Usbekistan: Dilorom Abdukadirova

Dilorom Abdukadirova

Dilorom Abdukadirova

Februar 2014

Die 48-jährige Dilorom Abdukadirova verbüßt derzeit in Usbekistan eine 18-jährige Haftstrafe. Die vierfache Mutter war am 13. Mai 2005 auf dem Babur-Platz in Andischan, einer Stadt im Südosten Usbekistans, als sich Hunderte von Menschen versammelten, um ihrer Sorge um die Wirtschaft des Landes Ausdruck zu verleihen. Die Behörden bezeichneten die Versammlung jedoch als bewaffneten Aufstand. Sicherheitskräfte eröffneten das Feuer auf die zumeist unbewaffneten Demonstrierenden. Dabei wurden Hunderte Personen getötet, darunter auch Frauen und Kinder. In Todesangst floh Dilorom Abdukadirova mit etwa 500 weiteren Demonstrierenden zu Fuß nach Kirgisistan und wurde so von ihrer Familie getrennt. Später wurde sie in ein Flüchtlingslager nach Rumänien gebracht und erhielt ein australisches Flüchtlingsvisum. Im Februar 2006 gelangte Dilorom Abdukadirova nach Australien, wurde dort als Flüchtling anerkannt und erhielt eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung. Aber sie wollte zurück nach Hause. Obwohl ihr die usbekischen Behörden zugesichert hatten, dass sie getrost zurückkehren könne, wurde Dilorom Abdukadirova im Januar 2010 bei ihrer Ankunft in Usbekistan am Flughafen vier Tage lang in Gewahrsam genommen. Im März 2010 wurde sie erneut festgenommen und mehrerer Vergehen angeklagt, unter anderem des Versuchs, die verfassungsgemäße Ordnung zu stürzen. Dilorom Abdukadirova wurde nach einem unfairen Verfahren verurteilt. Zu den Verhandlungen erschien sie abgemagert und mit Blutergüssen im Gesicht. Amnesty International betrachtet Dilorom Abdukadirova als gewaltlose politische Gefangene, die nur deshalb verurteilt wurde, um sie für die friedliche Wahrnehmung ihrer Rechte auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit zu bestrafen.

Bitte schreiben Sie höflich formulierte Briefe an den usbekischen Generalstaatsanwalt und fordern Sie darin die umgehende und bedingungslose Freilassung von Dilorom Abdukadirova sowie eine umgehende und unparteiische Untersuchung der Vorwürfe, sie sei in der Haft gefoltert worden. Bitten Sie zudem darum, die für Folter oder Misshandlungen Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Schreiben Sie in gutem Usbekisch, Russisch, Englisch oder auf Deutsch an: Prosecutor General Rashidzhon Kodirov Prosecutor General’s Office of Uzbekistan ul. Gulyamova 66 Tashkent 700047 USBEKISTAN (Anrede: Sehr geehrter Herr Generalstaatsanwalt / Dear Prosecutor General) E-Mail: prokuratura@lawyer.uz

(Standardbrief Luftpost bis 20g: 0,75 €)

Senden Sie bitte eine Kopie Ihres Schreibens an: Botschaft der Republik Usbekistan S. E. Herrn Durbek Amanov Perleberger Str. 62, 10559 Berlin Fax: 030 – 39 40 98 62 E-Mail: botschaft@uzbekistan.de