Amnesty Report Saudi-Arabien 14. Mai 2009

Saudi-Arabien 2009

 

Amtliche Bezeichnung: Königreich Saudi-Arabien Staats- und Regierungschef: König Abdullah Bin ’Abdul ’Aziz al-Saud Todesstrafe: nicht abgeschafft Einwohner: 25,3 Mio. Lebenserwartung: 72,2 Jahre Kindersterblichkeit (m/w): 26/17 pro 1000 Lebendgeburten Alphabetisierungsrate: 82,9%

Tausende von Menschen waren auch im Jahr 2008 ohne Gerichtsverfahren unter Terrorismusverdacht inhaftiert, Hunderte weitere wurden festgenommen. Im Oktober teilte die Regierung mit, dass mehr als 900 Angeklagte vor Gericht gestellt werden sollen. Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker, die sich friedlich für politische Reformen eingesetzt hatten, wurden inhaftiert oder befanden sich nach wie vor in Gewahrsam, darunter auch gewaltlose politische Gefangene. Die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religionsfreiheit, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit blieben stark eingeschränkt. Frauen litten weiterhin unter schweren Diskriminierungen, sowohl vor dem Gesetz als auch im täglichen Leben. Arbeitsmigranten litten unter Ausbeutung und Missbrauch und hatten kaum Möglichkeiten, ihre Rechte einzuklagen. Flüchtlingen und Asylsuchenden wurde kein hinreichender Schutz gewährt. Das Strafrechtssystem war weiterhin von Geheimhaltung und Willkür geprägt. Systematische Folterungen und Misshandlungen von Gefangenen waren weit verbreitet, und die Täter gingen straffrei aus. Auspeitschungen wurden auch im Berichtsjahr häufig als Haupt- oder Zusatzstrafe verhängt. Die Todesstrafe wurde weiterhin sehr häufig angewandt und traf nach wie vor hauptsächlich Arme, darunter Arbeitsmigranten aus Asien und Afrika, sowie Frauen. Mindestens 102 Menschen wurden im Jahr 2008 hingerichtet.

Hintergrund

Die Regierung verstärkte ihre Zusammenarbeit mit den UN-Menschenrechtsgremien. Im Januar erschien erstmals eine saudische Regierungsdelegation vor dem zuständigen UN-Ausschuss, um den allerersten Bericht des Landes zur Umsetzung des UN-Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW) vorzulegen. Im Februar stattete die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen Saudi-Arabien zum ersten Mal einen Besuch ab.

Gewaltlose politische Gefangene

Menschenrechtsverteidiger und Regierungskritiker, die sich friedlich für politische Reformen eingesetzt hatten, wurden festgenommen und inhaftiert. Kritiker, die in den vergangenen Jahren inhaftiert worden waren, blieben auch im Berichtsjahr im Gefängnis.

  • Dr. Matrouk al-Faleh, ein Akademiker und Menschenrechtsverteidiger, blieb ohne Anklage oder Gerichtsverfahren im al-Hair-Gefängnis in Riad inhaftiert. Seit seiner Festnahme im Mai 2008 wurde ihm der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert. Die Behörden gaben keine Gründe für seine Festnahme an. Sie erfolgte allerdings unmittelbar nach der Veröffentlichung eines Artikels, in dem al-Faleh die harten Haftbedingungen der beiden Brüder Dr. Abdullah al-Hamid und Issa al-Hamid im Gefängnis von al-Buraida kritisiert hatte. Die beiden gewaltlosen politischen Gefangenen mussten dort Haftstrafen von sechs bzw. vier Monaten verbüßen. Sie waren im Jahr 2007 der "Anstiftung zum Protest" für schuldig befunden worden, nachdem sie an einer friedlichen Demonstration vor dem Gefängnis von al-Buraida teilgenommen hatten. Diese war von den weiblichen Verwandten der dort ohne Gerichtsverfahren festgehaltenen gewaltlosen politischen Gefangenen organisiert worden. Die beiden Brüder wurden nach Verbüßung ihrer Strafe freigelassen.

  • Scheich Nasser al-’Uwan, der 2004 oder 2005 in Buraida festgenommen worden war, blieb weiterhin ohne Anklage oder Gerichtsverfahren in Haft, ohne seine Rechte einklagen zu können. Er soll sich geweigert haben, eine fatwa (islamische Verordnung) auszusprechen. Berichten zufolge hatte er keinen Kontakt zur Außenwelt und befand sich die meiste Zeit in Einzelhaft.

Der gewaltlose politische Gefangene Fouad Ahmad al-Farhan, ein Internet-Blogger, der im Dezember 2007 festgen ommen worden war, weil er die Regierung kritisiert haben soll, wurde im April 2008 freigelassen. Er war im Dhahban-Gefängnis in Jiddah ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert.

[Antiterrormaßnahmen und Sicherhei]t

Unter Berufung auf die Sicherheit und den Kampf gegen den Terrorismus wandten die Behörden eine Vielzahl repressiver Maßnahmen an. Laut Gesetz werden Vergehen im Zusammenhang mit Terrorismus mit schweren Strafen geahndet. Die Tatbestände sind jedoch so vage und allgemein formuliert, dass auch die friedliche Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit und andere legitime Handlungen darunterfallen. Verschärft wurde diese Situation durch ein Gerichtssystem, das von Geheimhaltung geprägt ist und die Täter von Menschenrechtsverletzungen straffrei ausgehen lässt.

Die Behörden nahmen Hunderte von Menschen aus Sicherheitsgründen fest, darunter auch solche, die aus dem Irak, aus Pakistan und dem Jemen zwangsweise nach Saudi-Arabien überstellt worden waren. Tausende Gefangene, die bereits in den vergangenen Jahren inhaftiert worden waren, blieben unter geheimgehaltenen Umständen im Gefängnis. Die meisten von ihnen wurden über lange Zeiträume hinweg verhört und hatten keinen Kontakt zur Außenwelt. Man verwehrte ihnen über Monate und Jahre hinweg einen Rechtsbeistand, medizinische Versorgung und Besuche ihrer Familien. Keiner der Gefangenen hatte bisher die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Inhaftierung gerichtlich prüfen zu lassen. Nach Angaben der Regierung werden viele aus Gründen der "Umerziehung" festgehalten. Im April entließen die Behörden 32 ehemalige Häftlinge des US-Gefangenenlagers Guantánamo, die von den US-Behörden im Jahr 2007 nach Saudi-Arabien überstellt und dort erneut inhaftiert worden waren. Mindestens 24 weitere Häftlinge blieben auch zum Ende des Berichtsjahrs noch immer in Gewahrsam.

  • Acht bahrainische Staatsbürger wurden am 28. Februar 2008 während eines Kurzbesuchs in Saudi-Arabien an einem Kontrollpunkt verhaftet. Sie saßen ohne Kontakt zur Außenwelt in Einzelhaft, bis sie am 12. Juli ohne Anklage oder Gerichtsverfahren freigelassen wurden.

Die wenigen der aus Sicherheitsgründen inhaftierten Gefangenen, die vor Gericht gestellt wurden, sahen sich grob unfairen Prozessen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegenüber. Die Verhandlungen waren kurz und fanden vor drei Untersuchungsbeamten statt, die unter Umständen gar keine Richter waren. Die Angeklagten wurden zu ihren Geständnissen oder anderen Aussagen befragt, die sie während der Verhöre und ihrer Haft ohne Kontakt zur Außenwelt gemacht hatten. Diejenigen, die für schuldig befunden wurden, bekamen dem Vernehmen nach Haftstrafen und zusätzlich Peitschenhiebe.

Im Oktober kündigte die Regierung die Einrichtung eines Sonderstrafgerichts (Special Criminal Court – SCC) an, um mehr als 900 Häftlingen den Prozess zu machen, denen besonders schwere Vergehen wie Mord oder Bombenattentate zur Last gelegt werden. Weitere Einzelheiten wurden nicht bekannt. Unter den Angeklagten sollen sich auch acht Männer befinden, die 2007 im saudi-arabischen Fernsehen die Planung terroristischer Anschläge "gestanden" hatten. Dies stellt ein Kapitalverbrechen dar. Alle acht Angeklagten waren über lange Zeit ohne Kontakt zur Außenwelt inhaftiert und könnten gefoltert worden sein. Fünf der Männer sind saudi-arabische Staatsbürger: Abdullah und Ahmed Abdel Aziz al-Migrin, Khaled al-Kurdi, Mohamed Ali Hassan Zein und ’Amir Abdul Hamid Al-Sa’di. Zwei weitere, Ali Issa Umar und Khalid Ali Tahir, kommen aus dem Tschad. Muhammad Fatehi Al-Sayyid ist Ägypter. Zum Ende des Berichtsjahrs war noch nicht bekannt, ob es bereits Verhandlungen vor dem SCC gegeben hat.

Mehrere Gefangene, die wegen Vergehen gegen die Sicherheit verurteilt worden waren, blieben auch nach Ablauf ihrer Strafe in Haft.

  • Majed Nasser al-Shummari hatte 2005 seine dreijährige Haftstrafe verbüßt, blieb aber nach wie vor im Gefängnis. Er war in einem geheimen Prozess in Riad ohne Rechtsbeistand verurteilt worden. Die Anklagepunkte bezogen sich auf einen Besuch in Afghanistan.

Diskriminierung und Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Frauen litten auch weiterhin unter schweren Diskriminierungen sowohl vor dem Gesetz als auch im täglichen Leben. Trotz der verstärkten Zusammenarbeit der Regierung mit internationalen Frauenrechtsinstitutionen gab es noch immer keinen ausreichenden Schutz gegen familiäre Gewalt und andere Menschenrechtsverletzungen an Frauen. Frauen blieben u.a. weiterhin im Familienrecht den Männern untergeordnet, sie litten unter mangelnder Gleichberechtigung im Erwerbsleben und durften nach wie vor nicht selbst Auto fahren oder alleine reisen. Saudi-arabische Frauen, die mit einem ausländischen Staatsbürger verheiratet sind, durften im Gegensatz zu saudi-arabischen Männern ihre Staatsbürgerschaft nicht auf ihre Kinder übertragen.

Nach ihrem Besuch stellte die UN-Sonderberichterstatterin über Gewalt gegen Frauen Fortschritte bezüglich des Zugangs von Frauen zu Bildung fest. Sie sagte jedoch auch, dass sie viele Beschwerden erhalten habe, in denen von Diskriminierungen und Gewalt gegen Frauen u.a. durch die Religionspolizei die Rede gewesen sei.

Der CEDAW-Ausschuss, der die Umsetzung dieses Übereinkommens durch Saudi-Arabien prüfte, drückte seine Besorgnis darüber aus, dass die männliche Vormundschaft über Frauen (mehrem) die Rechte der Frauen empfindlich einschränke. Dies betrifft vor allem die Bereiche Heirat, Scheidung, Sorgerecht für die Kinder, Erbrecht, Grundbesitz, das Recht, den Wohnort frei zu wählen und Entscheidungen bezüglich Ausbildung und Erwerbstätigkeit selbstständig zu treffen. Der Ausschuss stellte auch fest, dass familiäre Gewalt weit verbreitet sei und nicht strafrechtlich verfolgt werde. Die Regierung gab an, dass ein Gesetz gegen familiäre Gewalt in Vorbereitung sei.

Im August forderte die nationale Menschenrechtskommission, eine offizielle Organisation, die Regierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Kinderehen zu unterbinden. Im September kündigte die Kommission an, sie werde eine Frauenabteilung in Riad einrichten, um Übergriffe gegen Frauen und Mädchen zu untersuchen.

Rechte von Arbeitsmigranten

Die Rechte von Arbeitsmigranten wurden grob verletzt, ohne dass dies geahndet worden wäre. Einige Arbeiter organisierten Demonstrationen, um auf ausstehende Löhne sowie unzureichende Unterkünfte und schlechte Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen. Außerdem beklagten sie, dass ihre Arbeitgeber es versäumten, ihre Visa zu verlängern.

Viele Hausangestellte, in der Regel Frauen, litten unter schwerem Missbrauch durch ihre Arbeitgeber. Sie mussten bis zu 18 Stunden am Tag arbeiten und manche von ihnen bekamen nur wenig oder gar keinen Lohn. Die saudi-arabische Arbeitsgesetzgebung räumt den Hausangestellten keinerlei rechtlichen Schutz ein. Es ist ihnen kaum möglich, ihre Rechte einzuklagen und gegen Arbeitgeber vorzugehen, die sie ausbeuten und misshandeln.

  • Berichten zufolge hinderten Flughafenangestellte im Juli den Arbeitgeber der indonesischen Hausangestellten Ela Adoul Madouky daran, sie gegen ihren Willen in ein Flugzeug nach Indonesien zu setzen. Die Frau war offensichtlich krank und musste in eine Klinik eingeliefert werden. Die Ärzte erklärten, sie hätten die Frau bereits zu einem früheren Zeitpunkt wegen starker Unterernährung und äußerlichen Verletzungen wie Verbrennungen und Schnittwunden behandelt. Ela Adoul Madouky gab an, dass ihre Arbeitgeber sie geschlagen und ihr nur Brot zu essen gegeben hätten.

Flüchtlinge und Asylsuchende

Die Behörden verletzten die Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Einige von ihnen wurden praktisch als Gefangene gehalten, andere wurden zwangsweise in Länder überstellt, in denen ihnen schwere Menschenrechtsverletzungen drohten.

  • Rund 80 Iraker blieben weiterhin in einem eingezäunten und bewachten Camp in der Nähe von Rafha interniert. Sie waren 1991 aus dem Irak geflohen. Keinem von ihnen wurde bisher Asyl gewährt oder die Gelegenheit gegeben, in Saudi-Arabien ein normales Leben zu führen.

  • Etwa 28 Eritreer, die im Jahr 2002 in Saudi-Arabien um Asyl gebeten hatten, blieben in der Nähe der Stadt Jizan inhaftiert. Es wird ihnen weiterhin untersagt, ihre Fälle gerichtlich prüfen zu lassen.

Folterungen und Misshandlungen

Folterungen und Misshandlungen waren im Berichtsjahr weit verbreitet und blieben straflos. Zu den am häufigsten geschilderten Foltermethoden zählten schwere Stockschläge, Elektroschocks, das Aufhängen von Gefangenen an der Decke, das Zufügen von Quetschungen, Schlafentzug und Beleidigungen.

  • Im März 2008 sollen drei Männer aus dem Tschad – Muhammad Hamid Ibrahim Sulayman, Hassan Bashir und Muhammad Salih – des Diebstahls überführt und zur Amputation ihrer rechten Hände verurteilt worden sein. Das Urteil stützte sich auf angebliche "Geständnisse" der Gefangenen nach Schlägen und einer langen Haft ohne Kontakt zur Außenwelt.

  • Ein ehemaliger Gefangener, der zwischen 2003 und 2006 in verschiedenen Gefängnissen ohne Anklage inhaftiert war, berichtete Amnesty International, dass er mit Elektroschocks gequält worden sei und vier Monate in Einzelhaft verbracht habe. Außerdem sei er drei Wochen lang bei extrem heißer Witterung in einer winzigen Zelle ohne Klimaanlage angekettet gewesen.

Grausame, unmenschliche und erniedrigende Strafen

Auspeitschungen sind nach wie vor für eine Anzahl von Vergehen vorgeschrieben. Sie wurden im Berichtszeitraum häufig als Haupt- oder Zusatzstrafe von Gerichten verhängt. Amputationsurteile ergingen für Diebstahl.

  • Nach umfassenden nationalen und internationalen Kampagnen wurden die Peitschenhiebe für eine vergewaltigte Frau, die unter dem Namen "das Mädchen von Qatif" bekanntgeworden war, und ihren Begleiter im Januar durch eine königliche Amnestie aufgehoben.

  • Im Februar wurden Bilal Bin Muslih Bin Jabir al-Muwallad und Ahmad Hamid Muhammad Sabir, die zum Tatzeitpunkt 15 bzw. 13 Jahre alt waren, zu 1500 bzw. 1250 Peitschenhieben verurteilt. Sie gehörten zu einer Gruppe von sieben Männern, die wegen Raubüberfällen und Körperverletzung in Medina verurteilt worden waren. Die fünf anderen Männer erhielten die Todesstrafe (siehe unten). Der Fall lag Ende 2008 noch zur Revision beim Kassationsgericht in Mekke.

Todesstrafe

Die Todesstrafe wurde weiterhin sehr häufig angewendet und oft nach Sammelverfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhängt. Die Angeklagten bekommen nur selten einen Rechtsbeistand und können einzig und allein aufgrund von "Geständnissen" verurteilt werden, die unter Nötigung oder Irreführung zustande gekommen sind. Wie in den vorhergehenden Jahren ergingen auch 2008 unverhältnismäßig viele Todesurteile gegen arme Angeklagte, darunter viele Arbeitsmigranten aus Asien und Afrika, und gegen Frauen. Im April wurde Amnesty International ein heimlich aufgenommenes Video zugespielt, das die öffentliche Enthauptung eines Jordaniers zeigt, der wegen Drogendelikten verurteilt worden war.

Mindestens 102 Männer und Frauen, darunter 39 Ausländer, wurden im Jahr 2008 hingerichtet. Viele wurden wegen gewaltloser Vergehen exekutiert, wie z.B. Drogendelikte, homosexuelle Handlungen, Blasphemie und Abfall vom islamischen Glauben. Die meisten Hinrichtungen fanden in der Öffentlichkeit statt.

  • Im Januar 2008 unternahmen die Eltern des 2007 enthaupteten Moeid bin Hussein Hakami einen ungewöhnlichen und mutigen Schritt und reichten bei den Behörden Klage gegen die Hinrichtung ihres Sohnes ein. Moeid bin Hussein Hakami war zum Tatzeitpunkt 13 Jahre alt und wurde im Alter von 16 Jahren enthauptet. Die Eltern wurden vor der Hinrichtung nicht benachrichtigt, und sie erhielten Berichten zufolge keine Auskunft über die Grabstätte ihres Sohnes.

  • Im Februar wurden fünf junge Männer wegen Raubüberfällen und Körperverletzungen in Medina zum Tode verurteilt. Der Richter bewertete diese Vergehen als "Verderbtheit auf Erden". Alle Angeklagten hatten seit ihrer Festnahme 2004 in Einzelhaft gesessen und wurden dem Vernehmen nach geschlagen, um Geständnisse zu erzwingen. Zwei der Inhaftierten – Sultan Bin Sulayman Bin Muslim al-Muwallad, ein saudi-arabischer Staatsbürger, und ’Issa Bin Muhammad ’Umar Muhammad, ein Tschader – waren zum Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt.

  • Im Februar untersuchte ein Gericht die Revision des Falls von Rizana Nafeek, einer jungen Hausangestellten aus Sri Lanka, die 2007 wegen eines Mordes, den sie im Alter von 17 Jahren begangen haben soll, zum Tode verurteilt worden war. Das Ergebnis der Berufung steht noch aus.

  • Im April 2008 wurde der 17-jährige Sultan Kohail von einem Gericht, das nicht berechtigt ist, Todesurteile zu verhängen, zu 200 Peitschenhieben und einem Jahr Haft verurteilt. Die Anklage bezog sich auf den Tod eines Jungen als Folge einer Schulhofprügelei. Nachdem gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt worden waren, wurde der Fall an ein anderes Gericht verwiesen, das bereits den älteren Bruder von Sultan Kohail wegen desselben Vergehens zum Tode verurteilt hatte. Es ist zu befürchten, dass Sultan Kohail ebenfalls die Todesstrafe droht, obwohl er zum Zeitpunkt der Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.

Saudi-Arabien stimmte gegen ein weltweites Hinrichtungsmoratorium, als dieses im Dezember von der UN-Generalversammlung verabschiedet wurde.

Amnesty International: Missionen und Berichte

Amnesty International ist bei der saudi-arabischen Regierung erneut mit der Bitte um Gespräche zur Lage der Menschenrechte vorstellig geworden. Die Regierung erteilte jedoch keine Genehmigung.

Affront to justice: Death penalty in Saudi Arabia (MDE 23/027/2008) Saudi-Arabia: Amnesty International Submission to the UN Universal Periodic Review (MDE 23/029/2008)

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