Aktuell Erfolg Afghanistan 04. Juli 2012

UA-Erfolge April bis Juni 2012

Ihre Briefe zeigen Wirkung

 

Zwangsräumungen, die Unterdrückung politischer Opposition, Arbeitskämpfe, die Forderung nach verantwortlichem Handeln von Wirtschaftsunternehmen ... In all diesen Bereichen habeb Urgent Actions dazu beigetragen, drohende Menschenrechtsverletzungen zu verhindern. Sie und ihr habt in den vergangenen drei Monaten Menschen unterstützt, die verfolgt werden, weil sie sich für die Menschenrechte einsetzen. Freuen Sie sich mit uns über eine Auswahl guter Nachrichten aus den vergangenen Monaten:

KAMBODSCHA – MENSCHENRECHTLERINNEN FREIGELASSEN

Tep Vanny

Tep Vanny

Dreizehn Frauen, die sich für ihre Gemeinde am Boeung-Kak-See in Phnom Penh eingesetzt haben, wurden am 27. Juni aus dem Gefängnis entlassen. Zuvor waren sie in einem unfairen Gerichtsverfahren zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden, weil sie friedlich gegen den Abriss von Wohnungen und die Vertreibung Tausender Familien, die am Ufer des Boeung-Kak-Sees lebten, demonstriert hatten. Nachdem sich Mitglieder der Gemeinde beharrlich für die Freilassung der Frauen engagiert hatten, kamen die Menschenrechtlerinnen nach über einem Monat in Haft schließlich frei. Ihre Verurteilungen wurden jedoch aufrechterhalten. (UA-148/2012)

 

ÄGYPTEN – FÜNF FREILASSUNGEN

Fünf ägyptische Arbeiter einer Fabrikanlage in Sumid sind nach mehr als 40 Tagen im Gewahrsam der Militärpolizei freigelassen worden. Die Arbeiter waren am 7. März von Angehörigen der Militärpolizei festgenommen worden, nachdem sie an einem Streik für bessere Arbeitsbedingungen und eine höhere Arbeitsplatzsicherheit teilgenommen hatten. Die fünf Männer wurden mehrfach geschlagen und erhielten keine medizinische Versorgung. Noch haben sie ihre Arbeit nicht wieder aufgenommen. Amnesty wird ihre Situation weiter beobachten. (UA-107/2012)

BELARUS – ZWEI POLITIKER WIEDER FREI

Oppositionelle Politiker bei einer Demonstration in Minsk, 19. Dezember 2010

Oppositionelle Politiker bei einer Demonstration in Minsk, 19. Dezember 2010

Am 14. April wurde der gewaltlose politische Gefangene Andrei Sannikau aus dem Gefängnis entlassen. Er dankte allen, die sich für ihn eingesetzt haben, für ihre Unterstützung und Solidarität. Andrei Sannikau, Präsidentschaftskandidat der belarussischen Opposition, wurde am 14. Mai 2011 zu fünf Jahren Haft verurteilt. Grund war seine friedliche Teilnahme an den Demonstrationen nach den Wahlen in Minsk im Dezember 2010. Andrei Sannikau wurde aufgrund einer Begnadigung durch den Staatspräsidenten aus der Gefängniskolonie Vitba-3 in Wizebsk im Nordosten von Belarus entlassen. Er befindet sich nun wieder bei seiner Familie in Minsk. Zmitser Bondarenko, Koordinator der oppositionellen Bewegung Europäisches Weißrussland und Mitglied des Wahlkampfteams von Andrei Sannikau, wurde am 15. April ebenfalls freigelassen. (UA-299/2011)

 

INDIEN – FREIGELASSEN

Ein Poster zeigt verschiedene Menschen, darüber der Schriftzug "India's Heroes Jailed"Poster für die Freilassung der Bhima Koregaon 11 mit deren gezeichneten Portraits

Poster für die Freilassung von Mitgliedern der indischen Menschenrechtsgruppe Bhima Koregaon 11

Narayan Reddy wurde am 19. Mai nach fünfmonatiger Haft freigelassen. Er engagiert sich in einer Kampagne gegen die Enteignung von Gemeindeland im indischen Bundesstaat Orissa, das von örtlichen Bauern genutzt wird. Auf diesen Grundstücken will das südkoreanische Stahlunternehmen POSCO ein Stahlwerk errichten. Narayan Reddy wird nach wie vor eines Mordes beschuldigt. Amnesty International geht davon aus, dass die Mordanklage konstruiert wurde, um Narayan Reddy zur Aufgabe seines Engagements zu bewegen. Schon seit vielen Jahren wehren sich die Dorfbewohner gegen das Projekt des Unternehmens POSCO im Bundesstaat Orissa. (UA-008/2012)

 

SYRIEN – FREIGELASSEN

Die beiden türkischen Journalisten Adem Özköse und Hamit Coşkun sind seit dem 13. Mai nach zwei Monaten in syrischer Haft wieder in ihrem Heimatland. Der 34-jährige Adem Özköse war am 5. März gemeinsam mit dem 21-jährigen Kameramann Hamit Coşkun über die türkische Grenze nach Syrien eingereist. Am 10. März hörten KollegInnen zum letzten Mal von ihnen. Angehörige der berüchtigten Shabiha-Milizen hatten die beiden Männer entführt. Während dieser Zeit wurden die Journalisten mehrfach mit Waffen bedroht. Am 17. März wurden sie der syrischen Polizei übergeben und waren dann überwiegend in Damaskus in Haft. Trotz wiederholter Nachfrage gaben die syrischen Behörden Adem Özköse und Hamit Coşkun keine Auskunft über die Gründe für ihre Inhaftierung. (UA-082/2012)

AFGHANISTAN – JOURNALIST IN FREIHEIT

Der afghanische Fernsehjournalist Nasto Naderi ist am 8. Mai gegen Kaution aus der Haft entlassen worden. Nasto Naderi ist in Kabul für den Fernsehsender Noorin TV tätig und wurde am 21. April unter dem Vorwurf der "Diffamierung" festgenommen, weil in seiner Sendung ein kritischer Beitrag über den Bürgermeister von Kabul ausgestrahlt worden war. Ihm wurde darüber hinaus vorgeworfen, Alkohol getrunken zu haben. Das afghanische Mediengesetz und das Strafgesetzbuch stellen "Diffamierung" unter Strafe. Sie kann eine Gefängnis- oder Geldstrafe nach sich ziehen. Amnesty geht davon aus, dass der Journalist lediglich sein Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen hat und mit der Strafverfolgung seine kritische Haltung unterbunden werden soll. Auch das Trinken von Alkohol ist in Afghanistan verboten und kann mit einer kurzzeitigen Haft- oder einer Geldstrafe geahndet werden. (UA-120/2012)

BAHRAIN – ZWEI FREILASSUNGEN

Zainab al-Khawaja

Zainab al-Khawaja

Die beiden bahrainischen Aktivistinnen Zainab Al-Khawaja und Ma'suma Sayyid Sharaf sind am 29. Mai aus der Haft entlassen worden. Seit Zainab Al-Khawaja im Dezember 2011 gegen die Inhaftierung ihres Vaters protestierte, wird sie strafrechtlich verfolgt. Ma'suma Sayyid Sharaf war am 27. April nach der Teilnahme an Protesten vor dem Innenministerium festgenommen worden. Sie wird der "illegalen Versammlung" und eines vermeintlichen Übergriffs auf drei Polizistinnen im April 2012 beschuldigt. Gegen beide Frauen waren zum Zeitpunkt der Freilassung Anklagen anhängig, zu denen sie am 13. bzw. 24. Juni vor Gericht Stellung nehmen mussten. Der Ausgang dieser Anhörungen ist uns noch nicht bekannt. (UA-117/2012)

 

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