Aktuell Deutschland 01. August 2014

Europa setzt Standards gegen Gewalt an Frauen - wann ratifiziert Deutschland?

Istanbul-Konvention tritt in Kraft
Istanbul-Konvention ist das erste spezifische, rechtsverbindliche europäische Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

Istanbul-Konvention ist das erste spezifische, rechtsverbindliche europäische Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen.

1. August 2014 – Heute tritt die "Europäische Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", die so genannte Istanbul-Konvention, in Kraft. Amnesty International ruft auch Deutschland auf, das für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt bedeutende Abkommen umgehend zu ratifizieren.

Sie werden geschlagen, belästigt, verstümmelt: Millionen von Frauen in ganz Europa, jeden Tag. Doch viele von ihnen leiden in aller Stille, weil ihnen die Mittel vorenthalten werden, sich aus einer scheinbar hoffnungslosen Situation zu befreien.

Damit sich dies ändert, hat der Europarat am 11. Mai 2011 in Istanbul eine eigene regionale Konvention zur Verhinderung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt verabschiedet: Die so genannte "Istanbul-Konvention". Am 1. August 2014 tritt sie in Kraft.

"Die europäischen Staaten haben mit der Istanbul-Konvention ein starkes Instrument geschaffen, um die vielfältigen Formen geschlechtsspezifischer Gewalt an Frauen zu verhindern und zu bekämpfen", sagt Michael Bochenek, Leiter der Abteilung Recht und Politik von Amnesty International. "Damit die vorgesehenen Maßnahmen greifen, braucht es jetzt den politischen Willen der Regierungen: Sie müssen die Konvention so schnell wie möglich ratifizieren und in gesetzliche und konkrete, praktische Maßnahmen umsetzen."

Die Istanbul-Konvention, die 2011 von allen 47 Mitgliedstaaten verabschiedet worden war, ist das erste spezifische, rechtsverbindliche europäische Abkommen zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Sie definiert eine Reihe von Minimalstandards zur Verhinderung, Bekämpfung und Verfolgung verschiedener Formen von Gewalt, zum Schutz der Betroffenen sowie zu einer umfassenden politischen Vorgehensweise. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, Opfer solcher Gewalt zu schützen und zu unterstützen. Sie müssen auch gewährleisten, dass Opfer Zugang zu Hotlines, Notunterkünften, medizinischer Versorgung, Beratung und Rechtshilfe haben. Die Konvention verlangt auch einen Überwachungsmechanismus, um eine effektive Umsetzung ihrer Bestimmungen durch die Parteien zu gewährleisten.

"Die Regierungen müssen Frauen stärken, damit sie ihr Leben selbst in die Hand nehmen können. Und sie müssen die notwendigen politischen Massnahmen treffen, damit Täter bestraft werden und künftige Taten verhindert werden."

Körperliche, sexuelle und psychische Gewalt gegen Frauen sind in allen europäischen Ländern verbreitet. Gemäß einem neuen Bericht der EU hat eine von drei Frauen (33% bzw. 62 Millionen Frauen) in den EU-Mitgliedländern nach dem 15. Lebensjahr die eine oder andere Form geschlechtsspezifischer Gewalt erlebt, wurde vergewaltigt, an den Genitalien verstümmelt, sexuell belästigt, geschlagen – oder ermordet.

Hintergrund

Bisher haben 36 Mitgliedstaaten des Europarates die Konvention unterzeichnet, aber erst 14 haben sie ratifiziert. Am 1. August 2014 tritt sie in Kraft.

Deutschland hat die Konvention am 11. Mai 2011 unterzeichnet aber bis heute nicht ratifiziert. Derzeit prüft die Bundesregierung unter der Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Voraussetzungen für die Ratifikation.

Amnesty International hatte bei der Ausarbeitung der Konvention eine aktive Rolle gespielt.

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