U-Haft nach Antikriegsprotesten

Diese Urgent Action ist beendet.

Ein türkisches Gericht hat ein gegen 30 Studierende verhängtes Reiseverbot aufgehoben. Die Studierenden werden terroristischer Vergehen beschuldigt, weil sie am 19. März an einer friedlichen Demonstration teilgenommen haben. Das Gericht wies die Vorwürfe der Studierenden über Folter und Misshandlung in Haft mit der Begründung zurück, der "Vorfall habe sich nicht in Gegenwart des Gerichts ereignet". Die Studierenden werden immer noch der "Propaganda für eine terroristische Organisation" beschuldigt. Bei einem Schuldspruch drohen ihnen bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Drei Istanbuler Gerichte haben gegen insgesamt zehn Studierende der Universität Boğaziçi wegen "Propaganda für eine terroristische Organisation" Untersuchungshaft verhängt und sieben weitere gegen Kaution freigelassen. Am 19. März hatten die Studierenden friedlich gegen den türkischen Militäreinsatz in Afrin im Norden Syriens protestiert. Sie müssen umgehend und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

Justizminister

Mr Abdulhamit Gül       

Adalet Bakanlığı

06659 Ankara

TÜRKEI

Sende eine Kopie an

Botschaft der Republik Türkei

S. E. Herrn Ali Kemal Aydın

Tiergartenstr. 19-21

10785 Berlin


Fax: 030 275 90 915

E-Mail: botschaft.berlin@mfa.gov.tr

Amnesty fordert:

  • Lassen Sie die Studierenden in Untersuchungshaft bitte umgehend und bedingungslos frei.
  • Stellen Sie bitte sicher, dass den Studierenden der Universität Boğaziçi keine Strafverfolgung droht, weil sie an friedlichen Protestveranstaltungen teilnehmen.
  • Bitte gewährleisten Sie, dass keine Verwaltungssanktionen gegen sie verhängt werden und sie ihr Studium an der Universität fortsetzen können.

Sachlage

Bis zu 17 Studierende der Universität Boğaziçi, die zum Teil seit bereits zwei Wochen in Polizeigewahrsam gehalten werden, weil sie gegen den türkischen Militäreinsatz in Afrin im Norden Syriens protestiert hatten, wurden am 3. bzw. 5. April vor drei Friedensgerichte in Istanbul gestellt. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen "Propaganda für eine terroristische Organisation" Untersuchungshaft für sie beantragt. Auf diesen Straftatbestand stehen bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Am 3. April verhängte das Friedensgericht für Strafsachen Nr. 8 in Istanbul, das über den Antrag der Staatsanwaltschaft auf Untersuchungshaft für sieben der 17 Studierenden zu entscheiden hatte, Untersuchungshaft gegen vier Studierende, weil Kameraaufnahmen zeigten, dass ihre Münder in einer Weise geöffnet waren, die nahelegte, dass sie Parolen riefen. Dies zeige, dass sie eine aktive und andauernde Rolle in der Protestveranstaltung spielten, bei der auch Transparente mit Parolen wie "Kurdistan wird das Grab des Faschismus", "Wir wollen keine Unterstützer_innen der Free Syria Army in unserer Universität", "Seite an Seite gegen Faschismus", "Der Palast will Krieg, das Volk will Frieden" aufgehängt wurden. Das Friedensstrafgericht Nr. 6 in Istanbul, das die Fälle von acht Studierenden prüfte, verhängte ebenfalls Untersuchungshaft gegen fünf Studierende auf der Grundlage, dass sie "Transparente gehalten und Parolen gerufen haben." Die beiden Gerichte ließen die übrigen sechs Studierenden frei, weil Fotos darauf schließen ließen, dass sie zwar anwesend, aber nicht aktiv an dem Protest beteiligt waren. Am 5. April verhängte das Istanbuler Friedensgericht für Strafsachen Nr. 2 Untersuchungshaft gegen ein_e der am 3. und 4. April inhaftierten Studierenden und ließ die andere gegen Kaution frei.

Bei den zehn Studierenden in Untersuchungshaft handelt es sich um: Deniz Yılmaz, Yusuf Noyan Öztürk, Agah Suat Atay, Berke Aydoğan, Şükran Yaren Tuncer, Zülküf İbrahim Erkol, Esen Deniz Üstündağ, Sevde Öztürk, Kübra Sağır und Tevger Uzay Tulay. İbrahim Musab Çurabaz, Hamza Dinçer, Kültigin Demirlioğlu, Ali İmran Şirin, Denizhan Eren, Mustafa Ada Kök und Emir Eray Karabıyık wurden gegen Kaution freigelassen.

Durch die Teilnahme an der Protestveranstaltung nahmen die Studierenden lediglich ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und friedliche Versammlung wahr, die im nationalen Recht und im Völkerrecht verbrieft sind.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Zwischen dem 22. März und 4. April wurden 17 Studierende der Universität Boğaziçi in Istanbul in Polizeigewahrsam genommen und der "Propaganda für eine terroristische Organisation" beschuldigt, weil sie am 19. März eine friedliche Protestveranstaltung gegen den türkischen Militäreinsatz im syrischen Afrin auf dem Campus der Universität organisiert hatten.

Präsident Erdoğan reagierte auf die Proteste und die ersten Festnahmen am 23. März mit den Worten: "Wir werden diese terroristischen Studierenden finden und tun, was nötig ist. Die Akademiker_innen in unseren Universitäten müssen ebenfalls vorsichtig sein. Sollten wir eine Verbindung zwischen diesen Studierenden und den Akademiker_innen feststellen, werden wir auch im Hinblick auf sie das Nötige veranlassen." Am 24. März sagte Präsident Erdoğan wieder mit Bezug auf die Inhaftierungen: "Wir werden diesen kommunistischen Studierenden, diesen terroristischen Staatsfeinden kein Recht auf Bildung an der Universität geben."

Artikel 19 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention, deren Vertragsstaat die Türkei in beiden Fällen ist, garantieren das Recht auf freie Meinungsäußerung. Internationale Menschenrechtsnormen gestatten zwar gewisse Einschränkungen des Rechts auf freie Meinungsäußerung, doch diese Einschränkungen müssen drei Bedingungen erfüllen: Sie müssen per Gesetz vorgeschrieben sein, auf konkrete Zwecke wie die nationale Sicherheit, die öffentliche Ordnung oder die Achtung der Rechte und des Rufes von anderen beschränkt sein und nötig und angemessen zum Erreichen eines dieser gestatteten Zwecke sein.