Willkürlich in Haft

Prof. Leonzio Angole Onek wurde am 7. Dezember 2015 in der südsudanesischen Hauptstadt Juba inhaftiert und in die Zentrale des nationalen Sicherheitsdiensts NSS (National Security Service) im Bezirk Jebel gebracht. Er hat keinen Zugang zu seiner Familie und ihm wird eine rechtliche Vertretung verweigert.

Appell an

MINISTER FÜR NATIONALE SICHERHEIT IM BÜRO DES PRÄSIDENTEN
Obote Mamur Mete
Ministry of National Security Service in the Office of the President
Juba, SÜDSUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

JUSTIMINISTER
Paulino Wanawilla Unango

Ministry of Justice
Airport Road
Juba, SÜDSUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

Sende eine Kopie an

MINISTER FÜR INFORMATION UND RUNDFUNK
Michael Makuei Lueth
Ministry of Information and Broadcasting,
Ministries Road
Juba, SÜDSUDAN
E-Mail: makueimichael@yahoo.com

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SÜDSUDAN
I.E. Frau Sitona Abdalla Osman
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Fax: 030-206 445 91 9
E-Mail: info@embassy-southsudan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Sachlage

Prof. Leonzio Angole Onek wurde am 7. Dezember 2015 gegen 16 Uhr festgenommen, als er sich gerade im Auto auf dem Weg von der Universität von Juba zu seinem Haus auf dem Fakultätsgelände der Universität befand. Sechs Beamt_innen des NSS in zwei beigen Fahrzeugen versperrten ihm den Weg. Drei der NSS-Angehörigen, von denen einer mit einer Kalaschnikow bewaffnet war, zogen ihn aus dem Auto, legten ihm Handschellen an und fuhren ihn zur Zentrale des NSS, wo er noch immer festgehalten wird. Er hat keinen Zugang zu seiner Familie oder einem Rechtsbeistand.

Der NSS hat bisher keine Anklage gegen Prof. Leonzio Angole Onek erhoben oder Gründe für seine willkürliche Inhaftierung bekanntgegeben.

Seit seiner Inhaftierung hat der NSS Prof. Leonzio Angole Onek mehrfach erlaubt, die Hafteinrichtung zeitweise zu verlassen, um sich in Juba medizinisch behandeln zu lassen. Aufgrund gesundheitlicher Probleme benötigt er jedoch Zugang zu Diagnose- und Behandlungsverfahren, die es im Südsudan nicht gibt. Der NSS verweigert ihm dennoch, zur medizinischen Behandlung ins Ausland zu reisen.

Prof. Leonzio Angole Onek hat an der Universität von Lancaster in Großbritannien seinen Doktor in Biochemie gemacht. Im Jahre 2010 trat er eine Stelle als Professor an der Universität von Juba an und wurde 2015 zum Dekan der Fakultät für Angewandte und Industrielle Wissenschaft gewählt.

[SCHREIBEN SIE BITTE ]

FAXE, EMAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

  • Lassen Sie Prof. Leonzio Angole Onek bitte umgehend frei, sofern er nicht einer international als Straftat anerkannten Handlung angeklagt und einer zuständigen Justizbehörde vorgeführt wird.

  • Stellen Sie bitte sicher, dass er bis zu seiner Freilassung nicht gefoltert oder anderer Misshandlung ausgesetzt wird.

  • Gewähren Sie ihm bitte Zugang zu seiner Familie und Rechtsbeiständen seiner Wahl.

  • Sorgen Sie bitte dafür, dass Prof. Leonzio Angole Onek sein Recht auf ein Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit wirksam wahrnehmen kann.

[APPELLE AN]

MINISTER FÜR NATIONALE SICHERHEIT IM BÜRO DES PRÄSIDENTEN
Obote Mamur Mete
Ministry of National Security Service in the Office of the President
Juba, SÜDSUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

JUSTIMINISTER
Paulino Wanawilla Unango

Ministry of Justice
Airport Road
Juba, SÜDSUDAN
(Anrede: Your Excellency / Exzellenz)

KOPIEN AN
MINISTER FÜR INFORMATION UND RUNDFUNK
Michael Makuei Lueth
Ministry of Information and Broadcasting,
Ministries Road
Juba, SÜDSUDAN
E-Mail: makueimichael@yahoo.com

BOTSCHAFT DER REPUBLIK SÜDSUDAN
I.E. Frau Sitona Abdalla Osman
Leipziger Platz 8
10117 Berlin
Fax: 030-206 445 91 9
E-Mail: info@embassy-southsudan.de

Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 10. Mai 2016 keine Appelle mehr zu verschicken.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Im Oktober 2014 verabschiedete die südsudanesische Nationalversammlung ein Gesetz, das dem NSS weitreichende Befugnisse erteilte. Demnach ist der NSS berechtigt, Bürger_innen festzunehmen, zu inhaftieren und Gegenstände zu konfiszieren. Mechanismen zur unabhängigen Überprüfung dieser Befugnisse oder ausreichende Schutzmaßnahmen gegen deren Missbrauch wurden in dem Gesetz jedoch nicht festgelegt. Das Gesetz macht keine genauen Angaben über zulässige Hafteinrichtungen und garantiert keine grundlegenden Rechte für ordnungsgemäße Gerichtsverfahren, wie zum Beispiel das Recht auf einen Rechtsbeistand oder das Recht, innerhalb eines vertretbaren Zeitraums ein Verfahren zu erhalten. Es schreibt jedoch vor, dass vom NSS inhaftierte Personen innerhalb von 24 Stunden nach ihrer Inhaftierung einem Richter vorgeführt werden müssen. Im März 2015 verkündete der Justizminister, dass das am 8. Oktober 2014 vom Parlament verabschiedete Gesetz rechtskräftig sei. Er erklärte dies, obwohl die Verabschiedung des Gesetzes auf nationalen und internationalen Widerstand stieß, der Präsident es nicht unterzeichnet hat, es gegen die Übergangsverfassung verstößt und es noch andere Gründe gibt, die gegen die Verabschiedung sprechen.

Amnesty International hat seit der Unabhängigkeit des Südsudan im Jahr 2011 mehrere Fälle von Menschenrechtsverletzungen durch den NSS und andere Sicherheitskräfte wie der Armee dokumentiert. Verschiedene Fälle von Verschwindenlassen, willkürlicher Inhaftierung, außergerichtlichen Hinrichtungen, Haftverlängerungen, Folter und anderweitiger Misshandlung sind Amnesty International bekannt. Die Anzahl der Fälle steigt seit dem bewaffneten Konflikt, der Mitte Dezember 2013 begonnen hat, weiterhin an. Ebenso sind Fälle bekannt, in denen der NSS Journalist_innen eingeschüchtert, schikaniert und willkürlich festgenommen hat, um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Mehrere Male wurden Zeitungsredaktionen stillgelegt, Auflagen eingezogen oder es wurde der Druck von Zeitungen gestoppt.
Amnesty International hat wiederholt empfohlen, dass die Befugnisse des NSS auf das Zusammentragen von Informationen beschränkt werden, wie es die Übergangsverfassung vorsieht. Darin heißt es, dass der NSS sich "auf das Sammeln und Analysieren von Informationen und die Beratung der relevanten Behörden fokussieren" solle. Der NSS sollte in keinem Fall Befugnisse haben, Personen festzunehmen, zu inhaftieren, Durchsuchungen durchzuführen, Gegenstände zu Beschlagnahmen und Gewalt anzuwenden. Derartige Befugnisse müssen einer angemessenen Strafvollzugsbehörde obliegen.