Jemen: 16 Baha'i verschwunden

Ein Soldat steht auf einem zerstörten Dach

Am 25. Mai stürmten bewaffnete Huthi-Truppen eine friedliche Versammlung von Baha'i in Sana'a. Sie nahmen 17 Personen, darunter fünf Frauen, fest und ließen sie "verschwinden". Eine Person wurde inzwischen freigelassen, die anderen 16 befinden sich jedoch weiterhin im Gewahrsam der Huthi, und über ihr Schicksal und ihren Verbleib ist nichts bekannt. Die Baha'i sind eine religiöse Minderheit im Jemen, die unter Verletzung ihres Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit von der De-facto-Regierung der Huthi verfolgt wird. Den 16 "verschwundenen" Baha'i drohen weitere Menschenrechtsverletzungen durch die Huthi-Behörden, darunter Folter und andere Misshandlungen. Sie müssen sofort und bedingungslos freigelassen werden.

Appell an

SPRECHER DER HUTHI,

ANSARULLAH-VERTRETER BEI DEN FRIEDENSGESPRÄCHEN

Mohamed Abdelsalam


c/o Botschaft der Republik Jemen

S. E. Herrn Yahia Mohammed Abdullah Al-Shaibi

Schmidt-Ott-Str. 7

12165 Berlin

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Botschaft der Republik Jemen

S. E. Herrn Yahia Mohammed Abdullah Al-Shaibi

Schmidt-Ott-Str. 7

12165 Berlin

Fax: 030 – 89 73 05 62

E-Mail: info@botschaft-jemen.de

 

 

Amnesty fordert:

  • Ich fordere die De-facto-Behörden der Huthi höflich auf, unverzüglich das Schicksal und den Aufenthaltsort der 16 inhaftierten Baha'i bekannt zu geben und sie umgehend und bedingungslos freizulassen.
  • Bitte beenden Sie alle Formen der Diskriminierung und Verfolgung der Minderheit der Baha'i und aller anderen, die nur wegen der friedlichen Ausübung ihres Rechts auf Religions- und Glaubensfreiheit verfolgt werden.

Sachlage

Mit der Razzia bei einer friedlichen Versammlung der Baha'i am 25. Mai 2023 und dem daran anschließenden Verschwindenlassen von zunächst 17 Personen verstoßen die De-facto-Behörden der Huthi massiv gegen internationale Menschenrechtsnormen. Die andauernde Verfolgung der Baha'i eskaliert weiter.

Einige Tage nach der Festnahme der betroffenen Baha'i lehnte der Generalstaatsanwalt den Antrag eines Rechtsbeistands auf ihre Freilassung ab. Bis heute haben die De-Facto-Behörden keine Informationen über den Verbleib der Baha'i gegeben, und kein Rechtsbeistand konnte mit ihnen in Kontakt treten.

Den 16 inhaftierten Baha'i drohen weitere Menschenrechtsverletzungen, darunter Folter und andere Misshandlungen, erzwungene Geständnisse und unfaire Gerichtsverfahren wegen falscher und konstruierter Anschuldigungen, die die Todesstrafe nach sich ziehen können. All diese Menschenrechtsverletzungen wurden bereits zuvor als Mittel der Repression dokumentiert, mit denen die De-facto-Behörden der Huthi gegen Personen vorgehen, die sie als Gegner*innen betrachten, darunter auch Mitglieder der Baha'i-Gemeinde. Seit der Festnahme der 16 Baha’i haben die Huthi-Behörden verstärkt zu Gewalt und Diskriminierung gegen diese religiöse Minderheit aufgerufen, wodurch weitere Personen der Gefahr schwerer Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt sind.

Hintergrundinformation

Hintergrund

Seit 2015 hat Amnesty International die Situation von 82 Angehörigen der Religionsgemeinschaft der Baha’i im Jemen dokumentiert, die die De-facto-Behörden der Huthi inhaftierten. Die Behörden verweigerten ihnen das Recht auf einen fairen Prozess und setzten sie dem Verschwindenlassen, Folter und Isolationshaft aus.

Fünf im Jahr 2016 festgenommene Baha'i wurden über zwei Jahre lang ohne Anklage oder Gerichtsverfahren und ohne die Möglichkeit, ihre Inhaftierung anzufechten, festgehalten, bis sie im September 2018 wegen verschiedener schwerer Straftaten, darunter Spionage für das Ausland, angeklagt wurden. Einige dieser Straftaten können mit der Todesstrafe geahndet werden. Ihr Prozess war Teil eines Massenverfahrens, in dem insgesamt 24 Baha'i vor Gericht gestellt wurden – die anderen 19 wurden in Abwesenheit angeklagt, darunter die jugendliche Tochter eines anderen Baha'i-Häftlings. Die De-facto-Behörden der Huthi ordneten 2020 die Freilassung aller Baha'i-Gefangenen unter der Bedingung an, dass sie das Land verlassen. Die Anklagen gegen die 24 Baha'i wurden jedoch nicht aufgehoben.

Ein gewaltloser politischer Gefangener der Baha'i, Hamid Haydara, wurde nach seiner ersten Festnahme im Jahr 2013 im Jahr 2020 freigelassen. Er wurde 2018 zum Tode verurteilt und 2020 begnadigt. Amnesty International wandte sich an die De-facto-Huthi-Behörden und äußerte Besorgnis über die Gründe für seine Inhaftierung sowie über die schwerwiegenden Verfahrensmängel in seinem Fall, darunter die lange Untersuchungshaft, die unangemessene Verzögerung seines Prozesses, die Folter und anderen Misshandlungen sowie der fehlende Zugang zu einem Rechtsbeistand während seiner Verhöre.

Alle Konfliktparteien, einschließlich der Huthi-Truppen, der jemenitischen Regierung, Saudi-Arabien und der von den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) geführten Koalition sowie der von den VAE unterstützten jemenitischen Streitkräften, haben gegen internationale Menschenrechtsnormen verstoßen, und zwar mit willkürlichen Inhaftierungen, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen sowie unfairen Verfahren.