Pressemitteilung Aktuell 15. März 2024

EU: Lieferkettengesetz ist Fortschritt für die Menschenrechte

Das Bild zeigt eine Person, die auf der Ladefläche eines Pick-Up-Tracks arbeitet

Ein Bauer sammelt auf einer Plantage in der ghanaischen Ortschaft Nkawkaw Palmölfrüchte ein (Januar 2024).

Amnesty International begrüßt, dass der Rat der Europäischen Union heute trotz der Enthaltung Deutschlands dem leider erheblich abgeschwächten EU-Lieferkettengesetz zugestimmt hat. Damit gibt es zumindest eine EU-weite gemeinsame Basis, Unternehmen endlich auf menschenrechtliche sowie umwelt- und klimabezogene Sorgfaltspflichten entlang ihrer Wertschöpfungsketten zu verpflichten. 

Anlässlich der heute erfolgten Verabschiedung des EU-Lieferkettengesetzes wirft Amnesty International der Bundesregierung Wortbruch vor. Die Ampel-Regierung hatte sich im Koalitionsvertrag darauf geeinigt, ein EU-Gesetz im Sinne der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte zu unterstützen. Nun konnte eine Einigung im Rat der Europäischen Union nur um den Preis umfassender Abschwächungen der ursprünglich zwischen EU-Parlament und Rat vereinbarten Fassung erfolgen. Julia Duchrow, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland, sagt: 

"Wir begrüßen, dass sich der Rat der EU heute doch noch für ein gemeinsames Lieferkettengesetz entschieden hat – dies wird positive Auswirkungen auf die Menschenrechte bei Unternehmensaktivitäten weltweit haben. 

Bitter ist, dass sich Deutschland enthalten hat, nachdem es zuvor für massive Verschlechterungen im Gesetzestext gesorgt hat. Dies widerspricht dem geltenden Koalitionsvertrag der Regierungsparteien.  Dass Deutschland das Vorhaben auf diese Weise gefährdet und die menschenrechtlichen Errungenschaften verwässert hat, ist damit der ganzen Regierung anzurechnen.

Es leidet die Glaubwürdigkeit in die selbstpostulierte wertegeleitete Außenpolitik, die Menschenrechte in den Mittelpunkt des eigenen Handelns stellen sollte."

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