tod feststellen.

  • Am 3. Dezember wurde Ignacio Uría Mendizábal erschossen. Er war Miteigentümer einer der Firmen, die am Bau des Hochgeschwindigkeitszugs, der das Baskenland mit Madrid verbinden soll, beteiligt sind. Die ETA übernahm die Verantwortung für den Anschlag. Im August hatte die ETA sich zu drei Bombenanschlägen auf Firmen bekannt, die am Bau der Bahnverbindung beteiligt sind, und Drohungen gegen sie veröffentlicht.

Antiterrormaßnahmen und Sicherheit

Der UN-Sonderberichterstatter über Menschenrechte im Kampf gegen den Terrorismus und der UN-Menschenrechtsausschuss drückten ihre Sorge darüber aus, dass die Definition von Terrorismus in einigen Artikeln des spanischen Strafgesetzbuchs Handlungen beinhalten könnte, die nicht unter diese Kategorie fallen. Sie wiederholten auch die seit langem bestehende Forderung nach Abschaffung von Gesetzen, die Haft ohne Kontakt zur Außenwelt zulassen, wenn Personen unter dem Vorwurf terroristischer Aktivitäten inhaftiert werden. Dem Beispiel der baskischen und katalanischen autonomen Polizei folgend kündigten die nationalen Behörden an, Videokameras in den Zellen des Strafgerichtshofs zu installieren, in denen Gefangene ohne Kontakt zur Außenwelt festgehalten werden, um Folter und anderen Misshandlungen vorzubeugen. Ihr Einsatz ist jedoch nicht zwingend und muss in jedem einzelnen Fall beim Untersuchungsrichter beantragt werden.

Die Ermittlungen des spanischen Strafgerichtshofs bezüglich mutmaßlicher rechtswidriger Überstellungsflüge durch die CIA und US-Militärflugzeuge, die auf spanischen Militärflughäfen zwischenlandeten oder den spanischen Luftraum überflogen, hielten an. Die Regierung stellte Informationen über verschiedene Flüge nach oder von Guantánamo in den Jahren 2002 bis 2007 zur Verfügung. Im Dezember sickerten streng geheime Dokumente vom Januar 2002 an die Presse durch. Darin wurde bestätigt, dass die spanischen Behörden auf Bitten der US-Behörden wissentlich die Nutzung spanischer Militärbasen bei der Überstellung von Gefangenen nach Guantánamo erlaubt hatten.

  • Am 5. März hob der spanische Strafgerichtshof die im Dezember 2007 ausgestellten europäischen Haftbefehle für Omar Deghayes und Jamil El Banna auf und stellte die Verfahren gegen sie ein. Die beiden Männer waren im Dezember 2007 nach Großbritannien zurückgekehrt, nachdem sie mehrere Jahre in Guantánamo inhaftiert waren. Sie standen wegen terroristischer Straftaten auf den Fahndungslisten der spanischen Behörden. Das Gericht führte aus, dass die spanischen Behörden ihre Untersuchung zwar bereits vor der Inhaftierung der beiden Männer in Guantánamo begonnen hätten, jedoch Informationen, die später vor Gericht eingebracht würden und in Verbindung mit ihrer Haft in Guantánamo stünden, als Beweismaterial nicht zulässig wären und das Verfahren behindern könnten. Der Strafgerichtshof kam außerdem zu dem Schluss, dass es angesichts des schlechten Gesundheitszustands der Angeklagten unmenschlich sei, das Verfahren fortzusetzen. Das Gericht merkte an, dass beide Männer Folter und andere Misshandlungen erduldet hatten, während sie über einen langen Zeitraum ohne rechtsstaatliche Grundlage in Guantánamo einsaßen.

Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchende

Viele Migranten und Asylsuchenden riskierten weiterhin ihr Leben, indem sie auf gefährlichen See- und Landrouten nach Spanien reisten. Sie waren dabei Übergriffen durch kriminelle Gruppierungen und Sicherheitskräfte ausgesetzt. Neue Abkommen zwischen Spanien und zahlreichen Ländern Nord- und Westafrikas schenkten Menschenrechtsgarantien nicht genug Beachtung. Der heftige Druck von Spanien und anderen EU-Ländern, die ungesetzliche Einwanderung zu verhindern, soll der Grund für Massenverhaftungen und Ausweisungen potenziell irregulärer Migranten in Mauretanien gewesen sein. Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Auch drei Jahre nach der Verabschiedung eines Gesetzes gegen geschlechtsspezifische Gewalt stießen Frauen in einigen Landesteilen immer noch auf Hindernisse, wenn sie nach Misshandlungen rechtlichen und medizinischen Beistand suchten. Frauen mit ungesichertem Aufenthaltsstatus sahen sich besonderen Schwierigkeiten gegenüber. Laut Regierungsstatistiken wurden 2008 insgesamt 70 Frauen durch ihren Partner oder Ex-Partner getötet, 34 der Frauen waren ausländische Staatsbürgerinnen.

  • Sylvina Bassanni und ihr Freund Andrés Marzal wurden am 10. April von dem getrennt lebenden Ehemann von Sylvina Bassanni getötet. Im September 2006 hatte sie ein Gericht informiert, dass sie um ihr Leben fürchte, da ihr Ehemann wiederholt gedroht hatte, sie zu töten. Er brach mehrere Male das richterliche Verbot, sich ihr zu nähern, wurde dafür aber nicht zur Verantwortung gezogen. Sylvina Bassanni beantragte 28-mal Schutz und die Aufnahme von Ermittlungen; alle ihre Anträge blieben jedoch ohne Reaktion oder wurden abgelehnt. Sechs Tage nach ihrem Tod erhielt ihr Anwalt einen Brief vom Gericht, in dem auf ihre Bitten eingegangen wurde, einige davon waren ein Jahr alt. In dem Brief stand, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen ihren Mann eingestellt hatte.

Rassismus

Es gab weiterhin Berichte über rassistische Angriffe durch Einzelpersonen und Fälle von Folter und anderen Misshandlungen mit rassistischen Elementen durch Polizeibeamte. Laut der EU-Agentur für Grundrechte ist Spanien einer von nur fünf Mitgliedstaaten, die keine offiziellen Zahlen zu Beschwerden und Strafverfahren im Zusammenhang mit rassistischen Straftaten veröffentlichen.

"Verschwindenlassen"

Die Verfahrensrichtlinien und eine Karte, in der die Massengräber verzeichnet sind, die das im Dezember 2007 verabschiedete Gesetz zum historischen Gedenken verlangt, waren Ende des Jahres noch nicht ausgearbeitet. Im Oktober eröffnete der Untersuchungsrichter des spanischen Strafgerichtshofs ein Ermittlungsverfahren zu etwa 114266 Fällen von "Verschwindenlassen" aus der Zeit des Bürgerkriegs und den frühen Jahren der Franco-Diktatur. Die Staatsanwaltschaft legte Rechtsmittel gegen die Eröffnung der Untersuchung ein und forderte die Anwendung des Gesetzes zur Amnestie von 1977, das eine Amnestie für alle Verbrechen mit politischem Hintergrund einräumte, die bis 1977 begangen wurden. Er führte zudem an, dass die mutmaßlichen Verbrechen verjährt seien.

Am 2. Dezember verkündete der spanische Strafgerichtshof, er sei nicht zuständig, Verbrechen dieser Art zu untersuchen, und die Ermittlungen wurden eingestellt. Ein bearbeitender Richter befand jedoch, dass lokale Gerichte für die Untersuchung solcher Verbrechen zuständig seien, wenn diese in ihrem Zuständigkeitsbereich begangen wurden. Er schickte daraufhin Informationsmaterial an eine Reihe von lokalen Gerichten zur weiteren Untersuchung vermeintlicher Fälle von "Verschwindenlassen" und ungesetzlicher Entfernung von 30960 Kindern aus ihren Familien.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Eine hochrangige Delegation von Amnesty International bereiste Spanien im Juni, und im Oktober besuchten erneut Vertreter von Amnesty International das Land.

Spain: Amnesty International calls for a thorough independent and impartial investigation to determine whether human rights were violated during the arrest of Igor Portu (EUR 41/001/2008) Spain: No pardon for torture! Four police officers convicted of illegal detention and ill-treatment have pardons confirmed by Supreme Court (EUR 41/003/2008) Spain: Amnesty International condemns forcible return of Basel Ghalyoun to Syria (EUR 41/015/2008) Spain: Catalan autonomous government must take action against police officers convicted of torture (EUR 41/021/2008) Spain: Amnesty International condemns killing of Ignacio Uría Mendizábal (EUR 41/022/2008)

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