Aktuell Kuba 09. Juli 2010

Kuba sollte sofort alle gewaltlosen politischen Gefangenen freilassen

Havanna, die Hauptstadt von Kuba

Havanna, die Hauptstadt von Kuba

9. Juli 2010 - Dass Kuba die Freilassung von 52 gewaltlosen politischen Gefangenen angekündigt hat, ist ein großer und wichtiger Schritt hin zu einer Verbesserung der Menschenrechtslage auf der Karibikinsel. Jedoch gibt es keinen Grund, die Gefangenen nicht sofort, sondern erst – wie am Mittwoch von der kubanischen Regierung angekündigt – innerhalb der nächsten 3 bis 4 Monate freizulassen. Die Männer sind seit der großen Verhaftungswelle vom März 2003 im Gefängnis und wurden einzig aufgrund der friedlichen Ausübung ihrer Rechte auf Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit inhaftiert.

Ein von Amnesty International als gewaltloser politischer Gefangener anerkannter Häftling soll von den Freilassungsplänen ausgenommen werden. Der Anwalt Rolando Jiménez Posada wurde aufgrund von "Missachtung der Staatsgewalt und Verrat von Geheimnissen der Staatssicherheitspolizei" zu einer 12jährigen Haftstrafe verurteilt, einzig und allein deshalb, weil er friedlich seine Unterstützung der politischen Gefangenen bekundet hatte. Amnesty International ruft die kubanische Regierung dazu auf, auch ihn sofort und bedingungslos freizulassen.

Die Ankündigung der kubanischen Regierung, politische Gefangene freizulassen, erfolgt viereinhalb Monate nach dem Tod des gewaltlosen politischen Gefangenen Orlando Zapata Tamayo, der am 22. Februar dieses Jahres nach einem 11wöchigen Hungerstreik in Haft gestorben war. Ein weiterer Dissident, der unabhängige Journalist Guillermo Fariñas, war daraufhin ebenfalls in einen Hungerstreik getreten, um die Freilassung der gewaltlosen politischen Gefangenen zu fordern. Eigenen Angaben zufolge befindet er sich momentan kurz vor dem Tod.

Die Ankündigung der Freilassungen folgt außerdem auf Verhandlungen Kubas mit der katholischen Kirche und dem spanischen Außenminister Miguel Ángel Moratinos. Dieser sagte, die freigelassenen Gefangenen und ihre Familien könnten sich in Spanien niederlassen. Unklar ist, ob diese Auswanderung freiwillig erfolgen würde, ob die Männer also die Option erhalten, in Kuba zu bleiben. Sie zur Ausreise zu zwingen, wäre ein erneuter Versuch, die Meinungs- und Bewegungsfreiheit in Kuba zu unterdrücken.

Klar ist, dass Freilassungen gewaltloser politischer Gefangener allein nicht ausreichen, um die Menschenrechte auf Kuba zu garantieren. Notwendig sind neben einem solchen zweifellos positiven Schritt umfassende rechtliche Reformen, da sonst eine erneute Inhaftierung dieser oder anderer Dissidenten jederzeit wieder möglich wäre. Die aktuelle kubanische Gesetzgebung steht im Widerspruch zu internationalen Standards – die Gesetze sind extrem vage formuliert, ihre Interpretation obliegt dem Staat und ermöglicht ihm, politisch Andersdenkende zu kriminalisieren. Unabhängige Journalisten, Menschenrechtsaktivisten und Menschen, die sich außerhalb der von der Regierung eingerichteten Institutionen politisch betätigen, werden immer wieder bedroht, zu Geldstrafen verurteilt, gesellschaftlich benachteiligt oder inhaftiert.

Erst, wenn die kubanische Gesetzgebung überarbeitet und allen Kubanern in der Praxis ihre bürgerlichen und politischen Freiheiten gewährt werden, kann man von einer wirklichen Verbesserung der Menschenrechtslage in Kuba sprechen.

Lesen Sie mehr über die Menschenrechtslage in Kuba in dem englischen Bericht "Cuba: Restrictions on freedom of expression in Cuba"

Schlagworte

Kuba Aktuell Justiz

Weitere Artikel