Todesurteil wegen "Beleidigung des Propheten"

Soheil Arabi

Soheil Arabi

Soheil Arabi ist im Iran wegen "Beleidigung des islamischen Propheten" zum Tode verurteilt worden. Das Urteil wurde bereits durch das Oberste Gericht bestätigt. Der Vorwurf basiert auf Bemerkungen, die er auf Facebook gemacht hat und mit denen er nach Ansicht der Behörden den Propheten beleidigt hat.

Appell an

RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street – End of Shahid
Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
Twitter: @khamenei_ir
E-Mail: info_leader@leader.ir

OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
c/o Public Relations Office, Number 4
2 Azizi Street intersection, Tehran, IRAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

PRÄSIDENT
Hassan Rouhani
The Presidency
Pasteur Street, Pasteur Square
Tehran, IRAN
E-Mail: media@rouhani.ir
Twitter: @HassanRouhani (Englisch)
@Rouhani_ir (Persisch)

BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S. E. Herrn Ali Majedi
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: info@iranbotschaft.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Englisch, Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 7. Januar 2015 keine Appelle mehr zu verschicken.

Amnesty fordert:

E-MAILS, LUFTPOSTBRIEFE ODER TWITTERNACHRICHTEN MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Bitte lassen Sie Soheil Arabi nicht hinrichten und verfügen Sie unverzüglich ein offizielles Hinrichtungsmoratorium mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen.

  • Bitte lassen Sie Soheil Arabi frei, falls er nur wegen der friedlichen Wahrnehmung seines Rechts auf Meinungsfreiheit festgehalten wird. Ich möchte Sie an Ihre Verpflichtung unter dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte erinnern, nach dem das Recht auf freie Meinungsäußerung zu respektieren ist.

  • Darüber hinaus möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Todesstrafe laut Völkerrecht nur für "schwerste Verbrechen" verhängt werden darf, zu denen laut Auslegung internationaler Institutionen nur solche Verbrechen gehören, bei denen eine vorsätzliche Tötung vorliegt.

PLEASE WRITE IMMEDIATELY

  • Calling on the Iranian authorities not to execute Soheil Arabi, and to immediately establish an official moratorium on executions as a first step towards abolishing the death penalty.

  • Urging them to release Soheil Arabi if he is being held solely for peacefully exercising his right to freedom of expression and to uphold their obligations under the International Covenant on Civil and Political Rights to respect the right to freedom of expression.

  • Reminding them that under international human rights law, the death penalty may only be used for "the most serious crimes", which international bodies have interpreted as being limited to crimes involving intentional killing.

Sachlage

Der Fotograf Soheil Arabi wurde am 30. August vor der Abteilung 76 des Teheraner Strafgerichts wegen "Beleidigung des islamischen Propheten" (Sabbo al-Nabi) zum Tode verurteilt: drei der fünf Richter_innen sprachen sich für die Verhängung der Todesstrafe aus. Der Vorwurf basiert auf Bemerkungen, die er auf Facebook gemacht hat und mit denen er den Propheten beleidigt haben soll. Diese Postings sind von acht verschiedenen Facebook-Konten eingestellt worden, die nach Auffassung der Behörden alle Soheil Arabi gehören. Am 24. November bestätigte das iranische Oberste Gericht das Urteil. In einem anderen Fall, in dem es um dieselben Facebook-Postings ging, war Soheil Arabi am 4. September von einem Teheraner Revolutionsgericht wegen "Propaganda gegen das System" und "Beleidigung des Religionsführers" zu drei Jahren Haft verurteilt worden.

Soheil Arabi war im November 2013 in seiner Wohnung in Teheran von Angehörigen der Revolutionsgarde festgenommen worden. Zwei Monate lang wurde er in Trakt 2A des Evin-Gefängnisses, welcher der Revolutionsgarde untersteht, in Einzelhaft gehalten. Bei seinem Verhör wurde er offenbar unter Druck gesetzt, ein "Geständnis" abzulegen. Später wurde er in Trakt 350 des Evin-Gefängnisses verlegt, welcher der Justiz untersteht.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Soheil Arabi ist die zweite Person, die nach Kenntnis von Amnesty International im Iran wegen "Beleidigung des Propheten" zum Tode verurteilt worden ist. Im Februar 2014 wurde das Todesurteil gegen Rouhollah Tavana wegen "Beleidigung des islamischen Propheten" durch das Oberste Gericht bestätigt, welches am 3. August 2013 von der fünften Kammer des Strafgerichts in Khorasan verhängt worden war. Grund für die Anklage war ein Video, in dem Rouhollah Tavana den Propheten Mohammed beleidigt haben soll. Das Gericht verurteilte ihn zudem wegen "Alkoholkonsums", "Herstellung alkoholischer Getränke" und "rechtswidriger sexueller Beziehungen" zu einer Haftstrafe und Peitschenhieben. Ein Revolutionsgericht in Khorasan sprach ihn außerdem der "Beleidigung des Begründers der Revolution" und der "Beleidigung des Religionsführers" schuldig und verurteilte ihn zu weiteren drei Jahren Haft.

Artikel 6(2) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte besagt, dass die Todesstrafe nur im Falle von schwersten Verbrechen verhängt werden darf. Im November 2011 drückte der UN-Menschenrechtsausschuss, der die Einhaltung des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte überwacht, seine Sorge über die Anzahl der Todesurteile aus, die im Iran verhängt und vollstreckt werden. Der Ausschuss erklärte, dass die iranischen Behörden "die Abschaffung der Todesstrafe in Betracht ziehen oder aber zumindest eine Änderung des Strafgesetzbuches vornehmen sollten, um das Verhängen von Todesurteilen ausschließlich auf Fälle von 'schwersten Verbrechen' zu beschränken". Als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte ist der Iran verpflichtet, die durch den Pakt garantierten Rechte mithilfe nationaler Gesetze zu schützen. Das überarbeitete islamische Strafgesetzbuch des Iran, das im Mai 2013 in Kraft getreten ist, enthält jedoch noch immer Paragrafen, mit denen die Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit auf unangemessene Weise einschränkt werden. In Paragraf 262 des überarbeiteten Strafgesetzbuches heißt es: "Jeder, der den islamischen Propheten oder andere Propheten verflucht oder sie des Ehebruchs beschuldigt, ist als schuldig gemäß Sabbo al-Nabi zu betrachten und wird mit dem Tode bestraft." Laut Paragraf 263 des Strafgesetzbuches darf "ein Angeklagter, der angibt, eine Aussage unter Zwang, fahrlässig oder in einem Rauschzustand gemacht zu haben" nicht zum Tode verurteilt werden. Stattdessen werden in solchen Fällen Peitschenhiebe verhängt.

Der UN-Menschenrechtsausschuss kritisiert in seiner Allgemeinen Bemerkung Nr. 34 Gesetze, die Blasphemie oder fehlenden Respekt gegenüber religiösen Systemen unter Strafe stellen. In der Bemerkung des Ausschusses heißt es, dass "es unzulässig ist, wenn solche Gesetze eine oder mehrere Religionen oder Glaubenssysteme benachteiligen bzw. bevorzugen, einen Unterschied zwischen den Anhänger_innen verschiedener Religionen bzw. Glaubenssysteme machen, oder zwischen Gläubigen und Nichtgläubigen unterscheiden. Es ist zudem nicht zulässig, dass solche Verbote dazu genutzt werden, Kritik an religiösen Führungspersonen oder Stellungnahmen zu religiösen Doktrinen und Glaubensgrundsätzen zu verhindern oder zu bestrafen."