Pressemitteilung Aktuell Deutschland 27. September 2023

Deutschland: Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und entstigmatisieren

Ein weiß-lila Flatterband, auf dem durchgestrichene Kleiderbügel abgebildet sind sowie geschrieben steht: Weg mit 218 Stgb

Aufnahme am Rande einer Demonstration in Frankfurt für die Abschaffung des Paragrafen 218 (Archivaufnahme)

Anlässlich des internationalen "Safe Abortion Day" am 28. September fordert Amnesty International die Bundesregierung auf, Schwangerschaftsabbrüche legal und sicher zu machen. Die Bundesregierung soll sich dafür einsetzen, § 218 StGB abzuschaffen und die Versorgungssicherheit bei Schwangerschaftsabbrüchen umfassend zu gewährleisten.

Anlässlich des "Safe Abortion Day" sagt Katharina Masoud, Expertin für Geschlechtergerechtigkeit bei Amnesty International in Deutschland:

"In Deutschland werden Schwangerschaftsabbrüche nach wie vor durch den Paragrafen 218 im Strafgesetzbuch kriminalisiert. Ungewollt Schwangere werden durch die Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen stigmatisiert, ihre reproduktiven Menschenrechte in Frage gestellt. Erst im Mai mahnten die Vereinten Nationen diesbezüglich Deutschland, hier Reformen einzuleiten.

Die Bundesregierung muss noch in dieser Legislaturperiode ihr selbstgestecktes Ziel erfüllen, das Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken. Gewollte Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht unter Strafe gestellt werden. Stattdessen müssen sie als Teil der Gesundheitsversorgung von allen, die schwanger werden können, betrachtet werden. Das im Koalitionsvertrag festgehaltene Ziel, die Versorgungssicherheit zu verbessern, muss erreicht werden: Zum Beispiel, indem Schwangerschaftsabbrüche in der ärztlichen Aus- und Weiterbildung gelehrt werden.

Andere Länder wie Mexiko, Argentinien und Spanien haben in den vergangenen Jahren viele Fortschritte beim legalen Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen gemacht. Das rettet Menschenleben und ist zudem eine Frage der Gerechtigkeit."

Hintergrund

Sowohl die Weltgesundheitsorganisation als auch internationale Menschenrechtsinstitutionen empfehlen die Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und die Beseitigung rechtlicher, regulatorischer und anderer Hindernisse, die den Zugang zu einer qualitativ hochwertigen Versorgung rund um Schwangerschaftsabbrüche behindern.

Im Mai forderte das Komitee zur Überwachung der Einhaltung der UN-Frauenrechtskonvention Deutschland erneut auf, seine gesetzlichen Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs im Einklang mit den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation zu reformieren.

Im März 2023 wurde – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – eine unabhängige und interdisziplinär zusammengesetzte Expert*innenkommission zur reproduktiven Selbstbestimmung einberufen. Die Kommission hat den Auftrag, Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch in Deutschland außerhalb des Strafgesetzbuches zu prüfen und mögliche Handlungsoptionen zu erarbeiten. Die Ergebnisse werden im Frühling 2024 erwartet. Sie sind nicht rechtlich bindend.

Weitere Artikel